Rechtsstaat und unabhängige Justiz? – Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland (BRD)

Haben Sie sich mal gefragt, warum deutsche Politiker ungestraft Gesetze brechen dürfen? Und nein, das ist keine Verschwörungstheorie, das ist Gesetz in Deutschland. Denn laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Das bedeutet, dass ihr Vorgesetzter, der Justizminister, ihnen klare Anweisungen geben kann, in welchen Fällen sie ein Verfahren eröffnen dürfen und in welchen nicht.
 
Die Liste von Verbrechen, die deutsche Politiker begangen haben oder auch von Fällen, in denen es zumindest geklärt werden müsste, ob ein Bruch der deutschen Gesetze vorliegt, ist lang.
 
Nur ein Beispiel: In Deutschland ist es sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach dem Strafrecht verboten, einen Angriffskrieg zu planen, vorzubereiten oder einzuleiten, wie es in § 13 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) heißt. Früher war dies identisch in § 80 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
 
Nun war der Krieg gegen Jugoslawien 1999 eindeutig völkerrechtswidrig, wie sogar der damalige Kanzler Schröder zugibt.
 
Warum kann Schröder das öffentlich sagen ohne Strafe zu befürchten? Immerhin sagt das § 13 VStGB eindeutig: „Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
 
Und der Jugoslawienkrieg war eine „offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen“. Denn nach der Charta der UN ist ein Krieg nur dann kein Verstoß gegen die Charta, wenn ein Land sich gegen einen Angriff verteidigt oder wenn der UN-Sicherheitsrat dafür ein Mandat erteilt hat. Nun hat Jugoslawien aber kein anderes Land angegriffen und schon gar nicht Deutschland oder ein anderes Nato-Mitglied. Auch der Sicherheitsrat hatte kein Mandat erteilt. Damit war der Krieg ein Verstoß gegen die UN-Charta und Schröder müsste mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.
 
Aber er macht sich offensichtlich keine Sorgen, dass ein Staatsanwalt Anklage erheben könnte. Warum? Dazu später.
 
Auch Merkel müsste eigentlich mit einer Anklage rechnen, denn für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien gilt das gleiche. Dort verletzen Tornados der Bundeswehr den syrischen Luftraum ohne Erlaubnis der syrischen Regierung. Die syrische Regierung muss uns nicht sympathisch sein, darum geht es nicht. Mein Nachbar ist mir auch unsympathisch, aber deshalb verhaue ich ihn nicht. Gesetze gelten unabhängig von Sympathien.
 
Und die Verletzung des syrischen Luftraums mit Kampfflugzeugen stellt einen Verstoß gegen die territoriale Unversehrtheit Syriens dar. Und wie wir ebenfalls in § 13 VStGB lesen können, gilt das als „Angriffshandlung“, auf die in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe steht: „Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
 
Aber es kommt noch besser. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat am 20. September 2018 ein Gutachten veröffentlicht, in dem auch festgestellt wird, dass sogar jeder Abgeordneter, der für diesen Bundeswehreinsatz gestimmt hat, sich entsprechend strafbar gemacht hat: „Strafbar machen kann sich nach § 13 Abs. 4 VStGB eine Person, „die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“ – mithin auch Abgeordnete eines Parlaments, das den Auslandseinsatz der Streitkräfte zu mandatieren hat.
 
Nun steht dies in dem Gutachten im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an „Vergeltungsschlägen“ der USA gegen Syrien. Aber das ist nicht entscheidend, denn es gilt genauso für jeden völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, an dem sich Deutschland beteiligt und für den ein Abgeordneter gestimmt hat. Dazu habe ich nach dem Erscheinen des Gutachtens einen ausführlichen Beitrag geschrieben.
 
Formal ist die Beteiligung der Bundeswehr mit ihren Aufklärungstornados an dem Krieg in Syrien heute (noch) nicht als grundgesetzwidrig eingestuft worden. Aber nicht, weil es nicht so wäre, sondern weil „wo kein Kläger, da keine Anklage“.
 
Übrigens bedeutet das auch, dass man für die Beteiligung an dem Krieg gegen Jugoslawien, der ja eindeutig völkerrechtswidrig und damit ein nach §13 VStGB verbotener Angriffskrieg war, eigentlich nicht nur Schröder, sondern alle Minister und Abgeordnete lebenslang in Gefängnis stecken müsste, die 1999 für den Krieg gestimmt haben.
 
Nun stellt sich die Frage, warum das nicht geschieht. Die Antwort klingt nach Verschwörungstheorie: Es geschieht nicht, weil in Deutschland die Justiz nicht unabhängig ist.
 
Da werden Sie sofort sagen, dass das nicht sein kann! Die Richter sind doch unabhängig, denen darf niemand Anweisungen geben!
 
Das stimmt, wenn eine Anklage vor Gericht kommt, dann ist der Richter unabhängig und der Angeklagte muss sich vor dem Gesetz verantworten, wie jeder andere auch. So steht es zumindest im Grundgesetz. Der Trick ist daher, dass man verhindern muss, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Und das wurde in Deutschland getan. Im Gesetz steht nämlich auch, dass die Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Das bedeutet, dass ihr Vorgesetzter ihnen Anweisungen geben kann und das ganz legal auch darf. Der Vorgestzte des Staatsanwaltes kann demnach entscheiden, welcher Anzeige der Staatsanwalt folgt und in welchen Fällen er nicht ermitteln darf. So steht es im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) $ 146Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
 
Und der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist der Justizminister. Wenn der Justizminister sagt, dass wegen Verstößen gegen § 13 VStGB nicht ermittelt werden darf, dann wird auch nicht ermittelt und der Fall kommt vor kein deutsches Gericht.
 
Wenn man das weiß, dann versteht man, dass die Justiz in Deutschland nicht unabhängig ist. Deshalb wird kein Justizminister jemals Ermittlungen zu § 13 VStGB zulassen, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Schließlich haben längst Politiker aller etablierten Parteien für derartige Kriege gestimmt und niemand will derjenige sein, der seine Freunde lebenslang hinter Gitter schickt.
 
Anzeigen gegen Merkel und Schröder wurden reichlich gestellt, die Staatsanwaltschaften sind diesen Anzeigen jedoch nicht nachgegangen.
 
Gleiches gilt für Merkels Grenzöffnung. Nun kann man das juristisch lange diskutieren, denn es gibt durchaus juristische Schlupflöcher, denen zufolge man Merkels Grenzöffnung als legal bezeichnen kann. Aber wenn sie so sicher wäre, dass das alles legal war, warum weist sie den Justizminister nicht an, den Staatsanwälten zu erlauben, gegen sie zu ermitteln? Sie könnte dann doch ganz entspannt eine Verhandlung abwarten, in der ihr bescheinigt wird, dass alles völlig in Ordnung war. Das würde ihren Kritikern in dem Punkt alle Argumente nehmen. Sie wird ihre Gründe haben, warum sie das nicht zulässt.
 
Oder nehmen wir den Fall Barschel. Es ist kein Geheimnis, dass die ermittelnden Staatsanwälte immer wieder von ihren Vorgesetzten gestoppt wurden, wenn sie in dem Fall allzu intensiv ermitteln wollten. Immerhin geht es hier nicht „nur“ um einen Mordverdacht, sondern auch um einen der größten Skandale in der Geschichte der Bundesrepublik, aber den Staatsanwälten wurde untersagt, allzu genau zu ermitteln. Stattdessen durfte es parlamentarische Untersuchungsausschüsse geben, in denen die Leute saßen, gegen die ein Staatsanwalt eventuell ermittelt hätte. Und daher war auch nicht zu erwarten, dass dabei viel herauskommen konnte. Kam ja auch nichts raus, bis heute ist alles ungeklärt und die Staatsanwälte durfte nicht ran.
 
Wenn man all dies nun weiß, dann kommt die nächste Frage: Warum wird trotzdem manchmal gegen einige Politiker ermittelt?
 
Nehmen wir den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Er musste, begleitet von einer großen Medienkampagne, zurücktreten, weil es einen Bestechungsverdacht gegen ihn gab. Wie sich dann vor Gericht herausstellte, war da nichts dran, er wurde in allen Punkten freigesprochen, aber da war das Amt weg und er längst in der medialen Versenkung verschwunden. Gleiches gilt für Edathy, der wegen Kinderpornografie durch das mediale Dorf gejagt wurde. Auch er wurde in allen Punkten freigesprochen, war aber politisch und gesellschaftlich ruiniert.
 
Nur um das klarzustellen, Kinderpornografie gehört streng bestraft, in meinen Augen strenger, als es jetzt der Fall ist. Aber vor der Strafe steht das Gerichtsverfahren und wenn jemand den Gerichtssaal als unschuldiger Mensch verlässt, dann ist das zu akzeptieren.
 
Wenn wir nun wissen, dass solche Verfahren gegen Politiker vom Justizminister de facto genehmigt werden müssen, dann müssen wir uns fragen, warum solche „Skandale“, an denen am Ende nichts dran war, so aufgebauscht wurden und vor Gericht kamen, aber die illegale Beteiligung Deutschlands an Angriffskriegen oder die Grenzöffnung nicht vor Gericht kommen.
 
Wen müssen Edathy und Wulff so sehr geärgert haben, dass die Staatsanwälte von der Leine gelassen wurden? Und womit?
 
Bei Wulff weiß ich, dass es wohl mit seiner offenen Kritik am Finanz- und Bankensystem zusammen hängen könnte, über die allerdings in den Medien nicht berichtet wurde. Das war im Jahre 2012, als auf dem Höhepunkt der Eurokrise Milliarden an Steuergeldern den Banken geschenkt wurden, ein durchaus heißes Thema damals. Aber das ist nur eine Theorie.
 
Auf jeden Fall ist eines klar: Die Justiz ist in Deutschland nicht unabhängig, sondern es entscheiden die Politiker, genauer die Regierung in Person des Justizministers darüber, welche Strafverfahren vor Gericht landen dürfen und welche nicht. Willkommen in der Banenrepublik Deutschland (BRD).
 
Und glauben Sie, dass sich daran etwas ändern wird? Um es zu ändern, muss man das GVG ändern, wofür man wiederum eine Mehrheit im Bundestag benötigt. Aber glauben Sie ernsthaft, dass die Mehrheit im Bundestag zuerst für illegale Einsätze der Bundeswehr stimmt, und dass diese Mehrheit am nächsten Tag das GVG ändert, um zu riskieren, lebenslang ins Gefängnis zu kommen? Nach menschlichem Ermessen eher unwahrscheinlich, oder?
 
Übrigens ist dies kein rein deutsches Problem, es betrifft in ähnlichem Maße fast alle westlichen „Rechtsstaaten“. Eine leuchtende Ausnahme ist ausgerechnet Italien. Dort gibt es sogenannte Ermittlungsrichter, die vollkommen unanbhängig entscheiden dürfen, gegen wen sie wegen was ermitteln. Wer sich noch an die 1980er Jahre erinnert, der weiß noch, dass damals viele dieser unabhängigen Ermittler in Italien ermordet wurden, als sie wegen Verbindungen zwischen Politik und Mafia oder in Sachen Terroranschlägen ermittelten. Warum wohl wurden sie ermordet? Ich würde sagen, weil sie im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen nicht per Dienstanweisung von der Politik gestoppt werden konnten. Aber dazu kann sich jeder natürlich seine eigene Meinung bilden.
 
Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, dann schauen Sie auf meiner Seite unter „Dokus/Vorträge“ die Dokumentationen an, die ich zum Thema „Terrorismus und Gladio“ verlinkt habe. Dort finden Sie viele Hintergrundinformationen zu dem Thema und wie es damals in Italien abgelaufen ist. Und nicht nur da.
 
PS: Wenn jemand von Ihnen Informationen mit Quellen zu diesen Themen hat, nehme ich die gerne an und werde beizeiten dazu schreiben.

In meinem neuen Buch „Das Ukraine Kartell – Das Doppelspiel um einen Krieg und die Millionen-Geschäfte der Familie des US-Präsidenten Biden“ enthülle ich sachlich und neutral, basierend auf Hunderten von Quellen, bisher verschwiegene Fakten und Beweise über die millionenschweren Geschäfte der Familie des US-Präsidenten Joe Biden in der Ukraine. Angesichts der aktuellen Ereignisse stellt sich die Frage: Ist eine kleine Gruppe gieriger Geschäftemacher möglicherweise bereit, uns für ihren persönlichen Profit an den Rand eines Dritten Weltkriegs zu bringen?

Das Buch ist aktuell erschienen und ausschließlich direkt hier über den Verlag bestellbar.

Hier geht es zum neuen Buch

Werbung

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

3 Antworten

  1. Haben die meisten Länder vielleicht deshalb keine Ermittlungsrichter, weil sie sonst von kriminellen Organisationen im Auftrag oder Interesse der betroffenen Politiker ermordet würden? Da die Menschen grundsätzlich überall gleich sind, müsste ja auch dieses Problem überall vorhanden sein.

Schreibe einen Kommentar