Strafanzeige – was wiegt mehr, Pressefreiheit oder die Persönlichkeitsrechte des Demonstranten?

Das Entsetzen ist groß: Die Polizei ging angeblich gegen deutsche Journalisten bei einer Pegida-Demo vor und sowohl die Medien als auch viele Politiker sind empört, von einer Einschränkung der Pressefreiheit wird gar geredet. Polizei und Ministerpräsident hingegen stellen sich vor die Beamten, worauf dem Ministerpräsidenten Kretschmer wiederum Vorwürfe gemacht wurden.
Was ist passiert? ZDF-Journalisten von Frontal 21 filmen eine Demo von Pegida und plötzlich löst sich ein Mann aus der Menge und verlangt, nicht gefilmt zu werden. Die Reporter halten mit der Kamera drauf und filmen weiter, trotz seiner wiederholten Aufforderung, dies zu unterlassen. Im Spiegel kann man auch noch lesen, dass er die Journalisten beschimpft hätte, dies kann ich aus dem vom ZDF-Journalisten auf Twitter veröffentlichten Video nicht ersehen, welches in diesem Artikel des Spiegel auch zu sehen ist.
Der Demonstrant wendet sich nach mehreren Aufforderungen und Vorwarnungen daraufhin an die Polizisten, die im Hintergrund zu sehen sind und erstattet Anzeige wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes am eigenen Bild. Die Beamten nehmen dann die Personalien der Journalisten auf, die dafür – wie man auch auf Video auf Twitter sehen kann – kein Verständnis haben und mit den Polizisten angeregt diskutieren.
Später beschweren sich die Journalisten, dass sie 45 Minuten an der Arbeit gehindert wurden.
Zunächst die Frage, ob der Demonstrant recht hatte, die Journalisten anzuzeigen. Ich habe recherchiert, die grundsätzliche Schutz findet sich im Grundgesetz, die detaillierten Regelungen im Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG: In Deutschland darf niemand gegen seinen Willen gefilmt oder fotografiert werden, eine Veröffentlichung ist ohne Erlaubnis verboten und strafbar. Ausnahmen gelten für Prominente und für öffentliche Veranstaltungen und Demonstrationen. Aber: Hier darf ein Mensch gezeigt werden, wenn er sich in der Masse der Menschen befindet, nicht jedoch einzeln herausgehoben und mit dem Gesicht in Großaufnahme. Dagegen hat der ZDF-Journalist spätestens mit der Veröffentlichung des Gesichtes des Demonstranten auf Twitter verstoßen, zumal er im Video deutlich hörbar aufgefordert wurde, den Mann nicht zu filmen. Für mich als Laien liegt hier tatsächlich eine Straftat vor, denn die Folgen sind im StGB geregelt und es sind bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen, wobei wieder die Einschränkung der Demonstrationen gilt. Im Zweifel wird also ein Richter im Einzelfall prüfen müssen, ob hier ein Fall von berechtigter Berichterstattung vorlag oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Dann die Frage, ob der Journalisten sich zu Recht über die Feststellung ihrer Personalien durch die Polizei beschwert haben. Journalisten stehen zwar unter einem besonderen Schutz, aber Immunität und Schutz vor Strafverfolgung genießen sie nicht. Daher musste die Polizei handeln, als gegen die Journalisten Anzeige erstattet wurde und musste für die späteren Ermittlungen die Personalien feststellen. Polizisten können und dürfen nicht entscheiden, welcher Anzeige sie nachgehen, sie müssen sie aufnehmen.
Fazit: Hier wird durch die Medien aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Wir dürfen gespannt sein, zu was die gegenseitigen Anzeigen führen werden und wie vielleicht sogar ein Gericht in diesem Fall entscheiden wird.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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