Ukraine: Ein neues national-faschistisches Sprachengesetz und kein Protest im Westen

Sie erinnern sich noch an die Ukrainekrise von 2013/2014? Maidan, Putsch in Kiew, hundert Tote, dann die Krim und schließlich der Bürgerkrieg im Osten der Ukraine, der bis heute andauert. Dazu Sanktionen gegen Russland und ein abgeschossenes Passagierflugzeug. Was war der Auslöser für das alles?
 
Der Auslöser war der Putsch Ende Februar 2014, als der Maidan die Macht in Kiew an sich riss und dabei nicht nur Gewalt und Waffen einsetzte und es über hundert Tote gab, sondern auch mehrere Artikel der ukrainischen Verfassung brach. Wenn es Sie interessiert, warum dies ein Putsch war, dann finden Sie eine Erklärung dafür am Ende dieses Beitrages.
 
Der Grund, warum es auf der Krim und im Osten der Ukraine Unruhen und Widerstand gegen die neue Regierung gab war, dass es sich bei ihr um eine faschistische und anti-russische Regierung handelte, die die Rechte der Minderheiten und vor allem der russischen Minderheit massiv beschneiden wollte. Unter anderem wurden Gesetze angekündigt, die Russisch als Sprache de facto verbieten sollten. Diese Gesetze wurden Tage nach der Machtergreifung des Maidan auch beschlossen, aber dann nicht umgesetzt. Aber der Geist war damit aus der Flasche und es kam zu den Aufständen auf der Krim, die in das Referendum und die Vereinigung mit Russland mündeten und kurz darauf auch zu dem Bürgerkrieg im Osten des Landes, als Kiew anstelle von Unterhändlern die Armee mit Panzern schickte.
 
Nun hat das Parlament der Ukraine eine noch viel schärfere Einschränkung der Sprachenfrage in Gesetzesform gegossen und am 4. Oktober in erster Lesung durchgewunken.
 
Demnach sollen nicht nur alle Menschen, die in einer im Gesetz genannten Reihe von Berufen arbeiten, eine Sprachprüfung in Ukrainisch ablegen, sondern es wird auch Straftatbestände geben, auf die ich gleich kommen werde.
 
Dies ist in einem Land, in dem die ukrainischen Muttersprachler nach Angaben der Kiewer Akademie der Wissenschaften von 2013 nur 42% der Bevölkerung ausgemacht haben, schon starker Tobak. Denn es bedeutet, dass die anderen, die als Muttersprache Russisch, Polnisch, Ungarisch oder Rumänisch haben, massiv diskriminiert werden, denn oft können viele von denen kein vernünftiges Ukrainisch. So ist das nun einmal in einem Vielvölkerstaat. In diesem Fall will die größte Bevölkerungsgruppe, die noch nicht einmal die Bevölkerungsmehrheit stellt, alle anderen Mitbürger unterdrücken. Wobei – man muss fair bleiben, die Ukrainer sind nach aktuellen Umfragen nicht dafür, es ist nur die national-chauvinistische Regierung.
 
Außerdem soll die „öffentliche Beleidigung der ukrainischen Sprache“ strafbar werden und mit hohen Geldstrafen oder sogar bis zu drei Jahren Gefängnis belegt werden. Versuche einer „Einführung einer offiziellen Mehrsprachlichkeit“ sollen als „sprachlicher Angriff auf die Staatlichkeit, gewalttätiger Umsturzversuch oder Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung“ angesehen und entsprechend bestraft werden.
 
Absurd, wenn man bedenkt, dass die Autoren dieses Gesetzes selbst 2014 die Macht mit Gewalt und gegen die Verfassung an sich gerissen haben.
 
Noch verrückter wird es, wenn man bedenkt, dass dies selbst der aktuellen Verfassung der Ukraine widerspricht, die in Artikel 10 die „freie Entwicklung, Nutzung und den Schutz der russischen Sprache und der Sprachen der anderen Minderheiten“ schützt. Außerdem widerspricht es dem Paragrafen 6 des „Gesetzes zum Schutz der nationalen Minderheiten der Ukraine“, dass die freie Nutzung der Minderheitensprachen in dem Land unter Schutz stellt.
 
Darüberhinaus widerspricht dies natürlich allen europäischen Regeln zum Minderheitenschutz, jedoch ist von Protest von Seiten der EU bisher nichts zu hören, obwohl die EU der Ukraine in den letzten Jahren mit über elf Milliarden Euro geholfen hat und daher durchaus Hebel hätte, dem Treiben in Kiew einen Riegel vorzuschieben. Aber bislang passiert dies nicht.
 
Dass diese Regelung auch dem Abkommen von Minsk widerspricht, dass eine Aussöhnung mit den russisch bewohnten Landesteilen und Autonomierechte vorsieht, ist da fast schon nebensächlich.
 
Vor diesem Hintergrund ist der Streit zwischen Ungarn und der Ukraine verständlich, der in den aktuell Schlagzeilen gemacht hat, als ein ungarischer Konsul in der Ukraine an Mitglieder der ungarischen Minderheit ungarische Pässe verteilt hat.
 
In diesem Kontext ist auch die neu eingeführte Grußformel bei der ukrainischen Armee erwähnenswert. Sie lautet „Ruhm der Ukraine – den Helden Ruhm“. Das klingt in der offiziellen Übersetzung etwas holperig, was daran liegt, dass die Übersetzung geschönt ist. Tatsächlich meint das Wort „Ruhm“ das ukrainische Wort „Slava“, was sich mit „Ruhm“ oder „Ehre“ übersetzen lässt, da es mehrere Bedeutungen hat. So wie auch das deutsche Wort „Heil“, was die exakt gleiche Bedeutung hatte, bevor es durch die Nazis zu einem Unwort gemacht wurde.
 
Bevor jetzt der Leser in reflexartige Schnappatmung verfällt, hier die Definition von „Heil“ als Grußformel in ihrer ursprünglichen Bedeutung: „Der Heilsgruß wurde vornehmlich als Glücks- und Segenswunsch, aber auch als Trinkspruch oder zur wohlwollenden Anrede verwendet. Die Grußformel Heil! ist grammatikalisch eine Interjektion und etymologisch mit dem ähnlich klingenden englischsprachigen Begriff Hail! verwandt, was so viel wie Grüß dich! oder Glück dir! bedeutet. Die beiden Ausdrücke werden auch üblicherweise ineinander übersetzt. Beispiel: All hail, Macbeth! als Heil dir, Macbeth!“ Es gab im 19. Jahrhundert auch Lieder, in denen gesungen wurde „Heil dem Kaiser“ und bis heute wünschen sie Alpinisten „Ski-Heil“, Angler „Petri-Heil“ und Jäger „Waidmanns-Heil“, all dies geht auf ein altgermanisches Wort zurück, dass neben einer wohlwollenden Grußformel auch „Ruhm“ und „Ehre“ für den Angesprochenen bedeutete. Daher ist es mit dem ukrainischen Wort „Slava“ in der Bedeutung sehr ähnlich.
 
Die neue offizielle Grußformel bei der ukrainischen Armee und der ukrainischen Polizei lässt sich also korrekt mit „Heil der Ukraine – Heil den Helden“ übersetzen, was auch dem Sinn wesentlich näher kommt, denn diese Grußformel leitet sich von dem neuen ukrainischen Nationalhelden Stefan Bandera ab, dessen Heldentat darin bestand, im Zweiten Weltkrieg eine hohe Position in der aus ukrainischen Freiwilligen gebildeten SS-Division „Galizien“ bekleidet zu haben.
 
All dies ist in Brüssel und auch in Berlin bekannt, wird aber gerne übersehen, denn man will die aktuelle ukrainische Regierung, die derartige Gesetze macht, derartige Helden verehrt und sich mit „Heil Ukraine“ anspricht, gegen die bösen Russen unterstützen, die behaupten, in Kiew wären echte Faschisten an der Macht, was natürlich nur russische Propaganda ist.
 
Nun noch ein paar Hintergrundinformationen zur Ukraine und zum Maidan:
 
Wer sich für Details und eine völkerrechtliche Einordnung der Vorgänge auf der Krim interessiert, findet hier eine sehr ausführliche Schilderung (Lesezeit ca. 20 Minuten).
 
Und nähere Informationen über das Abkommen von Minsk, das Russland ja angeblich erfüllen muss, damit die Sanktionen gelockert werden können, finden Sie hier. Wobei ich darauf hinweise, dass es ein leicht zu lesendes, aus nur 13 Punkten bestehendes Abkommen ist, in dem Russland übrigens gar nicht erwähnt wird, weshalb ich mich immer frage, wie Russland ein Abkommen erfüllen soll, in dem keine Forderungen an Russland gestellt werden. Aber lesen Sie selbst.
 
Nun noch wie versprochen, ein paar Worte zum Maidan:
 
Handelte es sich dabei um eine „Machtergreifung“ oder einen „verfassungswidrigen Staatsstreich“?
 
Es lohnt sich ein Blick in die damalige ukrainische Verfassung, um zu prüfen, ob dies Propaganda oder zumindest teilweise wahr ist. Artikel 108 regelt, unter welchen Umständen eine Präsidentschaft vorzeitig enden kann und nennt vier Gründe: „1) Rücktritt; 2) Verhinderung der Amtsausübung aus gesundheitlichen Gründen; 3) Amtsenthebung in einem Amtsenthebungsverfahren; 4) Tod“.
Da der damalige Präsident Janukowitsch einen Rücktritt abgelehnt hatte, gesundheitliche Gründe nicht vorlagen und er nicht gestorben war, musste er gemäß Verfassung per Amtsenthebungsverfahren abgesetzt werden. Dies wurde in Artikel 111 geregelt: „Der Präsident der Ukraine kann wegen des Begehens von Hochverrat oder eines anderen Verbrechens vom Parlament der Ukraine in einem Amtsenthebungsverfahren vorzeitig des Amtes enthoben werden. Die Frage der Amtsenthebung des Präsidenten der Republik in einem Amtsenthebungsverfahren wird von der Mehrheit der durch die Verfassung bestimmten Anzahl der Mitglieder des Parlaments der Ukraine initiiert.
 
Anschließend wurde das Prozedere definiert: Einrichtung einer Untersuchungskommission mit Staatsanwalt und Sonderermittler, dann musste auf Basis der Untersuchung ein Beschluss über eine Anklageerhebung fallen, dann war eine Prüfung der Angelegenheit durch das Verfassungsgericht vorgesehen und erst danach eine Abstimmung in der Rada, bei der mindestens 75% der Abgeordneten für die Amtsenthebung stimmen mussten.
 
Interessanterweise bezog sich die Rada dann in ihrem Gesetz zur Absetzung von Janukowitsch auf den Artikel 112 der Verfassung, der aber nichts mit der Amtsenthebung zu tun hatte, sondern nur regelte, dass der Premierminister in der Übergangszeit bis zur Wahl eines neuen Präsidenten die Amtsgeschäfte führt. Auch gegen diesen Artikel verstieß die Rada übrigens, indem sie nicht den (amtierenden) Premierminister zum Übergangspräsidenten ernannte, sondern den von den Putschisten gerade neu eingesetzten Parlamentspräsidenten Turtschynow, der damit seine Ernennung gleich selber unterschreiben konnte.
 
Da an dem Tag der Machtergreifung in Kiew jedoch nur eine Abstimmung zur Amtsenthebung stattfand, ohne die in der Verfassung vorgesehenen Vorbereitungen (Untersuchungskommission, Bericht, Prüfung durch Verfassungsgericht, etc.), muss die Absetzung von Präsident Janukowitsch als verfassungswidrig bezeichnet werden. Hinzu kommt, dass die in der Verfassung vorgesehene Mehrheit von 75% der Stimmen für eine Absetzung nicht erreicht wurde. Für seine Absetzung stimmten 328 der 450 Abgeordneten, das sind allerdings nur 73%.
 
Daher wurde objektiv erstens das Amtsenthebungsverfahren verletzt, zweitens die nötige Mehrheit im Parlament nicht erreicht und drittens sich in dem Gesetz über die Absetzung auch noch auf einen Artikel der Verfassung berufen, der mit der Absetzung des Präsidenten nichts zu tun hatte. Das sind drei objektive Brüche der Verfassung, weshalb die Absetzung Janukowytschs nach den Buchstaben des Gesetzes illegal und ein Bruch der Verfassung war.
 
Also mit anderen Worten ein Putsch.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

Eine Antwort

  1. Guten Tag Herr Röper,

    ich bin zur Zeit in einer Diskussion über die Sprachgesetze der Ukraine (und weiteren Maßnahmen zur Unterdrückung von Minderheiten.)
    Sie schreiben: „Unter anderem wurden Gesetze angekündigt, die Russisch als Sprache de facto verbieten sollten. Diese Gesetze wurden Tage nach der Machtergreifung des Maidan auch beschlossen, aber dann nicht umgesetzt.“
    Können Sie mir dazu eine Quelle oder weiterführenden Link geben? Dafür wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    M.V.

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