Zwickmühle – Wie soll Russland einen Gefangenen medizinisch behandeln, wenn dieser das ablehnt?

Straßburger Gericht fordert medizinische Hilfe für Oleg Senzow “ Wer diese Überschrift im Spiegel liest,muss glauben, dass Russland dem Inhaftierten Oleg Senzow medizinische Hilfe verweigert und nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dazu aufgefordert werden muss. Leider verschweigt der Spiegel hier, dass Russland ihm diese Hilfe schon mehrmals angeboten hat, er dies jedoch ablehnt.
Der Artikel beginnt mit den Worten: „Seit mehr als zwei Monaten befindet sich der in Russland inhaftierte Regisseur Oleg Senzow im Hungerstreik – sein Zustand ist kritisch. Nun fordert der Europäische Gerichtshof die russische Regierung zum Handeln auf.
Und weiter heißt es im Artikel: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland nun dazu aufgefordert, Senzow medizinisch zu versorgen. Senzow müsse sofort in ein Krankenhaus gebracht und seinem Zustand entsprechend versorgt werden, teilte das Straßburger Gericht am Mittwoch mit. Der EGMR legte dem Ukrainer nahe, seinen Hungerstreik zu beenden und medizinische Hilfe anzunehmen. Am Dienstag habe sich sein Anwalt an den EGMR gewandt, damit sein Mandant die benötigte Versorgung erhalte, teilte das Gericht mit.“
Da muss bei dem Leser zwangsläufig der Eindruck entstehen, dass Russland dem wegen Bildung einer Terroristischen Vereinigung verurteilten Senzow die Behandlung im Krankenhaus verweigert. Lediglich ein Nebensatz deutet an, dass es sich etwas anders verhält, denn der Spiegel schreibt, wie gesehen, dass das Gericht dem Ukrainer nahelegt: „seinen Hungerstreik zu beenden und medizinische Hilfe anzunehmen.
Denn genau das ist der Punkt: Medizinische Hilfe und die Verlegung aus dem medizinischen Teil des Gefängnis, wo er sich seit einiger Zeit befindet, auf die Intensivstation eines Krankenhauses wurde Senzow mehrmals angeboten, er hat es aber jedes Mal abgelehnt.
Darüber berichtete am 19. Juli die oppositionelle „Novaya Gazetta“. Sie berichtete über einen Besuch seines Anwaltes im Gefängnis und darüber, was der Anwalt anschließend mitteilte: „Die einzige Informationsquelle über den Gesundheitszustand von Oleg Senzow ist nun sein Anwalt Dmitri Dinse. Wie wir schon berichteten, besuchte er seinen Mandanten in der Strafkolonie „Weißer Bär“ in Labytnangi und erzählte der „Novaya Gezetta“, dass sein Klient schlecht aussieht, „er hat sehr abgenommen und ist gealtert. Nur die Willenskraft hält ihn aufrecht, aber wirkt nicht niedergeschlagen. Er sagte, dass er den Hungerstreik nicht beenden wird“ Wie Senzow seinem Anwalt selbst erzählte, habe er seit Anfang Juli Probleme mit dem Herzmuskel. Die Ärzte der Kolonie schlugen ihm vor, ihn in ein Krankenhaus zur Behandlung zu verlegen, aber Oleg konnte sie überzeugen, ihn in der Kolonie zu belassen und er willigte ein, eine minimale Dosis einer Nährlösung zu sich zu nehmen
Damit haben wir die Fakten beisammen. Oleg Senzow ging in den Hungerstreik und die russischen Behörden verhalten sich korrekt, auch der Anwalt hat an der Behandldung seines Mandanten nichts auszusetzen. Senzow wurde in den Krankentrakt des Gefängnisses verlegt und wird medizinisch versorgt. Als sein Zustand schlechter wurde, haben ihm die Ärzte angeboten, ihn in ein Krankenhaus zur Behandlung zu verlegen, was er jedoch ablehnt.
Am Dienstag hat sich nun der Anwalt an den Europäischen Gerichtshof gewendet, um die russischen Behörden zu zwingen, seinen Mandanten im Krankenhaus zu versorgen und zu behandeln. Also wenn nötig auch gegen seinen Willen.
Nun ist das Urteil jedoch so formuliert, dass Russland aufgefordert wird, Senzow in ein Krankenhaus zu verlegen und ihm die notwendige Behandlung zukommen zu lassen. Gleichzeitig wird Senzow vom Gericht aufgefordert, diese Behandlung auch zuzulassen.
Und das ist die Krux: Was soll Russland tun, wenn er sich weiterhin weigert, sich behandeln zu lassen? Dazu sagt das Urteil nichts, Zwangsmaßnahmen gegen die Willen Senzows sind nicht angeordnet und nach russischem Recht sind diese, wie auch in Deutschland, nicht ohne weiteres möglich.
Und in den westlichen Medien sieht es nun in den Meldungen so aus, als ob Russland ihm die Behandlung verweigert, obwohl das unwahr ist. Wenn er gesundheitliche Schäden davon trägt oder gar stirbt, werden Medien weiterhin wahrheitswidrig suggerieren, dass Russland ihm die Behandlung verweigert hätte. Andererseits: Wenn Russland nun Zwangsmaßnahmen einleitet, wie eine Zwangsernährung oder ähnliches, wird Senzow von Misshandlungen während seiner Gefangenschaft und ähnlichem sprechen. Auch dies wird für die westlichen Medien ein gefundenes Fressen.
Russland ist hier in eine Situation gebracht worden, in der alles fasch ist, was es machen kann.
Und die deutschen und westlichen Medien informieren ihre Leser lückenhaft und mit suggestiven Formulierungen, anstatt die Wahrheit zu schreiben: Senzow lehnt die angebotene medizinische Behandlung seit Wochen ab.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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