US-Gericht bescheinigt, dass es keine russische Einmischung in US-Wahlen gab

Am Mittwoch hat ein Gericht in den USA bestätigt, dass es keine Hinweise auf eine russische Einmischung in die US-Wahlen 2016 gegeben hat. Trotzdem halten die Medien an der Legende fest, oder haben Sie in Deutschland eine Meldung über die aktuelle Gerichtsentscheidung gefunden?

Am 20. April letzten Jahres reichte die Demokratische Partei in New York eine Klage gegen Russland, den Generalstab der russischen Streitkräfte, Wikileaks, US-Präsident Donald Trump, seinen Sohn, Trumps damalige Wahlkampfleiter und andere ein. Die Kläger behaupteten, dass Mitglieder von Trumps Kampagne mit Russland und WikiLeaks zusammengearbeitet hätten, um die Kampagne der ehemaligen demokratischen Kandidatin Hillary Clinton bei den Wahlen 2016 zu untergraben. Nach Angaben der Demokraten wurden die Computer der Partei zu diesem Zweck gehackt und die gestohlenen Informationen wurden veröffentlicht. Das soll Trump geholfen haben, die Wahl zu gewinnen, argumentierten sie.

Diese Klage wurde nun abgewiesen. Das Gericht erklärte dazu:

„Das Gericht hat alle Argumente begutachtet, die von den Parteien vorgebracht wurden. Einige Argumente sind fraglichen Inhaltes oder wertlos. Aus den genannten Gründen wurde die Klage der Demokratischen Partei abgelehnt.“

Auch der Mueller-Bericht hatte zuvor keine verwertbaren Ergebnisse gebracht. Mueller konnte keine Verschwörung zwischen Trump und Russland feststellen, von der Medien und Demokratische Partei seit über drei Jahren reden. Auch die angebliche russische Wahleinmischung über soziale Netzwerke stellt sich als Unsinn heraus, wenn man sich die Vorwürfe einmal anschaut. Bei einem Budget der Kandidaten von insgesamt über zwei Milliarden Dollar soll Russland mit Facebook-Anzeigen für 100.000 Dollar etwas beeinflusst haben. Ganz abgesehen davon, dass keines der fraglichen Accounts mit der russischen Regierung in Verbindung gebracht werden konnte. Erst kürzlich gab es hingegen eine Anhörung im US-Senat, die vor ganz anderen Einmischungen in US-Wahlen gewarnt hat. Nur wurde darüber in Deutschland nicht berichtet.

Stattdessen wurde letzte Woche in Deutschland ausführlich über die Anhörung von Mueller vor dem Kongress berichtet. Mueller hat das gleiche gesagt, was er schon in seinem Bericht geschrieben hat: Es gab keine Verbindungen zwischen Trump und Russland.

Davon versuchen die Medien nach Kräften abzulenken, wie man letzte Woche wieder beobachten konnte. Mueller musste dem US-Parlament Rede und Antwort stehen und wieder gab es nichts, was man gegen Trump benutzen könnte.

Man beachte, dass für die Medien die Unschuldsvermutung, immerhin eine der Säulen eines jeden Rechtsstaates, in diesem Fall nicht gilt. Wenn ein Ermittler nichts gegen den Beschuldigten findet, was ein Verfahren rechtfertigen würde, ist der Beschuldigte unschuldig. Bei Trump und der sogenannten „Russlandaffäre“ drehen die Medien dieses Prinzip einfach um und sagen: Mueller hat Trump nicht entlastet.

Nein, hat er nicht.

Das war aber auch nie seine Aufgabe. Seine Aufgabe war es, Trump zu belasten, nicht ihn zu entlasten. Und das ist nicht gelungen. Trotz eines multi-millionen Dollarbudgets hat Mueller nichts greifbares gefunden. Aber das übergehen die Medien.

Heute geht es nicht mehr in erster Linie um die Wahlbeeinflussung, die ist de facto vom Tisch, auch wenn die Medien einen anderen Eindruck machen. Die Medien lenken davon ab, indem sie nun die Frage stellen, ob Trump die Justiz behindert hat, wie man im Spiegel lesen konnte:

„Der Sonderermittler in der Russlandaffäre, Robert Mueller, hat vor dem US-Kongress erneut betont, dass Präsident Donald Trump durch seine Ermittlungen nicht entlastet wurde. Mueller verneinte bei seiner Anhörung vor dem Repräsentantenhaus mehrfach die Nachfrage, ob der Präsident durch die Untersuchungen völlig vom Vorwurf der Justizbehinderung entlastet worden sei. „Nein“, sagte Mueller und betonte: „Das ist nicht, was der Bericht sagt.““

Damit drehen die Medien die Unschuldsvermutung um, wie schon die Überschrift beim Spiegel zeigte: „US-Sonderermittler – Mueller verweigert Trump Entlastung in der Russlandaffäre„. Dass es Mueller nicht gelungen ist, Trump zu belasten, wäre die Wahrheit. Wenn ein Staatsanwalt gegen jemanden die Ermittlungen einstellt, weil es keine Beweise für die Anschuldigungen gibt, dann ist er unschuldig. Nur im Fall von Trump und Russland soll diese Regel nicht gelten. So werden die Leser manipuliert.

Das ist per Definition keine Berichterstattung, sondern Propaganda.

Wie es zu solchen Artikeln in den Medien kommen kann, zeigt ein Zitat aus der Anhörung. Ein Abgeordneter der Demokraten stellte fest:

„Dies ist eine klare Behinderung der Justiz. Das sind die Vereinigten Staaten von Amerika, niemand steht über dem Gesetz, und der Präsident muss auf die eine oder andere Weise zur Rechenschaft gezogen werden.“

Worauf Mueller antwortete:

„Ich bin nicht unbedingt mit der Art und Weise einverstanden, wie Sie das alles analysiert haben. (…) Ich teile diese analytischen Anschuldigungen nicht.“

Die Medien übernehmen aber einfach die Anschuldigungen der Gegner Trumps bei den Demokraten und ignorieren, dass Mueller denen widersprochen hat. Damit geben die Medien die Neutralität auf, der sie eigentlich verpflichtet sind und unterstützen als Propagandisten eine Seite gegen die andere.

Man muss kein Trump-Fan sein und ich bin ganz sicher keiner. Aber man sollte so objektiv wie möglich berichten und nicht so offen Partei ergreifen und Dinge so offensichtlich verdrehen. Aber so funktioniert „Qualitätsjournalismus“ in Deutschland.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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