Völkerrechtswidriger Einsatz der Bundeswehr-Tornados in Syrien verlängert

Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr-Tornados ist vom Bundestag um ein halbes Jahr verlängert worden und die deutschen Medien verstecken das (bisher jedenfalls) sehr gut vor ihren Lesern.

Ich habe einen Spiegel-Artikel über die Lage in Syrien gelesen, der nicht sonderlich interessant war und als ich das Fenster gerade schließen wollte, stolperte ich über den letzten Absatz:

„Unterdessen beschloss der Bundestag, dass sich die Bundeswehr noch bis zum 31. März 2020 mit „Tornado“-Aufklärungsjets und Tankflugzeugen am Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien und im Irak beteiligen wird. Danach soll der Einsatz der in Jordanien stationierten Flieger beendet werden.“

Das tun die Medien gerne. Sie schreiben über etwas banales und am Ende, das kaum noch jemand liest, kommt plötzlich die interessante Nachricht. Man kann den Medien nicht vorwerfen, sie hätten nicht berichtet. Ist ja nicht ihre Schuld, wenn der Leser den Artikel nicht zu Ende liest.

Zuerst dachte ich, nur der Spiegel hätte seinen Lesern die Verlängerung des Syrien-Einsatzes vorenthalten, aber eine Google-Suche ergab, dass der gesamte Mainstream in Deutschland es offensichtlich nicht wichtig findet, dass die Bundeswehr ein weiteres halbes Jahr einen völkerrechtswidrigen Militäreinsatz führt.

Besonders interessant ist, dass es bisher (24. Oktober ca. 22.00 Uhr) in keiner Zeitung einen eigenen Beitrag darüber gibt. Es wird lediglich die dpa-Meldung dazu veröffentlicht:

„Die Bundeswehr beteiligt sich noch bis zum 31. März 2020 mit «Tornado»-Aufklärungsjets und Tankflugzeugen am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien und im Irak. Danach soll der umstrittene Einsatz der in Jordanien stationierten Flieger beendet werden. Das beschloss der Bundestag mit relativ knapper Mehrheit. 343 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen, drei enthielten sich. Um ein ganzes Jahr wurde mit dem Votum die Ausbildung von Soldaten im Irak durch die Bundeswehr verlängert.“

So steht es zum Beispiel bei der „Zeit“ mit dem Zusatz:

„Diese Meldung ist Teil des automatisierten Nachrichten-Feeds der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die dpa ist eine Nachrichtenagentur, die Medien mit selbst recherchierten und formulierten Meldungen zu aktuellen Ereignissen beliefert.“

Auch beim Stern findet sich wortgleich lediglich die Meldung der dpa. Mehr Meldungen dazu habe ich zu diesem Zeitpunkt (ca. 22.00 Uhr am 24. Oktober) nicht gefunden, obwohl die Meldung schon fünf Stunden alt ist. Lediglich die Tagesschau hat einen zwei-minütigen Beitrag dazu gebracht, dabei aber den Schwerpunkt auf den Einsatz von Bundeswehrausbildern im Irak gelegt.

Dass das Thema nicht an die große Glocke gehängt wird, ist verständlich. Schon im Februar hat Bundesverteidigungsministerin von der Leyen mitgeteilt, der IS sei militärisch besiegt. Gegen wen also fliegen die Tornados der Bundeswehr in Syrien ihre Aufklärungseinsätze, wenn der IS längst besiegt ist? Es heißt, der IS habe dort noch Schläferzellen, nur wird man die nicht mit einem Tornado aus der Luft finden können. Oder sucht die Polizei Terroristen in Deutschland etwa mit Bundeswehr-Tornados?

Offensichtlich richtet sich der Einsatz gar nicht gegen den IS und die Menschen in Deutschland werden von der Regierung angelogen. In den Medien hört man ja vom IS schon lange nichts mehr, im Gegenteil. Jeder denkende Mensch müsste sich die Frage stellen, gegen wen sich die Bundeswehr-Einsätze in Syrien richten und wessen Truppen da mit Aufklärungseinsätzen unterstützt werden sollen. Schließlich konnten wir in den Nachrichten in den letzten Tagen verfolgen, dass sich die USA aus Syrien zurückgezogen haben. Daher meine ich die Frage durchaus ernst: Nachdem die Nato-Länder praktisch nicht mehr in Syrien aktiv sind, was spioniert die Bundeswehr dort aus? Und für wen?

Aber es kommt noch besser. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat am 20. September 2018 ein Gutachten veröffentlicht, in dem festgestellt wurde, dass sogar jeder Abgeordneter, der für diesen Bundeswehreinsatz gestimmt hat, sich strafbar gemacht hat:

Strafbar machen kann sich nach § 13 Abs. 4 VStGB eine Person, „die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“ – mithin auch Abgeordnete eines Parlaments, das den Auslandseinsatz der Streitkräfte zu mandatieren hat.

Nun steht dies in dem Gutachten im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an „Vergeltungsschlägen“ der USA gegen Syrien, die damals im Gespräch waren. Aber das ist nicht entscheidend, denn es gilt genauso für jeden anderen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, an dem sich Deutschland beteiligt und für den ein Abgeordneter gestimmt hat. Dazu habe ich nach dem Erscheinen des Gutachtens einen ausführlichen Beitrag geschrieben.

Und die Verletzung des syrischen Luftraums mit Kampfflugzeugen stellt einen Verstoß gegen die territoriale Unversehrtheit Syriens dar. Und wie wir in § 13 VStGB lesen können, gilt das als „Angriffshandlung“, auf die in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe steht:

Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

Und das trifft einwandfrei auf den Tornado-Einsatz zu, denn er verstößt gegen die „territoriale Unversehrtheit“ Syriens. Wer das bestreitet, sollte sich fragen, was er sagen würde, wenn syrische Kampfflugzeuge ohne Erlaubnis der deutschen Regierung über Deutschland tun und lassen würden, was sie wollen. Natürlich ist das „eine Angriffshandlung (…) gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit (…) eines Staates„.

Wer sich jetzt fragt, warum in dieser Sache kein deutscher Staatsanwalt ermittelt, der sei auf diesen Artikel verwiesen, der das in einfachen Worten erklärt.

Man kann also verstehen, warum die Verlängerung des Syrien-Einsaatzes der Bundeswehr bisher nicht an die große Glocke gehängt wurde. Vielleicht wird ja am Freitag in den Medien mehr darüber geschrieben, wir werden sehen. Aber Fakt ist: Der Einsatz stellt völkerrechtlich einen illegalen Angriffskrieg gegen ein souveränes Land dar und so einen Krieg zu beschließen, wird in Deutschland mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Zumindest theoretisch, wenn die Staatsanwälte gegen Politiker ermitteln dürften. Das dürfen sie aber nicht, die Details finden Sie hier.

Jedenfalls gibt es reichlich Gründe für Politik und „Qualitätsmedien“, nicht groß über die Verlängerung des erstens unsinnigen und zweitens illegalen Bundeswehr-Einsatzes zu berichten.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

5 Antworten

  1. Guter Artikel…

    „Gegen wen also fliegen die Tornados der Bundeswehr in Syrien ihre Aufklärungseinsätze, wenn der IS längst besiegt ist ?“

    Und eine gute Frage…Die habe ich mir auch schon seit längerem gestellt, da ich es in meinen Gedanken nicht logisch zusammen kriege…Also die alte globale West-Elite hat, nachdem die Lybien-Geschichte durch war, über Geheimdienste und deren extrem verflochtenen Netzwerken den arabischen Frühling auch nach Syrien exportieren können…hat ihn denn logistisch und versorgungstechnisch unterstützt (Waffen aus Osteuropa über englische Briefkastenfirmen )

    http://armswatch.com/islamic-state-weapons-in-yemen-traced-back-to-us-government-serbia-files-part-1/
    wo hauptsächlich USA/F/GB beteiligt waren. Eigentlich liegt es doch nah zu behaupten das die Aufklärungsdaten für den IS (oder andere Gruppierungen)gemacht werden und über ähnliche Wege wie deren Bewaffnung zu ihnen gelangt…Wir kämpfen dort mit islamischen Aufständischen aller couleur gegen Assads Syrien liegt näher wie wir kämpfen ,mit nicht mehr anwesenden Verbündeten gegen eine (Selfmade)-Terrorgruppe ,die es gar nicht mehr gibt….

    https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/sorgt-merkel-vor-fuer-ihre-unentbehrlichkeit/

  2. Führen eines Angriffskrieges laut Generalbundesanwalt nicht strafbar

    Nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist nach deutschem Recht strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalbundesanwalt in seiner Antwort auf eine Strafanzeige von Friedensorganisationen gegen den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und andere Politiker. Weil der Angriffskrieg selbst nicht strafbar sei, sei auch „die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar“, heißt es in dem ngo-online vorliegenden Schreiben. Die Friedensorganisationen bezeichneten die Entscheidung als „hanebüchene Rechtsauffassung“.

    Tja. So einfach ist. Auf unsere Juristen ist (wie im Dritten Reich) Verlass. Du kannst – mit der richtigen Rückendeckung – jede Schweinerei anzetteln. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.

  3. Ich muß Euch hier „ein paar Zähne ziehen“, denn die Bundesregierunge beruft sich auf das Völkerrecht, konkret auf das Selbstverteidigungsrecht eines Staates – und das ist noch nicht einmal völlig abwegig.

    Man muß dazu wissen, daß die USA zwei „Erweiterungen“ des Selbstverteidigungsrechtes initiiert haben – die erste nach den Anschlägen 2001 zu Legitimation des Angriffes auf Afghanistan – die zweite im Juni oder Juli 2015, die wahrscheinlich einen Angriff auf Syrien rechtlich absichern sollte.
    Ich nehme auch an, daß letztere Initiative der USA jedenfalls ein maßgeblicher Grund war, weshalb die RF dann im September 2015 nach Syrien gegangen ist. Man wollte dort wohl den USA zuvor kommen und daneben auch verhindern, daß sich diese zweite Erweiterung im Völkerrecht (zu schnell) etabliert.

    Die Rechtsfragen, die sich für die USA 2001 stellten, waren nicht ganz einfach, denn der Staat Afghanistan hatte die USA ja nicht angegriffen, weshalb ein Angriff der USA auf Afghanistan aus dem Selbstverteidigungsrecht nicht o.w. herzuleiten war.
    Ich müßte jetzt „ein bißchen Recht machen“ – aber das interessiert hier wohl niemand, obwohl man anhand dieser Rechtsfragen sehr gut darstellen kann, wie sich Recht entwickelt, „Rechte sich ausdehnen“ können.

    Ich verweise daher nur auf die maßgeblichen Dokumente des BT

    Deutscher Bundestag Drucksache 18/6866 01.12.2015

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf

    Seite 2 (etwa in der Mitte)
    „ …
    In diesem Zusammenhang werden auch militärische Maßnahmen auf syrischem Gebiet durchgeführt, da die syrische Regierung nicht in der Lage und/oder nicht willens ist, die von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch den IS zu unterbinden. …“

    2015 heißt es noch „nicht in der Lage und/oder nicht willens“. Letzteres stammt wahrscheinlich aus der „Erweiterung“ 2001, ersteres aus der von 2015.
    Damals meinte die BR wohl noch behaupten zu können, daß der syrische Staat nicht willens sei, den IS zu bekämpfen. Das war zu dieser Zeit schon absurd, jedoch die zweite „Erweiterung“ war noch „ganz frisch“ und Juristen stehen generell nicht gern „auf einem Bein“.

    Deutscher BundestagDrucksache19/14287 22.10.2019

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/142/1914287.pdf

    Seite 1 unten-2 oben
    „…
    In diesem Zusammenhang werden auch militärische Maßnahmen auf syrischem Gebiet durchgeführt, da die syrische Regierung nicht in der Lage war und auch weiterhin nicht in der Lage ist, alle von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch den IS zu unterbinden. …“

    2019 stützt sich die BR nur noch auf die „zweite Erweiterung“ – „nicht in der Lage“ – was der Sache nach natürlich auch kaum noch haltbar ist.

    Man sieht aber in beiden Fällen, daß dem syrischen Staat fremdes Handeln zugerechnet wird und das noch über den notwendigen Umweg einer Rechtspflicht zu einem Tun im Sinne eines Unterbindens dieses fremden Handelns.

    1. Korrektur:
      Die Begriffe „nicht in der Lage/nicht willens“ gehen wohl beide auf das Jahr 2001 zurück.
      Das ergibt sich aus einem jüngeren Elaborat des Wissenschaftlichen Dienstes des BT zur völkerrechtlichen Bewertung der türkischen Militäroperation in Syrien Okt. 2019.
      Dort wird das türkische Vorgehen u. a. auch im Hinblick auf die sog. „unable-and-unwilling-Doktrin“ geprüft, die „völkerrechtlich freilich nicht unumstrittene“ sei.
      ______________________________________________
      „2.2.Bewaffneter Angriff und terroristische Bedrohungslage

      Schließlich finden sich in dem Schreiben der Türkei vom 9. Oktober 2019 keinerlei Hinweise darauf, dass sich die Türkei auf die (völkerrechtlich freilich nicht unumstrittene21) „unable-and-unwilling-Doktrin“ beruft – also darauf, dass Syrien einen nicht-staatlichen Akteur auf dessen Territorium (also die kurdischen Milizen in Nordsyrien) nicht davon abhalten würde bzw. könne, in großem Maße grenzüberschreitende Angriffe gegen die Türkei auszuführen.
      …“
      ____________________________________________

      (Man sollte halt nicht in Rechtsgebieten wildern, in denen man nur über recht fragmentarische Kenntnisse verfügt, auch wenn es so etwas wie ein grundsätzliches Rechtsdenken, allgemeine Rechtsvorstellungen bzw. „Rechtskonstruktionen“ gibt, die einem überall „über den Weg laufen“.)

      Dessen ungeachtet bleibt es bei dem zeitlichen Ablauf, insbesondere zu den vermuteten Hintergründen des russischen Vorgehens und der in diesem Zusammenhang sukzessiven Ausweitung des Selbstverteidigungsrechtes eines Staates (auf welche sich auch die BR stützt) – aber besonders einer nur allzu deutlichen Instrumentalisierung des (Völker-)Rechtes für die Politik.

      Wer sich das antun möchte, (an sich recht interessant) hier die Einzelheiten:

      WD 2 – 3000 – 116/19
      „Völkerrechtliche Aspekte der türkischen Militäroperation“ vom 17.10.2019

      https://www.bundestag.de/resource/blob/663322/fd65511209aad5c6a6eae95eb779fcba/WD-2-116-19-pdf-data.pdf

  4. Wer sich auf das Völkerrecht beruft und dann einem Staat eine Schuld zuschiebt die von Dritten daher geputscht wurde handelte bereits vor Syrien staatsgefährdend.
    Sich später auf sein eigenes Fehlverhalten zu berufen hat schon etwas.
    Man schaut immer nur so ca 5 bis 10 Jahre zurück aber Syrien wurde seit 2000 systematisch destabilisiert.
    Als Syrien die herbei gebombten Flüchtlinge aus Irak und Afghanistan großzügig aufnahm störte sich niemand an dem politischen System. Heute tut man so als hätte es die Umsturzversuche nie gegeben. All die Waffenlieferungen(offen oder verdeckt) unterstützten die Terroristen. Das weis man seit Jahren.
    Syrien im echten Selbstverteidigungsmodus dann zu unterstellen zu wenig gegen Terroraktivitäten zu tun ist schon ekelhaft hoch zwei.
    Merkwürdig das außer den USA und den NATO Staaten offenbar niemanden so viel daran gelegen hat Recht weiter zu entwickeln. Nicht um gerechter zu werden sondern um für die Eigeninteressen Rechtmäßigkeit vorzutäuschen.
    Den einen Terrorstaat hofieren wir über Vermeintliche reichen Lügen als Rechtfertigung?

    Für all die Behauptungen der letzten 20 Jahre wurde nicht ein eindeutiger Beweis zur Schuldfrage vorgelegt, nicht zum 11.9., nicht zu Afghanistan, nicht zum Irak, nicht zu Syrien und auch nicht zum Iran.
    Was es aber schon gibt sind Beweise zu geheimdienstlichen Aktivitäten die zu Kriege ausarteten.
    Mit Recht oder Rechtschaffenheit hat das aber ganz sicher nichts zu tun. Von angeblichen demokratischen Entwicklungen ganz zu schweigen.

    Auf der anderen Seite der Erdkugel laufen ebenfalls mit Gewalt unterstütze Demokratisierungsbemühungen des Werte Westens. Nur wenn es so weiter geht sind die Demokratie Anwärter vorher schon verhungert. Sagen wir dann zum Rest „Pech gehabt hättet euch einfach früher demokratisieren lassen müssen“?

    Recht, nationales und internationales sollen sich anpassen das ist gewünscht aber dann als gemeinsame Entscheidung. Was wir aber zu sehen bekommen ist das zwangsweise überstülpen amerikanischen Rechts. Dieses Rechtssystem schert sich weder um Landesgesetze der Anderen oder internationale Rechtsnormen. Diese Form des Rechtsbruches sollte man entgegen treten.

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