Berateraffäre: Von der Leyen löscht Handydaten – Warum die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln darf

Es ist merkwürdig still um die Berateraffäre, dabei hat das Verteidigungsministerium den Bericht über die vom Handy Ursula von der Leyens gelöschten Nachrichten vorgelegt. Aber die Medien sind daran nicht allzu interessiert.

Im Dezember ist bekannt geworden, dass von Uschis Handy alle Nachrichten gelöscht worden sind, die zur Aufklärung der Berateraffäre hätten beitragen können. Im Dezember haben die Medien groß berichtet, die Grünen waren ganz sauer deswegen und haben sogar eine Strafanzeige gestellt. Das Verteidigungsministerium hat Aufklärung versprochen und bis 16. Januar einen Bericht angekündigt. Die Frist ist vorbei und niemand interessiert sich mehr dafür, auch die Grünen sind anscheinend nicht mehr so sauer.

Es gab nur einen Artikel im Spiegel und eigentlich müssten die Grünen weiter ganz doll sauer sein, denn die Nachrichten von einem Telefon wurden nicht etwa versehentlich vom Ministerium gelöscht, wie es zunächst hieß, sondern Uschi selbst hat alles gelöscht, bevor sie das Handy zurückgegeben hat. Der Spiegel schrieb nun über den Untersuchungsausschuss:

„Dort versucht ein Untersuchungsausschuss zu klären, wie unter von der Leyen hochdotierte Verträge mit externen Beratern rechtswidrig vergeben wurden und ob die frühere Ministerin damit etwas zu tun hatte. In dem Bericht kommt von der Leyen nicht gut weg. So schildert das Ministerium detailreich, dass es dem Untersuchungsausschuss für die Aufklärung von Entscheidungsprozessen keinerlei SMS der früheren Ministerin als Beweismittel zur Verfügung stellen kann. Demnach seien Nachrichten eines Blackberry-Diensthandys von der Leyens durch die Unachtsamkeit eines Sachbearbeiters im August 2019 gelöscht worden. Auf einem zweiten Telefon habe von der Leyen selbst alle Nachrichten vernichtet.“

Wir halten fest: Dass die Verträge rechtswidrig vergeben wurden, ist unstrittig. Es geht nur noch darum, wie es dazu kommen konnte. Das Verteidigungsministerium hat also gegen geltendes Recht verstoßen und gegen von der Leyen wurden schon vor einem Jahr Strafanzeigen unter anderem wegen Untreue gestellt, Folgen hatte das aber keine. Und im Dezember gab es noch eine weitere Strafanzeige.

Eigenntlich müsste nun der Staatsanwalt ermitteln, denn es geht um den Anfangsverdacht von Straftaten. Aber im Rechtsstaat Deutschland darf der Staatsanwalt in diesem Fall nicht ermitteln.

Das liegt an den Paragrafen 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Dort steht nämlich geschrieben, dass der Justizminister dem Staatsanwalt untersagen darf, in bestimmten Fällen zu ermitteln. Und das ist so ein Fall.

Da wird dann stattdessen ein Untersuchungsausschuss einberufen, in dem Politiker sitzen und keine professionellen Ermittler und der tagt dann jahrelang und schreibt am Ende einen Bericht. Nur Konsequenzen hat das keine. Niemand wird für Straftaten zur Verantwortung gezogen, niemand muss einen entstandenen Schaden ersetzen, nichts passiert. Die Untersuchungsausschüsse sind nur ein Instrument, das dem dummen Bürger das Gefühl geben soll, es geschehe etwas. Dabei ist das Gegenteil der Fall, alles wird verschleiert, dafür dürfen sich ein paar Politiker vor den Mikrofonen furchtbar aufregen und sogar Strafanzeigen stellen, die direkt in den Mülleimer wandern.

Sie glauben mir nicht? Dann nennen Sie mir doch mal einen einzigen Untersuchungsausschuss, der zur Bestrafung von Politikern und zur Erstattung entstandener Schäden geführt hat.

Deutschland ist kein Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz, die Staatsanwälte müssen den Anweisungen ihres Ministers folgen und so kommen bestimmte Fälle nie vor ein Gericht. Das ist nicht meine „krude Verschwörungstheorie“, das hat der Europäische Gerichtshof höchstrichterlich letztes Jahr festgestellt. Die Details zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes finden Sie hier und welche Folgen diese Paragrafen in er Praxis haben, habe ich hier an Beispielen aus dem wahren Leben aufgezeigt.

Wir halten fest: Unter Ursula von der Leyen sind Millionenaufträge an Berater illegal vergeben worden. Die Beweismittel (Handydaten) wurden vom Ministerium und von Uschi selbst gelöscht, obwohl bekannt war, dass der Untersuchungsausschuss die Daten sehen wollte. Und niemand wurde oder wird bestraft. Dass McKinsey einen Großteil der Aufträge illegal bekommen hat und dass ausgerechnet Uschi von der Leyens Sohn David bei McKinsey einen guten Job in San Francisco bekommen hat, weckt bei den „Qualitätsmedien“ auch kein Interesse.


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

7 Antworten

  1. Die „Wulff-Affäre“ um den damaligen Bundespräsidenten hat gezeigt, wie solche Affären ablaufen können: Was gegen Wulff abging, hatte echte Kampagnen-Qualität, die Staatsanwaltschaft ermittelte (durfte/musste ermitteln), obwohl von Anfang an kein wirklich schwerwiegender Tatbestand erkennbar war, der auch nur von Ferne an das heranreichte, was jetzt gegen v.d. Leyen im Raum steht. Damals ging die Post ab, und Wulff fühlte sich wie ein gehetztes Wild und trat schließlich entnervt zurück. Was war sein Vergehen? Sicher nicht die Hotelübernachtung im Wert von 400 Euro, die man ihm als Vorteilsannahme anlastete. Der Prozess endete mit einem Freispruch. Bis heute ist nicht klar, warum in seinem Fall die Lawine abging, während bei v.d. Leyen alles ruhig bleibt. Meine Vermutung: Sein Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ wurde Wulff zum Verhängnis. Das war zu „links“ für einen deutschen Bundespräsidenten, er musste weg. Was v.d. Leyen gemacht hat, wiegt zwar strafrechtlich wesentlich schwerer als alles, was man Wulff (größtenteils zu Unrecht) vorwarf, aber es entsprach dem Selbstverständnis unserer durch und durch korrupten Republik und ist somit wenn nicht rechtskonform, dann doch systemkonform.

    1. wahrscheinlicher finde ich bei Wulff folgendes (Wikipedia):
      „In einem Interview im Juni 2011[58] kritisierte Wulff im Zusammenhang mit der Eurokrise und dem ESM das Tempo und die Art und Weise der politischen Entscheidungsfindung, die oft am Parlament vorbei gehe. „Dort finden die großen Debatten nicht mit ergebnisoffenem Ausgang statt, sondern es wird unter einigen wenigen etwas vereinbart und durch Kommissionen neben dem Parlament vorentschieden.“[59] Stattdessen hafte die Politik zu sehr den Interessen der Banken und der Stimmung in den Medien an. „Sie darf sich nicht abhängig fühlen und sich am Nasenring durch die Manege führen lassen, von Banken, von Ratingagenturen oder sprunghaften Medien.“

      1. Dieses Zitat kannte ich nicht. Es machte wohl lange nicht so viele und so große Schlagzeilen wie seine Islam-Aussage, aber von denen, die nachher seinen Sturz bewerkstelligten, wurde es sicher aufmerksam registriert. Er outete sich mit solchen Aussagen als „unzuverlässig“ im Sinne des korrupten Systems. Generell ist es wohl in unserem Lande so, dass ganz wesentlich die BILD-Zeitung darüber entscheidet, ob und gegen wen eine Kampagne gestartet wird.

    2. Was auch immer die tatsächlichen Hintergründe für die damalige Hetzkampagne gegen Wulf war, er hat mir schon leidgetan dafür dass er gehen hat müssen weil er sich sozusagen einen Hamburger hat zahlen lassen. Und das, obwohl ich mir schon vorstellen habe könne, dass es geeignetere Personen als ihn für das Amt gegeben hätte. Aber so gesehen, nach Lübke gab es nicht zuviele Ausreisser nach oben.

      Aber Leyen, selbst als Nachfolgerin von „Ischias“ Juncker, ist schon arg krass. Aber auch wenn man nach Amerika rüberschaut gerät die Hoffnung in Wallung: ein Gerontokratenrennen um die Präsidentschaft.

  2. Der „Justizminister“ sollte groß mit Bild und Namen genannt werden, nur so schaffen wir es die unpassenden Besetzungen auch wieder los zu werden.
    Der EuGH hätte dazu bestimmt auch noch was zu sagen, nur leider gibt es wohl für normale Menschen keine Möglichkeit das anzustoßen.

  3. Irgendwie fällt mir immer, wenn ich Flinten-Uschi sehe, der Sprechchor „Lock her up“ ein. Aber dass eine solche Sumpfblüte von Politikerin, von Kindheit an privilegiert, protegiert, gepäppelt und auf Karriere getrimmt, sich mal für ihre – mit aristokratischer Souveränität und dem Dünkel eigener Unverwundbarkeit begangenen – White-Collar-Crimes vor Gericht verantworten müsste, wird wohl in unserer korrupten Republik ein Traum bleiben.

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