Fall Navalny: Eine juristische Einordnung der russischen Rechtshilfegesuche und die politischen Konsequenzen

RT-Deutsch hat am 21. September ein Interview mit einem Juristen veröffentlicht, das leider inhaltlich hochgradig fraglich ist. Nicht weil der Jurist etwas Unwahres erzählt, sondern weil er – offensichtlich aus Unwissen über die russischen Ermittlungen – von falschen Voraussetzungen ausgeht.

Im Fall Navalny dreht sich inzwischen alles um die russischen Rechtshilfegesuche. Russland fordert von Deutschland Beweise für die Vergiftung, Deutschland mauert bisher und sagt, Russland habe genug Beweise im eigenen Land und müsse Antworten liefern. Warum ich die angebliche Nowitschok-Vergiftung für einen Fake halte, habe ich hier bereits ausführlich erklärt. Darum soll es heute aber nicht gehen, heute will ich den Fall formaljuristisch beleuchten und auf die daraus folgende politische Sackgasse eingehen, in die Deutschland sich manövriert hat.

Es gibt das Europäische Abkommen über Rechtshilfe in Strafsachen. Darin ist klar geregelt, dass die Unterzeichnerstaaten verpflichtet sind,

„einander soweit wie möglich Rechtshilfe zu leisten in allen Verfahren hinsichtlich strafbarer Handlungen, zu deren Verfolgung in dem Zeitpunkt, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, die Justizbehörden des ersuchenden Staates zuständig sind“

Da sowohl Deutschland, als auch Russland Unterzeichnerstaaten sind, ist Deutschland also verpflichtet, die russischen Rechtshilfegesuche zu beantworten und die vorhandenen Unterlagen (in diesem Fall die vorliegenden Untersuchungsergebnisse der Proben) zumindest in Kopie an Russland weiterzuleiten.

Nun wird es formaljuristisch

Voraussetzung dafür wäre jedoch, sagt Strafrechtsprofessor Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin im RT-Interview, dass in Russland ein Strafverfahren in der Sache läuft und da liegt der inhaltliche Fehler des Juristen. In all seinen Antworten weist er auf das angeblich in Russland fehlende Strafverfahren hin und dass daher Deutschland die Rechtshilfegesuche Russlands auch nicht unbedingt beantworten müsse. Ich unterstelle ihm ausdrücklich nicht, bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben, er dürfte einfach nicht wissen, was in Russland in der Sache vorgeht, worauf er zumindest einmal auch selbst hinweist, wenn er sagt, dass ihm dazu möglicherweise nicht alle Informationen vorliegen.

Ich gehe nun auf die offiziellen Positionen Russlands und Deutschlands ein. Es geht jetzt nicht darum, ob eine Seite eventuell die Unwahrheit sagt, es geht nur um die formaljuristische Situation.

Daher müssen wir zunächst einen Blick nach Russland werfen. In Russland hat man keine Anzeichen für eine Vergiftung Navalnys gefunden. Russische Ärzte sprechen von einer akuten Stoffwechselstörung bei Navalny. Die allerdings ist gar kein Grund für ein Strafverfahren. Die russische Staatsanwaltschaft kann also aufgrund der ihr vorliegenden Informationen gar kein Strafverfahren eröffnen.

Deutschland hingegen spricht von einer „zweifelsfreien“ Vergiftung Navalnys, die ein Bundeswehrlabor festgestellt habe. Deutschland kann übrigens auch kein Strafverfahren eröffnen, da die angebliche Tat nicht in Deutschland stattgefunden hat und nicht einmal einen deutschen Staatsbürger betrifft. Daher haben wir es in Deutschland im Fall Navalny nicht mit juristischen, sondern mit politischen Äußerungen zu tun.

Formaljuristisch stecken wir also in einem Teufelskreis, in dem kein Land aufgrund der ihm offiziell vorliegenden Daten und Umstände ein Strafverfahren einleiten kann. Was also tun?

Das Europäische Abkommen über Rechtshilfe in Strafsachen

Russland hat aufgrund der Beschuldigungen Vorermittlungen zu einem Strafverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob ein Verbrechen stattgefunden hat und wenn die Antwort positiv ausfällt, würde ein Strafverfahren eingeleitet werden. Darauf hat Kreml-Sprecher Peskow schon am Tag der Vergiftung hingewiesen, nur hat Russland bis heute – außer den unbelegten Vorwürfen aus Deutschland – keine Hinweise auf ein Verbrechen gefunden oder erhalten. Trotzdem wurden allein aufgrund der Beschuldigungen des Navalny-Teams schon am Tag der angeblichen Vergiftung im Rahmen der eingeleiteten Vorermittlungen alle Begleiter Navalnys verhört und später wurden auch die Mitarbeiter des Flughafens, die Passagiere, die mit Navalny im Flugzeug saßen und die Flugzeugbesatzung befragt. Mehr konnte die russische Staatsanwaltschaft nicht tun.

In dem Europäischen Abkommen über Rechtshilfe in Strafsachen ist die Rede von „strafbaren Handlungen“, nicht von Strafverfahren. Und zumindest die deutsche Seite behauptet, es habe strafbare Handlungen gegeben und Russland ermittelt nun. Noch nicht in einem formellen „Strafverfahren gegen Unbekannt“, von dem Professor Heger im RT-Interview spricht, sondern bisher „nur“ in Vorermittlungen, eben weil die russische Staatsanwaltschaft auf die Beweise wartet, die Deutschland angeblich hat und die Russland braucht, um ein formelles Strafverfahren einzuleiten.

Und so kam es zu den inzwischen zwei bisher unbeantworteten Rechtshilfegesuchen der russischen Staatsanwaltschaft, damit Deutschland – wozu es nach dem Europäischen Abkommen über Rechtshilfe in Strafsachen verpflichtet ist – endlich seine Beweise vorlegt. Im Abkommen steht dazu:

„Der ersuchte Staat braucht nur beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien der erbetenen Akten oder Schriftstücke zu übermitteln. Verlangt der ersuchende Staat jedoch ausdrücklich die Übermittlung von Urschriften, so wird diesem Ersuchen soweit wie irgend möglich stattgegeben“

Deutschland ist also verpflichtet, zumindest beglaubigte Fotokopien der Untersuchungsergebnisse an Russland zu übermitteln. Aber Deutschland verweigert das seit Wochen. Die Übergabe der Originale – also auch der Proben – kann Deutschland gemäß dem Abkommen verweigern, indem es mitteilt, das sei eben nicht möglich. Aber die Übergabe der Kopien der Untersuchungsergebnisse kann Deutschland nach dem Abkommen eigentlich nicht verweigern.

Aber es gibt Ausnahmen, auf die Deutschland sich berufen kann. Diese lauten:

„Die Rechtshilfe kann verweigert werden:
a) wenn sich das Ersuchen auf strafbare Handlungen bezieht, die vom ersuchten Staat als politische, als mit solchen zusammenhängende oder als fiskalische strafbare Handlungen angesehen werden;
b) wenn der ersuchte Staat der Ansicht ist, daß die Erledigung des Ersuchens geeignet ist, die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung (ordre public) oder andere wesentliche Interessen seines Landes zu beeinträchtigen.“

Deutschland müsste den Fall Navalny also offiziell als politisches Verbrechen einstufen, um die Übergabe der gewünschten Informationen zu verweigern. Und da wird es kompliziert.

Die deutsche Sackgasse

In ihrer Erklärung zum Fall Navalny sagte die Kanzlerin vor der Presse unter anderem:

„Er sollte zum Schweigen gebracht werden. (…) Es stellen sich jetzt sehr schwerwiegende Fragen, die nur die russische Regierung beantworten kann und beantworten muss.“

Ohne es explizit zu sagen, hat Merkel also die russische Regierung beschuldigt, weil nur der russische Staat eine solche Tat auf russischem Boden mit einem solchen Kampfstoff wie Nowitschok hätte begehen können. Das klang gut für die Presse und die Presse hat das oft zitiert. Das Problem dabei: Es ist das Eine, was Merkel vor der Presse sagt, aber etwas ganz anderes, was in der offiziellen Erklärung der Regierung steht.

In der offiziellen Erklärung hat die Bundesregierung sorgsam jeden Hinweis auf die Schuld der russischen Regierung vermieden. Dort ist lediglich von einer Aufforderung an die russische Regierung die Rede, den Fall aufzuklären. Wir haben also zwei unterschiedliche Erklärungen, einmal die nicht-offizielle wörtliche Erklärung der Kanzlerin für die Presse, die eine Schuld der russischen Regierung impliziert und die offizielle Erklärung der Bundesregierung, in der davon nicht die Rede ist.

Und das hat Gründe: Wenn die deutsche Regierung offiziell die russische Regierung beschuldigen würde – wie es zum Beispiel die britische Regierung im Fall Skripal getan hat -, dann müsste das Konsequenzen haben. Hier sei zum Beispiel an Nord Stream 2 erinnert.

Merkel steht aber bisher – trotz allen Druck aus den USA und Teilen der deutschen Politik – hinter Nord Stream 2. Und nun hat sie sich in eine Sackgasse manövriert. Ihre nicht-offizielle Erklärung wird von den Gegnern von Nord Stream 2 und von der Presse als Beleg für die Schuld der russischen Regierung gewertet und die Gegner fordern ein Ende der Pipeline. Der Druck auf Merkel wächst.

Die Feinheiten erklärt der Öffentlichkeit hingegen niemand, denn was zählt, sind die offiziellen Erklärungen der Regierung. Und die vermeiden jede Schuldzuweisung. Auch Regierungssprecher Seibert laviert bei dem Thema ständig, indem er auf die russische Pflicht hinweist, den Fall aufzuklären, aber gleichzeitig jede eindeutige Schuldzuweisung an die russische Regierung vermeidet. Aber wie Russland ein angebliches Verbrechen aufklären soll, wenn es in Russland keine Hinweise auf ein Verbrechen gibt und Deutschland seine angeblichen Belege zurückhält, das erklärt Seibert natürlich nicht.

Aber mit diesem Widerspruch zwischen den offiziellen Erklärungen und den nicht-offiziellen Erklärungen hat die Kanzlerin den politischen Druck selbst geschaffen. Mag sein, dass sie aufgrund dessen, was ihr das Bundeswehrlabor geliefert hat, keine andere Wahl hatte. Aber nun wäre es ein leichtes, wenn sie den politischen Druck abmildern wollte, diese Ergebnisse zu veröffentlichen. Das mag in Deutschland unüblich sein, wie Professor Heger im RT-Interview ausgeführt hat, aber der Fall Navalny ist schließlich auch ein ungewöhnlicher Fall. Man muss sich also fragen, warum Merkel sich selbst in eine durchaus vermeidbare Sackgasse manövriert hat, denn sie ist nicht dumm und ein ausgesprochenes politisches Talent, das jedes Wort genau abwägt, wie wir wissen. Die Folgen ihrer Worte dürften ihr bewusst gewesen sein.

Fazit:

Der Ball liegt in jedem Fall auf der deutschen Seite. Laut dem Europäischen Abkommen über Rechtshilfe in Strafsachen ist Deutschland verpflichtet, Russland die Beweise zumindest in Kopie auszuhändigen. Ablehnen kann die Regierung das nur, wenn sie den Fall Navalny offiziell als politisches Verbrechen einstuft, also offiziell die russische Regierung beschuldigt, wozu die deutsche Regierung offensichtlich (bisher) nicht bereit ist. Wahrscheinlich nicht zuletzt deshalb, weil das wohl das Todesurteil für Nord Stream 2 und auch ein ziemlich endgültiger Bruch mit Russland wäre. Und zu diesem Bruch ist die Merkel-Regierung – trotz aller verbalen Angriffe der letzten Jahre – nicht bereit. Zu wichtig ist Russland zum Beispiel in Sachen Ukraine und bei vielen anderen Themen.

Aber irgendwann wird die Regierung Farbe bekennen müssen, sie kann die russischen Rechtshilfegesuche nicht ewig bearbeiten. Vielleicht hofft die Regierung auch, dass der Fall sich medial von selbst erledigt und dass irgendwann Gras darüber wächst. Das wäre das altbekannte Prinzip von Bundeskanzler Kohl, Dinge einfach „ausszusitzen“.

Das könnte sogar funktionieren, schließlich ist Nord Stream 2 fast fertig und es ist nicht mehr allzu viel Zeit, die überbrückt werden muss.

Aber das wissen auch die Gegner der Pipeline und diesen Gefallen, das Thema medial verschwinden zu lassen, werden die transatlantischen Politiker und Medien der Regierung sicher nicht tun.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

7 Antworten

  1. Vielen Dank für die Erläuterungen. Es wäre ein Segen, wenn es in deutschen Zeitungen ebenfalls irgendwo Aufklärung und nicht nur Hass, Hetze und Propaganda gäbe.

    Die Aussagen des deutschen Strafrechtsprofessors waren tatsächlich unstimmig. Leider hat RT nicht nach gefragt. Oder es ist eine missverständliche Publikation. Aber auch die Ausführungen oben sind unschlüssig.

    In Rechtsstaaten darf ein Beschuldigender gegenüber von ihm Beschuldigte niemals Beweise zurück halten. Jeder Beschuldigte hat Recht auf Verteidigung und hat Zugang zu allen Unterlagen. So oder so, alles andere ist nicht Rechtsstaat. Von Rechtsstaaten bekommt Russland die Beweise über Rechtshilfe oder als Beschuldigter. Nur Unrechtsstaaten beschuldigen beweislos.

    1. Na, na, na!
      An dem Begriff „Unrechtsstaat“ haben wir, die DDR, doch ein Monopol.
      Da machen wir doch unseren Ausschließlichkeitsanspruch geltend.
      Wo kämen wir denn da hin, wenn jedes dahergelaufenes Gemeinwesen uns diese, unsere, wohlverdiente Exklusivität streitig machen könnte.

  2. Ich würde Russland empfehlen, ein Strafverfahren gegen Navalny und Pewtschitsch wegen Vortäuschen einer Straftat einzuleiten — dann ist klar, dass ein Strafverfahren läuft (wahrscheinlich sogar gegen echte Verbrecher), und Deutschland kann sich nicht mehr darauf rausreden, dass das Strafverfahren fehlt.

    Natürlich würde die Merkelkratie trotzdem keine Rechtshilfe leisten – aber würde dann noch offensichtlicher als Unrechtsstaat dastehen.

  3. Mir scheint, Merkel wurde seinerzeit getäuscht, von einem, dem Sie so weit vertraut(e), dass ein „Zuruf“ und „Beteuern“ ausreichte. Da gibt es nicht viele, an oberster Stelle steht da unser Außenmnister, der ja auch vehementer Gegner von Nordsream 2 ist.
    Im Moment ist die deutsche Regierung offensichtlich bemüht, den „Deckel fest drauf zu halten“, wohl wegen Nordstream 2. Deswegen auch keiner der noch möglichen rechtlichen und diplomatischen Aktionen seitens Russlands. Der „Deckel“ wird geliftet werden, wenn Nordstream 2 fertig und in Betrieb ist, sofern nicht bis dahin die Gegenkräfte übermächtig werden (sie geben sich ja alle Mühe, aber aus Washington kommt nichts, warum wohl?).
    Was übrigens anscheinend völlig vegessen wird – vond en Medien und auch hier – ist die anstehende NATO-Übung im Baltikum, zu der auch ein US-Flugzeugträgerverband mit Kurs Ostsee gehört. Zeitlich trifft das ziemlich genau mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme von Nordstream 2 zusammen. Zufall? Russland hat bereits 2 Kriegsschiffe zur Sicherung der Pipeline positioniert bzw. in Marsch gesetzt. D.h. es es äußerst knapp auf Kante für einen Konflikt, wobei man dazu noch mit Sabotageversuchen rechnen muss (den ganzen Unterwasserteil der Pipeline gegen Taucher mit üblen Absichten absichern ist nicht so einfach). Gleichzeitig nehmen US-Scheinangriffe von atomar bestückten B52 und anderen US-Fliegern auf Kalingrad massiv zu. Im US-Stil würde da ein „versehentlicher“ echter Kleinangriff (mit Potential zum Rückrudern, nach erfolgtem irreparablem Schaden) sehr gut reinpassen, wobei „natürlich2 Russland dann die Schuld für einen Angriff auf die ach so friedlichen US- oder NATO-Einheiten hat.
    Also: die kommenden ca. 6 Monate könnte es sein, dass wir an der Schwelle zu einem Krieg stehen. Ein kleiner Fehler reicht.

    1. Nun zu einer solchen Veranstaltung haben wir nichts gefunden. Siehe hier:
      https://shape.nato.int/nato-exercises
      (Und niemand frage uns, wie wir zu dieser Seite gelangt sind – ausgehend von den Hauptseiten der Nato bzw. deren Kommandos findet man die nie wieder.)

      Die Amerikaner haben da bis 2018 jährlich mit dem „Säbel geschlagen“:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Saber_Strike#cite_note-1
      https://www.dvidshub.net/feature/SaberStrike

      Aber einmal abgesehen von diesem schwachsinnigen, mäusekinokompatiblen, mit hirnlosen graphischen Spielereien überladenen, Auftritt des Nato-Kommandos:
      https://shape.nato.int/default ;
      ist uns da beim demselben der politischen Organisation aufgestoßen:
      Die bieten das in genau vier Sprachen: englisch, französisch, russisch und – man glaubt es kaum – ukrainisch.
      https://www.nato.int/

      Das wird den Russen richtig weh tun: Wenn sie gezwungen sein werden, in ihre Rechner Zielkoordinaten für eine Gegend eingeben zu müssen, die historisch auch zu ihrer Heimat gehört.

    2. Zitat:“Mir scheint, Merkel wurde seinerzeit getäuscht, von einem, dem Sie so weit vertraut(e), dass ein „Zuruf“ und „Beteuern“ ausreichte. Da gibt es nicht viele, an oberster Stelle steht da unser Außenminister, der ja auch vehementer Gegner von Nordsream 2 ist.“
      M.E. könnte da etwas dran sein, denn das kürzlich veränderte Gespräch mit Lawrow (der daraufhin dann absagte) und die plötzliche Flucht in eine Corona-Qurantäne deuten auf einen, vielleicht verordneten, Rückzug hin? Auch aus der Quarantäne könnte man sich äußern, aber still ruht der See. Oder bebt es hinter den Kulissen?

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