Ist Deutschland eine Demokratie oder eine Scheindemokratie?

In Deutschland werden nur solche Aktivitäten geduldet, die den Interessen des Staates entsprechen. Andere Meinungen werden unterdrückt. Diese – zugegebenermaßen – sehr provokante These ist nicht von mir, sie geht aus einem Schreiben des Finanzministeriums hervor. Ich lade alle ein, zu überprüfen, ob ich das richtig verstanden habe.

Demokratie bedeutet, dass die Mehrheit des Volkes entscheidet, was getan wird und dabei gleichzeitig die Minderheiten geschützt werden. Außerdem sollen in einer Demokratie die Menschenrechte gelten. Soweit die Theorie.

In der Praxis hat Frau Merkel schon am 3. März 2010 in einer Rede nach einer Aufzählung praktisch aller politischen Themen der vorhergehenden Jahre ganz offen gesagt:

„Fast alle diese Entscheidungen sind gegen die Mehrheit der Deutschen erfolgt“

Über diese Rede, in der sie noch weit mehr bemerkenswertes gesagt hat, habe ich hier ausführlich berichtet.

Demokratie in Deutschland?

Was ist das aber für eine Demokratie, wenn die Langzeit-Kanzlerin selbst ganz offen sagt, dass sie bei fast allen Themen gegen den Willen des eigenen Volkes regiert? Ein solches Verhalten erwartet man doch eigentlich von Despoten und Diktatoren, die ihr Volk unterdrücken, nicht aber von einer demokratisch gewählten Kanzlerin.

Man muss sich also fragen, wie so etwas überhaupt passieren kann. Und das ist schnell erklärt: In Deutschland gibt es keine Demokratie, sondern eine repräsentative Demokratie. Diese Einschränkung ist wichtig und Kritiker dieser Regierungsform nennen sie daher „Scheindemokratie“. Der Grund ist, dass die Bürger zwar alle vier Jahre wählen und damit die Gesichter an der Macht austauschen können, aber an den Entscheidungen und dem politischen Kurs ändert sich nichts.

Ein Beispiel: In Deutschland gab es nie eine Mehrheit für Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland. Die Bundeswehr ist aber seit 1999 ununterbrochen weltweit in solchen Einsätzen unterwegs, das sind nun schon 21 Jahre. In dieser Zeit gab es einen Regierungswechsel von Rot-Grün zu CDU geführten Regierungen. Wenn wir auch die Wechsel der CDU-Koalitionspartner als Regierungswechsel zählen, gab es in der Zeit sogar drei Regierungswechsel. Nur geändert hat sich nichts.

Und das betrifft nicht nur dieses eine Thema. Merkel hat in oben genannter Rede eine ganze Reihe von Themen aufgezählt, in denen sie und andere deutsche Regierungen gegen den Willen der Mehrheit im Lande regiert haben und bis heute gegen den Willen der Mehrheit im Lande regieren.

Und das merken die Menschen im Land, wie eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung letztes Jahr aufgezeigt hat. Das Ergebnis war, dass eine „Mehrheit in Deutschland mit dem Funktionieren der Demokratie unzufrieden“ ist. Darüber habe ich im Detail berichtet. Aber entgegen der Befürchtung, die Deutschen wollten deshalb die Demokratie abschaffen, war das Ergebnis das Gegenteil: Die Deutschen wollen mehrheitlich mehr Demokratie, sie wollen in direkter Demokratie an den Entscheidungen beteiligt werden, wollen sowohl beschlossene Gesetze wieder kippen, als auch die Regierung anweisen können, Gesetze zu erlassen, die die Regierung nicht erlässt. Die Deutschen sind also das Gegenteil von Demokratie-feindlich.

Verfassungsfeinde fordern mehr Demokratie

Das Problem ist, dass die repräsentative Demokratie als deutsches Regierungssystem im deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist. Wer jedoch ein anderes (Regierungs-) System fordert, der ist damit per Definition ein Feind der Verfassung und handelt verfassungswidrig. Wir haben also die abstruse Situation, dass die AfD (nein, ich unterstütze diese Partei aus sehr vielen Gründen nicht) Volksabstimmungen fordert, diese Forderung aber als „undemokratisch“ bezeichnet wird.

Die Forderung – die unbestritten mehr Demokratie bedeuten würde – ist aber verfassungsfeindlich, nur kann die Regierung das nicht so offen sagen, also werden eben Kampfbegriffe wie „Rechte“ aus der Schublade geholt und damit von der eigentlichen Diskussion abgelenkt.

Man muss das wirklich einen Moment sacken lassen: In der deutschen „Demokratie“ widersprechen Forderungen nach mehr Demokratie dem Grundgesetz.

Systemkritiker gibt es nur woanders?

Wer in Deutschland direkt Demokratie fordert, der ist damit per Definition ein „Systemkritiker“, denn er kritisiert das herrschende (Regierungs-) System. Mit dem Begriff „Systemkritiker“ ist das so eine Sache, denn wenn Systemkritiker in Russland oder derzeit in Weißrussland Änderungen fordern, dann werden sie von Politik und Medien in Deutschland dafür gefeiert, Systemkritiker im eigenen Land hingegen müssen daher andere Bezeichnungen bekommen, damit nicht auffällt, dass es in Deutschland überhaupt Systemkritiker gibt. In der deutschen „Demokratie“ darf ja angeblich jeder seine Meinung haben und offen vertreten.

Die Systemkritiker in Deutschland werden daher als „Verfassungsfeinde“ oder gar „rechtsextrem“ bezeichnet. Dabei wird freilich alles in einen Topf geworfen, denn mit „rechtsextrem“ haben diese Leute nun wirklich nichts zu tun, es sind im Gegenteil meist eher linke, die für direkte Demokratie und meist auch in der Friedensbewegung unterwegs sind. Das deckt sich meist, weil die Friedensbewegten sich von der direkten Demokratie unter anderem ein Ende der Kriegseinsätze der Bundeswehr erhoffen.

Politiker bauen die Demokratie systematisch ab

Ich habe immer wieder über Schäuble und seine anti-demokratischen Forderungen berichtet. Im Februar 2019 zum Beispiel hat Schäuble recht offen die Abschaffung der Demokratie gefordert. Natürlich hat er es anders genannt, ihm ging es um mehr Kompetenzen für die EU und um eine Abschaffung der Einstimmigkeit in der EU. Das klingt gut, bedeutet aber, dass Entscheidungen nach Brüssel verschoben werden, wo sie jeder demokratischen Kontrolle entzogen sind, denn die Entscheidungsträger in Brüssel werden nicht demokratisch gewählt und das EU-Parlament hat noch weniger Rechte, als der Reichstag unter Kaiser Wilhelm hatte.

Damit waren die Forderungen von Schäuble im Klartext die Forderung, möglichst alle wichtigen Entscheidungen der – ohnehin schon fast nicht vorhandenen – demokratischen Kontrolle zu entziehen.

Mittel der Unterdrückung abweichender Meinungen

Die Organisation attack ist für die westlichen Regierungen unangenehm, denn sie stellt systemkritische Forderungen. Wir lernen in den Medien immer, dass NGOs etwas ganz tolles sind, wenn sie in den bösen Ländern wie Russland, China und so weiter für etwas eintreten. Nur wenn das im eigenen Land geschieht, findet der Westen NGOs nicht mehr ganz so toll, wie ich gerade erst an einem aktuellen Beispiel aufgezeigt habe. Dann ist sogar von einer „heimtückischen Kriegsführung“ die Rede.

Natürlich ist man im Westen nur selten so plump, Organisationen einfach zu verbieten. Es gibt wesentlich subtilere Mittel. NGOs haben in Deutschland Steuervorteile, die man denjenigen NGOs lässt, die im Sinne des Staates handeln und denjenigen entzieht, die sich gegen den Staat stellen. Ich sage bewusst nicht „Regierung“, denn die Regierungen kommen und gehen, aber die Politik bleibt. Die Bürger haben keine Möglichkeit, durch Wahlen etwas zu verändern, solange die Politik weitergeführt wird, egal wer gerade den Kanzler spielen darf.

Im Falle von attack wurde genau das getan: Der Organisation wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Natürlich ging attack juristisch dagegen vor und im Verlauf des Rechtsstreits hat das Bundesfinanzministerium der formal zuständigen Behörde in Hessen einen vielsagenden Brief geschrieben, der inzwischen freigegeben wurde. Eigentlich hatte attack juristisch gewonnen und die hessischen Behörden wollten die Sache beenden. Dann aber kam der Brief aus dem Bundesfinanzministerium, in dem die Anweisung gegeben wurde, bis zum Ende zu kämpfen. Zur Begründung hieß es in dem Brief (Hervorhebungen wie im Original):

Der BFH – und mit ihm die Steuerverwaltung – hat bisher eine „politische Betätigung“ einer gemeinnützigen Körperschaft lediglich dann toleriert, wenn eine gemeinnützige Tätigkeit nach den Verhältnissen im Einzelfall zwangsläufig mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist und solange die unmittelbare Einwirkung auf die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des gemeinnützigen Zwecks weit in den Hintergrund tritt.

Das bedeutet im Klartext, dass nur solche NGOs auch in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen, die gefälligst die Linie des Staates vertreten. Das ist eine eindeutige Aussage und sollten wir mal wieder lesen, dass diese oder jene NGO den Staat oder die Regierung kritisiert, dann wissen wir nun, dass das lustige Scheingefechte sind, die man für die dumme Öffentlichkeit führt, um den Schein von Meinungsvielfalt und demokratischem Streit zu wahren.

Wer wirklich etwas kritisiert in Deutschland, der wird vom Staat bekämpft und benachteiligt. Im schlimmsten Fall sogar verboten.

Das klingt irgendwie genau so, wie es uns aus den bösen Diktaturen berichtet wird. Aber diese Geschichte stammt aus dem „demokratischen“ Deutschland.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

36 Antworten

  1. Zitat: „Das Problem ist, dass die repräsentative Demokratie als deutsches Regierungssystem im deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist.“

    Deshalb zuerst die Forderung, eine neue Verfassung zu schreiben. Das ist grundgesetzkonform. In die neue Verfassung kommt dann die direkte Demokratie, was all den Lumpen das Genick bricht.

  2. Alsobin Grundgesetz steht aber, dass das Volk durch Wahlen und durch Abstimmungen entscheiden soll. Damitcsibd Volksabstimmungen gemeint. Nur wird das von unseren Repräsentanten überlesen. So wie auch vieles andere im Grundgesetz (z.b. Angriffskriege). So nach der Devise. Wo der Kläger verblödet wurde, da kein Richter.
    Also nach dem Grundgesetz wäre auch trotz der Repräsentanten noch Demokratie möglich.

    Und zu dem was wir jetzt haben. Ja mit Demokratie hat das absolut nichts zu tun. Es ist aber ein langer Weg busvnan diesen Gedanken in all seiner Bedeutung richtig zu Ende gedacht hat. Die meisten wollen das ei Fach nicht wahrhaben, auch wenn sie es eigentlich wissen.

  3. Ja so ist es wenn mann was fordert zu dem man selbst nicht bereit ist.

    „…. dummen Rassisten über Balkansoße diskutiert. Gerade von Gays, die Diskriminierung immer noch am eigenen Leib erfahren, hätte ich mehr Verständnis erwartet“

    Zum Schutz des Users verzichte ich auf Quellenangabe .

    Hier geht es nur um „gelebte“Intoleranz und um nichts Anderes.
    Er merkt nicht einmal das seine Art von Intoleranz nicht besser ist als die Beklagte von der er redet.

    https://rechtemedieninfo.blogspot.com/2020/06/felix-perrefort-blogger-und.html

    Auch dieser Block hat „seine Aufgabe“. Scheinbar ist diesbezüglich werder Meinungsfreiheit noch Privatsphäre wichtig. Nein ich sage das er billigend in Kauf nimmt wenn SEINE Gegner bekämpft werden. Achtet mal auf den Kommentar.

    Natürlich muss man hinsehen wer was von sich gibt, keine Frage und wenn strafbare Dinge auftauchen gibt es Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Das oftmals völlig Unbeteiligte bei diesen privaten Rachefeldzügen mit betroffen sind ist nicht hinnehmbar.

    Aber beide Beispiele zeigen wunderbar das Toleranz leben immer von Anderen eingefordert werden. Wem Toleranz und Meinungsarbeit zu stressig ist ist kein Demokrat sondern betreibt eine Form des Meinungsdiktats.

    https://rechtemedieninfo.blogspot.com/2019/11/lisa-licentia.html

    besonders der Kommentarbereich

    Ihr fragt euch sicher warum diese Beispiele. Ich lese viele verschiedene Sichtweisen, Meinungen oder Kommentare, von ganz Links bis Rechts denn mich interessiert die Meinung der Anderen. Ich höre zu und rede mit ihnen und nicht über sie. Deshalb kann ich z.B. Kapitalismus Kritik von ganz Rechts und eben Links sehen. Dabei wird eben nicht nach Lösungungen gesucht sondern wild um sich geschlagen.

    Aber wenn dann die gute Arbeit eines Anderen Missbrauch wird um kritische Stimmen zu bekämpfen geht das alles zu weit.

    Zu den Seiten die ich gern besuche weil man dort nicht nur meckert sondern Lösungen aufzeigt oder Denkanstöße gibt gehören die Nachdenkseiten . Und genau solch vielschichtigen Seiten scheint man jetzt gezielt anzugreifen. Das ist nur noch traurig.

    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2609/

    Der Rettungsanker für viele am Rande der Gesellschaft, auch hier bereitet man Schwierigkeiten. Ich halte die Arbeit für so wichtig und bin entsetzt was hier passiert. Gerade jetzt wo landesweit viele Probleme erst noch kommen und für alles Mögliche Geld locker gemacht wird nur dafür reicht es nicht?

    Man sieht, dass es viele Gründe gibt auf die Straße zu gehen. Das hat mit Corona nur nebensächlich zu tun sondern die Menschen spüren nur das etwas nicht mehr stimmt.
    Sich dann hinter eine Hygieneverordnung verstecken ist nicht nur lächerlich sondern verlogen wenn man in anderen Ländern aktiv an einer Verbreitung mitwirkt. Und wer sich bei der Berlinale ohne Maske und Mindestabstand im geschlossenen Räumen feiern lässt der verliert jeden Anspruch darauf andere mit Bussgeldern abzocken zu können.

    Aber ich denke, es geht nicht um irgend eine Verordnung sondern das Demo-Verbot wurde erlassen damit man neue Szenarien und Gesetze entwickeln kann. Achtet mal diesbezüglich drauf. Die 2. Welle die nicht kommt aber ständig droht man mit dem nächsten Wegschluss der Massen und der angeblich so wichtige Mittelstand ist da auch nicht mehr so wichtig.

    https://twitter.com/RobbyBln/status/1298543755625213952/photo/1

  4. Noch ein aktuelles Beispiel, wie man gerade – wir sind ja mit Corona, egal ob brav oder widerspenstig, vollauf beschäftigt: Unter dem schönen Namen „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ hat das Kabinett gerade beschlossen, den Rechtsschutz für Windräder über 50 m auszuhebeln. Während die juristischen Folgen (z.B. OVG als Erstinstanz mit Anwaltszwang und entsprechnden Konstenvorschüssen) im ACHGUT-Artikel beschrieben werden, möchte ich hier noch auf die wirtschaftlichen Folgen hinweisen: Ein Haus in einer solche Randlage verliert deutlich an Wert. Das hat Folgen für die Eigentümer. Wird es (auch) zur Altervorsorge genutzt, so bricht der erstrebte Erlös ein und sein Besitzer erzielt möglicherweise nur einen Erlös, der nur für die „Holzklasse“ im Altersheim reicht. Und die heutige Generation überlegt, ob sie nicht doch damit besser fährt, sich an der Börse über den Tisch ziehen zu lassen.
    Für die frischen oder künftigen Häuslebauer ergibt sich die mißliche Lage, daß der Wert des Hauses nicht mehr dem Kreditvolumen entspricht. Folglich werden solche Kredite teurer oder der Wertverlust wird gleich in den Zinsfuß eingepreist und macht das Bauen noch teurer als es ohnehin schon ist. Und wenn das Haus gerade steht, kann ich mir durchaus Nachverhandlungs-Versuche vorstellen, nicht zuletzt begründet mit den diversen hier aufgelisteten Vorschriften zu Bankenregulierung (z.B. Basel I-IV), deren Mißachtung für die Bank teuer werden kann, wenn die BAFIN genau (vgl. Wirecard!) hinschaut. Da drohen dann auch bei den „Spaß“kassen-Kunden indirekte Enteignungen und Privatinsolvenzen der Häuslebauer, weil unsere grüne Windkraftlobby die Taschen noch nicht voll genug hat. Oder ein angespannter Mietwohnungmarkt auch auf dem flachen Land, weil das Szenario natürlich auch für Mehrfamilienhäuser gilt.
    Und wer das jetzt vorschnell abtut: Ich bin in einem Haus aufgewachsen, das auch gebaut wurde, weil die geplante Autobahn nach den Aussagen einige Kilometer weiter weg gebaut werden sollte – mitten durch ein Dorf. Daß dies nicht so passierte und meine Eltern und ich danach auf einen 50 m hohen Damm ohne Lärmschutzwand durchs Wohnzimmerfenster starrten, hätten sich meine Eltern auch schon damals vorstellen können. Sie haben es nicht, was sich dann im Verkaufspreis niederschlug.

  5. Herr Röper,
    ich schrieb hier schon des öfteren, dass Sie sich mit dem Nationalsozialismus beschäftigen söllten.
    Auch wenn viele ungläubig meine Ausführungen hier im Forum lesen und ich immer wieder die Parallelen zur NS-Zeit aufzeige, gibt es Wenige, die sich da auch nur mal anfänglich belesen würden.

    Ihre NGO Meldung, haben die Nazis ebenso mit dem Juden gemacht. 1:1!
    Den jüdischen Gemeinden wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt und dadurch mussten sie Steuern zahlen und damit wurden diese bankrott.

    Dass was heute der „der Deutsche Städtetag“ (DStT) ist, war in der NS-Zeit „der Deutsche Gemeindetag“ (DGT) und wenn ich höre, was der DStT heute fordert, dann höre ich die Forderungen des DGT.

    Und bei allem was die Nazis machten, es kam (fast) nie aus der Regierung, es kam immer von den Geringsten der Geringsten.
    Jegliche Maßnahme der Regierung von heute, da sehe ich ebenso dies, dass jegliche „Verschärfung“ von unter heraus gekommen ist.
    Da ist der kleine Gesundheitsbeamte, der bisher „ein Niemand“ war, kann plötzlich sich zur Herrenrassen aufschwingen und die „Richtung“ vorgeben. Somit sind viele Maßnahmen bei Corona, einfach überzogen worden, nur weil der kleine Mensch, entweder Angst hatte, was falsch zu machen, oder endlich mal der „King“ sein konnte! (siehe Drosten und Co).

    1. Na das stimmt ja wohl nicht. Weder damals noch heute. Was richtig ist, ist, dass sich die „kleinen Leute“ benutzen lassen. Sie werden manipuliert und aufgehetzt. Und ja es gibt welche dabei, die ala Sklaventreiber, Spaß daran haben Leute zu quälen. Aber gefördert und installiert wird das doch gezielt.
      Beispiel BLM, natürlich gibt es da welche die da Freude dran haben sich zu rächen und Macht zu haben, aber trotzdem wurde das doch gezielt von oben in Gang gesetzt.
      Und ja um einen dicker Audi fahren zu können, da finden sich dann auch Abteilungsleiter, die gerne Mitarbeiter auf die Strasse setzen. ABer auch das wird doch gezielt von oben angesteuert und ausgenutzt.

  6. Das ist einfach Mist.
    1.
    Systemkritik ist ein reiner Kampfbegriff, da müßte man sich erst mal einig werden, was man denn unter einem „System“ versteht.
    2.
    Zunächst einmal sollte man das GG lesen. Die „Sprache“ ist sicher nicht jedermanns Sache, sie ist eben eine „Fachsprache, aber dennoch zumindest in Grundzügen verständlich. Zudem gibt es im Laienlexikon zu jedem Artikel Erläuterungen, die soweit ich das übersehe, so falsch nicht sind.
    3.
    Art 79 GG  (Auszug Lesen!)
    „(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.

    (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

    Über vorstehenden Abs. 3, der sogenannten Ewigkeitsklausel, welcher der verfassungsändernde Gesetzgeber unterworfen ist, kommt man z.B. zu

    Art 20   (Auszug, Abs. 4 unterliegt nicht Art 79 Abs. 3, weil später eingefügt )
    „(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

    Und siehe da, in Abs. 2 steht „Abstimmungen“.
    Nur im GG sind keine Gegenstände geregelt, die einer Volksabstimmung zugänglich wären (mit Ausnahme von Art 29, Abs. 2 – Neugliederung des Bundesgebietes) .

    Auf Landesebene haben wir da wohl in jeder Landesverfassung Regelungen auch zum Verfahren.
    Dazu muß man sich im klaren sein, daß die Bundesrepublik „von unten“ aufgebaut ist – daß man davon „wenig merkt“, steht auf einem anderen Blatt.
    4.
    Auch „Demokratien“ können „altern“.
    Und ich möchte dazu „wärmstens“ diese

    https://www.bundestag.de/resource/blob/272508/40d598d474805a937f2ebc577927cc91/Kapitel_13_02_Grundgesetz-__nderungsgesetze-pdf-data.pdf

    Änderungshistorie des GG 1990 – Stand Mai 2019 empfehlen.
    Da kommt zum einen verdächtig oft der Begriff „Privatisierung“ vor.
    Zum anderen ist die Änderungshistorie an sich recht interessant, als daß es
    von 1992 bis 2002 – über 10 Jahre – fast jährlich GG-Änderungen gegeben hat. (die „Sache“ 1990 können wir ausblenden)
    Danach noch einmal 2006 und 2009 – danach bis Mai 2019 wohl nichts mehr.
    Die Schlußfolgerungen daraus überlasse ich jetzt denjenigen, die das hier gelesen haben.

    1. Danke für deine Ergänzungen.

      Mich hat der Satz von Herrn Röper schon irritiert:
      „Das Problem ist, dass die repräsentative Demokratie als deutsches Regierungssystem im deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist.“

      Wo nehmen sie das her Herr Röper? Können sie das bitte mal mit dem entsprechenden Artikel im Grundgesetz begründen?

      Der komplette Artikel 20 lautet:
      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

      Wo sehen sie da ein Ausschlusskriterium für direkte Demokratie?

      1. @Yossarian: Also wenn laut Grundgesetzt eine direkte Demokratie vorgesehen ist, wir aber nun wirklich das Gegenteil davon haben, dann stimmt doch wohl was nicht. Da wird das Grundgesetz wohl etwas frei interpretiert von unseren Korruptis.
        Aber soweit ich weiß, ist bei uns die repräsentative Demokratie festgeschrieben. Wenn das nicht im Grundgesetzt stehen soll, wo den dann? Worauf berufen sich dann unsere Politiker eigentlich? Ihr als GG Experten wisst da doch bestimmt bescheid?

        1. Ich habe nicht gesagt, dass eine direkte Demokratie primär vorgesehen ist. Ich sehe nur nicht an welcher Stelle diese durch das Grundgesetz aktiv verhindert wird, so wie Herr Röper behauptet?

          Wir reden hier von einem Gesetz. Entweder steht das dort oder nicht. Wenn Herr Röper das behauptet, dann kann ich doch wohl erwarten, dass er das anhand des vorliegenden Gesetzestextes auch begründet oder nicht?
          Ich bin wahrlich kein Jurist. Daher mag es durchaus sein, dass ich was falsch intepretiere und die Aussage von Herrn Röper so stimmt. Dennoch finde ich, dass es nicht ausreichend ist sowas in den Raum zu stellen ohne den Teil des Gesetzes zu benennen, aus dem sich das seiner Meinung nach ergibt.

          1. Artikel 20 GG

            (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

            „Staatsgewalt geht vom Volke aus“ >>> Wille des Volkes

            kann nur durch die Repräsentanten umgesetzt werden

            „Sie ( Wille des Volkes/Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen“ >>>Repräsentanten

            „Dennoch sieht das Grundgesetz nur in zwei sehr eng eingegrenzten Fällen Volksabstimmungen vor:

            Zum einen bei der Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung,
            zum anderen im Falle einer Neugliederung des Bundesgebietes, bei dem lediglich die wahlberechtigten Bürger in den betroffenen Gebieten stimmberechtigt sind. Von diesen beiden Ausnahmen abgesehen, ist die Bundespolitik als reines Repräsentativsystem ausgestaltet.

            Das sind die 2 Gründe wo das Volk direkt gefragt wird, im 1. Fall das ganze Volk, im 2. nur direkt Betroffene. z.B. Länderfusionen

            Die Gretchenfrage ist hier der 1. Punkt.

            Wenn das deutsche Volk vereint ist sollte es sich eine dann für Alle eine Verfassung geben so steht es geschrieben.
            Was dann kam war

            https://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html

            „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,

            hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

            Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

            haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

            Obwohl im GG ausdrücklich ab diesem Zeitpunkt eine gemeinsame Verfassung angestrebt werden sollte passierte was ?

            „Aus verschiedenen Gründen, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen, wurde der erstgenannte Weg beschritten. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen. Auch eine Revision des Grundgesetzes, die für die Zeit nach der Vereinigung vorgesehen war, führte nicht zu einer Totalrevision oder einer neu ausgearbeiteten Verfassung. Damit war dann letztlich aus dem Provisorium ein Definitivum, aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden.“

            Es wurde einfach beschlossen nichts zu entwerfen und damit hat das GG den Rang einer Verfassung bekommen.
            Bleibt somit die Frage was mit dem Recht des Volkes geschehen ist. Bleibt der Sogenannte Einigungsvertrag.

            https://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html

            und die Frage nach dem Ergebnis der Abstimmung. Wie viele haben diesem Vertragswerk zugestimmt? Und war für jeden klar ersichtlich das mit Zustimmung zum Einigungsvertrag § 146 erlischt.

            Ost
            299 Abgeordnete stimmen für den Vertrag
            80 dagegen
            1 Enthaltung

            West
            440 Abgeordnete für den Einigungsvertrag
            60 dagegen
            3 Enthaltungen

            739 dafür, 140 dagegen und 4 Enthaltungen

            https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/31315553_wegmarken_einheit10-202600

            War diese Kopplung aus Einigungsvertrag und GG (§146)
            überhaupt zulässig wenn das GG ausdrücklich das ganze Volk über eine Verfassung abstimmen lassen wollte?

            1. Ja, weil das Grundgesetz dies so vorsieht!
              Und es gibt keine Verfassung, da dies auch die ehemalige DDR betroffen hätte und da bestand die Gefahr, dass wohl keine Mehrheit für ein gemeinsames Deutschland zu finden wäre. Und nach der Verfassung, hätte man wieder das Volk fragen müssen…

              Was Sie vergessen ist, dass am 02.Dezember 1990 Bundestagswahlen waren.
              Hätte es erst einen Volksentscheid für eine Verfassung gegeben, dann hätten die Bürger der DDR (14 Mio) nicht mitwählen dürfen, denn wer wählen will, muss mindestens 3 Monate vor der Wahl in der BRD gewohnt haben und die Wahllisten hätten 8 Wochen vor der Wahl erstellt sein müssen.

              Und so ergab sich auch der Tag der Wiedervereinigung (Eintritt unter das Grundgesetz) 03.Oktober (ging nicht eher, da am 2.Oktober noch die KSZE getagt hatte und zustimmen musste!).

              Sicher, wären wir den Weg über die Verfassung gegangen, dann hätte es nicht so schnell ein Gesamtdeutschland gegeben, aber sicher ein heute souveräneres und stabileres Deutschland. Wir hätten keinen Euro und keine NATO-Osterweiterung.
              Aber was solls, wat is dat is.

        2. 1.
          Das Prinzip der „repräsentative Demokratie“ ist nicht festgeschrieben, sondern die Poltische Organisation des Bundes ist durch das GG als eine solche gestaltet. Grundgesetzänderungen sind nicht ausgeschlossen, soweit sie sich im Rahmen von Art 79 Abs. 3 GG bewegen.
          Man wird daher auch nicht per se zum „Verfassungsfeind“, wenn man „Direkte Demokratie“ fordert, was immer man darunter verstehen mag und wie das dann konkret aussehen soll. Das ist nämlich die eigentlich spannende Frage, zumal es auf dieser Welt wohl kein Staatswesen geben dürfte, dessen „Demokratie“ nicht – ich würde sogar behaupten, überwiegend – „repräsentativ“ ist.

          Auch auf der Ebene der Länder ist das „repräsentative Prinzip“ praktisch vorherrschend.
          Dort gibt es auch keinen Regelungsgegenstand, der explizit einer Volksabstimmung unterworfen wäre. (Jedenfalls in Sachsen ist das so, wenn ich nichts übersehen habe.)
          Dort steht das Volk quasi als Initiativgeber für Gesetzesvorhaben und Entscheidungsträger neben den „üblichen“ dafür zuständigen Verfassungsorganen.

          Bsp.:
          Artikel 70 sächsische Verfassung
          „(1) Gesetzesvorlagen werden von der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtages oder vom Volk durch Volksantrag eingebracht.
          (2) Die Gesetze werden vom Landtag oder unmittelbar vom Volk durch Volksentscheid beschlossen.“

          zum Vergleich:
          „Art 76 GG
          (1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.

          Art 77
          (1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
          …“

          Und die analoge Regelung zu Art 79 II GG (s.o.)
          „Artikel 74 sächsische Verfassung
          (1) …
          (2) Ein verfassungsänderndes Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages.
          (3) Die Verfassung kann durch Volksentscheid geändert werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtages dies beantragt. Sie kann ferner durch einen Volksentscheid gemäß Artikel 72 geändert werden. …“

          Das ist natürlich ein ganz „übler Trick“, denn wenn sich „das Volk“ nicht „bewegt“, initiieren und entscheiden die Staatsregierung bzw. der Landtag, oder es bleibt alles beim alten.

          2.
          Zu diesem Elend 1990 hier auch gleich noch einige Anmerkungen:
          Man hat 1990 entschieden, nach Art 23 GG beitreten zu lassen. Die Diskussion um Art 146 ist, unter Berücksichtigung der damaligen konkreten politischen und ökonomischen Machtverhältnisse, eine rein akademische.
          Die Zonis hat das nicht interessiert und die Westdeutschen auch nicht, denn die waren mit ihrem GG ja ganz zufrieden – ganz abgesehen davon, daß man sich dann auch die Frage gefallen lassen muß, wie eine neue Verfassung denn dann auszusehen gehabt hätte. Das GG abschreiben und dann abstimmen lassen? Eher wären damals vielleicht schon auf subtile Art Unappetitlichkeiten eingebaut worden, die man später erst in einem mühevollen Grundgesetzänderungs- und anpassungsprozeß verwirklichen konnte.

          3.
          Bevor man mit dem „Recht“ herumexperimentiert, sollte man sich in erster Linie folgende Fragen stellen:
          Würde sich an der Politik der Bundesrepublik grundsätzlich etwas ändern?
          Würde sich an der Außenpolitik der Bundesrepublik grundsätzlich etwas ändern?
          Würde sich an der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik grundsätzlich etwas ändern?

          Und das sehe ich nicht.
          Schon in der fundamentalen Fragen – wie wir vernünftig wirtschaften sollten, bekommen wir hier auf dieser Plattform keinen tragfähigen Konsens hin. Da ist dermaßen viel Ideologie im Spiel, mit einer Diskussion braucht man da gar nicht anzufangen.
          Und die ökonomischen Fragen sind die eigentlich entscheidenden.
          (Wie sieht es da überhaupt mit dieser EU aus?)

          1. Ebend, eine Grundgesetzänderung dazu ist möglich.

            Dazu gibt es auch was Passedes vom Bundestag:

            Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Abgeordneten Pau, Dr.Bartsch, Dr.Hahnu.a.und der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz(BT-Drucks. 19/16

            https://www.bundestag.de/resource/blob/629716/8e2f2f234ad0770bd5fa8badf904e477/A-Drs-19-4-241-D-data.pdf

            Man kann ja gerne darüber streiten wie realistisch das ist oder nicht, aber hier von Verfassungsfeinden zu reden dramatisiert unnötig.

          2. „Man hat 1990 entschieden, nach Art 23 GG beitreten zu lassen. Die Diskussion um Art 146 ist, unter Berücksichtigung der damaligen konkreten politischen und ökonomischen Machtverhältnisse, eine rein akademische.
            Die Zonis hat das nicht interessiert und die Westdeutschen auch nicht, denn die waren mit ihrem GG ja ganz zufrieden“

            Aber dieser § 146 ist das Argument worauf sich die NEIN Sager im Grunde berufen. Warum sie das tun kann verschiedene Gründe haben.
            Die Einen träumen von den Ostgebieten, der Traum wurde durch die Anerkennung der Grenzen BRD+DDR ausgeträumt . Diese Träumer gibt es Bundesweit, ist also kein „Ostproblem“. Ich erinnere nur an den “ Bund der Vertriebenen“ da ging es hinter zugezogen Vorhängen richtig ab.
            Die Anarchisten lehnen grob gesagt alles ab was Grenzen setzt. Und damals hofften Menschen in beiden Teilen darauf IHRE Vorstellungen von Frieden, Soziales oder Recht in eine Verfassung verankern zu lassen.

            Und diese Change wurde nicht genutzt. Der eine Teil träumt unbeirrt weiter, die Anderen sind enttäuscht.

            Ich habe damals beides abgelehnt weil ich eine andere DDR wollte und dazu stehe ich auch heute.
            Wenn man vergleicht was heute auf der Selbstbedienung-Karte der Mächtigen steht und mit den goldenen Wasserhähnen in Wannsee vergleicht fehlte mir damals einfach die Vorstellungskraft. Für mich war auch das „Aussortieren des Humankapitals“ etwas was mir zutiefs wiederstrebte weil ich so nicht erzogen wurde.

            Aber es ist wie es ist und vieles ist wie es ist, aber wir können es ändern nur der Weg zu einer Veränderung ist viel länger geworden.

            1. Sehen Sie, ich gehe mit Ihnen ja „ab und zu auch“ konform.
              (Siehe z.B.hier: https://www.anti-spiegel.ru/2020/keine-einmischung-in-innere-angelegenheiten-weissrusslands-die-offenkundigen-luegen-der-eu/#comment-10272)

              Aber um es kurz zu machen, wiederhole ich eine meiner „Lieblingskreationen“ (auch wenn ich da beim alten Einstein geklaut habe).
              Das Wichtigste ist die „Politik“ nicht das „Recht“. Mit dem „Recht“ läßt sich nämlich letztendlich jede „Politik“ legitimieren.

              Was nützt eine neue Verfassung, wenn am Ende auch nichts anderes herauskommt außer eine Verschlimmbesserung, und das würde es angesichts der derzeitigen „politischen Verfaßtheit“ des „Volkes“, von den Verflechtungen innerhalb der EU ganz zu schweigen.

              Ich hätte da auch einige Ideen, die jedoch an die Substanz dieser „politische Union“ gingen, womit ich angesichts dieser EU-Außenpolitik überhaupt kein Problem habe.
              Da würde z.B. kein EU Parlament gewählt, sonder bestünde aus Abgesandten der nationalen Parlamente, weil die dann dort unmittelbar Rede und Antwort stehen müßten. Über Quoten und Kompetenzen muß man dann auch neu nachdenken.
              Ob das so eine gute Idee ist, weiß ich natürlich nicht, zumal ein „politischer Mechanismus“ unter bestimmten Bedingungen funktionieren kann, unter anderen wieder nicht (davon wollen westliche, leider Gottes auch und gerade linke, oder grüne liberalistische „Demokratieexperten“ naturgemäß nichts hören).
              Und auf nationaler Ebene geistert da eine relative Beschränkung des Passiven Wahlrechtes auf 2 Legislaturperioden, mit darauf folgender Unterbrechung von zwei solchen, im Kopf herum.

    2. Humml: „Systemkritik ist ein reiner Kampfbegriff, da müßte man sich erst mal einig werden, was man denn unter einem „System“ versteht.“

      Verstehe ich nicht. Es geht doch um das jeweilige System, das kritisiert wird. Dabei ist es doch unwichtig, was man unter einem System versteht, wenn man irgendein Etwas ein System nennt. ?

  7. Deutschland (auch der andere „Westen“) war im Sinne einer echten Demokratie nie demokratisch. Das wollten die „Erfinder“ der repräsentativen Demokratie – die Gründerväter der USA – auch nie. Hierzu mehr z.B. bei Professor Mausfeld – die Illusion einer Demokratie sollte erzeugt werden, um die Herrschaft der Wenigen (Beistzenden) zu sichern. Dass aber das Abgleiten in einen Totalitarismus / Diktatur damit zwangsläufig verbunden war, kann man wahrscheinlich nicht sagen, sondern ergab sich aus den konkreten gesellschaftlichen, v.a. wirtschaflichen Bedingungen, nicht nur in den Ländern, sondern auch in den Interessenkonflikten zwischen Ländern. Wie auch in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts. Vieles wiederholt sich heute in ähnlicher Form – da gebe ich na_ich völlig recht. Aber wie Clara Zetkin in einer sehr interessanten, heute noch und wieder aktuellen Rede feststellte, kommt Faschismus / Diktatur eben nicht von unten. Es sind Herrschaftsinteressen, die hier vertreten werden. Aber Hannah Arendt stellte wiederum entsetzt fest, dass „sich schon Anfang der 30er Jahre, bevor die Schlägertruppen der SA / SS auf der Straße waren, viele sich freiwillig bereits gleichgeschaltet hatten“. (Bitte mich nicht auf den genauen Wortlaut festnageln.) Das waren v.a. Funktionäre, Journalisten, Intellektuelle (TUIs) usw., weniger die Handwerker, Kleinselbstständigen, Arbeiter usw. Aber von denen geht die Chose nicht ursächlich aus (von der Herrschaft, der Macht), aber ohne sie ginge es auch nicht. Hier scheint es eher so zu sein, dass menschliche Instinkte, (z.B. Überlebensinstinkt – ich schließe mich im vorauseilendem Gehorsam an, dann habe ich bessere Chancen, eventuell sogar Privilegien, Machterlebnisse etc.) und Verfassungen ausgenutzt werden, um sie für die eigenen Interessen zu instrumentalisieren. Und es funktioniert – wie wir jetzt wieder sehen an Politikern, Journalisten, Tuis, Funktionären. Ja, die Parallelen zu den 1930ern sind nicht zu übersehen, wenn auch die „Macht“ dazugelernt hat und ihr Vorgehen besser und subtiler geworden ist. Zur Not kann man immer noch die Schlägertruppen schicken, da sollten wir uns auch nichts vormachen. Die Macht wird alles tun, um in diesem weltweiten Systemcrash nicht zu verlieren, sondern zu gewinnen und ihre macht auszubauen. Wie Warren Buffet es sagte: Es ist Krieg reich gegen arm. Wir, die Reichen, haben den Krieg begonnen und wir sind am Gewinnen.
    Und dieser Krieg wird mit allen Mittel geführt (werden), wie wir jetzt schon drastisch erleben.

    1. Tja die „Macht“. Wer ist das wohl, wer steckt da dahinter. Das ist ein ganz „blödes“ Thema.
      Wir erinnern uns noch gut an ein „Ereignis“ aus dem Jahre 2014.
      Das ist doch der Chef von diesem völlig unbedeutenden Dax-Konzern, wahrscheinlich auch völlig ahnungslos im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes, nach Rußland gereist – und – wurde derenthalben von einem Fernsehfuzzi, der sich da, wie wohl die meisten dieser Leute, mit einer strammen transatlantischen Gesinnung „nach oben geschlafen hat“, zur Sau gemacht.
      Da fragt man sich schon, wer hier eigentlich wirklich „mächtig“ ist.
      (Und das ähnelt mir doch tatsächlich ein wenig den Seltsamkeiten nach 1933.)

      1. Der Chef eines Dax Konzern ist doch nicht mächtig. Das ist doch nix anderes als ein KZ-Oberaufseher. Eine ähnliche Macht. Die uns bekannten Leute gehören doch alle zum Personal. Aber mächtig ist was ganz anderes. Mausfeld hat das doch sehr gut bechrieben.

  8. Wieder mal ein großartiger Artikel, Herr Röper. Noch eine kleine Anmerkung von mir: Ausgerechnet attac ist ein schlechtes Beispiel für eine schlecht behandelte NGO, weil attacs Forderungen sich, wenn man genauer hinschaut, regelmäßig komplett gegen deutsche Interessen richtet. Könnte daran liegen, dass attac eine Kreatur des US deep state ist.
    Moment mal, Blödsinn. Natürlich ist attac genau deshalb ein großartiges Beispiel, die machen bei uns ja genau das, was unsere Regierung in bösen Ländern gut findet ….

  9. Im Grundgesetz ist auch unter Art. 146 geregelt:
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Seit nunmehr 30 Jahren verstoßen alle Regierungen gegen das Grundgesetz. Eine eigene Verfassung hätte längst verabschiedet werden müssen. Jede Bananenrepublik der Welt hat eine eigene Verfassung. Nur Deutschland nicht.
    Aber auch in dem Grundgesetz nach Art. 20 wird nicht ausgeschlossen, dass das Volk in Abstimmung entscheiden kann. Es wird lediglich die Möglichkeit für eine repräsentative Vertretung eingeräumt.
    Art.20 Absatz 2
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstim-mungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    Es sollte also möglich sein Gesetze und Entscheidungen der Regierung per Volksent-scheid rückgängig zu machen zumal hier die Organe der Gesetzgebung nachrangig auf-geführt sind.

    1. Das GG ist eine Verfassung, nur hat sich das Deutsche Volk diese Verfassung nicht gegeben, weshalb Art. 146 eingefügt wurde, der aber schlechterdings kein Gebot ist, weshalb auch keine Verfassung gem. GG hätte verabschiedet werden müssen. ?

  10. zu TillSittersagt:
    27. August 2020 um 11:25 Uhr

    Was wollen Sie uns mit diesen Spitzfindigkeiten jetzt genau sagen?
    Das GG ist jetzt plötzlich eine Verfassung. Ich dachte, man nennt die Dinge beim Namen. Warum heißt das GG „Grundgesetz“ und nicht Verfassung?
    Und im Grundgesetz stehen einfach so Sachen drin. Wie in der Zeitung auf der Witzseite? ZB Artikel 146. Völlig bedeutungslos?
    Gerne würde ich das Ganze verstehen … und Sie kennen sich ja anscheinend super aus.

    Ach übrigens: ich dachte immer das Kennzeichen einer Verfassung wäre es, dass eine solche ein Volk sich selbst gibt. Nun wurde aber das deutsche Volk von den Siegermächten „verfasst“ wie Sie selber ja andeuten. Nun, einmal der Arsch – immer der Arsch, könnte man da sagen. Eine Art erweiterte Sippenhaft, auf ein ganzes Volk ausgeweitet. Wie es bei den Antideutschen so schön heißt: „Ein Deutscher ist qua Geburt Nazi! (sinngemäß Gremliza)“ oder auch „Sauerkraut, Kartoffelbrei, Bomber Harris: Feuer frei!“

    1. albrecht11: „Was wollen Sie uns mit diesen Spitzfindigkeiten jetzt genau sagen?“

      Gegenfrage. Was ist an meiner Aussage nicht verständlich?

      Übrigens sind Namen Schall und Rauch und wir sind nicht die Einzigen, die ihre Verfassung Grundgesetz nennen.

    2. Zunächst einmal ist es völlig irrelevant, wie „Recht“ entsteht oder entstanden ist, wenn es denn Geltungsmacht erlangt, ist es halt da.

      Die Briten haben überhaupt keine Verfassung und kommen damit ganz gut zurecht.
      Die haben allerdings Verfassungsgrundsätze, und mir ist jetzt nicht geläufig , ob und inwiefern da das Volk gefragt wurde. Nebenbei, die haben wohl auch 3 oder 4 Privatrechtssyteme, die sich von Fall zu Fall nicht ganz unerheblich unterscheiden, das juckt die auch nicht.
      Interessant wäre auch, mal zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage der Depp Cameron da die Volksabstimmung zum Verbleib in der EU angeleiert hat – na wenn ich mal Lust habe…
      Zudem kann er ja mal nachforschen, wie z.B. die US-amerikanische Bundesverfassung zustande gekommen ist.

      Am deutschen Grundgesetz waren inhaltlich nur Deutsche beteiligt.
      Da gab es diese „Privatveranstaltung“ der Herren Ministerpräsidenten der Länder auf der Herreninsel und danach den Parlamentarischen Rat. Das Ding wurde dann nur noch genehmigt.

      Ich verstehe auch nicht, was die Deutschen da für ein Problem damit haben, daß ihre Verfassung „Grundgesetz“ heißt. Abgesehen davon, das die Geschichte dieses Namens eine ganz „lustige“ ist, kann man ja mal weltweit prüfen, wie andere Völker ihre Verfassungen da zu nennen belieben.
      Und im Übrigen: wenn „Verfassung“ drin ist, kann ich das nennen wie, ich lustig bin – es bleibt dann trotzdem „Verfassung“.

      Und mit diesen „Antideutschen“ braucht er hier nicht zu kommen, die sind günstigstenfalls einfach nur dämlich.

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