Legale Korruption in Deutschland: Strafverfahren gegen Philipp Amthor eingestellt

Gestern hat der Spiegel gemeldet, dass das Strafverfahren gegen Philipp Amthor eingestellt wurde, weil kein Anfangsverdacht vorgelegen hat. Das ist keine Überraschung, denn im StGB haben sich Politiker Straffreiheit für Korruption erteilt und wo keine Straftat ist, da kann es auch keinen Anfangsverdacht geben.

Ich habe vor einem Monat im Detail verglichen, nach welchen Paragrafen im Strafgesetzbuch Normalsterbliche für Korruption bestraft werden (§§ 331 bis 335 StGB) und dass sich Politiker kurzerhand einen eigenen Korruptionsparagrafen (§ 108e StGB) geschaffen haben, der bei Ihnen Korruption de facto straffrei stellt. Manche sind eben gleicher, als andere, den Artikel mit allen Details finden Sie hier.

Die Paragrafen 331 bis 335 StGB sind sehr streng und stellen jede Vorteilsnahme unter Strafe. Der Paragraf 108e hingegen ist stellt das straffrei, indem dort eingeschränkt wird, dass nur ein „ungerechtfertigter Vorteil“ strafbar ist. Und da Politiker von jedem Lobbyisten und jeder Firma Geld annehmen dürfen, wenn sie das nur beim Bundestag melden (natürlich ohne Details), sind die im Gegenzug gewährten Vorteile gerechtfertigt. Das wäre so, als wenn ein Beamter Bestechungsgeld annehmen darf, wenn er es seinem Dienstherrn nur ordnungsgemäß meldet.

Das ist völlig absurd, aber so eine Rechtslage haben sich die Politiker in Deutschland geschaffen und daher dürfen sie fröhlich von jedem Geld in unbegrenzter Höhe annehmen und wenn sie dann für den „Sponsor“ Kontakte herstellen oder sogar Gesetze im Sinne ihres Sponsors machen, dann ist das – nach deutschem Recht – keine Korruption, sondern eine „Nebentätigkeit“. Das hat doch was, Politiker müsste man sein…

Zur Erinnerung: Philipp Amthor hat einen gut dotierten Direktorenposten in einer New Yorker Firma bekommen, ist auf Kosten der Firma im Privatjet zu Meetings in Luxushotels geflogen, hat auch noch Aktienoptionen erhalten und im Gegenzug hat er der Firma mit seinen Kontakten im Wirtschaftsministerium Türen geöffnet.

Man stelle sich vor, ein Beamter im Bauamt würde von einem Antragssteller auch „nur“ ein paar Luxusurlaube bezahlt bekommen und im Gegenzug würde der Beamte versuchen, Ausnahmegenehmigungen für Bauprojekte des Antragstellers zu erwirken. Dieser Beamte würde sich eines „besonders schweren Falles der Bestechlichkeit“ schuldig machen (§ 335 StGB) und ihm würden bis zu zehn Jahren Haft drohen. Aber da der Paragraf für Politiker nicht gilt, hatte Amthor nichts zu befürchten.

Sinnloser Medienhype um Amthor

Daher war der ganze Medienhype, der im Juni um die Causa Amthor veranstaltet wurde, auch nichts weiter, als eine Show. Es war von vornherein klar, dass der Mann keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten musste. Und da das jeder wusste, muss man sich fragen, warum um den Fall Amthor in den Medien so ein Wirbel gemacht wurde, schließlich hat er nichts anderes getan, als viele andere Bundestagsabgeordneten auch.

Das wissen die Leser des Anti-Spiegel schon lange, denn ich berichte immer wieder über Beispiele dafür, wie Politiker in Deutschland ganz legal bestochen wurden. Beispiele finden Sie hier, hier und hier.

Also wiederhole ich meine Frage: Warum hat der Fall Amthor dann so einen Medienwirbel verursacht?

Man könnte ja naiv glauben, dass die Redaktionen in Deutschland von dieser legalen Korruption in der deutschen Politik die Nase voll haben und ihre Leser für das Thema sensibilisieren wollten. Das wäre ja die Aufgabe der Medien, die sich als vierte Macht im Staate verstehen und den Mächtigen auf die Finger schauen sollen.

Aber das kann nicht der Grund gewesen sein, denn aus unerfindlichen Gründen haben die Medien in dem Zusammenhang all die anderen vergleichbaren Fälle im Bundestag nicht thematisiert. Sie haben den Fall Amthor quasi als Einzelfall dargestellt. Außerdem konnte man in den Berichten über den Fall Amthor nirgendwo lesen, mit welchen Paragrafen sich die Politiker ihre Korruption legalisiert haben. An der systematischen Korruption in deutschen Parlamenten haben die „Qualitätsmedien“ also nichts auszusetzen. Im Gegenteil, im Spiegel konnte man sogar Lobeshymnen auf das System des Lobbyismus (also der legalisierten Korruption) lesen, ein Beispiel dafür finden Sie hier.

Da drängt sich eher der Verdacht auf, dass jemand dem Herrn Amthor einen Dämpfer versetzen wollte, er muss irgendwen verärgert haben. Jedenfalls hat der Medienhype dazu geführt, dass er seine Ambitionen auf den Parteivorsitz in Mecklenburg Vorpommern erst einmal begraben musste und dass er politisch Schaden genommen hat und geschwächt worden ist.

Die Medien haben also einen „Skandal“ über etwas gepusht, was nach deutschem Recht legal ist, ud dabei nicht darauf hingewiesen, dass das Verhalten von Amthor in deutschen Parlamenten Usus ist. Im Ergebnis ist nichts passiert, außer dass Amthor vorübergehend politisch geschwächt wurde. Der Fall wird in Vergessenheit geraten, wie all die anderen vergleichbaren Fälle früher (siehe die oben verlinkten drei Beispiele).

Nur um das klar zustellen: Das ist kein Plädoyer für Amthor, ich finde das, was er politisch tut keineswegs gut und in meinen Augen müsste Korruption bei Politikern genauso geahndet werden, wie bei Beamten. Das bedeutet, dass Amthor für das, was er getan hat, nach meinem Verständnis eine bis zu zehnjährige Haftstrafe drohen sollte.

Aber das geben die Gesetze, die sich die Politiker selbst geschrieben haben, nicht her. Nun darf sich jeder fragen, ob der Medienhype um Amthor ein Zufall war, oder ob da jemand dem Mann schaden wollte. Und wenn Sie letzteres vermuten, dann ist die nächste Frage, wen Amthor womit verärgert hat. Aber darauf habe ich auch keine Antwort.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

2 Antworten

    1. Kleiner Nachtrag zu ‚Panorama‘ von mir bzw. Ex-DL-Chef Josef Kraus: „‚Recherche‘? Null! Unschuldsvermutung? Null! Denn: Erstens wurde vom NDR nicht davon berichtet, was der Beschuldigte dazu sagt. Wahrscheinlich wurde er gar nicht gefragt. Zweitens wurde keine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums eingeholt. Wahrscheinlich hat man dort gar nicht angefragt. Drittens gibt es nur einen einzigen dürren Beleg für angeblich seit Jahren praktizierte ‚Likes‘ des Angegriffenen auf einer IB-Seite. Viertens wurde nicht geklärt, ob der Soldat über ein privates oder ein dienstliches IT-Gerät tätig wurde. Fünftens ist der betreffende Soldat nicht Leiter, sondern Mitarbeiter im Social-Media-Referat. Und sechstens gehört das Portraitbild des Soldaten nicht ins Netz.“

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