Ukrainische Regierung bringt Gesetz über die Einrichtung von „Konzentrationslagern“ ins Parlament ein

Die ukrainische Regierung hat ein Gesetz ins Parlament gebracht, dass die Einrichtung von Lagern vorsieht, in denen Menschen – in erster Linie Russen – ohne Gerichtsbeschluss auf unbestimmte Zeit interniert werden können. Die Kritiker des Gesetzes sprechen von „Konzentrationslagern“.

Die ukrainische Regierung hat am 5. November ein Gesetz in die Rada eingebracht, das vorsieht, vor allem Russen ohne Gerichtsbeschluss und zeitliche Begrenzung in Lagern internieren zu können. Da ich selbst Ukrainisch zwar einigermaßen verstehe, aber eben nicht gut genug, um alle Feinheiten eines Gesetzes zu verstehen, habe ich viele Medienberichte aus der Ukraine und aus Russland über das Gesetz gelesen. Unabhängig davon, ob sie für oder gegen das Gesetz argumentiert haben, waren die nackten Fakten in allen Berichten identisch.

Die Überschrift eines ukrainischen Artikels lautete zum Beispiel „Mit russischem Pass ab ins Lager. Warum Schmygal das Gesetz über Internierungen eingebracht hat.“ Die russische „Gazeta“, keineswegs ein Kreml-treues Organ, hat unter der Überschrift „„Unverhüllter Faschismus“: Ukraine will Russen gewaltsam vertreiben“ über das Gesetz berichtet. Das waren nur zwei Beispiele.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der ukrainische Geheimdienst darüber entscheiden darf, wer zwangsweise „umgesiedelt“ werden muss, wobei diese „Umsiedlung“ automatisch ein Ausreiseverbot und eine Zwangsinternierung in neu einzurichtenden Lagern umfasst. Gerichte sind an dem Verfahren nicht beteiligt, die Entscheidung liegt alleine beim ukrainischen Geheimdienst.

Da die Medien teilweise sehr emotional berichten, habe ich mich im Interesse der Darstellung der nackten Fakten entschieden, einen Artikel der TASS zu übersetzen, die ihre Meldungen immer betont sachlich hält, wie Sie sehen werden. Die nackten Fakten unterscheiden sich in allen Artikeln nicht, sie sind unbestritten und wer über Kenntnisse der ukrainischen Sprache verfügt, kann alles im vom ukrainischen Parlament veröffentlichten Gesetzestext nachlesen.

Beginn der Übersetzung:

In der Ukraine wurde ein Gesetzentwurf über die Umsiedlung von russischen Bürgern während Kampfhandlungen eingebracht

Ausländern wird auch verboten, das Land zu verlassen, wenn die Entscheidung zur Umsiedlungen getroffen wurde.

KIEV, 9. November /TASS/. Das ukrainische Kabinett hat der Rada einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es für die Dauer der Feindseligkeiten erlaubt, Russen aus bestimmten Orten gewaltsam zu vertreiben. Der Text des Dokuments wurde auf der Website des ukrainischen Parlaments veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Über die Änderung bestimmter Gesetze der Ukraine über die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit Kriegsgefangenen und Internierten in besonderen Zeiten“ und gilt in dem Land seit am 17.März 2014 die Mobilmachung aufgrund des Beginns des Konflikts im Donbass in Kraft getreten ist. Das Gesetz überträgt den Streitkräften der Ukraine, den Strafverfolgungsbehörden des Landes sowie regionalen Regierungen die Bewachung, den Transport und die Inhaftierung von Kriegsgefangenen und Internierten.

Als Letztere werden in dem Gesetzentwurf diejenigen verstanden, die vom Staat – wenn zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit nötig – aus bestimmten Orten zwangsweise umgesiedelt werden, die mit Angriffen drohen oder Aggressionen gegen die Ukraine durchführen (Kiew betrachtet Russland als „Aggressorstaat“ – Anm. TASS).

Der Geheimdienst der Ukraine hat laut dem Gesetzentwurf den Auftrag, solche Personen zu benennen. Der Geheimdienst soll den Generalstab und die Streitkräfte über sie informieren. Die lokalen Behörden dürfen sich an der Auswahl von Orten für die zwangsweise Internierung und an der Durchführung von Aktionen in Verbindung mit ihrer Internierung „im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht“ beteiligen, heißt es im Text des Gesetzesentwurfs.

Das Dokument verbietet es Ausländern, das Territorium der Ukraine zu verlassen, wenn ihre Umsiedlung beschlossen wurde: „Ein Ausländer oder Staatenloser darf die Ukraine nicht verlassen, wenn eine Entscheidung über seine Internierung getroffen wurde, bis die Entscheidung über die Internierung aufgehoben ist“, heißt es in dem Entwurf. Gegen eine solche Entscheidung kann Berufung eingelegt werden, aber, wie in dem Dokument vermerkt, „in Übereinstimmung mit dem Gesetz“.

„Die Entscheidung, die Internierung aufzuheben, tritt unmittelbar nach dem Ende der Feindseligkeiten und des Inkrafttreten eines Dekrets des Präsidenten der Ukraine über die Abschaffung des Kriegsrechts oder wenn die Gründe, die als Grundlage für die Internierung dienten, entfallen, in Kraft“, hat die Regierung auch vorgeschlagen.

Ende der Übersetzung

Deutsche Medien haben darüber natürlich nicht berichtet. Der Fairness halber sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich derzeit „nur“ um einen Gesetzentwurf handelt. Aber ich werden die Entwicklungen beobachten und sollte das Gesetz angenommen werden, werden wir sehen, ob die deutschen „Qualitätsmedien“ es für nötig halten, ihre Leser über neue Konzentrationslager in Europa zu informieren.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

5 Antworten

  1. Der Geist des 1000 Jährigen Reich, ist in den Ukrainern, Genetisch und Geistig tief Verwurzelt.
    Die UdSSR hätte damals nach dem II Weltkrieg, mindestens alle West Ukrainer, die Basis und Familien, der SS Divison Galizien, in die Westzonen Europas Aussiedeln müssen. Denn man sieht nun, das auch 70 Jahre Leben, in einem Sozialen Staat, nichts an dieser Verwurzelung verändern konnte. Sie wollen immer noch HERRENMENSCHEN sein.

    1. Das ist aber auch eine schwierige Region, die benachbarten Polen betrachten sich noch mehr als Herrenmenschen in der Region, die halten gar nichts von Ukrainern, im Gegenteil, die würden die nach Osten vertreiben, wenn sie könnten und düften.

      Die Sowjetunion hat nach dem 2. Wk die westukrainischen Gebiete, die Polen kurz zuvor nach dem 1.Wk von der geschwächten SU ergaunert hatte, von Polen zurückgeklaut und die dort ansässigen Polen nach Westen vertrieben. Man muss dazu sagen, daß die Gegend schon immer sehr gemischt war, und die Polen in der Westukraine immer nur eine Minderheit von mehreren waren, mit einem Anteil von ca. 20-30% nach dem 1.Wk. Die Ukrainer (ohne Russen) machten aber auch nur ca. 40-50% aus. Trotzdem halten sich sowohl Polen als auch Ukrainer für die Größten in der Region.

      Dazu kommen dann noch Litauer und andere Balten, die träumen auch von der Wiederbelebung historischer Großreiche.

  2. Wird wohl nicht mehr lange dauern, bis die ukrainischen Nazis von westlichen Faschisten-Gnaden den Donbass stürmen.

    Die haben auch gerade einen satten Check von der Weltbank über 100 Mio. für „die Unterstützung der Wirtschaft in den von Kiew kontrollierten Gebieten der östlichen Region Donbass“ bekommen. Wie diese „Wirtschaftshilfe“ aussieht, kann sich jeder an seinen drei Fingern ausrechnen.

    https://de.sputniknews.com/wirtschaft/20201107328367461-selenski-weltbank-gibt-ukraine-100-mio-dollar-fuer-donbass/

  3. Dieses Gesetz ist die Vorstufe zu Minsk 2, denn vor ein paar Tagen gab es einen Bericht zu den Plänen die Reihenfolge von Minsk 2 zu ändern.
    Sinngemäß erst die Grenze dann der Rest.
    Um nicht in einen richtigen Krieg mit Russland zu geraten wird man „die Russen“ aus der Grenzzone mittel dieses Gesetzes entfernen.

    Bitterer Sarkasmus – Der Wertewesten deportiert ja nur und schießt sie nicht übern Haufen. Die Welt soll sehen wie humanitär der Wertewesten ist.
    Ganz nebenbei dürfte dieses Vorhaben gegen alles was europäisches Recht stehen. Jegliche Zusammenarbeit muss eingestellt werden. Auf allen Ebenen ohne Ausnahme.
    Aber das wird nicht nicht geschehen weil die EU doch nur die Demokratie fördern will. Die Nazi-Blindheit schlug beider EU schon einmal zu. Mann nannte das damals freie und
    demokratische Wahlen.

  4. Da paßt ganz gut ein Schnipsel aus dem Wochenkommentar der PAZ („Die Jagd kann beginnen“) dazu: „Laut einer Umfrage des Instituts Civey würden mehr als 22 Prozent der Deutschen ihre Nachbarn verpfeifen, wenn diese sich gegen die Corona-Regeln versündigen sollten. Wenn die Petze anonym möglich wäre, täten dies sogar noch einmal die Hälfte mehr, nämlich 33 Prozent.“ Ich habe zwar immer eine gewisse Skepsis gegenüber einer echten demokratischen Gesinnung meiner Mitmenschen in mir getragen, aber das konsterniert einen doch…

    Vorwärts – in die Vergangenheit!!! kann man nur laut rufen.

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