Warum das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen den „Privacy Shield“ keinerlei Auswirkungen hat

Heute wurde gemeldet, dass der Europäische Gerichtshof das Abkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA gekippt hat, weil die NSA zu sehr auf die Daten von EU-Bürgern zugreifen kann. Aber die EU-Kommission verkündete bereits, dass das Urteil keinerlei Auswirkungen haben wird und dass der Datentransfer weitergehen kann.

Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat zum Beispiel die Süddeutsche Zeitung unter der Überschrift „Datenschutz – Europäischer Gerichtshof kippt US-EU-Datendeal „Privacy Shield““ berichtet. Dort konnte man lesen:

„Der Europäische Gerichtshof hat die „Privacy Shield“-Vereinbarung gekippt. Damit ist die Datenübertragung persönlicher Daten von der EU in die USA in vielen Fällen illegal. (…) In dem Verfahren ging es um (…) die Frage, ob die Datenschutzgarantien der USA den Ansprüchen der Europäischen Union genügen. Denn der strenge europäische Datenschutz erlaubt den Transfer von Daten in ein Nicht-EU-Land nur, wenn die Daten dort ebenfalls gut geschützt sind. Für die USA hat der EuGH nun geurteilt: Die Überwachungsgesetze der USA seien zu weitreichend, als dass der „Datenschutz-Schild“ EU-Bürger angemessen vor ihnen schützen könne. (…) Schließlich hatte Whistleblower Edward Snowden unter anderem enthüllt, dass die NSA Daten von Facebook-Nutzern abgreifen kann.“

Das klingt nach einer guten Nachricht und es klingt so, als würden personenbezogene Daten nun nicht mehr in die USA übermittelt oder als finde demnächst eine strengere Kontrolle statt. Aber zu früh gefreut.

Die russische Nachrichtenagentur TASS hat berichtet, dass die EU-Kommission trotz des Urteils keinen Grund sieht, an der Datenübermittlung etwas zu ändern. Sie beruft sich auf juristische Spitzfindigkeiten, um die USA weiterhin mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern versorgen zu können. Ich habe die Meldung der TASS übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Europäische Kommission ist trotz Gerichtsbeschluss bereit, die Übermittlung von Daten von EU-Bürgern in den USA fortzusetzen

Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof das Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von 2016 über die Übermittlung elektronischer personenbezogener Daten wegen des unzureichenden Schutzes vor dem Abfangen durch US-Geheimdienste für nichtig erklärt.

BRÜSSEL, 16. Juli. /TASS/. Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass die EU-Länder die persönlichen Daten ihrer Bürger trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichts weiterhin in die Vereinigten Staaten übermitteln können. Das Gericht hat am Donnerstag ein bilaterales Abkommen über die Übermittlung personenbezogener Daten aufgrund möglicher Missbräuche durch US-Geheimdienste für nichtig erklärt. Dies gab die stellvertretende Leiterin der Kommission, Vera Yurova, bei einer Pressekonferenz in Brüssel bekannt.

„Der EU-Gerichtshof hat entschieden, das Datentransferabkommen aufzukündigen, aber er hat die EU-Datenschutzrichtlinie bestätigt, in deren Rahmen vorerst weiterhin Informationen zwischen der EU und den USA austauschen werden“, sagte sie.

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag ein Abkommen zwischen der EU und den USA über die Übermittlung elektronischer personenbezogener Daten wegen mangelnden Schutzes vor dem Abfangen durch US-Geheimdienste für nichtig erklärt.

„Dieses Abkommen schafft Bedingungen für die Verletzung der Grundrechte europäischer Bürger, wenn ihre Daten an die amerikanische Seite übermittelt werden“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Es betont, dass in den Vereinigten Staaten der Zugang zu solchen Informationen viel weniger begrenzt ist als in der EU.

„Aus Sicht des Gerichts ergeben sich im Zusammenhang mit dem US-Gesetz über den Zugang von US-Regierungsbehörden zu personenbezogenen elektronischen Daten, einschließlich der aus der Europäischen Union erhaltenen Daten, in den Vereinigten Staaten schwerwiegende Einschränkungen des Schutzes personenbezogener Daten“, heißt es in dem Urteil.

Ende der Übersetzung

Der EU Kommission scheint die Übermittlung personenbezogener Daten an die US-Geheimdienste aber wichtiger zu sein, als der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Bürger, wenn die Kommission umgehend mitteilt, dass trotz des Urteils fast alles weitergehen soll, wie bisher. Würde sie den Schutz der Daten von EU-Bürgern ernst nehmen, hätte sie ein Moratorium für die Datenübertragung verkünden und umgehende Neuverhandlungen über den Datentransfer fordern müssen.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

5 Antworten

  1. Wir sehen auch hier, dass der Begriff „Rechtsstaatlichkeit“ genau wie der Begriff „Demokratie“ in der EU zwar wie eine Monstranz präsentiert wird, in der Realität aber nur eine Worthülse ist!

  2. Wir müssen realistisch bleiben. Auch wenn das Urtail ein psychologisches Signal ist, tes gibt technisch keine Möglichkeit, Facebook (und andere US-Firmen, angefangen von Youtube, Twitter, Microsoft, etc.) daran zu hindern irgendwelche (alle oder selektierte) Daten an NSA oder eine andere staatliche Stelle weiter zu leiten, so lange nicht JEDER europäische User sich mit dem Internet ausschließlich über Anonymisierung (z.B. TOR) verbindet, was aber den Nutzungsbestimmungen der Anbieter zuwider läuft.
    Es geht also nicht. Entweder man nutzt so was (gilt auch für alle systeme wie Whatsapp), meint , ohne dem nicht leben zu könne, dann muss man das gläserne Dasein hinnehmen, oder man nutzt es erst gar nicht. (Ich brauch kein Youtube oder Whatsapp oder Twitter oder Facebook. Also hab ich auch keine Accounts dort, nie besucht, und ich hab auch IPV6 disabled.)
    Immer dran denken: NSA hat in Europa Zugang „bis zum letzten Router“, haben ALLE Provider zugegeben, dass sie dazu gezwungen waren.

    1. Es gibt auch keine „technische Möglichkeit“ einen Mörder an seiner Tat zu hindern, trotz dem ist es illegal, verboten und wird vom Staat verfolgt und geahndet.
      Den selben Anspruch dürfen wir auch bei jedem andseren Gesetz geltend machen.

      Ein Staat der die eigenen Gesetze nicht mal versucht durchzusetzen hat seine Legitimation verloren.

      1. dann versuch mal, deutsches oder EU-Recht in USA durchzusetzen. Merkst Du nicht, dass Du faselst? Das sind US Firmen und die Daten gehen IMMER raus aus EU-Hoheitsgebiet. Wie willst Du da irgendwas machen könne. Die lachen sich allenfalls krumm. EU-Verbot? Gröl – bester Witz des Jahrhunderts. Wir zeigen denen erst mal mit der Pipeline, wer sagt, wo’s lang geht und packen in Ramstein noch ein paar Atombomben hin.

  3. Hallo!
    Ich kann diese PR-Sprache der von mir nicht gewählten Berufsverbrecher nur noch schwer ertragen.
    „Privacy Shield“ sollte doch ehrlicherweise „Privacy Theft“ heißen.
    Ich bin es, der deine Daten klaut. Aber ich sorge dafür, daß niemand Anderes sie bekommt – ohne Gegenleistung an mich, haha.

    Kann gar nicht mehr so viel essen,…

    gruß Franklin
    .

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