Was die OSZE an den US-Wahlen zu kritisieren hat

Westliche Medien nehmen Kritik der OSZE immer sehr ernst. Daher lohnt sich ein Blick in den vorläufigen Bericht der OSZE-Wahlbeobachter.

Vorweg sei gesagt, dass die OSZE den US-Wahlen ein insgesamt gutes Zeugnis ausstellt. Das tut sie allerdings bei praktisch allen Wahlen, die sie beobachtet. Übrigens auch bei russischen Wahlen. Aber die OSZE hat immer auch Kritikpunkte in ihren Berichten. Und je nach Land, in dem gewählt wird, melden die „Qualitätsmedien“ in manchen Fällen diese Kritikpunkte und in anderen nicht. Oder haben Sie in den „Qualitätsmedien“ schon mal etwas über die Kritik der OSZE an deutschen, amerikanischen oder generell Wahlen in Nato- und EU-Staaten gelesen?

Ich will daher hier die in meinen Augen wichtigsten Kritikpunkte der OSZE an den US-Wahlen aus dem vorläufigen Bericht der OSZE zitieren.

Die OSZE über die Berichterstattung der US-Medien

Ein Kritikpunkt, den auch ich immer wieder geäußert habe ist, dass die Medien nicht objektiv berichten, sondern einseitig Trump angreifen. Das kann man als das Gejammere von Trump abtun, der ja ständig über die „Fake-News-Medien“ schimpft, oder man kann es als mein subjektives Empfinden bezeichnen. Aber die OSZE bestätigt das ausdrücklich. So kann man über die Rolle der US-Massenmedien in dem Bericht lesen:

„Öffentliche Fernseh- und Radiostationen haben in ihren Nachrichtensendungen extensiv über die Präsidentschaftskandidaten berichtet, wobei Präsident Trump 48 Prozent aller politischen Berichterstattung auf beiden Kanälen gewidmet war, die Berichterstattung war kritisch. Der ehemalige Vizepräsident Biden und sein Wahlkampf haben im Fernsehen 18 Prozent und im Radio 20 Prozent der Berichterstattung erhalten, die meistens neutral waren. In den drei nationalen Fernsehsendern (ABC, CBS und NBC) hat Präsident Trump 63, 56 und 60 Prozent der politischen Berichterstattung zur Prime Time bekommen, die meisten davon waren kritisch, während der ehemalige Vizepräsident Biden 20, 25 bzw. 22 Prozent bekommen hat, jeweils hauptsächlich in neutralem Ton. Die Kabelsender haben sich überwiegend auf Meinungen gestützt, was auf Kosten einer ausgewogenen Berichterstattung ging. MSNBC und, wenn auch in geringerem Maße, CNN, haben den amtierenden Präsidenten sehr negativ dargestellt, und Fox News zeigte in einigen seiner Abendshows offene Voreingenommenheit mit erniedrigenden Vokabular gegenüber Ex-Vizepräsident Biden. Zeitungen haben eingehende politische Analysen geboten, haben aber oft politische Neigungen gezeigt. Während die überwachten Online-Medien eine entschieden parteiische Berichterstattung zeigten, hat insbesondere Breitbart regelmäßig übertriebene oder unbegründete Botschaften verbreitet und in sozialen Netzwerken, vor allem auf Facebook, verstärkt.“

Der Vorwurf der parteiischen Berichterstattung der Mehrheit der US-Medien gegen Trump und damit für Biden wird von der OSZE also vollauf bestätigt.

Übrigens kritisiert die OSZE auch die US-Medienlandschaft und damit indirekt auch die Pressefreiheit, beziehungsweise die Meinungsvielfalt in den USA. Das Kapitel über die Rolle der Medien in dem Wahlkampf beginnt so:

„Die Medienlandschaft ist extrem polarisiert, aber mit mehr als 17.000 kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern pluralistisch. Trotz der großen Menge an Medien ist das Eigentum an diesen Medien aber in den Händen einiger weniger Entitäten und Einzelpersonen konzentriert.“

Das ist die Kritik, die man generell an der Medienlandschaft westlicher Länder üben kann. Eine Vielfalt der Medien gibt es nicht mehr, sie wird nur noch vorgetäuscht, wenn einige wenige große Medienkonzerne alle Medien halten und deren Nachrichten (und Meinungen) letztendlich alle aus der gleichen zentralen Redaktion kommen. In Deutschland zum Beispiel gibt es praktisch keine unabhängige Regionalzeitung mehr, sie bekommen ihre Artikel über überregionale oder internationale Ereignisse aus einer zentralen Redaktion und übernehmen sie oft wortgleich. Die Vielfalt ist nur vorgetäuscht, wenn in einer Stadt alle Regionalzeitungen einer Verlagsgruppe gehören.

Das gleiche sieht man (noch extremer) in den USA und die OSZE merkt das kritisch an. Und wenn man den vorher zitierten Satz über die parteiische Berichterstattung liest, ist das eine eindeutige Kritik an der US-Medienlandschaft.

Das ist ein wichtiger Punkt, denn wenn in bösen Ländern wie Russland gewählt wird, wird vergleichbare Kritik an der russischen Medienlandschaft in den westlichen „Qualitätsmedien“ zitiert, obwohl die Medienlandschaft in Russland weit weniger zentralisiert ist, als in westlichen Ländern. In Russland sind viele Medien noch immer unabhängig vom Staat und von Medienkonzernen.

Bei Wahlen in Russland wird im Westen immer behauptet, dass Außenseiter-Kandidaten in den russischen Medien zu wenig Aufmerksamkeit bekommen, was undemokratisch sei. Allerdings formuliert die OSZE ihre Kritik zu diesem Thema in Sachen USA weitaus deutlicher, als bei anderen Ländern:

„Die Ergebnisse der Medienbeobachtung zeigten die klare Dominanz der beiden Hauptparteien und ihrer Kandidaten. Andere Kandidaten wurden von den großen Medien weitgehend ignoriert und diese berichteten auch von Problemen beim Zugang zu lokalen Medien.“

Die Rolle der Internetkonzerne

Auch die Rolle der sozialen Netzwerke, also der Internetkonzerne, war Thema im OSZE-Bericht. Die OSZE hat das Kernproblem des Streits zwischen Trump und vor allem Twitter angesprochen. Die sozialen Netzwerke sind nämlich – im Gegensatz zu klassischen Medien – von der Haftung für ihre Inhalte befreit und auch für die Haftung der „Moderation“ der Inhalte, also der Zensurmaßnahmen, wenn sie – ganz nach politischer Ausrichtung – bestimmte Inhalte löschen oder User sperren. Trump will, dass die sozialen Netzwerke die rechtliche Verantwortung für ihr Tun übernehmen, was angesichts ihrer Macht über die öffentliche Meinung keine unberechtigte Forderung ist. Darüber habe ich schon berichtet, die Details finden Sie hier.

Die OSZE sieht dieses Problem offensichtlich auch:

„Inmitten wachsender öffentlicher und rechtlicher Kontrolle haben große Social-Media-Unternehmen die Bekämpfung von Desinformation, insbesondere im Zusammenhang mit den Wahlen, verstärkt. Es gab zahlreiche Bürgeraktivitäten zur Förderung des zivilen Online-Diskurses. Abschnitt 230 des Kommunikationsgesetzes (CDA) hat, wie Gerichtsentscheidungen interpretiert haben, soziale Medien von der rechtlichen Haftung für die Moderation der Inhalte auf ihren Plattformen befreit. Es gibt jedoch eine fortlaufende Diskussion über die Verantwortung der sozialen Netzwerke, einschließlich Bedenken hinsichtlich Moderation der Inhalte und des Umfangs der Desinformation auf diesen Plattformen.“

Eingeschränkter Zugang der Wahlbeobachter zu Wahllokalen

Man stelle sich einmal vor, die OSZE würde berichten, dass Russland den OSZE-Beobachtern den Zugang zu Wahllokalen erschwert oder verbietet. Die „Qualitätsmedien“ hätten tagelang kein anderes Thema. In den USA ist das jedoch der Normalfall, wie wir gleich noch sehen werden, und die Corona-Maßnahmen haben das noch einmal verstärkt:

„Die meisten Staaten regeln die Beobachtung nicht umfassend, der Zugang für parteiliche und überparteiliche Beobachter, sowie internationale Beobachter, sind im ganzen Land unterschiedlich und oft dem Ermessen der Landes- oder Bezirkswahlbeamten oder deren Auslegung des Staatsgesetzes überlassen. Aufgrund der COVID-19 Distanzregeln haben mehrere Wahlbeamte gemeldet, die Zahl der in den Wahllokalen zugelassenen Wahlbeobachter zu begrenzen.“

In den USA gelten generell Einschränkungen für internationale Wahlbeobachter, die den Regeln der OSZE widersprechen, ohne dass die „Qualitätsmedien“ darüber berichten würden. Die OSZE schreibt:

„Fünf Staaten und der District of Columbia erlauben per Gesetz ausdrücklich die Beobachtung durch internationale Beobachter. In 18 Staaten gelten Beobachtungsbeschränkungen. Solche Beschränkungen der Beobachter stehen nicht im Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen. Während die Präsenz von IEOM-Beobachtern in der Mehrheit der Staaten begrüß wurde, weigerten sich einige Wahlbeamte von Bundesstaaten, sich mit ihnen zu treffen oder ihre Ansichten mit ihnen zu teilen.“

Ganze 18 US-Bundesstaaten lassen keine internationalen Wahlbeobachter zu oder beschränken sie in ihrer Arbeit. Was wäre wohl in den Medien los, wenn Russland oder Weißrussland oder andere „böses“ Staaten sich so etwas erlauben würden?

In den USA ist das jedoch ganz normal, aber kaum jemand hat je davon gehört. Und dass die USA damit gegen ihre gegenüber der OSZE eingegangenen Verpflichtungen verstoßen, wird auch nirgends erwähnt. Dabei wäre gerade bei einer solchen Schicksalswahl wie dieser, von deren Folgen die ganze Welt betroffen sein wird, und bei der es im Vorfeld Befürchtungen über Wahlfälschung oder Manipulation gegeben hat, eine neutrale und objektive Beobachtung der Wahlen und der Auszählungen besonders wichtig gewesen.

Weitere Kritikpunkte der OSZE

Ich kann hier nicht auf alles eingehen, der vorläufige Bericht der OSZE umfasst 24 Seiten und enthält noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte, wie die für manche Bevölkerungsgruppen erschwerte Registrierung in den Wählerverzeichnissen oder die Tatsache, dass in den USA Millionen von Menschen das Wahlrecht aberkannt wurde, weil sie zum Beispiel im Gefängnis sitzen oder gesessen haben.

Und ich weise nochmal darauf hin, dass die OSZE trotz der teilweise harschen Kritik bei einigen Themen die US-Wahlen insgesamt nicht kritisiert. Allerdings, auch das muss ich wiederholen, gilt das auch für Wahlen in angeblich undemokratischen Staaten wie Russland.

Der Unterschied besteht einzig und alleine darin, dass die „Qualitätsmedien“ über Kritik der OSZE berichten, wenn es um Russland geht, über Kritik der OSZE aber nicht berichten, wenn es zum Beispiel um die USA geht.

Diese einseitige Berichterstattung nennt sich in Deutschland „Qualitätsjournalismus“.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

8 Antworten

  1. In Deutschland gab es auch nicht einen Sender (Ausnahme ggf. Servus.tv), der nicht „Biden ist toll“, „Trump ist…“ was auch immer. Gegen Trump wurde jeder Schmutz aufgewärmt und mit neuem Schmutz versehen.

    Wiederlich diese ganze Presse und Rundfunk, die am Tropf der Gesellschaft hängen.

  2. zu:
    „Fünf Staaten und der District of Columbia erlauben per Gesetz ausdrücklich die Beobachtung durch internationale Beobachter. In 18 Staaten gelten Beobachtungsbeschränkungen. Solche Beschränkungen der Beobachter stehen nicht im Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen. Während die Präsenz von IEOM-Beobachtern in der Mehrheit der Staaten begrüß wurde, weigerten sich einige Wahlbeamte von Bundesstaaten, sich mit ihnen zu treffen oder ihre Ansichten mit ihnen zu teilen.“

    Im Bericht steht der Satz so:
    „Während die Anwesenheit von IEOM-Beobachtern in den meisten Staaten, in denen Beobachter eingesetzt wurden, begrüßt wurde, lehnten es die Wahlbeamten in drei von 30 besuchten Staaten ab, sich mit ihnen zu treffen oder ihre Ansichten zu teilen.“

    original:
    „While the presence of IEOM observers was welcomed in the majority of states where observers were deployed, state election officials in three out of 30 states visited declined to meet with them or share their views.“

    Wurde das nachträglich geändert oder haben sie das unscharf übersetzt, Herr Röper?

    Da wird aus 18 schnell mal im Konkreten eine 3.

    1. Berichte immer vollständig lesen! Seite 18:
      „Five states and the District of Columbia explicitly permit observation by international observers by law. Restrictions on observation are in place in eighteen states. Such restrictions on election observers are not in line with OSCE commitments.“
      Erst danach kommt der von Ihnen zitierte Satz. Der bezieht sich allerdings nicht auf die 18 Staaten, sondern auf die restlichen US-Bundesstaaten, in denen der „Zugang für parteiliche und überparteiliche Beobachter (…) unterschiedlich und oft dem Ermessen der Landes- oder Bezirkswahlbeamten oder deren Auslegung des Staatsgesetzes überlassen“ sind.
      Der Grund, warum die erwähnten 18 Staaten nicht gemeint sind, ist einfach: Die OSZE wird gemäß ihrer eigenen Richtlinien nur dort aktiv, wo sie eingeladen ist. Und in die 18 Staaten ist sie wegen des Verbots internationaler Beobachter nicht eingeladen, also fährt sie da auch gar nicht erst hin.

  3. Was bedeutet aber „restrictions“? Dass sie nicht vertragskonform sind ist klar, aber wie umfänglich sind sie? Gabe es dort wirklich KEINE Beobachter oder Beobachtungen mit Auflagen?
    Die 18 habe ich übrigens nicht bezzüglich der Erwähnung in Frage gestellt, sondern im Bezug auf ihre Aussage: „Ganze 18 US-Bundesstaaten lassen keine internationalen Wahlbeobachter zu oder beschränken sie in ihrer Arbeit.“
    Ich finde das gibt die Formulierung so nicht her.

    Und in wiefern macht dann das hier Sinn:
    „While the presence of IEOM observers was welcomed in the majority of states where observers were deployed, state election officials in three out of 30 states visited declined to meet with them or share their views.“
    Mich stört hier ein wenig die Begrifflichkeit von welcomed und deployed. Das klingt mir nicht so ganz wie eingeladen. Und wieso laden dann 30 Staaten Beobachter ein, aber 3 kooperieren nicht? In Summe ist mir das echt etwas zu wischiwaschi, um da saubere Aussagen ableiten zu können, aber ich lasse mich natürlich gerne korrigieren.

    Und es wäre sicher nicht verkehrt, wenn sie die Übersetzung von „weigerten sich einige Wahlbeamte“ korrekt -so wie sie im englischen steht- mit nicht „einige“ sondern „drei“ zu übersetzen.

    1. Meines Wissens sind in den 18 genannten Staaten ausländische Wahlbeobachter verboten. Ansonsten: Wenn Sie etwas in dem Bericht „wischi-waschi“ finden, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll mit Ihren Fragen an die OSZE und nicht an denjenigen, der den OSZE-Bericht übersetzt hat…?

      1. Das war auch nicht an sie gerichtet, sondern tatsächlich an die Verfasser. Es ging mir da eher um die Interpretation, aber hier lag der Fehler ja offensichtlich darin, dass ich Teile bei ihnen überlesen habe.

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