Fünftes Gesuch im Fall Navalny: Deutschland verweigert Russland weiterhin Antworten

Im Fall Navalny hat Russland bereits vier Rechtshilfegesuche an Deutschland gestellt, die aber keine Antworten auf die gestellten Fragen enthalten haben. Nun hat Deutschland das Spiel auch beim fünften Gesuch Russlands wiederholt.

Im Fall Navalny ist der juristische Streitpunkt folgender: Deutschland behauptet, „zweifelsfrei“ bewiesen zu haben, dass Navalny in Russland mit Nowitschok vergiftet worden ist und fordert von Russland, es müsse in der Sache strafrechtliche Ermittlungen einleiten. Russland hingegen sagt, es habe keinerlei Hinweise für eine Vergiftung gefunden, weshalb es nicht einmal einen Anfangsverdacht gebe, den man in jedem Land der Welt zur Eröffnung eines Strafverfahrens braucht. Daher hat Russland vier Rechtshilfegesuche an Deutschland geschickt und um die Beweise oder zumindest die Untersuchungsergebnisse aus Deutschland gebeten, damit in Russland Ermittlungen aufgenommen werden können.

Deutschland hat alle vier Rechtshilfegesuche in der Sache nicht beantwortet und verweigert die Herausgabe der Untersuchungsergebnisse. Das ist gelinde gesagt ungewöhnlich, weil Deutschland gemäß dem Europäischen Abkommen über Rechtshilfe verpflichtet ist, solche Rechtshilfegesuche umfänglich zu beantworten und sich auch nicht auf die im Abkommen vorgesehenen Ausnahmefälle beruft, in denen eine Antwort abgelehnt werden kann. Eine solche Verweigerungshaltung hat es in den inzwischen über 60 Jahren, in denen das Abkommen gültig ist, noch nie gegeben.

In einem fünften Rechtshilfegesuch hat Russland seine Fragen nun wiederholt, aber Deutschland hat auch dieses Mal die Antwort in der Sache verweigert. Darüber hat die russische Nachrichtenagentur TASS berichtet und ich habe die Meldung der TASS übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Das deutsche Justizministerium erklärte, es habe das fünfte Rechtshilfegesuch der russischen Seite zu Navalny beantwortet

Zuvor hatte der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation gesagt, Deutschland habe sich erneut geweigert, Russland Informationen über die angebliche Vergiftung von Alexej Navalny zur Verfügung zu stellen.

BERLIN, 20. Februar /TASS/. Die deutschen Behörden haben das fünfte Rechtshilfegesuch der russischen Generalstaatsanwaltschaft zu dem Vorfall mit Alexej Navalny beantwortet und sind der Ansicht, dass die bisherigen vier Rechtshilfegesuche in Übereinstimmung mit dem Europäischen Abkommen über Rechtshilfe und deutschem Recht beantwortet wurden. Das teilte ein Vertreter des Bundesjustizministeriums dem Korrespondenten der TASS am Samstag mit.

„Das Bundesjustizministerium steht nach wie vor in Kontakt mit der russischen Generalstaatsanwaltschaft. Das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom 21. Januar, das die vorangegangenen vier Rechtshilfegesuche betrifft, wurde beantwortet“, teilte das deutsche Ministerium mit. Es wurde konkretisiert, dass sie der russischen Seite am 11. Februar geantwortet hätten.

Das deutsche Justizministerium erklärte erneut, dass „vier russische Rechtshilfegesuche so weit beantwortet wurden, wie es aus Sicht des Europäischen Abkommen über Rechtshilfe und des deutschen Rechts möglich ist“. Das deutsche Ministerium forderte die russischen Behörden erneut auf, die Geschehnisse um Navalny zu untersuchen und erklärte, die Russische Föderation habe alle dafür notwendigen Daten.

Vorher hatte der Pressedienst der russischen Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls am Samstag berichtet, Deutschland habe sich erneut geweigert, Russland Informationen über die angebliche Vergiftung Navalnys zu geben und das fünfte Rechtshilfegesuch nicht beantwortet. Wie die russische Generalstaatsanwaltschaft betont, „ist es offensichtlich, dass die deutsche Seite unter weit hergeholten Vorwänden de facto den Antworten und für sie unbequemen Fragen ausweicht.“

Am 21. Januar teilte die russische Generalstaatsanwaltschaft mit, dass ein weiteres Rechtshilfegesuch wegen des Vorfalls mit Navalny abgeschickt wurde, in dem die russische Behörde die deutschen Behörden aufforderte, den früheren Gesuchen zu entsprechen. Damals erklärte die Behörde, dass ein großer Teil der Fragen der russischen Ermittlungsbehörden (Verkehrsministerium für den sibirischen Föderalen Bezirk) abgewiesen wurden und die vorgelegten Vernehmungsprotokolle von Navalny und seiner Frau nicht schlüssig waren, was die russische Generalstaatsanwaltschaft aus formalen Gründen als eine vollständige Nichterfüllung der russischen Rechtshilfegesuche angesehen hat.

Insgesamt wurden vom 27. August 2020 bis zum 21. Januar 2021 fünf Rechtshilfegesuche wegen des Vorfalls mit Navalny, der während eines Fluges von Tomsk nach Moskau erkrankt ist, nach Deutschland geschickt.

Ende der Übersetzung

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

12 Antworten

  1. Die bekommen nix, weil da nix is.
    Ich kann mich selbstverstänlich irren, aber ich glaube nach wie vor: Die Operation war ein Schnellschuß im Stile von „Gelegenheit macht Diebe“. Und es würde mich noch nicht einmal wundern, wenn man Fr. Doktor da „reingelegt“ hat.
    Die Inkosistenzen in der deutschen Außenpolitik sind ja nun mehr als offensichtlich – da zerren verschiedene Leute an verschiedenen Enden.

    Und wenn es da etwa eine Fehlmedikamentierung gegeben haben sollte – so was soll ja schon vorgekommen sein – dann müßte sich Nawalny mal Gedanken über seien Hofstaat machen, und vielleicht hat man ihn hier deshalb so hofiert, damit er nicht auf dumme Ideen kommt, und vielleicht dreht der Mann auch deshalb leer, weil ihm da langsam ein Licht aufgeht (denn was der zuletzt so abgezogen hat, macht ihn für die Rolle des „Märtyrers“ ja praktisch unbrauchbar) – und – und vielleicht ist das alles Quatsch und ganz anders…

    1. Humml: „Und es würde mich noch nicht einmal wundern, wenn man Fr. Doktor da “reingelegt” hat.“

      Durchaus denkbar. Aber wäre das nötig? Die hängt doch schon sicher am Haken und muss alles mitmachen, was gewünscht wird.

      „… und vielleicht dreht der Mann auch deshalb leer, weil ihm da langsam ein Licht aufgeht (denn was der zuletzt so abgezogen hat, macht ihn für die Rolle des “Märtyrers” ja praktisch unbrauchbar) …“

      Der wird genug Taler im Säckel haben und in Ruhe seine paar Jährchen absitzen. Mit Geld lässt es sich sogar in russischen Straflagern ganz gut leben und in so kurzer Zeit hätte er mit Arbeit nicht annähernd so viel verdienen können. Wozu sich noch weiter stressen?

    2. Sieh dir mal das hier an: https://youtu.be/Z75kfBFXh8M
      https://youtu.be/PEhqwILtzGU
      https://youtu.be/QcoLLslzbgk

      Der Nikolai Starikow analysiert die Situation des Figuranten ziemlich genau. Der hat nichts gegen Putin ausrichten können und man lässt ihn jetzt fallen wie eine heiße Kartoffel, benutzt ihn aber noch als Märtyrer.
      Na ja und die Merkel ließ den Abgeordneten der Linken in ihrer Antwort ja auch mitteilen, dass der Fall mit dem Figuranten mit Rücksicht auf „ausländische Partner“ zum Staatsgeheimnis erklärt wurde. Es dürfte nicht so schwer sein, zu erraten, wer die „ausländischen Partner“ sind, die bei der Aktion auch die Strippen gezogen haben werden!

  2. Der Schlüssel ist Nowytschok.
    Da Zeug wurde als chemischer Kampfstoff entwickelt und ich denke, daß vielen überhaupt nicht (mehr) klar ist, was das heißt. Die „wissen“, das ist ganz doll giftig und damit hervorragend geeignet, eine Person ganz einfach umzubringen.
    Nur dafür ist es ja gar nicht gemacht und auch nicht gedacht – im Gegenteil, Kampfstoffe sollen ja ganz viele Leute möglichst einfach umbringen können, sie sind daher für eine gezielte Tötung einzelner Personen eher ungeeignet – da gibt es „bessere“ (besser handhabbare) Mittelchen, die auch hinreichend giftig und kaum nachweisbar sind.
    Was „Chemischer Kampfstoff“ heißt, wissen im Grunde nur die, die mal beim Militär waren. Dort bekommt man das nämlich sehr praktisch beigebracht.
    Aber ein nicht unerheblicher Teil gerade auch unserer edlen grünen großen Krieger war wahrscheinlich in Gewissensnöten, als es noch galt, statt einer „Söldnerarmee“, ein „Volksheer“ zu unterhalten. (Das müßte man mal näher untersuchen, bei einem, der es mir zu bunt getrieben hatte – ich weiß nicht mehr, wer – habe ich das mal gemacht, und es paßte.)

    Und damit stellt sich die Frage, warum ausgerechnet Nowitschok, und dazu habe ich mich schon hier
    https://www.anti-spiegel.ru/2020/der-navalny-fake/#comment-11065
    und hier
    https://www.anti-spiegel.ru/2021/das-navalny-video-wurde-offensichtlich-mit-us-unterstuetzung-erstellt/#comment-14292
    schon ausgetobt.

    Und wer das nicht glaubt, ich bin auch gern bereit, das sehr aufschlußreiche Interview mit einem Nowitschok-Entwickler – im Sept. 2020 von Sputnik.de veröffentlicht – hier rein zu kopieren. (Dort erfährt man auch Aufschlußreiches darüber, warum die UdSSR das Zeug entwickelt hat.)

    Der „Link“ ist leider tot, weil die nun SNA heißen und dabei irgendwie, warum, weiß der Teufel, aus dem System genommen wurden.

    1. Das Zeug wurde als Ersatz für den Einsatz von Atomwaffen auf dem Schlachtfeld entwickelt. Man kann sich also die Wirkung vorstellen, die schon kleinste Mengen hervorrufen. Mich würde es nicht wundern, aber das ist Spekulation, dass dem Figuranten von Merkels „ausländischen Partnern“ eine abgeschwächte Variante von dem Zeug verabreicht wurde, um es nachzuweisen, aber ihn nicht zu töten. Und, es wurde eine Variante von dem Zeug verwendet, die nicht als „verbotene Substanz“ gilt, damit, falls die Nummer doch öffentlich wird, niemand den „ausländischen Partnern“ nachweisen kann, gegen die Chemiewaffenkonvention verstoßen zu haben.

      1. Da haben Sie nicht gelesen (oder nicht richtig verstanden), was ich hier
        https://www.anti-spiegel.ru/2021/das-navalny-video-wurde-offensichtlich-mit-us-unterstuetzung-erstellt/#comment-14292
        ausführte.

        Weil es gerade darum ging
        “ der RF eine Verletzung völkerrechtlicher Normen vorwerfen zu können – mit dem primären Ziel, die Glaubwürdigkeit der RF in ihrer vehementen Forderung auf Einhaltung des Völkerrechtes zu demontieren, sie darin zu delegitimieren“
        hat man Nowytschok ins Spiel gebracht.

        Dafür spricht auch der Geschehsablauf, wie ihn das russische AM veröffentlicht hat. Hier
        https://www.anti-spiegel.ru/2021/navalny-prozess-staatsanwaeltin-nach-drohungen-von-navalny-anhaengern-unter-polizeischutz/#comment-14909
        habe ich mich zu den maßgeblichen Daten ausgelassen.

        I.Ü. glaube ich nicht, daß der überhaupt vergiftet wurde.

      2. Ich glaub, das wäre egal. Hauptsache wäre ohnehin, daß es nicht auffliegt. Ob dann mit einer unbekannten Variante manipuliert wurde oder einer bekannten…

        Im Übrigen ist der Punkt meines Wissens längst geklärt, denn es hieß doch, daß es sich um eine „weiterentwickelte Variante“ gehandelt hätte. Vordergründig, um den russischen Staat als Täter dastehen zu lassen, weil im Volksglauben nur der (russische) Staat dazu in der Lage wäre, Nowitschok weiterzuentwickeln.

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