Korruption in Deutschland: Bei Amthor kein Problem, bei Nüßlein und Löbel schon – Warum?

Wie selektiv in Deutschland das Strafgesetz angewendet wird, kann man in diesen Tagen wieder live beobachten. Eine Suche nach Gründen lässt tief blicken.

Derzeit machen zwei CDU/CSU-Politiker Schlagzeilen wegen Korruptionsverdacht. Beide haben angeblich über ihre Firmen Provisionen erhalten, nachdem sie ihre politischen Kontakte genutzt hatten, damit der Staat bei bestimmten Herstellern Schutzmasken kauft. Der erste Fall, der Schlagzeilen gemacht hat, betraf den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Georg Nüßlein. Der Spiegel schrieb dazu:

„Nach Angaben des Anwalts war der Politiker über ein eigenes Beratungsunternehmen vor knapp einem Jahr an der Bestellung von FFP2-Masken durch öffentliche Stellen beteiligt. Nüßlein habe »mehrfach Kontakte zwischen den Beschaffungsstellen des Bundes und potenziellen Auftragnehmern« hergestellt. Er habe über seine Beratungsfirma die Lieferung von FFP2-Masken nach Deutschland ermöglicht. Er sei nicht an Entscheidungen zur Beauftragung von Maskenlieferungen oder an Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen, heißt es in dem Schreiben.“

Über den zweiten Fall, den Fall von Nikolas Löbel (CDU), schreibt der Spiegel:

„Löbel hatte während der Pandemie über seine Firma Corona-Schutzmasken vermittelt – und dafür 250.000 Euro Provision kassiert.“

Beide Politiker haben, so die Vorwürfe, ihre Kontakte zu Entscheidungsträgern in Ministerien genutzt, um Herstellern von Schutzmasken die Türen zu öffnen und haben dann Geld dafür kassiert. Beide Politiker haben eigene Beratungsfirmen, über die sie die Gelder bekommen haben.

Ich habe über das Problem der Nebeneinkünfte im Bundestag schon öfter berichtet, im Falle aller drei Politiker, um die es hier gegen soll (Nüßlein, Löbel und Amthor), handelt es sich um Politiker, die laut Abgeordnetenwatch gleich eine ganze Reihe von Nebentätigkeiten haben, mit denen sie viel Geld verdienen. Genaue Zahlen werden nicht veröffentlicht, aber Nüßlein bekommt allein nach dem, was bekannt ist, aus Posten bei drei Firmen zwischen 63.000 und 137.000 Euro jährlich. Darin sind seine Verdienste aus diversen Firmenbeteiligungen (unter anderem an seiner eigenen Beratungsfirma) noch nicht einmal enthalten.

Bei Löbel ist das nicht anders. Er bekommt aus Posten in Verwaltungs- und Gemeinderäten zwischen 19.000 und 57.000 Euro jährlich, auch hier ist sein Einkommen aus eigenen Firmen und Beteiligungen nicht eingerechnet.

Bei Philipp Amthor sieht es nach seinem Skandal im letzten Jahr, in dessen Zuge er die lukrativsten Nebentätigkeiten aufgeben musste, heute deutlich bescheidener aus, er bekommt „nur noch“ zwischen 12.000 und 42.000 als freier Mitarbeiter eine US-Anwaltskanzlei. Dabei muss man sich schon fragen, wozu ein Bundestagsabgeordneter, der noch nicht einmal Volljurist ist, als freier Mitarbeiter bei einer US-Anwaltskanzlei arbeiten muss.

Was alle drei gemeinsam haben

Alle drei Politiker haben folgendes getan: Sie haben ihre Kontakte als Bundestagsabgeordnete genutzt, um Firmen (von denen sie dafür Geld bekommen haben) Zugang zu Ministerien und Entscheidungsträgern zu vermitteln. Das ist per Definition Korruption. Korruption ist laut Transparency International folgender maßen definiert:

„Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“

Das war in allen drei Fällen gegeben, sie alle haben ihre Macht, die ihnen ihre Bundestagsmandate gegeben haben, zum privaten Nutzen oder Vorteil genutzt. Man muss sich also fragen, warum bei den aktuellen Fällen alle aufschreien, Staatsanwälte ermitteln und vor allem die Politiker ihre Ämter niederlegen, während im Fall Amthor nach einem kurzen Theater schnell wieder Ruhe eingekehrt ist und der Fall keine Konsequenzen hatte, außer dass Amthor nicht CDU-Vorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern werden durfte.

Korruption ist in der deutschen Politik grundsätzlich legal

Ich habe im Zuge des Falles Amthor im Detail verglichen, nach welchen Paragrafen im Strafgesetzbuch Normalsterbliche für Korruption bestraft werden (§§ 331 bis 335 StGB) und dass sich Politiker kurzerhand einen eigenen Korruptionsparagrafen (§ 108e StGB) geschaffen haben, der bei Ihnen Korruption de facto straffrei stellt. Manche sind eben gleicher, als andere. Den Artikel mit allen Details und Paragrafen finden Sie hier.

Die Paragrafen 331 bis 335 StGB sind sehr streng und stellen jede Vorteilsnahme unter Strafe. Der Paragraf 108e hingegen stellt Korruption bei Politikern straffrei, indem dort eingeschränkt wird, dass nur ein „ungerechtfertigter Vorteil“ strafbar ist. Und da Politiker von jedem Lobbyisten und jeder Firma Geld annehmen dürfen, wenn sie das nur beim Bundestag anmelden (natürlich ohne Details), sind die im Gegenzug gewährten Vorteile gerechtfertigt. Das wäre so, als wenn ein Beamter Bestechungsgeld annehmen darf, wenn er es seinem Dienstherrn nur ordnungsgemäß meldet.

Da sowohl Nüßlein als auch Löbel die Provisionen über ihre eigenen Firmen bekommen haben, die sie ordnungsgemäß beim Bundestag angemeldet haben, dürfte das keinerlei strafrechtliche Konsequenzen haben. Sie haben getan, was sehr viele Bundestagsabgeordnete jeden Tag tun und was gemäß § 108e StGB legal ist.

Da stellt sich die Frage, warum in diesen Fällen die Staatsanwälte ermitteln, bei Amthor aber nicht. Um das zu verstehen, müssen wir uns noch ein deutsches Gesetz anschauen.

Staatsanwälte sind in Deutschland ein Instrument der Politik

In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister. Und die machen von ihrem Weisungsrecht reichlich Gebrauch und verbieten den Staatsanwaltschaften kurzerhand, gegen Politiker zu ermitteln, selbst wenn begründete Strafanzeigen vorliegen. Das habe ich hier mit vielen Beispielen aufgezeigt.

Das geht so weit, dass sogar der Europäische Gerichtshof letztes Jahr entschieden hat, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, weil in Deutschland nicht sicher ist, ob der Haftbefehl tatsächlich auf einer Straftat beruht, oder ob er politisch bedingt ist. Wer das nicht glaubt, kann es hier inklusive Link zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes nachlesen.

Das bedeutet, dass die Regierung in Person des Justizministers bestimmt, wann und gegen wen Staatsanwälte ermittlen dürfen und gegen wen nicht. Solange ein Politiker tut, was von ihm verlangt wird, schaut die Staatsanwaltschaft gezwungenermaßen weg. Aber wenn ein Politiker aus der Reihe tanzt, wird die Staatsanwaltschaft angewiesen, gegen ihn zu ermitteln, selbst wenn er unschuldig ist.

Auch dafür gibt es Beispiele: Bundespräsident Wulff wurde wegen Korruption angeklagt und hat sein Amt verloren. Im Prozess stellte sich dann heraus, dass an den Vorwürfen nichts dran war, er wurde in allen Punkten freigesprochen. Zuvor hatte Wulff allerdings im Zuge der Finanzkrise eine sehr kritische Rede gehalten, ein Schelm, wer da einen Zusammenhang sieht. Das ist nur ein Beispiel, ein besonders deutliches Beispiel für staatsanwaltliche Verfahren ohne jeden strafrechtlichen Hintergrund finden Sie hier.

Was unterscheidet Nüßlein und Löbel von Amthor?

Man kann sehen, dass Politiker in der Regel mit ihren Skandalen durchkommen, das letzte große Beispiel war Ursula von der Leyen mit ihrem Beraterskandal, bei dem es um mehrere Straftaten ging, ihr aber rein gar nichts passiert ist. Warum das in ihrem Fall so war, können Sie hier nachlesen. Ursula ist offensichtlich niemandem auf die Füße getreten, mit allem durchgekommen und auch noch befördert worden. Auch Amthor ist weiter nichts passiert, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen ihn schnell wieder eingestellt und die Sache war vergessen.

Was also haben Nüßlein und Löbel falsch gemacht? Man kann dazu natürlich nur spekulieren, aber es gibt Hinweise.

Nüßlein hat Ende Januar in einem Interview sehr deutlich gesagt, dass er nicht mehr hinter den Corona-Einschränkungen der Regierung steht, ein Ende des Lockdown gefordert und ausdrücklich auf die Kollateralschäden wie zum Beispiel die psychischen Probleme bei Millionen von Kindern durch den Lockdown hingewiesen. Und schon einen Monat später wurden seine Büros von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Meine Vermutung: Man hatte Angst, dass seine Aussagen (immerhin war er nicht irgendein Hinterbänkler, sondern stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion) für Unruhe unter den Abgeordneten hätten sorgen können und man wollte anderen Abgeordneten aufzeigen, dass es besser ist, so etwas nicht öffentlich zu sagen.

Um das zu unterstreichen, hat man nun auch noch fast zeitgleich Löbel „Hochgenommen“. Was war sein Vergehen? Er hatte die Frechheit, als einer von sieben Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im November gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu stimmen. Die anderen sechs „Querulanten“ aus den Reihen der CDU/CSU haben zwar auch jeder eine mehr oder wenige lange Liste an Nebentätigkeiten, aber das sind unverdächtige Nebentätigkeiten in Kreisräten oder ähnliches. Nur einer von denen, Andreas Mattfeldt, hat auch eine Beteiligung an einer Beratungsfirma, aber da scheint man auf die Schnelle nichts gefunden zu haben.

Dass an Nüßlein und Löbel ein Exempel statuiert wurde, um die restlichen Abgeordneten in Sachen Corona auf Linie zu halten, ist nur meine Theorie. Aber sie ist nicht von der Hand zu weisen. Der Grund: Bei beiden geht es um Geschäfte, die vor knapp einem Jahr abgewickelt worden sind. Und beide wurden nun zeitgleich an die Öffentlichkeit gezerrt. Man muss schon sehr an Zufälle glauben, wenn man da keinen Zusammenhang erkennen kann.

Meine Vermutung: Anscheinend gibt es unter den Abgeordneten Unruhe und als Nüßlein sein Interview gegeben hat, bestand die Gefahr, dass sich andere Abgeordnete seinen Äußerungen anschließen. Also wurde Nüßlein einen Monat später medienwirksam und inklusive Durchsuchungen seiner Büros von der Staatsanwaltschaft hochgenommen und damit kein Abgeordneter auf die Idee kommen kann, das wäre Zufall gewesen, wurde zeitgleich auch Löbel hochgenommen. Beide wegen Geschäften, die ein Jahr her sind und beide praktisch zeitgleich. Zufälle gibt´s…

Da war Philipp Amthor schlauer, er hält die Füße still: Er stimmt – ob aus Überzeugung oder nicht – für alle Corona-Vorschläge der Regierung. Und gegen Amthor hat kein Staatsanwalt ermittelt, obwohl er das gleiche getan hat, wie Nüßlein und Löbel: Er hat Geld angenommen, um Firmen Kontakte mit der Regierung zu vermitteln.

Einige sind eben gleicher als andere…

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

5 Antworten

  1. Die BRD war von beginn ; the state of corruption
    Sie begann schon in den Gemeinden. Ein Freund vom mir lehnte es damals schon ab, den Elterlichen Handwerkbetrieb zu Übernehmen, hat ihn lieber dicht gemacht, als er von seinem Vater, eingeführt wurde, was er alles machen müsse, um weiter die Aufträge der öffentlichen Hand zu bekommen. Der Betrieb, arbeitete zu 90%, für Öffentliche Auftraggeber. Das war meinem Freund, zu Dreckig.
    Wenn man in Bayern einen Bauantrag stellen will, sollte man zuerst zur CSU gehen. usw usw usw

  2. Bananenrepublik Deutschland! Vermutlich wird es so enden, dass die Ermittlungen gegen beide eingestellt oder beide, sollte es zu einem Prozess kommen, freigesprochen werden. Aber das ist dann höchstens noch eine Randnotiz wert! Die nur „ihrem Gewissen“ verpflichteten Abgeordneten sind auf Linie gebracht und werden auch bei der absurdesten Regierungsentscheidung artig das Händchen heben und als Stimmvieh der Regierung jeden Unsinn absegnen!

  3. Die Korruption lebt in allen Parteien. Ich habe vor ein paar Jahren den Linken einmal vorgeschlagen eine Wahlkampagne „Die Unbestechlichen“ zu starten. Und dabei die Nebeneinkünfte der Politiker der anderen Parteien aufzudecken. Das haben die aber nicht gemacht.
    Ich stelle mir ein Wahlplakat vor mit Merkel und einer Auflistung alle Nebeneinkünfte. Und da drunter „Die Linke“. Das von allen Ministern und Parteivorsitzenden. Es würde einschlagen wie eine Bombe.
    Da aber die Linken allen Anschein nach auch jede Menge Dreck am Stecken haben, wurde das nicht weiter Verfolgt. Die verdienen an diesem System reichlich mit. Seitdem wähle ich auch die Linken nicht mehr. Die sind ein genau so verlogenes Pack wie die Grünen.
    Mich wundert da nur, warum die Staatsanwaltschaft die AFD noch nicht hochnimmt. Die haben doch alle sicherlich auch Nebeneinkünfte.
    Vor allem unser Spahnferkel sollten die in den Knast stecken. Der Kauf der Villa zu einem Preis deutlich unter dem Marktwert ist zwar durch den Korruptionsparagraphen geschützt, aber er hat sicherlich auch keine Schenkungssteuer abgeführt. Ein klarer Fall von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Bei Würstchen Ulli haben wir gesehen, dass auch die Mächtigen über Steuerhinterziehung stolpern können.
    Da oben ist nur eine durch und durch korrupte Misspoke, die Deutschland vernichten.

  4. Sie haben fast alle Dreck am Stecken, mit ganz wenigen Ausnahmen. Allein schon die Staffelung in der sie ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen, ist eine Farce.
    Dem zu begegnen wäre nur möglich, wenn es Abgeordneten verboten wäre Nebeneinkünfte zu haben, was rechtlich kaum möglich sein dürfte, oder aber sie müssten ihre Einkünfte Centgenau offenlegen und nicht nach dieser nichts sagenden Staffelung. Dann würde man ein bestimmtes Abstimmungsverhalten des jeweiligen Abgeordneten in einem anderen Licht sehen.
    Da man aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass dieses Pack sich nicht den Ast absägt auf dem es sitzt, wäre es hier an einer kritischen Presse Aufzuklären und den Finger in die Wunde zu legen. Was wiederum daran scheitert, dass wir keine kritische Presse haben. Zu groß ist die Nähe untereinander, man kennt sich vom Bundespresseball mit Häppchen und Schampus und anderen Gelegenheiten. Da pullert man sich nicht gegenseitig an die Haxen.
    Wenn die in Ungnade gefallenen Volksvertreter dann ihren Hut nehmen müssen, kommen sie trotzdem kaum in die unangenehme Situation Hunger leiden müssen, zu üppig sind die Pensionen und zu kurz die Zeit, um ein Anrecht auf sie zu erwerben.
    Bei entsprechender Vernetzung springt auch noch ein wohl dotierter „Beratungsposten“ bei der Wirtschaft heraus, oder aber ein Aufsichtsratsmandat.
    Letztlich sind wir selber Schuld, denn ein Großteil von uns wählt sie ja immer wieder, was vielleicht auch daran liegt, dass dieser Großteil zu unkritisch ist zu hinterfragen und den Mist glaubt, der uns von unserer Presse serviert wird. Das immer noch die Tagesschau die meistgesehene Nachrichtensendung ist, ist eben so bezeichnend, wie die Tatsache, dass in unserem Land Dieter Bohlen ein Künstler genannt wird…

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