Neue Gesetzesinitiativen: Russland greift durch, aber nicht gegen Demonstranten

In Russland werden derzeit mehrere Gesetze beschlossen oder diskutiert, die härtere Strafen gegen Aufrufe zu illegalen Aktionen vorsehen. Das Demonstrationsrecht selbst wird aber nicht verschärft.

Dass Russland sich gegen die Macht der Internetkonzerne wappnet und ein Gesetz beschlossen hat, dass bei der Zensur russischer Blogger oder Medien Strafen gegen die Internetkonzerne bis hin zur Blockierung ihrer sozialen Netzwerke vorsieht, habe ich schon berichtet. Dazu hat sich nun auch Präsident Putin geäußert, der davor gewarnt hat, dass die Internetkonzerne versuchen, die öffentliche Meinung zu kontrollieren. Bei den Maßnahmen gegen diese Versuche dürfe aber die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden.

Seit dem 1. Februar sind soziale Netzwerke mit mehr als einer halben Million Zugriffen täglich aus Russland verpflichtet, bestimmte Inhalte zu löschen. Die Liste dieser Inhalte wurde klar definiert, darunter fallen:

  • Kinderpornografie;
  • Informationen, die Minderjährige zu „lebensbedrohlichen illegalen Handlungen“ verleiten;
  • unflätige Sprache (gemeint ist das russische Mat), sofern es gegen Personen oder Gruppen gerichtet ist;
  • Beleidigung der Menschenwürde oder der guten Sitten;
  • Aussagen, die Menschen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Nationalität, Sprache, Religionszugehörigkeit, Beruf, Wohnort, Arbeit und politischer Überzeugung beleidigen;
  • Aufrufe zu Massenunruhen, Extremismus, Terrorismus oder zur Teilnahme an nicht genehmigten Aktionen
  • Verherrlichung von Gewalt;
  • Veröffentlichungen, die die Gesellschaft, den Staat und seine Symbole, die Verfassung oder die Organe der Staatsmacht offen verunglimpfen;
  • Werbung für Internet-Casinos und den Online-Verkauf von Alkohol;
  • Anleitungen zur Herstellung, Zubereitung und des Konsums von Drogen; und
  • Anleitungen und Aufrufe zu Selbstmord.

Die Strafen sind allerdings zunächst nicht beeindruckend, beim ersten Mal sind es maximal ca. 45.000 Euro, in Deutschland drohen den sozialen Netzwerken laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz Strafen in Millionenhöhe. Allerdings kann die Strafe im Wiederholungsfall auf zehn Prozent des in Russland generierten Umsatzes steigen.

Aber die Vorfälle der letzten Zeit haben dazu geführt, dass nun weitere Gesetze diskutiert werden. Nachdem Navalny offen westliche Sanktionen gegen Russen und russische Firmen gefordert hat, hat der Vorsitzende des russischen Parlaments gefordert, solche Forderungen künftig als Straftaten einzustufen und hart zu bestrafen, wie das russische Fernsehen berichtete:

„Jedes Land müsse seine Souveränität, seine Bürger, seine Wirtschaft, seine Institutionen verteidigen. „Appelle an andere Staaten mit der Forderung, Sanktionen gegen Russen und Eigentümer großer Unternehmen zu verhängen, müssen uns Sorgen bereiten. Wir glauben, dass solche Aktionen streng bestraft werden sollten“, sagte der Vorsitzende der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, im Fernsehsender Rossija 1 und kommentierte damit seine Initiative, die Forderung nach Sanktionen gegen Russen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.“

Diskutiert wird auch, Aufrufe zu illegalen Demonstrationen härter zu bestrafen. Bisher stellt das in Russland nur eine Ordnungswidrigkeit dar, wird also mit einer geringen Geldstrafe wie bei Falschparken geahndet. Da Leute wie Navalny und ihn unterstützende Journalisten immer offener zur Teilnahme an Demonstrationen aufrufen, die nicht nur nicht genehmigt wurden, sondern deren Organisatoren nicht einmal versucht haben, sie bei den Behörden anzumelden, fordern viele russische Politiker nun härtere Strafen. Die gelten allerdings nur für diejenigen, die zu den Demos aufrufen, für die Demonstranten bleibt alles beim Alten: Auch die Teilnahme an einer solchen illegalen Demo ist in Russland nur eine Ordnungswidrigkeit.

In westlichen Ländern greifen bei solchen Vergehen die Strafgesetzbücher, in Russland nicht. Allerdings gibt es in Russland eine Besonderheit: Bei Ordnungswidrigkeiten kann in bestimmten Fällen eine Ordnungshaft von bis zu 30 Tagen verhängt werden. Im Falle des Demonstrationsrechts greift das bei Wiederholungstätern, weshalb Navalny immer mal wieder für 30 Tage in Ordnungshaft gekommen ist.

Russische Politiker fordern nun, die Organisatoren und diejenigen, die zu diesen illegalen Demos aufrufen, härter zur Verantwortung zu ziehen, nicht aber die Demonstranten. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, Aufforderungen an Minderjährige, an solchen illegalen Demos teilzunehmen, härter zu bestrafen.

Übrigens wird immer wieder eingeworfen, in Deutschland wäre das Demonstrationsrecht liberaler als in Russland, weil in Deutschland Demos grundsätzlich erlaubt sind und „nur“ angemeldet werden müssen. In Russland hingegen muss man bei den Behörden einen Antrag auf Erlaubnis einer solchen Demo stellen. Diese Unterschiede sind aber in der Praxis nicht maßgeblich. Deutsche Behörden können bei der Anmeldung Beschränkungen aussprechen oder die Demo gleich verbieten. Das ist in Russland nicht anders, denn auch dort gilt Versammlungsfreiheit und die Behörden müssen einem Antrag grundsätzlich stattgeben, oder aber ihre Einschränkungen (oder ein Verbot) begründen.

In der Praxis gibt es da keinen Unterschied zwischen Deutschland und Russland, der besteht nur in den Formulierungen. In beiden Ländern muss man zu den Behörden gehen und ihnen mitteilen, wann und wo man welche Demo mit wie vielen Teilnehmern abhalten will und die Behörden geben dem dann entweder statt, oder sprechen Einschränkungen aus. Das ist übrigens grundsätzlich auch völlig korrekt, wenn zum Beispiel eine Kleindemo mit 20 Teilnehmern auf der wichtigsten Verkehrsader einer Stadt demonstrieren will und damit den Verkehr lehmlegen würde. Die Behörden genehmigen dann die Demo, schlagen aber einen anderen Ort dafür vor.

Darin unterscheiden sich Deutschland und Russland nicht.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

27 Antworten

  1. „illegalen Demonstrationen“

    Sorry Herr Röper, aber hier gehe ich mal absolut nicht mit. Sie vergleichen Deutschland mit Russland und stellen fest, dass es in der praktischen Ausführung wenig Unterschiede gibt. Dabei kann ich noch mitgehen, allerdings: Nur weil beide Länder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mittlerweile deutlich verstümmelt haben, wird daraus noch lange kein guter Ansatz.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem seiner Urteile mal festgestellt: Die Versammlungsfreiheit ist konstituierend für eine Demokratie. Höher stellen geht kaum würde ich sagen. Übrig geblieben ist davon leider nur sehr wenig. Corona hat es nun final geschrottet. Das ist ein sehr schlechtes Zeichen für eines unserer zentralen Grundrechte und wenn Russland damit ähnlich umgeht, dann fällt es mir schwer da irgendeinen positiven Aspekt drin zu sehen.

    Und zu den oberen Punkten „Inhalte löschen“ muss ich ebenfalls feststellen:
    In Deutschland betrifft vieles davon Grundrechte. Auch hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits entsprechend geurteilt: Solche Einschränkungen müssen konkret durch klare Definitionen begründet werden und dürfen sich eben nicht auf solch schwammige Definitionen wie „Teilnahme an nicht genehmigten Aktionen“ zurückziehen. Zudem müssten sie mit einer konkreten Gefahr benannt werden, die von ihnen gegen andere Grundrechte azsgehen würde. Grundrechte stechen nämlich gemäß ihrer Definition nur Grundrechte aus.

    Dass es um vieles davon auch in Deutschland nicht gut steht, ist ein anderes trauriges Thema, aber das wertet ähnliche Ansätze, die in Russland passieren, nicht automatisch auf.

    Darüber hinaus kann ich jedoch verstehen, dass Russland eine Notwendigkeit sieht, den großen US Digitalkonzernen Grenzen zu setzen, denn es ist kaum zu bestreiten, dass diese sehr wirksame Propagandainstrumente des „Westens“ sind, die auch genau dazu eingesetzt werden. Wenn ich mir die von ihnen oben skizzierten Punkte anschaue, dann kann ich jedoch darin kein Instrumentarium sehen, welches im Sinne der deutschen Grundrechte als gute Lösung für mich wahrnehmbar wäre. Viele Punkte davon wünsche ich mir weder als Deutscher hier in Deutschland, noch für Russen in Russland.

    1. Wenn Sie meinen, daß hierzulande „das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mittlerweile deutlich verstümmelt“ wurde, ist das ihr gutes Recht – Woher Sie aber die Kenntnis für eine gleichlautende Bewertung des Themas in der RF haben, ist mir schleierhaft.

      Hier haben wir Art 8 GG, und daran kann man sich orientieren, man sollte aber das VersammlungsG nicht völlig außer Acht lassen.

      Wir wissen nicht, ob es in der Verfassung der RF eine ähnliche Regelung gibt und wie die aussieht. Und bevor wir da nicht eine exakte Übersetztung dieser evtl vorhanden Verfassungsnorm haben, können wir uns überhaupt kein Urteil erlauben.

      Und gleichgültig wie die dann aussehen mag, der hohe Stellenwert der Versmmlungsfreiheit ist sicher auch in der RF anerkannt.
      D.h. aber noch lange nicht, das die RF diesem Recht eine mit dem deutschen völlig identische Priorität einräumen muß.
      Diese Vorstellung, die ja schon immer wie eine Forderung daherkommt, ist typisch westliche Anmaßung, Ausdruck einer Arroganz, die mir mächtig auf die Nerven geht.

      Und i.Ü
      Grundrechte stechen nämlich gemäß ihrer Definition nur Grundrechte aus.“
      So, so – wo hat er denn den Spruch her?

      1. Ich verstehe ihren Kritikansatz nicht ganz. Ich habe mich auf den Artikel bezogen und die dort genannten Argumente. Herr Röper hat den Vergleich Deutschland / Russland aufgemacht und ganz allein darauf beziehe ich mich. Es stehr dem russischen Staat völlig frei andere Bewertungen vorzunehmen, aber die muss ich dann eben auch nicht teilen. Bitte vielleicht mein Post noch mal lesen.

        „Und i.Ü
        Grundrechte stechen nämlich gemäß ihrer Definition nur Grundrechte aus.”
        So, so – wo hat er denn den Spruch her?“

        Das hat unser blödes Bundesverfassungsgericht so festgestellt. Die Polemik hätten sie sich an diesem Punkt aber auch echt sparen können. Muss es echt immer persönlich werden`?

        1. So, so dann schaue er mal in Art 14 Abs 3 GG – da sticht nämlich das Gemeinwohl das Grundrecht (und das tut es letztendlich immer, weil andernfalls so etwas wie Grundrechte aufhören zu existieren).
          Aber Sie können mir sicher das Az der Entscheidung des BverG mitteilen, auf welche Sie sich berufen. (Vielleicht habe ich da ja was übersehen)

          Und i.Ü darf ich Sie zitieren : „Nur weil beide Länder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mittlerweile deutlich verstümmelt haben…“

          Vielleicht sei auch noch erwähnt, daß das BverfG in der RF über keinerlei Rechtsprechungskompetenz verfügt.

  2. Ups, einen zentralen Punkt habe ich vergessen: Facebook, Youtube, Twitter und Co. sind Plattformbetreiber. Ich halte es daher generell für falsch ihnen von staatlicher Seite ein Regelwerk mitzugeben, welches sie dann nach Interpretation umzusetzen haben. Das ist genau das Einfallstor, welches wir hier gerade im Westen erleben, um am Ende indirekt staatliche Zensur durchzusetzen. Der Ansatz müsste daher eher sein: Sie dürfen gar nichts löschen, sondern solche Löschentscheidungen haben bei den Gerichten zu liegen. Wenn diese dafür unzureichend ausgestattet sind, dann mag man sich gerne Lösungen ausdenken, die die Situation verbessern, aber wenn man den Plattformbetreiber anhand von unscharfen Definitionen darüber entscheiden lässt, dann endet das wie gerade in Deutschland in einer wahren Löschorgie von Kanälen mit den plumpesten Begründungen überhaupt.
    Für Extremfälle wie Mord, Gewalt, Tierquälerei oder bei Aufrufen zu entsprechenden Taten könnte man den Plattformen ein Recht einräumen, die Inhalte z.B. für eine Woche zu deaktivieren und innerhalb dieser Frist müsste dann ein Gericht urteilen. Die Hoheit darüber muss aber in der Hand der Gerichte bleiben. Alles andere sind im Sinne des Grundgesetzes keine saubeen Lösungen und zerstören die Idee der Gewaltenteilung.

    1. Und auch hier weiß ich gar nicht, wo ich anfangen und wie ich diese Sülze in kurzen schnellen Sätzen auseinandernehmen soll.
      Und das „… dann mag man sich gerne Lösungen ausdenken..“, ja das lieb ich ja besonders.

      Im Übrigen: Ohne ein „Staatliches Regelwerk“ könnte er sich seine ganz tollen Grundrechte eingerahmt an die Wand nageln.

      (Und daß wir hier nicht völlig friedlich Hakenkreuzfahnen schwenkend herumlaufen dürfen – in den U.S.A. darf man das aber schon -, das ist ihm offensichtlich auch noch nicht aufgefallen.)

    2. Yossarian: „… aber wenn man den Plattformbetreiber anhand von unscharfen Definitionen darüber entscheiden lässt, …“

      Was genau ist denn da unscharf? Für mich ist die Auflistung oben klar formuliert. Sicher haben Menschen verschiedene Auffassungen von Menschenwürde und guten Sitten sowie Beleidigungen. Die eigene Auffassung ist aber nicht das Maß der Dinge, Bloggern und Medien sollte also klar sein, was gemeint ist. Wenn nicht, werden sie halt Lehrgeld zahlen müssen.

      1. Eins hatte ich ja schon genannt:

        „Aufrufe zu Massenunruhen, Extremismus, Terrorismus oder zur Teilnahme an nicht genehmigten Aktionen“

        Besonders exemplarisch finde ich hier z.B. „nicht genehmigte Aktionen“. Das ist die Umkehr vom Freiheitsgedanken. Was ist denn mit Aktionen, wo niemand eine Genehmigung erbeten hat? Sowas muss wenn dann heißen „verbotene Aktionen“, also ein aktiver Verstoß gegen geltendes Recht.

        Oder:
        „Beleidigung der Menschenwürde oder der guten Sitten;“

        Sind Beleidigungen nicht bereits Teil der Menschenwürde? Und wie definiert man eine Beleidigung. Sowas geht hier in Deutschland ständig vor Gerichte und man wundert sich oft, was tatsächlich noch keine Beleodigung ist. Wie soll das ein Netzwerkbetreiber bewerten, wenn es selbst für Juristen ein sehr komplexer Vorgang ist?

        Vielleicht mal aus deutscher Perspektive, denn damit wurde es im Artikel verglichen und damit vergleiche ich auch den Ansatz, den Russland da fahren will.
        Wir haben das Netzwerkdurchsetzunggesetz. Nun haben wir noch Stiftungen, Faktenchecker, Vereine oder was auch immer, die sich der Aufgabe verschrieben haben die Netzwerke sauber zu halten. Diese werden wiederum von den Netzwerkbetreibern wie google oder Facebook damit beauftragt ihre Netze zu überwachen und alles vermeintlich gegen die Regeln verstoßendes zu kicken.
        Was ist dabei rausgekommen? Ein wahrer Zensurtsunamie und eine so krasse Unbestimmtheit bei vermeintlichen Regelverstößen, dass die Videoersteller oft nur raten können, warum sie gekickt wurden oder warum ein Video evtl. mal gekickt wird. Da muss man auch gar nicht weit gehen, denn das Techeles Format mit Röper von Nuovisio ist dafür bereits ein perfektes Beispiel.

        Vielleicht machen die Russen es ja auch besser, würde ich ihnen gerne wünschen, aber den grundlegenden Ansatz halte ich für verkehrt und er trägt immer die Gefahr in sich, dass es in Russland eine ähnliche Entwicklung einleitet wie hier in Deutschland. Den Zustand in Deutschland halte ich für eine Katastrophe. Es erwischt dabei übrigens nicht nur vermeintlich rechte Akteure, sondern genauso die andere Seite des Spektrum, wo ich mich primär bewege. Was bleibt ist das, was oft gerne als „linksgrün“ definiert wird, wobei für mich an Gendern, Identitätspolitik und Cancel Culture noch nie was Linkes zu erkennen war.

        1. Yossarian: „Besonders exemplarisch finde ich hier z.B. “nicht genehmigte Aktionen”. Das ist die Umkehr vom Freiheitsgedanken. Was ist denn mit Aktionen, wo niemand eine Genehmigung erbeten hat?“

          Nein, das ist Einschränkung von Freiheit, die die Freiheit Anderer beeinträchtigt. Das geht schon bei der kleinsten Verkehrsbehinderung los, weshalb Aktionen halt genehmigt werden müssen zwecks Organisation.

          „Und wie definiert man eine Beleidigung.“

          Faust bei Goethe: „Wenn ihr’s nicht fühlt, ihr werdet’s nicht erjagen, …“

          Zwar in anderem Zusammenhang, passt aber. Die Absicht zu beleidigen drückt sich ja nicht nur durch strafbewerte Aussagen aus. Jeder halbwegs eloquente Schreiber kann beleidigen, ohne sich strafbar zu machen. Gegen solche Pappenheimer, die von den bekannten Plattformen gerne noch befördert werden, richtet sich wohl das Gesetz. Fakt ist, dass die westlichen Plattformenbetreiber Schindluder treiben, was Russland sich nicht mehr gefallen lässt.

          „Es erwischt dabei übrigens nicht nur vermeintlich rechte Akteure, sondern genauso die andere Seite des Spektrum, wo ich mich primär bewege.“

          Sehr erhellend, diese Aussage. 😉

          1. „Sehr erhellend, diese Aussage.“

            Da ist glaube eher deine Interpretation meiner Aussage falsch. Ich habe mich auf rechts bezogen, weil das von der Politik als Argument vorgeschoben wird. Ich bin weder fürs Weglöschen von rechten oder linken Inhalten / Personen.

            1. Ja, so schnell kann es gehen. Mir war das schon klar dass Sie grundsätzlich gegens Löschen sind und ich wollte nur provozieren, um zu zeigen wie schnell man sich angegriffen fühlen kann. Vielleicht fühlten Sie sich sogar kurz beleidigt? 😊

              1. Hätte ich können, aber mir war selbst nach Absenden des Posts klar, dass das etwas ungenau von mir formuliert war und daher hatte ich sowas fast schon erwartet. Manchmal wäre eine Editfunktion hier schon ganz praktisch.

          2. STGB (Bundesrepublik)
            „…
            § 185 Beleidigung
            Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
            …“

            Lustig lustig , nicht? Da steht auch nicht, was das ist, aber es kann bestraft werden.

            Es wäre schön, wenn all die Rechtsexperten sich zunächst mit dem deutschen Recht vertraut machen würden, bevor sie über andere Rechtsordnungen, herfallen.

            (auch lustig: die Strafbarkeit der Erregung eines „Ärgernisses“)
            § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
            Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.)

            1. Ich denke, jeder Mensch, der einigermaßen bei Verstand ist, weiß was eine Beleidigung ist. Deshalb muss es auch nicht näher definiert werden. Dass man sich vor Gericht oft wundert, was alles keine Beleidigung ist, liegt wohl daran, dass die Kläger nicht ganz bei Verstand waren. Was störts die Eiche, wenn sich ne Sau dran schuppert, ist mein Motto (wenn ich nicht gerade schlecht gelaunt bin und mir ein wenig Ärger Recht ist). 😉

  3. Denke, die Diskussion läuft etwas gegen die Faktenlage. Wahrscheinlich auch angeschoben aus dem Versuch des Verfassers des Artikels heraus, ( aus guter Absicht des besseren Verstehen willens heraus ) Parallelen Russischen Handelns, mit dem in Deutschland zu ziehen.

    Doch beginnt man schon so, die Gedanken in eine Richtung zu lenken, ist man schon mitten drin im Dilemma, eben genau das zu tun, was die Wertemedien in Deutschland auch tun. Dies zwar auf einer anderen Ebene, so doch im Ergebnis gleich. (Siehe Kommentare) Man lenkt das Denken in die Richtung DEUTSCH zu denken, nicht RUSSISCH, eben das Handeln aus der Position Russlands heraus zu betrachten.

    Eben dann mit dem fieeesen Grundergebnis, den Russen unsere Anwendung eines Demokratieverständnisses überstülpen zu wollen, obwohl man es gar nicht will….

    Grundlage des Artikels :
    http://duma.gov.ru/news/50660/

    RT hat die Gesetzesinitiative kommentiert.
    https://de.rt(dot)com/russland/112611-soziale-netzwerke-in-russland-mussen-verbotene-inhalte-selber-suchen-sperren/

    BUNDESDIENST FÜR AUFSICHT IM BEREICH KOMMUNIKATION, INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND MASSENMEDIEN
    http://rkn.gov(dot)ru/

    Die Grundlage des ab Februar angewendeten hier durch den Verfasser im Artikel kommentierten Gesetzes beruht auf den Erlass am 16. März 2009 des damaligen Premierministers der Russischen Föderation V.Putin

    Vorschlag:
    Wer sich nun die Faktenlage anschaut, wie ein Russe die Problematik löst, der stellt ganz schnell fest, dass die Gesetzeslage eben auf den Bürger selbst zugeschnitten ist. Hätte nun der Verfasser des Artikels des Anti-Spiegel den wirklich gravierenden Unterschied zu Deutschland DIREKT und KLAR dargestellt, dass der Bürger, wenn von ihm etwas gelöscht wird – egal mal aus welchem Grund- eben das nicht wie in Deutschland einfach schlucken muss…. sondern er dagegen die Möglichkeit hat Berufung auf einem offiziellen Formular der Regierungsbehörde hat.

    So angefangen, hätte die Diskussion wahrscheinlich einen anderen Verlauf genommen.

    https://rkn.gov.ru/treatments/ask-question/

    Öffentlicher elektronischer Empfang von Roskomnadzor

    Dieses Formular ist ein offizieller Aufruf an den Bundesdienst für Aufsicht im Bereich Kommunikation, Informationstechnologie und Massenmedien (Roskomnadzor) und hat rechtliche Konsequenzen, die in den Bestimmungen vorgesehen sind durchgeführt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 2. Mai 2006 N 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Anträgen von Bürgern der Russischen Föderation“ ( DOCX, 29,42 Kb )

    Um eine Beschwerde einzureichen, müssen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder korrekt ausfüllen.

    Gegenstand der Beschwerde *

  4. Klassischer Fall von rosaroter Röperbrille.
    Schon mit der Liste der gängigen Verbotsgründe und ein bisschen Fantasie kann ich jeden Kindergeburtstag verbieten.

    Bei uns mag ja die ganze Demokratie, falls es sie denn jemals gab, in den Brunnen gefallen sein. Bei den Russen scheint mir das aber nicht besser zu sein.

    Eigentlich ist doch klar, wie das laufen muss (Demokratie vorausgesetzt). Nämlich im Sinne der Gewaltenteilung. Polizei oder Behörden verbieten gar nichts. Ein Richter setzt seinen Namen unter ein Demo- Verbot. Und er muss es begründen. Alles andere ist eben nicht demokratisch, sondern autokratisch.

    Sätze wie: „In der Praxis gibt es da keinen Unterschied zwischen Deutschland und Russland,…“ sind einfach mal Meinung ohne Fakten und wir wissen ja, was das Wert ist.

    1. Kleiner Nachtrag.
      Es ist wirklich auffällig, wie sich Argumentationen subjektivieren, sobald eigene Interessen mit ins Spiel kommen. Selbst die Sprache im Artikel nähert sich der der sonst hier kritisierten Medien an.

      Fakten werden relativiert und teilweise durch Meinung ersetzt. Das ist mir schon bei der Bewertung der Corona- Massnahmen in Tacheles aufgefallen. Bei den Russen sind das alles Schutzmassnahmen, bei uns ist es autokratisches Handeln der Regierung.
      Die coolen Russen halten sich halt nicht dran, während die dummen Deutschen alles mitmachen, so der Tenor.

      Naja, wir sind eben alle nur nackte Affen, die weiter oben im Baum sitzen wollen.

    2. DiddelDu: „… und ein bisschen Fantasie …“

      Fantasieren kann man natürlich eine Menge.

      „Eigentlich ist doch klar, wie das laufen muss …“

      Wie Humml schon schrieb: „Diese Vorstellung, die ja schon immer wie eine Forderung daherkommt, ist typisch westliche Anmaßung, Ausdruck einer Arroganz, die mir mächtig auf die Nerven geht.“

      1. „“Eigentlich ist doch klar, wie das laufen muss …”

        Wie Humml schon schrieb: “Diese Vorstellung, die ja schon immer wie eine Forderung daherkommt, ist typisch westliche Anmaßung, Ausdruck einer Arroganz, die mir mächtig auf die Nerven geht.“

        Ok, Gewaltenteilung mag ein Deutsches Konzept sein. Kritik angenommen.

        1. 1.
          Gewaltenteilung ist ein universelles Konzept.
          Und es ist schon uralte – Ansätz dazu findet man schon in der Römischen Res Publica.
          In seiner modernen Ausprägung kennen wir sie seit Montesquieu.
          Und wir sind uns ganz ganz sicher das dieses Prinzip auch irgenwie in der Verfassung der Rf verankert ist
          Nur deren Konstruktion kann kann unendlich vielfältig sein.
          Zu deutsch empfehlen wir wärmstens. https://www.gewaltenteilung.de/impressum/

          2
          Wir zitieren ihn:
          „…
          Eigentlich ist doch klar, wie das laufen muss (Demokratie vorausgesetzt). Nämlich im Sinne der Gewaltenteilung. Polizei oder Behörden verbieten gar nichts. Ein Richter setzt seinen Namen unter ein Demo- Verbot. Und er muss es begründen. Alles andere ist eben nicht demokratisch, sondern autokratisch.
          …“

          Es ist natürlich peinlich, über die Rechtslage eines anderen Straats zu urteilen, wenn man noch nicht einmal die des eigenen kennt.

          Wir zitieren: (DAS GESETZ)
          „…
          Art 8 GG
          (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zuversammeln.
          (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

          VersammlungsGesetz

          § 15
          (1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
          (2) …
          ….“

  5. Wo sieht man hier Demokratie Probleme?
    Im Grunde zeigen die neuen Gesetzesentwürfe nur eine Zusammenfassung von Gesetzen an, die es irgendwo bereits gibt.

    Einfach eine Demo mit den zwingend erforderlichen Angaben bei der Verwaltung anmelden und den Vorgaben der Verwaltung folgen. Ist man damit nicht einverstanden muss der Rechtsweg eingeschlagen werden und eben nicht wie es bei Navalny oft abgeht. Nicht angemeldet, irgendwo, beliebige Teilnehmerzahl, keine Absicherung der Demo und Umgehung geltenden Rechts.

    -Versammlungsort und Teilnehmerzahl müssen in einem guten Verhältnis zueinander stehen (Ordnung und Sicherheit)

    Hier in Deutschland kennen wir noch die „Bannmeile“ mit ihren strengen Regeln zum Versammlungsrecht.

    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bannmeilen-fluechtlingsheime-eingriff-in-versammlungsfreiheit/

    Ich kann jetzt nicht sagen ob es so etwas auch in Russland gibt. Ich denke, ja.

    -Eine Demo muss Thema bezogen organisiert und abgesichert werden können.
    z.B. Einsatzkräfte der Polizei, Absperrungen, Verkehrsgeschehen oder auch med. Rettungskräfte

    Wenn ein russisches Gesetz verbietet Kinder und Jugendliche in politische Aktionen einzubeziehen dann steht das Gesetz.
    Wer dagegen verstößt muss mit Bestrafung rechnen. Hier wird also der Täter bestraft nicht das gutgläubige Opfer. Für mich geht das in Ordnung.

    Wenn ein Gesetz verbietet das Menschen wegen ihrer Volkszugehörigkeit, ihres Glaubens usw nicht beleidigt werden dürfen dann ist dem nichts hinzuzufügen. Von diesem Gesetz werden eben keine Ausnahmen im Sinne „freie Meinungsäußerung“ zugelassen.
    usw.
    Jeder der also eine Demo anmeldet trägt damit auch eine Mitverantwortung was die inhaltliche Ausgestaltung anbelangt.

    Bei Verstößen gegen geltendes Recht kann man das Wort entziehen oder das Mikro ausschalten ehe vielleicht eine unkontrollierbare Situation entsteht.

    Hier wird ja so getan als gäbe es all diese Rechte bei uns uneingeschränkt . Nein gibt es eben nicht, denn selbst die „freie Meinung“ hatte schon das eine oder andere gerichtliche Nachspiel.

    Was die Zensur angeht so kann ich die russische Position durchaus nachvollziehen. Es gibt keine halbe Meinungsfreiheit und wer nicht möchte das alle russische Meinungen verbreitet werden der hat auch kein Anrecht darauf das seine Meinung höher bewertet wird. Wer Meinung mit Propaganda verwechselt muss eben damit leben das Propaganda anders gehandhabt wird als Meinung.

    Stichwort – https://de.wikipedia.org/wiki/Public_Diplomacy

    Wir kennen also z.B

    – Beschränkung des Versammlungsrechts
    – Versammlungsverbot
    – Beschränkung der freien Meinungsäußerung
    – Vermummungsverbot

    Hin und wieder gibt es eine Mischung wie Teilnehmerzahl in Verbindung mit Masken Pflicht bis hin zum Verbot. Wie wir es bei den Anti Corona Demos erleben konnten. Um noch das Versammlungsrecht zu haben rückte man vom Vermummungsverbot ab. Anderseits wurde das Versammlungsrecht immer weiter begrenzt durch das Infektionsschutzgesetz.
    Ob das Alles von der jeweiligen Begründung her richtig war/ist erfahren wir erst dann wenn geklagt wird.

    1. „Wenn ein russisches Gesetz verbietet Kinder und Jugendliche in politische Aktionen einzubeziehen dann steht das Gesetz.“

      Als ich von diesem Gesetz hier das erste Mal hörte, war ich mehr als begeistert. Bei uns schreit man nach Wahlrecht für 16-Jährige, wie es um deren Bildung steht interessiert keine Sau.

    1. Also amerikanische Internetbetreiber die sich in die russische Mentalität einfühlen müssen um zu urteilen, ob Seiten oder Teile davon gesperrt werden müssen? Oder wenn sie es nicht tun Klagen riskieren.

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