Gute Demo, böse Demo

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Kinder auf Demos und die Doppelmoral des Spiegel

Der Spiegel berichtet, dass Kriminalbeamte die Mitnahme von Kindern zu Demos kritisieren. Das ist bemerkenswert, denn als in Russland die Teilnahme von Kindern an Demos kritisiert wurde, war der Spiegel noch der Meinung, Kinder sollten für ihre Meinung demonstrieren dürfen.

Als Anfang des Jahres in Russland für Nawalny demonstriert wurde, waren ein Großteil der Demonstranten Minderjährige. Minderjährige dürfen in Russland aber nicht zur Teilnahme an Demonstrationen aufgefordert werden, erst recht nicht, wenn die Demonstrationen nicht erlaubt sind. Genau das aber hatte das Nawalny-Team getan und auf sozialen Netzwerken wie TikTok Minderjährige gezielt zu den Demonstrationen gerufen.

Kinder auf Demos – Politisches Engagement oder Körperverletzung?

Dass das in Russland verboten ist, hat einen Grund. Bei solchen nicht genehmigten Demonstrationen besteht nämlich die Gefahr, dass die Minderjährigen bei Auseinandersetzungen mit der Polizei Schaden nehmen könnten, wenn die Versammlungen aufgelöst werden. Das haben westliche Medien damals heftig kritisiert und von dem russischen Unrechts- und Unterdrückungsstaat gesprochen, der seinen Kindern verbietet, für ihre Überzeugungen auf die Straße zu gehen.

Im Westen wird das Gegenteil diskutiert. In Deutschland sind die Medien ganz begeistert von dem Einsatz Minderjähriger, wenn sie für Fridays for Future in den Innenstädten hüpfen und sogar eine Senkung des Wahlalters wird von den Parteien gefordert, die sich davon Zugewinne bei Wahlen erhoffen. Die unterschwellige Botschaft an die Leser der deutschen „Qualitätsmedien“ ist, dass man den Kindern zuhören müsse und dass sie sich politisch engagieren sollen.

Das jedoch gilt nur, wenn die Kinder für die Ziele auf die Straße gehen, die dem westlichen Mainstream in Politik und Medien gefallen. Politisches Engagement von Jugendlichen und Kindern ist von deutschen Medien immer dann gewollt, wenn sie Freitags für das Klima hüpfen oder unter Regenbogenflaggen LGBT toll finden. Und in Russland – so die deutschen Medien – ist es ganz toll, wenn Kinder für Nawalny protestieren.

Nicht so toll finden es die deutschen Medien hingegen, wenn Kinder in Russland zum Beispiel in der Jugendorganisation „Naschi“ für Putin demonstrieren, dann werden – so die deutschen Medien – Kinder vom bösen russischen Staat politisch instrumentalisiert. Und noch schlimmer ist es, so haben wir nun im Spiegel erfahren, wenn Kinder bei Querdenken-Demos auftauchen. Dann drohen den Eltern sogar Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung, wie wir gleich sehen werden.

Wir sehen also mal wieder, wie sehr die deutschen „Qualitätsmedien“ mit zweierlei Maß messen. Wenn es um Themen geht, die sie gut finden, sind Kinder auf Demos toll und deren Engagement muss unterstützt und ihre Stimme muss gehört werden. Wenn es um Themen geht, die deutschen Medien doof finden, dann ist die Teilnahme von Kindern vorsätzliche Körperverletzung.

Was passiert ist

Am Wochenende hat die Polizei diverse Querdenken-Demos in Berlin verboten, aber das hat viele Teilnehmer nicht davon abgehalten, trotzdem durch Berlin zu ziehen. Schon die Verbote der Querdenken-Demos sind eigentlich ein Skandal, denn die Begründung, dort würde gegen Abstandsregeln und Maskenpflicht verstoßen, ist an den Haaren herbeigezogen. Eine Woche zuvor war in Berlin der Christopher Street Day erlaubt worden und Politik und Medien waren ganz begeistert davon, dass da über 60.000 Menschen auf der Straße waren. Allerdings zeigen Fotos und Video deutlich, dass sich die meisten Teilnehmer nicht um Abstände und Masken geschert haben.

Wieder sieht man, dass es für Politik und Medien gute und böse Demos gibt. Wenn LGBT-Aktivisten die Corona-Regeln ignorieren, interessant das niemanden, wenn die Querdenker demonstrieren wollen, ist das allerdings brandgefährlich und ein Grund, die Demo zu verbieten.

Die Gefahr für Kinder auf nicht genehmigten Demos

Der Spiegel hat am Dienstag einen Artikel mit der Überschrift „Verbotene Veranstaltungen – Kriminalbeamte kritisieren Mitnahme von Kindern zu »Querdenker«-Demos“ veröffentlicht, der aufhorchen lässt. In der Einleitung heißt es:

„Wer seine Kinder auf verbotenen Demonstrationen mitlaufen lässt, handelt »im Höchstmaß verantwortungslos«. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter zeigt sich entsetzt über Eltern, die ihre Kinder in Gefahr bringen.“

Das sind exakt die Argumente, die die russischen Behörden anführen, wenn sie sich gegen die Teilnahme von Jugendlichen an nicht genehmigten Demos aussprechen. Aber als das in Russland passiert ist, war das für den Spiegel eine Manifestation des russischen Unterdrückungsstaates. Ist Deutschland jetzt auch ein Unterdrückungsstaat?

Weiter heißt es in dem Spiegel-Artikel:

„Am Sonntag demonstrierten mehrere Tausend Menschen in Berlin gegen die Coronamaßnahmen. Auf mehreren Videos von der Veranstaltung war zu sehen, wie Kinder bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei zwischen die Fronten gerieten.“

Genau solche Bilder gab es auch in Russland, als Anfang des Jahres für Nawalny demonstriert wurde. Mehr noch: Viele der von Nawalnys Team in sozialen Netzwerken radikalisierte minderjährige Demonstranten haben die Polizei angegriffen. Daher wird es in Russland kritisiert, wenn Eltern ihre kleinen Kinder zu nicht genehmigten Demos mitnehmen, oder ihren jugendlichen Kindern die Teilnahme an solchen Demos erlauben.

Auch das nächste Argument, das der Spiegel nun zitiert, konnte man Anfang des Jahres in Russland hören:

„Für die Polizei würden sich durch die Anwesenheit von Kindern besondere Herausforderungen ergeben, sagte er. »Die Auflösung einer Demo kann hierdurch erheblich erschwert werden«. Vermutlich gehöre dies mit zum Kalkül der Eltern.“

Aber als die russischen Behörden diese Argumente Anfang des Jahres angeführt haben, galten sie für den Spiegel nicht.

Am Ende des Spiegel-Artikels erfahren wir noch:

„Ein solches Verhalten könne auch strafrechtliche Konsequenzen haben, warnte der BDK-Vorsitzende. »Diese Eltern sollten sich bewusst machen, dass ihnen ein Strafverfahren, mindestens wegen fahrlässiger Körperverletzung, drohen kann, sollte ihren Kindern etwas passieren.«“

Was interessiert den Spiegel sein Geschwätz von gestern?

Erinnern wir uns an die Demonstrationen im Sommer 2019 in Moskau. Damals machte in Deutschland ein Fall Schlagzeilen, bei dem einem russischen Elternpaar der Entzug des Sorgerechts drohte. Der Grund: Einer derjenigen, der die Demonstranten massiv eingepeitscht hatte, damit sie bei der nicht genehmigten Demo Zusammenstöße mit der Polizei provozieren, indem sie die Anordnungen der Polizei missachteten, versuchte sich nach getaner Arbeit aus dem Staub zu machen. Dazu übergab ihm ein Elternpaar dann ihren Säugling und er entzog sich der Polizei, indem er den Eindruck machte, er sei ein zufällig anwesender Vater mit einen Säugling, aber kein Demonstrant, wie dieses Video deutlich zeigt.

Кто и как направляет протесты в Москве?

Was ist das anderes als vorsätzliche Gefährdung des Kindeswohles, wenn Eltern einen Säugling nicht nur zu einer nicht genehmigten Demo mitnehmen, sondern auch noch zulassen, dass einer der radikalen Einpeitscher, der Zusammenstöße mit der Polizei provoziert, ihren Säugling als Schutzschild vor der Polizei missbraucht?

Der Spiegel sah das damals allerdings völlig anders. Der Spiegel veröffentlichte dazu einen Artikel mit der Überschrift „Demonstranten in Moskau – Wie Russland an Onkel Sergej ein Exempel statuiert“ und schrieb:

„Familie Prokasow nahm in Moskau an einer Demonstration der Opposition teil – jetzt muss sie um das Sorgerecht für ihr Kleinkind bangen. Die Geschichte eines Einschüchterungsversuchs.“

So grausam ist die russische Justiz

Wenn Eltern in Russland ihr Kind zu einer nicht genehmigten Demo mitnehmen, damit es einem Mann als Schutzschild dient, der die Gruppe einpeitscht und Zusammenstöße mit der Polizei provoziert, dann ist ein möglicher Entzug des Sorgerechts für den Spiegel ein „Einschüchterungsversuch„. Wenn aber in Berlin Eltern ihre Kinder einfach nur auf nicht genehmigte Querdenken-Demos mitnehmen, dann droht ihnen ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung und der Spiegel findet das gut so.

Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass die Eltern des Säuglings das Sorgerecht behalten durften, die Staatsanwaltschaft ist mit der Klage auf Entzug des Sorgerechts vor Gericht gescheitert. Fomin selbst wurde festgenommen und unter Hausarrest gestellt, im Dezember 2019 aber ebenfalls freigelassen.

Ob die deutsche Justiz in so einem Fall – zum Beispiel bei einer Querdenken-Demo – auch so entscheiden würde?

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

11 Antworten

  1. Wenn ich ohne Gewaltabsicht mit meinem Kind auf eine verbotene Demo gehe (wobei das Verbot an sich schon ein Bruch mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist), dann muss ich also erwarten, dass ich und mein Kind trotz Gewaltlosigkeit von der Polizei mit Gewalt bedroht werde?
    Also wer da nicht den Fehler findet, dem ist echt nicht mehr zu helfen.

      1. Was die Regierung tut und wie begründet ist das eine, aber in dem Moment, wo man das Falsche als etwas Normales wahrnimmt, hat die Propaganda gewonnen.

        Die Aussage hier war, dass man Kinder nicht bewusst in eine gewalttägige Situation auf einer solchen Demo bringen darf.
        Das Anliegen der Demonstration war jedoch friedlich und mitlaufende Eltern, die ihre Kinder dabei hatten, waren ganz sicher nicht auf Gewalt aus. Das ist geradezu eine groteske Vorstellung.

        Daraus folgt: Wenn ein Demonstrant keine Gewalt ausübt, dann ist Gewalt von Seiten der Polizei unangemessen, Punkt, egal ob verbotene Demo oder nicht. Wenn die Demonstration verboten wurde und die Polizei der Meinung ist, dass sie dazu Menschen „wegräumen“ muss, dann kann sie dazu Zwang anwenden (wie das funktioniert kann man bei vielen solcher Ereignisse sehen wo die Demonstranten entsprechend weggetragen werden), aber eben keine Gewalt, solange nicht umgekehrt Gewalt von den Demonstranten ausgeht und Gewalt nötig ist, um diese einzudämmen. Allerdings gilt auch dann, dass immer das mildeste Mittel zu wählen ist. Dass ein Polizist hier und da mal einen Schritt zu weit geht, ist damit übrigens nicht gemeint. Das sind auch nur Menschen, denen die Nerven mal durchgehen können. Wenn das aber wie bei der Demo hier geschehen in einer derartigen Fülle passiert, dann muss man leider davon ausgehen, dass das intendiert war.

        Beim Anlass des Verbots dieser Demo wird es dann richtig grotesk. Das Verbot fusst ja praktisch nur auf einem Element: Infektionsschutz, wodurch die körperlichen Unversehrtheit anderer Menschen bedroht sein soll, so wie es in Artikel 2 des Grundgesetzes steht. IMO ist und bleibt das nach wie vor eine eher unbewiesene Annahme und darüber hinaus auch sehr abstrakt. In Zeiten vor Corona hätten das Gerichte wohl auch so gesehen.
        Nun verbietet man also eine Demonstration aus dem primären Grund, dass man die Körperliche Unversehrtheit durch eine abstrakte Gefahrenlage anderer schützen will, setzt dieses Verbot dann aber mit sehr konkreten Verletzungen der körperlichen Unversehrheit der Demonstranten durch. Das könnte man schon fast einen ziemlich schizophrenen Ansatz nennen. Verlogen ist es allemal.
        Darüber hinaus sind Grundrechte in ihrem Wesenskern Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Es ist geradezu pervers, wenn der Staat anfängt Grundrechte gegen die Bürger einzusetzen. Mit dem Müllhaufen von Infektionsschutzgesetz passiert jedoch genau das. Bei einer solchen Auslegung von Grundrechten können wir sie auch gleich abschaffen, denn was bleibt von ihnen übrige, wenn der Staat sie bzw. faktisch ja nur Artikel 2 dazu verwendet, um immer weiter ausufernde Übergriffigkeiten gegen seine Bürger aufzufahren?

  2. „dass ihnen ein Strafverfahren, mindestens wegen fahrlässiger Körperverletzung, drohen kann, sollte ihren Kindern etwas passieren.«“

    Ahhh ja,heisst also nichts anderes,das der Dame deren 14jähriger Bub von der Polizei eine gewatscht bekommen hat(siehe Videolink) weil er sich an seiner Mutter festhielt,jetzt ne Anzeige wegen Körperverletzung ins Haus steht…das beste Deutschland in dem wir je gelebt haben https://twitter.com/i/status/1421877935653355526

    1. Es sind nicht die Standards die mich ärgern, sondern die doppelten Standards.
      Habe auch schon erlebt, wie unsere wertewestliche Polizei erlebt einen vollen Kinderspielplatz mit Tränengas einnebelt, weil eine nicht genehme Demonstration vorbeizog. Das war natürlich keine Meldung in der Qualitätspresse wert, unsere wertewestlichen Polizeien schützen ja die Kinder.

  3. Wieder einmal fällt dem Spiegel seine Doppelmoral auf die Füße. Entweder man ist dafür, dass auch Kinder zu (verbotenen) Demonstrationen gehen dürfen oder man ist eben nicht dafür. Heute hüh, morgen hott – so agieren nur schwache Geister und Menschen, die eine Agenda verfolgen.

  4. »Diese Eltern sollten sich bewusst machen, dass ihnen ein Strafverfahren, mindestens wegen fahrlässiger Körperverletzung, drohen kann, sollte ihren Kindern etwas passieren.«

    Also wenn ich mit meinem Kind spazieren gehe oder schwimmen oder auf dem Rummel bin und irgend ein Verbrecher dabei mein Kind verletzt werde ich verhaftet ?
    Das ist doch vollkommen KRANK !
    Aber in einer Bananenrepublik sind eben IMMER die Verbrecher geschützt.

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