Tiergartenmord

Welche Zweifel gibt es an dem Urteil im Tiergartenmord?

Russland wirft Deutschland vor, das Urteil im Tiergartenmord sei politisch motiviert. Gibt es dafür Anzeichen?

Der Vorwurf aus Russland, das Urteil im Tiergartenmord sei politisch motiviert, ist schwerwiegend und wohl kaum zu beweisen. Um zu überprüfen, ob an dem Vorwurf etwas dran sein könnte, müssen wir einige Dinge voneinander trennen und genau anschauen.

Unabhängige Justiz in Deutschland?

Damit ein Urteil als politisch motiviert bezeichnet werden kann, muss die Justiz in dem betroffenen Land abhängig von der Regierung sein. Also ist die erste und grundsätzliche Frage: Ist deutsche Justiz von der Regierung unabhängig oder nicht?

Die Antwort ist, und das mag viele überraschen, leider: Nein, die deutsche Justiz ist nicht unabhängig von der deutschen Regierung.

Der Grund dafür liegt im Gerichtsverfassungsgesetz, genauer gesagt in den Paragrafen 146 und 147. Die legen fest, dass die Staatsanwaltschaften den Anweisungen der Justizminister zu folgen haben. Das bedeutet, dass in Deutschland die Justizminister entscheiden, gegen wen wegen Straftaten ermittelt werden darf und gegen wen nicht. Und auch auf laufende Ermittlungen können die Justizminister Einfluss nehmen, denn eine Einschränkung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministern gibt es nicht.

Für viele mag das neu sein, aber es ist wahr. Das hat 2019 der Europäische Gerichtshof bestätigt, wie Sie hier mit Link zum Urteil nachlesen können. Aber auch ohne dieses Urteil ist das nicht überraschend, denn wir alle erinnern uns noch an den Fall Barschel, bei dem der schleswig-holsteinische Justizminister der Lübecker Staatsanwaltschaft einfach verboten hat, zu ermitteln. Das ist kein Geheimnis und der Grund liegt in den genannten Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Die Unabhängigkeit der Richter ist im Grundgesetz festgeschrieben, denen kann formal niemand Anweisungen geben. Aber das ist offensichtlich nur graue Theorie, denn in der Praxis kann ein Richter, der über einen politisch brisanten Prozess urteilen soll, trotzdem unter Druck gesetzt werden, indem man ihm andeutet, dass im Falle eines „falschen“ Urteils seine Karriere beendet ist.

Dass Richter, die politisch nicht gewollte Urteile fällen, durchaus mit Strafen rechnen müssen, hat der Fall des Richters vom Amtsgericht Weimar gezeigt, der gegen Corona-Maßnahmen an Schulen entschieden hat. Anstatt das politisch nicht gewollte Urteil einfach nur in der nächsten Instanz aufzuheben – was dann auch geschehen ist – wurde der Richter massiv unter Druck gesetzt und sogar seine Wohnung wurde von der Staatsanwaltschaft (die politischen Anweisungen folgen muss) durchsucht. Das war ein klares Signal an alle Richter in Deutschland, welche Urteile sie in der Frage der Corona-Maßnahmen zu fällen haben.

Mit der Unabhängigkeit der Justiz ist es in Deutschland also nicht weit her. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden und die Richter kann man unter Druck setzen, wofür es Beispiele aus der Praxis gibt.

Das muss natürlich noch nicht bedeuten, dass das Urteil im Tiergartenmord politisch motiviert ist. Aber es ist zumindest nicht ausgeschlossen. Um zu prüfen, ob das Urteil politisch motiviert sein könnte, müssen wir uns den Fall also genauer anschauen.

Verbindungen zwischen Politik und Justiz?

Es gibt Hinweise darauf, dass die Regierung im Falle des Tiergartenmordes eingegriffen hat. Das war schon 2019 zu sehen, denn Anfang Dezember 2019 hat der Generalbundesanwalt der Berliner Staatsanwaltschaft den Fall entzogen und ihn übernommen.

Das ist für sich genommen nicht ungewöhnlich bei einem Fall, der als „von nationalem Interesse“ eingestuft werden kann, was bei dem politisierten Tiergartenmord durchaus gegeben ist. Ungewöhnlich war etwas anderes: Nicht mal eine Stunde später hat das Außenministerium bereits die Ausweisung russischer Diplomaten verkündet.

Man trifft die Entscheidung, ob und welche Diplomaten man ausweist, nicht spontan in der Kaffeepause. Das hat politische Konsequenzen, das muss in der Regierung abgestimmt werden und dann müssen die Diplomaten ausgewählt werden, die man des Landes verweist. Das dauert in der Praxis Tage und nicht weniger als eine Stunde.

Die Tatsache, dass das im Dezember 2019 fast zeitgleich passiert ist, ist ein Beleg dafür, dass die Aktionen abgestimmt waren. Das bedeutet, dass die Regierung vorher von der Entscheidung des Generalbundesanwalts, den Fall an sich zu ziehen, wusste und sich darauf vorbereiten konnte.

Das allerdings spricht wieder gegen die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland, wenn der Generalbundesanwalt seine Entscheidungen mit der Regierung koordiniert. Da die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes auch für den Generalbundesanwalt gelten, er also dem Bundesjustizminister gegenüber weisungsgebunden ist, kann es sogar sein, dass der Generalbundesanwalt angewiesen wurde, den Fall an sich zu ziehen.

Die Geschichte hat übrigens noch einen Haken. Der offizielle Grund für die Ausweisung der russischen Diplomaten war nicht die Tatsache, dass der Generalbundesanwalt den Fall übernommen hat, sondern dass Russland angeblich auf deutsche Rechtshilfeersuchen nicht geantwortet hat. Das Problem dabei ist, dass das Rechtshilfeersuchen erst nach der Ausweisung der Diplomaten erfolgt, wie die Bundesregierung später einräumen musste, die Details können Sie hier nachlesen.

Damit war die Chronologie im Dezember 2019 folgende: Am 4. Dezember zieht der Generalbundesanwalt den Fall an sich und Deutschland weist zwei russische Diplomaten aus, weil Russland angeblich nicht bei der Aufklärung kooperiert hat. Aber das erste justizielle Rechtshilfeersuchen an Russland erfolgte erst am 6. Dezember, also zwei Tage später.

Übrigens: Um das vorwegzunehmen, dieses Vorgehen sehen wir jetzt auch nach dem Urteil wieder. Kaum war das Urteil gesprochen, hat das Außenministerium am gleichen Tag die Ausweisung zweier russischer Diplomaten verkündet. Das bedeutet, dass man im Außenministerium wohl vorher über die Entscheidung des Gerichts informiert war und Zeit hatte, die Ausweisung der Diplomaten vorzubereiten. Damit stellt sich im Tiergartenmord schon wieder die Frage, wie unabhängig die Justiz in dem Fall vorgegangen ist und wie unabhängig sie das Urteil gefällt hat.

Das Urteil

Ich habe den Prozess natürlich nicht beobachtet und maße mir nicht an, zu entscheiden, ob der Angeklagte den Mord begangen hat, und ob er wirklich ein russischer Agent war, oder ob das nur eine politisch motivierte Behauptung ist. Aber es gibt einen Punkt, der mich sehr misstrauisch macht.

Kaum eine Woche nach dem Tiergartenmord hat der Spiegel behauptet, zusammen mit seinem Rechercheteam bestehend aus Bellingcat und The Insider bereits alles zu wissen, was die ermittelnden Behörden noch nicht wussten. Das war auffällig, denn nach eigenen Angaben hatten der Spiegel und seine Partner Zugriff auf russische Passdatenbanken, Führerscheinregister und so weiter. Aber wie soll der Spiegel an diese Daten herangekommen sein, noch dazu an Datenbanken aus ganz Russland, wie der Spiegel behauptete?

Der Spiegel behauptete, die Informationen, die er angeblich aus den russischen Datenbanken hatte, seien der Beleg dafür, dass der Täter ein russischer Agent sei, der einen Auftragsmord für die russische Regierung durchgeführt hat. Ich habe damals ausführlich berichtet, den Artikel finden Sie hier.

Soweit bekannt, stützen sich die Vorwürfe gegen Russland nur auf die „Ermittlungsergebnisse“ des Spiegel und seines Teams. Es ist aber mehr als ungewöhnlich, dass ein Staatsanwalt derartige Vorwürfe erhebt, ohne eigene Erkenntnisse zu haben, sondern sich ausschließlich auf Medienberichte bezieht. Und noch ungewöhnlicher ist es, wenn ein Gericht das als Beweis oder Indiz in sein Urteil einfließen lässt.

Die Rolle des Spiegel

Genau das ist aber offenbar geschehen, denn der Spiegel erwähnt das selbst. Über die Reaktion des russischen Botschafters auf das Urteil schreibt der Spiegel unter der Überschrift „Nach Tiergartenmord-Urteil – Bundesregierung erklärt zwei russische Diplomaten zu unerwünschten Personen„:

„Er kritisierte unter anderem, dass Recherchen der Internetplattformen Bellingcat und Insider und »sonstige unbegründete Mutmaßungen« als Beweise zugelassen worden seien und zweifelte eine Zeugenaussage an.“

Der Spiegel widerspricht dem Vorwurf nicht, dass „Recherchen der Internetplattformen Bellingcat und Insider“ als Beweise zugelassen worden und somit in das Urteil eingeflossen sind. Das kann der Spiegel auch nicht kritisieren, denn er ist ja stolz darauf, Teil dieses Teams zu sein. Allerdings ist es dem Spiegel wohl auch ein wenig unangenehm, denn dass er selbst Teil des Rechercheteams war, erwähnt er dieses Mal nicht, er nennt nur Bellingcat und The Insider.

Das klingt für den Leser seriöser, als wenn der Spiegel schreiben würde, dass er höchstselbst auf das Urteil eingewirkt hat. Das könnte den Spiegel in den Augen des Lesers von einem berichtenden Nachrichtenmagazin zu einer am Prozess beteiligten Partei machen. Das soll der Spiegel-Leser offensichtlich nicht denken, also lässt der Spiegel seine eigene Rolle in der Geschichte jetzt lieber weg, auch wenn er früher sehr stolz auf seine gemeinsamen „Recherchen“ mit Bellingcat und The Insider war.

Russischer Auftragsmord oder nicht?

Leider konnte ich die Urteilsbegründung noch nicht finden, um nachzuschauen, wie das Gericht begründet hat, der Täter wäre ein russischer Agent, der im Auftrag der russischen Regierung gehandelt hat. Das ist je die entscheidende Frage und zu der sind öffentlich widersprüchliche Formulierungen zu finden.

Im ersten Spiegel-Artikel über das Urteil kann man lesen:

„Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden. Dafür spricht aus Sicht des Gerichts zwar vieles, es fehlten aber letzte Beweise.“

Es spricht vieles dafür, aber es fehlen die Beweise?

In allen folgenden Artikeln formuliert der Spiegel es anders. In dem oben zitierten Spiegel-Artikel, der etwas später am gleichen Tag erschienen ist, heißt schon:

„Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Auftrag des russischen Staates gehandelt habe.“

Sieht das Gericht es nun als erwiesen an, dass der Mord im Auftrag des russischen Staates geschehen ist, oder nicht? Die Antwort darauf dürften nur die genauen Formulierungen in der Urteilsbegründung geben.

In der Pressemeldung des Gerichts heißt es dazu:

„Die Überzeugung vom staatlichen Tötungsauftrag stützte der Senat im Wesentlichen auf die erst kurz vor der Tat erfolgte, bewusste und zielgerichtete Legendierung des Vadim K. durch staatliche Stellen, die Motivlage sowie die Äußerungen und das Verhalten staatlicher Stellen der Russischen Föderation nach der Tat.“

Jetzt wird es kompliziert

Das müssen wir sezieren. Die „Legendierung“ des Täters durch Russland ist das, was Bellingcat und der Spiegel behaupten. Die Frage ist: Hatte die Staatsanwaltschaft eigene Beweise für den Vorwurf? Oder stützt sie sich nur auf die Behauptungen des Spiegel und seiner Partner?

Die nächste Frage ist, auf welches „Verhalten staatlicher Stellen der Russischen Föderation nach der Tat“ sich das Gericht in seinem Urteil beruft. Russland wird das kaum eingestanden haben, also haben wir es hier mit Spekulationen zu tun, wahrscheinlich noch nicht einmal mit Indizien.

Und bei der Motivlage kann einiges in Betracht kommen, denn das Opfer war keineswegs ein unbeschriebenes Blatt, wie Sie hier nachlesen können.

Es ist natürlich die Aufgabe des Verteidigers, ein Urteil anzuzweifeln, das gegen seinen Mandanten gefallen ist. Aber es ist auffällig, dass der Verteidiger genau die gleichen Dinge kritisiert. RT-DE hat ihn interviewt und das Interview ist auf Video zu sehen. Im Artikel zitiert RT-DE:

„Informationen über eine Beteiligung Russlands seien lediglich Indizien und keinerlei Beweise. Selbst der vorsitzende Richter habe dies bei seiner Urteilsverkündung zugeben müssen. „Es gibt keinen unmittelbaren Beweis dafür, dass es ein russischer Auftrag war“, so Unger. Für eine Urteilsbegründung seien Indizien „in keiner Weise ausreichend“.“

Dem ist kaum zu widersprechen und es belegt, dass sich das Gericht bei einem so wichtigen Urteil, bei dem die Höchststrafe verhängt wurde und das gewaltige politische Folgen haben wird, auf Behauptungen stützt, die eine Zeitung (der Spiegel) und zwei Internetportale (Bellingcat und The Insider) aufgestellt haben. Das ist in meinen Augen eher ungewöhnlich.

Um zu verstehen, auf wen sich der Richter stützt, schauen wir uns noch an, wer Bellingcat und The Indsider, die Recherche-Partner des Spiegel, sind.

Bellingcat

Bellingcat ist ein reines Propaganda-Instrument der westlichen Geheimdienste. Das kann jeder sehen, der sich die Finanzierung von Bellingcat anschaut, über die Bellingcat in seinen eigenen Berichten Auskunft gibt. Ich habe das im Detail aufgezeigt, Sie können das mit allen Quellen hier finden.

Im Westen wird Bellingcat jedoch als „Rechercheplattform“ dargestellt, bei der angeblich unabhängige Experten recherchieren. Darüber wurde sogar ein mit Preisen ausgezeichneter Film gemacht, der allerdings ebenfalls von den gleichen Staaten finanziert wurde, die Bellingcat selbst finanzieren. Der Film hat – ungewollt – sogar Bellingcats Verbindungen zu den Geheimdiensten belegt, wie ich hier aufgezeigt habe.

The Insider

The Insider ist ein Partner von Bellingcat, der immer dann zum Einsatz kommt, wenn es um Russland geht. Das Portal steuert angeblich Daten aus Russland bei, wie zum Beispiel Zugang zu Passdatenbanken oder Flug- und Hotelbuchungen. Solche Datenbanken zu hacken, ist auch in Russland illegal, aber obwohl der Blogger behauptet, all diese Daten zu haben, läuft er in Moskau frei herum, wird nicht verhaftet und darf Informationen weitergeben, die dem russischen Staat schaden. Wie überzeugend ist das?

Der Blogger hinter The Insider heißt Roman Dobrochotow und lebt in Moskau. Der Spiegel hat mal über ihn geschrieben und dabei ist ein verräterischer Satz gefallen:

„Er brauche etwa zehntausend Dollar im Monat, um die Arbeit zu finanzieren, sagt Dobrochotow. Er setzt auf Spenden und ausländische Stipendien. Gern würde er die Webseite vollständig über Crowdfunding finanzieren, also durch Hunderte Kleinspenden“

Er sagt also ganz offen, dass er aus dem Ausland finanziert wird und wir dürfen dreimal raten, wer ihn wohl finanziert. Jedenfalls sind 10.000 Dollar monatlich eine anständige Summe für einen einfachen Blogger.

Das „Rechercheteam“

Der dritte im Bunde ist der Spiegel. Und diese drei „Rechercheure“ finden und veröffentlichen immer all die Informationen, die selbst westliche Geheimdienste angeblich nicht haben. Sie wussten sofort alles über den Tiergartenmord, die angeblichen Vergiftungen der Skripals und Navalnys, oder auch über die mysteriöse Explosion in Tschechien aus dem Jahr 2014.

Sie wissen einfach alles. Und immer präsentieren sie dabei Informationen, über die bestenfalls Geheimdienste verfügen können, wie zum Beispiel Flug- und Hotelbuchungen, private Chatnachrichten, Telefonverbindungsdaten, GPS-Positionsortungsdaten, Daten aus (russischen) Passdatenbanken oder Informationen über erteilte Visa und Einreisen in westliche Staaten. Sie wissen einfach alles.

Was bedeutet das für das Urteil?

Nur woher bekommen sie ihre Informationen? Und sind die Informationen echt, oder handelt es sich um Desinformationen?

Und für das Urteil im Tiergartenmord, bei dem sich das Gericht auf eben diese Informationen stützt, wirft das die Frage auf, ob sie dem Richter ihre Quellen offengelegt, oder ob sie nur ihre Behauptungen vorgetragen haben, die man bereits seit August 2019 im Spiegel lesen kann?

Sollte die Urteilsbegründung veröffentlicht werden, werde ich sie genau lesen und berichten.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

31 Antworten

      1. Als würden Opfer der Geheimdienste nicht an Herzinfarkt, Autounfall oder Selbstmord sterben, ohne dass wir je davon erfahren. Nur der FSB vergiftet seine Opfer mit dem tödlichsten Gift der Welt, das nur sie herstellen können, ohne das Opfer zu töten, oder schickt einen Trottel los, der am hellichten Tag in der Öffentlichkeit zuschlägt und sich in Tatortnähe festnehmen lässt. Das nützt natürlich den Russen, frag Bellingcat. 😜

            1. Sei froh. Solche Typen lüften mal durch in den muffigen bräunlich- diktatorphilen Hinterzimmern.
              Freilich wird das an der Irrelevanz von Pudeln und Subpudeln wenig ändern. Dazu ist das Weltbild zu geschlossen und in seiner singulär selbstverhetzten Sicht zu fern der Realitäten.
              Niemanden als „den Typen“ fällt zum Beispiel auf, welch stalinistischer Kindergarten-Propaganda sich Röper hier bedient.
              Mit Freuden zerpflückte ich es; allein, ich hab was auf dem Herd …

              1. Das Zerpflücken geschieht immer nur in deiner Einbildung. Sicher kommt es wie überall mal zu kleinen Fehlern, die aber absolut vernachlässigbar sind und dem Ganzen keinen Abbruch tun. Aber leg mal los, ich zerpflücke dich auch mit Freuden. 😉

  1. Beim Spiegel wie auch bei anderen großen Mainstream-Käseblättern sitzt der Verfassungsschutz/BND
    mit im Boot. Es gibt für jeden relevanten Artikel immer die kurze Leitung zu diesen Staatsspitzeln, die den entsprechenden Artikeln die fingierten „Beweise“ liefern.

    Es ist wie es ist … ;-/

  2. Zur Frage der Unabhängigkeit des Gerichts möchte ich noch die Information nachschieben, dass dieser Fall vor dem „Staatsschutzsenat“ des Berliner Kammergerichts verhandelt wurde. Man kann davon ausgehen, dass Richter, die dem Staatsschutzsenat angehören, etwas anders ticken als Mitglieder normaler Strafrechtskammern. Bei ihnen besteht sehr wahrscheinlich eine große weltanschauliche Nähe zu den Staatssicherheits-Behörden. Juristische Maximen wie „in dubio pro reo“ oder eine strenge Beweispflicht vor einer Verurteilung zählen für solche Gerichte wohl weniger als das unterstellte Schutzinteresse des Staates. Die Gelegenheit, den Russen mal wieder eine auszuwischen, lässt man sich in diesen Kreisen nicht entgehen.

  3. Es war einmal:
    „Gerichtsverfassunsgesetz GVG §15 bis 1.10.1950: (1) Die Gerichte sind Staatsgerichte. (2) […] Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit [des deutschen Landes], in welchem sie ausgeübt wurde. […]“ https://lexetius.com/GVG/15,2
    Heute:
    GVG § 15 : weggefallen. https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html

    So ein Privatgericht kann sich sonst etwas als Begründung einfallen lassen, und sie haben sich eben bei ihren Kunden Spiegel/Bellingcat bedient. Jede andere „Begründung“ hätte denselben wert da es sich um reine Fantasieurteile handelt die im Grunde genommen PR sind.

    1. Worauf willst du genau hinaus? Habe ich dich richtig verstanden, dass du eher Privatsgerichte bevorzugst, die in der heutigen Zeit Urteile eventuell anders gefällt hätten?

      Als Libertärer bzw. Anarchist wäre das mein Traum, der Staat ist die Ursache allen Übels. Gäbe es konkurrenz in der Rechtsprechung, dann würde die heutige Situation anders aussehen. Der Staat hat das Monopol auf die Rechtsprechung.

      Hab ich dein Kommentar also richtig verstanden? Du meinst also, dass man damals das Gesetz erlassen hat, das die Gerichte nur in die Hand des Staates legt im Jahre 1950? Ja das ist der Tod der Wahrheit, ein Monopol wurde damit errichtet.

      Habe ich alles richtig verstanden? Danke

  4. Ich kann „IHNEN“ ja schon gar nicht mehr sauer sein, dass sie uns nach Strich und Faden belügen – das haben Regierungen immer getan, es ist also von ihnen zu erwarten und wäre eher absonderlich, wenn es nicht so wäre.
    Was mich aber immer noch und immer mehr empört, ist, dass „SIE“ uns für sooo furchtbar dämlich halten, dass „SIE“ glauben, sie könnten uns jeden Shice erzählen.
    „Scheffe, was sollen wir dazu sagen?“
    „Ist doch egal. Der Pöbel frisst jeden Dreck, wenn er in den Qualitätsmedien steht. Denken Sie sich irgendwas aus. Je kruder, desto besser. Die schlucken eine Bankstermarionette als Kandisbunzler, einen Pharmalobbyisten als Gesundheitsminister, eine Hilfsschülerin als Außenministerin. Sie glauben sogar, dass man 3 Wolkenkratzer mit 2 Flugzeugen und entgegen die Gesetze der Physik einstürzen lassen kann oder dass ihre Freiheit am Hindukusch verteidigt wird.
    Eigentlich ist es doch ein nettes Spiel: Wann wird der Pöbel wohl doch anfangen zu zweifeln? Wenn wir Superman, Spiderman, Batman, und Micky Mouse als Weltenretter auftreten lassen? Hm, sollten wir spaßeshalber vielleicht mal probieren…
    Aber für diesmal reicht es ja, wenn wir behaupten, wir hätten alle möglichen russischen Datenbanken gehackt (zum wievielten Mal jetzt eigentlich?) und könnten leider, leider nur schlecht gemachte Ausdrucke als „Beweismittel“ vorlegen. Die Leute werden das schon schlucken. Wird echt langsam langweilig, sich mit dieser Dummheit ständig herumzuschlagen. Wo bleibt mal ein ernst zu nehmender Gegner? … Aber was soll’s. Also los, spielen wir’s noch mal, Sam!“

  5. Apropos Spiegel. Vergleichbar makaber scheint auch die dubiose Rolle von ‚FRONTAL21‘, die angebliche Morddrohungen gegen den sächsischen MP publiziert haben. Auch hier beweist sich seitens unserer bezahlten Medien ein erbärmlichen Blockwart-Tun, was vor 80 Jahren direkt zu Freisler & Fallbeil geführt hatte und heute zu Dresdner Hausdurchsuchungen und dem Einsammeln von Armbrüsten. Wie blöd. Diese sog. ‚Zeitgenossen‘ bewahren solche Handwaffen offen auf und pöbeln darüber im Web. Gefahr für Herrn Kretschmann sollte doch wohl ein bissel anders – irgendwie konspirativer – aussehen. Aber billig zu kaufende Seelen glauben mittlerweil‘ jeden durchgetretenen Schmarren.

  6. Ich kann noch etwas aus meiner persönlichen Erfahrung beisteuern:

    vor 26 Jahren haben in Hannover die Verbrecher von der Antifa einem Buchhändler das Auto abgebrannt, weil er Bücher verkaufte, die denen nicht paßten.
    Ich habe einige, absolut eindeutige Indizien zusammengetragen und an die Staatsanwaltschaft geschickt, mit der Aufforderung dem nachzugehen.
    Nach einigen Wochen bekam ich ein herablassendes, arrogantes Schreiben, daß ich mich völlig im Irrtum befände und von der Sache die Finger lassen sollte, soso…
    Ich bin nie in der Öffentlichkeit aufgetreten, aber auf einmal wurden mein Name und meine privaten Unternehmungen auf einmal in den örtlichen Antifa-Blättern veröffentlicht – es gibt nur eine Stelle, die meine Daten an dieses Gesindel hat weitergeben können – die Staatsanwaltschaft !

  7. Das Urteil bei dem Mord im Tiergarten ist zweifelsfrei ein politisches. Nicht dass ich gegen die Verfolgung von Mordanschlägen wäre, aber die Art und Weise, wie genau dieser Fall von Seiten der Staatsmacht und der Medien aufgeblasen wurde, lässt gar keinen anderen Schluss zu. Hätte sich der Richter bei den zahllosen Drohnenmorden, die auch noch von deutschem Boden ausgehen, jemals echauffiert, könnte man vielleicht anderer Meinung sein. So aber weiß ich genau, wer dieses politische Gangstertum vertritt und dabei das eigene Volk in Geiselhaft nimmt.

  8. Alles richtig was im Artikel steht und ja, das Gericht hätte nichts Unbewiesenes ins Urteil aufnehmen dürfen. Allerdings bleibt dann noch die Frage im Raum stehen, warum ein russischer Bauingenieur im Berliner Tiergarten einen Georgier/Tschetschenen erschießen sollte.

    Soweit ich weiß gibt es da nämlich kein persönliches Motiv und wenn es das nicht gibt muss die Motivation ja anders gelagert gewesen sein. Ich will jetzt nicht der Spielverderber sein, man kann diese Frage aber nicht generell mit dem schlichten Verweis auf fehlende Beweise umschiffen und damit den Fall als gelöst betrachten.

      1. Ja, professineller wäre vermutlich gewesen, den Job einer Killerdrohne zuzuweisen.
        Offenbar arbeitet man in dem KGB-Nachfolgeclub noch gern mit den Methoden des vergangenen Jahrtausends.

        @die Schneise

        »Ich will jetzt nicht der Spielverderber sein,…«

        Zu spät, in diesen Forumskreisen reagiert man nachhaltig allergisch, sofern es jemand wagt, Vernunft an die Wirklichkeit zu lehnen …

        1. „Soweit ich weiß gibt es da nämlich kein persönliches Motiv und wenn es das nicht gibt muss die Motivation ja anders gelagert gewesen sein. Ich will jetzt nicht der Spielverderber sein, man kann diese Frage aber nicht generell mit dem schlichten Verweis auf fehlende Beweise umschiffen und damit den Fall als gelöst betrachten.“

          Ja, der Text strotzt vor Vernunft. Weil er nicht weiß, muss es anders liegen und mit der selben Vernunft kann man auch suggerieren, jemand würde den Fall als gelöst betrachten. Eine typische siebersuppe.

    1. Erst lesen wir uns in Ruhe das vollständige Urteil durch, wenn es denn verfügbar ist.
      Und dann sehen wir mal, ob die Geschichte in die Revision getrieben wird, also vor dem BGH landet – ich denke mal, daß das Rechtsmittel zur Verfügung steht.

      Und ich würde, wenn ich suchen müßte, bei den Opfern „des Opfers“ suchen…

      Ich meine wenn die Bundesrepublik einem Subjekt vom Schlage eines Halsabschneiders des IS Asyl gewährt, also eine über die Kanäle der Sicherheitsdienste geforderte Auslieferung rundweg ablehnt, dann zieht das natürlich ggf. Leute an, die mit dem noch eine Rechnung offen haben…Und der Kaukasus ist da etwas anders gestrickt…
      Und auch „der Russe“ soll ja im extremen Einzelfall ungewöhnlich familiäre Züge offenbaren und auf unsere „schöne neue Zivilgesellschaft“ scheißen, wenn’s ihm zu dicke anstinkt – siehe das tragische, und im damaligen Zusammenhang sicher nicht zu rechtfertigende, Schicksal eines schweizerischen Fluglotsen …

  9. Was noch hinzu kommt: Selbst wenn in der Urteilsbegründung oder anderweitig Beweise auftauchen sollten, dass die russische Regierung den Mord beauftragt haben sollte: Wo ist das Problem?

    Seit vielen Jahren wissen und akzeptieren wir, dass Staaten das Recht haben, in aller Welt nach Belieben Menschen um zu bringen, die sie als „Terroristen“ bezeichnen. Wir akzeptieren sogar – Beispiel Kabul vor einigen Monaten – das beim Versuch, „Terorristen“ zu ermorden, unbeteiligte Zivilisten ermordet werden.

    Wie viele US-Diplomaten hat die Bundesregierung schon ausgewiesen, um ein Zeichen zu setzen, dass Deutschland solche Verletzungen der Menschenrechte, solche Selbstjustiz, so eine Missachtung der Hoheitsrechte anderer Länder aufs Schärfste verurteilt?

  10. _____://twitter.com/thesuingone/status/1327283043485315072

    „Ein Telefonat mit einem sehr ehrlichen Verwaltungsrichter: „Hier traut sich niemand, in einen Beschluss zu schreiben, dass es an einer Gesetzesgrundlage fehlt. Karriere isch dann over.“ #Corona #Wesentlichkeitstheorie”

  11. Bei besagtem Weimarer Richter war es sogar mehrfach zu Durchsuchungen gekommen.
    _____://reitschuster.de/post/sensationsrichter-von-weimar-gestern-8-razzien-im-direkten-umfeld/

    Außerdem war der Richter danach massivem Mobbing ausgesetzt.
    _____://reitschuster.de/post/nach-weimarer-corona-urteil-medien-mobbing-gegen-richter/

    In dem Zusammenhang gab es auch Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Kandidaten der damals noch kommenden Bundestagswahl.
    Hat vielleicht jemand Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 eingelegt und dies dort thematisiert?

    1. Rn. 147:
      „Zunächst lag dem Abgleich eine Vadim K. zeigende Porträtaufnahme aus der Fahndungsdatenbank der Berliner Polizei zugrunde. Dieses Bild stammt von russischen Polizeibehörden. Die Aufnahme haben diese im Rahmen einer internationalen Fahndungsmitteilung vom 23. April 2014 in die Interpol-Datenbank eingestellt. Ihr lag eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme der Russischen Föderation vom 21. April 2014 zugrunde. Anlass dafür war die Ermordung von N. in der Nacht des 19. Juli 2013 in Moskau, wie sich auch aus der ergänzenden Fahndungsmitteilung vom 30. Juni 2014 sowie dem Vermerk der Verbindungsbeamtin des Bundeskriminalamtes in Moskau vom 31. Januar 2020 ergibt. Gesucht wurde nach Vadim K., geboren am 10. August 1965 in der Region Chimketskiy. Darüber hinaus hat auch das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation zu der Fahndungsausschreibung in ihrer Antwort vom 13. Mai 2020 auf das deutsche Rechtshilfeersuchen vom 19. Februar 2020 mitgeteilt, dass gegen Vadim K. wegen Mordes ermittelt worden sei.“

      Der FSB soll sich tatsächlich einen polizeilich international steckbrieflich gesuchten (mutmaßlichen) Mörder zum Gehilfen gemacht haben?!

      Rn. 239:
      „Die Überzeugung, dass es sich um einen Auftragsmord handelte, stützt der Senat auf den Umstand, dass sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass sich der Angeklagte und das Tatopfer kannten. Es war auch ansonsten keinerlei persönliches Motiv des Angeklagten für die Tötung feststellbar. Darüber hinaus spricht aber auch die professionelle Tatvorbereitung sowie -durchführung für einen Auftragsmord. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die (staatliche) Legendierung, aber auch die umfangreiche Mithilfe durch Tathelfer in Berlin hervorzuheben. So musste das Opfer vor der Tat ausspioniert werden, um anhand seiner Lebensgewohnheiten eine Gelegenheit zur Tatausführung aufzutun. Darüber hinaus wurde der Angeklagte zur Überzeugung des Senats erst bei seiner Anreise am 22. oder 23. August 2019 vor Ort mit einer Tatwaffe, insgesamt drei Kleidersätzen zur Tarnung und dem bei der Tat benutzten Fahrrad ausgestattet. Auch haben Tathelfer am Tag vor der Tat den Elektroroller am Holsteiner Ufer als Fluchtfahrzeug für den Angeklagten bereitgestellt.“

      Rn 246:
      „Die Russische Föderation unternahm jedoch nichts, um auch nur irgendeinen Beleg für die Existenz des Vadim S. zu erbringen. Dazu hätte es, wenn sie denn nicht Auftraggeberin der Tat gewesen wäre, hingegen ganz erheblichen Anlass gegeben. Stattdessen wurde eine außenpolitische Krise im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland in Kauf genommen und Wirtschaftsbeziehungen gefährdet.“

      Komisch: Ich suche einen Mörder, bin nun froh, daß ihn ein anderer unter falschem Namen gefunden hat und soll nun diese falsche Identität bestätigen? – Also bitte liebes Kammergericht …

      Rn. 278:
      „Nach alledem besteht zur Überzeugung des Senats kein Zweifel daran, dass die Zentralregierung der Russischen Föderation den Auftrag zur Liquidierung des T. Ka in Berlin erteilt hat. Die Überzeugung beruht vor allem auf der staatlichen und tatzeitnahen Legendierung des Angeklagten, welche nur mit Wissen und Hilfe staatlicher russischer Stellen möglich war. Zudem sah die Russische Föderation im Opfer einen „Staatsfeind“, dessen Liquidierung sie als gerechtfertigt ansah. Dies wird durch die Äußerungen der russischen Zentralregierung nach dem Anschlag in Nazran, durch das Schreiben aus dem Jahr 2012 und die Erklärungen Präsident Putins kurz nach der Tat belegt. Anhaltspunkte für alternative Auftraggeber etwa aus dem islamistischen Kontext oder dem Bereich der organisierten Kriminalität haben sich demgegenüber nicht ergeben. Zudem verfügt die Russische Föderation über die logistischen Möglichkeiten, die Tat auch im Ausland akribisch vorzubereiten und durchzuführen. Organisationen wie der russische Geheimdienst FSB und die paramilitärische Organisation „Vympel“ waren zu solch einer Tat ohne Weiteres in der Lage.“

      Aha, andere sind also zu blöde dafür.
      Also bitte liebes Kammergericht …

      Besonders wird die Zentralregierung der Russischen Föderation hierfür einen steckbrieflich gesuchten (mutmaßlichen) Mörder einsetzen.
      Es kann ja auch gar nicht sein, daß ein deutscher Polizist sich an das Fahndungsersuchen erinnert und den Täter (versehentlich) vor der Tat festnimmt.
      Tolles Zeugnis, das da das Berliner Kammergericht unserer Polizei und unseren Geheimdiensten ausstellt.
      Hingegen wird der russische Geheimdienst in den Himmel gelobt.

      und nun Rn. 281:
      „Nicht mit letzter Sicherheit festzustellen war hingegen eine Zugehörigkeit des Angeklagten zu einer konkreten staatlichen Institution, auch wenn eine Mitgliedschaft im FSB oder bei „Vympel“ sehr wahrscheinlich ist.“

      Also vielleicht doch nicht der russische Staat?

      aber dann Rn. 284:
      „Schlussendlich ist der Senat auf Grundlage der vorliegenden Beweise zwar nicht in der Lage, eine Zugehörigkeit des Angeklagten zum FSB oder „Vympel“ eindeutig festzustellen. Allerdings begründet das Zusammenspiel dieser Beweise die zweifelsfreie Überzeugung, dass der Angeklagte die Tat im Auftrag und als Mitglied des staatlichen Sicherheitsapparates der Russischen Föderation verübte.“

      Weil andere sind ja zu blöde dafür.

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