Innenministerin Faeser will ein Grundprinzip des Rechtsstaates abschaffen

Im Rechtsstaat gibt es ein Grundprinzip, das ist die Unschuldsvermutung (dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten), was bedeutet, dass jeder Mensch solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Die Beweislast, also die Schuld eines Beschuldigten nachzuweisen, ist die Aufgabe des Anklägers. Diese Grundprinzip des Rechtsstaates ist in Artikel 11 Absatz 1 … Innenministerin Faeser will ein Grundprinzip des Rechtsstaates abschaffen weiterlesen