Hat der Prozess etwas mit Trump oder Russland zu tun? Nein? Ist dem Spiegel doch egal!

Erster Prozess in Russlandaffäre“ heißt es in der Überschrift des Spiegel. Dabei geht es in dem Prozess weder um Russland, noch um Trump. Es geht – ganz banal – um Steuerhinterziehung und Betrug in Fällen, die mit Trump oder Russland nichts zu tun haben. Trotzdem ist dem Spiegel jeder Vorwand recht, um das ewige Mantra der „Russlandaffäre“ am Laufen zu halten.
Und unter der Überschrift kann man lesen „Drei von Donald Trumps Ex-Beratern erklärten sich in der Russlandaffäre schuldig.“, was ebenfalls unwahr ist. Sie bekannten sich zwar schuldig, aber nicht in der „Russlandaffäre“ sondern auch wegen anderer Vorwürfe, wie der Spiegel selbst am 23. Februar schrieb: „Im vergangenen Jahr hatte der Sonderermittler Manafort und Gates bereits wegen Geldwäsche und Steuervergehen im Zusammenhang mit ihrer früheren Lobbyistentätigkeit für prorussische Kräfte in der Ukraine angeklagt – auch in diesen Punkten besteht kein bislang erkennbarer direkter Zusammenhang mit der Russlandaffäre.
Und die Vorwürfe gegen andere Angeklagte haben nichts mit Russland zu tun, wie man am 23. Februar im Spiegel lesen konnte: „Mueller hat bislang insgesamt vier frühere Berater Trumps angeklagt. Neben Gates und Manafort sind dies der frühere Nationale Sicherheitsberater Michael Flynn und der ehemalige außenpolitische Wahlkampfberater George Papadopoulos. Beide haben sich der Falschaussage gegenüber den Ermittlern schuldig bekannt
Das bedeutet, dass der Spiegel, obwohl er selbst vor kurzem darüber berichtet hat, dass „kein bislang erkennbarer direkter Zusammenhang mit der Russlandaffäre“ besteht, heute schreibt „Drei von Donald Trumps Ex-Beratern erklärten sich in der Russlandaffäre schuldig„.
 
Was ist das, wenn nicht bewusstes verbreiten von Unwahrheiten? Hofft der Spiegel, dass seine Leser schon vergessen haben, was er früher geschrieben hat?
Dies folgt dem alten Muster aus dem Handbuch für Propaganda: „Werfe so viel Dreck wie möglich, irgendwas bleibt schon hängen“ und „wiederhole eine Unwahrheit ständig, denn ständige Wiederholung führt dazu, dass die Menschen etwas unwahres für wahr halten“
Im weiteren Verlauf wird dann im Artikel viel banalales über den Prozess und die Vorwürfe berichtet, wobei das Wort Russland nicht fehlen darf, selbst wenn es um die Ukraine geht: „Bei diesen Geschäften – meist mit russischen Oligarchen und pro-russischen Politikern in der Ukraine – soll er bis zu 75 Millionen Dollar unter dem Tisch verdient haben.
Mir ist nicht bekannt, dass Manafort vorgeworfen wird, Geschäfte mit russischen Oligarchen gemacht zu haben und es ist auch recht unwahrscheinlich, denn er war bezahlter Lobbyist des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Janukowitsch und sollte für ihn politische Unterstützung im Westen organisieren, was bekanntermaßen nicht geklappt hat.
Aber solche Details sind für den Spiegel unwichtig.
Man kann im Artikel auch noch lesen: „Trotzdem: Auch wenn das direkt nichts mit Trump zu tun hat, erwuchs dieses Verfahren doch aus den Ermittlungen Muellers, bei denen der über die früheren Aktivitäten Manaforts stolperte. Sollten seine Staatsanwälte diesen Prozess gewinnen, dann kann Trump ihnen kaum mehr eine „Hexenjagd“ vorwerfen.
Warum sollte Trump nicht mehr von einer Hexenjagd sprechen können, wenn Manafort verurteilt wird? Von Hexenjagd spricht Trump im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Unterstützung durch Russland im Wahlkampf. Und darum geht es ja bei diesem Prozess nicht. Wenn Leute im Team von Trump Steuern hinterzogen haben oder ähnliches, so ist dies nicht Trump anzulasten, denn er hatte ja nicht einmal mit Geschäften zu tun, um die es im Prozess geht.
Es bleibt zu bemängeln, dass der Spiegel hier wieder mit verwirrenden Überschriften arbeitet. Er bezeichnet einen Prozess als Teil der „Russlandaffäre“, der nichts damit zu tun hat. Er suggeriert, dass andere sich schon schuldig bekannt haben, ohne mitzuteilen, dass ihre Schuldeingeständnisse ebenfalls nichts mit der „Russlandaffäre“ zu tun haben. Der Spiegel verwirrt seine Leser, führt sie auf falsche Fährten, aber er informiert nicht.
Nun könnte man einen Zusammenhang darin sehen, dass diese Anklagen aus den Ermittlungen des Sonderermittlers Mueller herrühren, der in der „Russlandaffäre“ ermittelt und man könnte meinen, das es daher in Ordnung ist, diesen Prozess als Teil der „Russlandaffäre“ zu sehen.
Da gebe ich folgendes zu bedenken: Stellen Sie sich vor, ein Kommissar ermittelt gegen Herrn A wegen Mordes. Im Zuge der Ermittlungen stellt sich heraus, dass der Freund von Herrn A, Herr B, der nichts mit dem Mord zu tun hat, Steuern hinterzogen hat. Wenn nun Herr B wegen Steuerhinterziehung vor Gericht kommt, darf man dann sagen, dies wäre der erste Prozess in einem Mordfall? Wohl kaum.
An diesem Beispiel sieht man mal wieder, wie der Spiegel arbeitet.
Übrigens noch ein Wort zur sogenannten „Russlanaffäre“. Bisher gibt es dazu nichts belastbares, wenn Sie z.B. mehr über die ewig wiederkehrenden Vorwürfe gegen russische Hacker wissen möchten, finden Sie dazu in folgenden Beiträgen weitere Informationen:

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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