EU vs. Polen

Der Machtkampf zwischen Brüssel und Warschau: Wie berechtigt sind die Vorwürfe der EU?

Die EU protestiert gegen einen polnischen Gerichtsentscheid, der polnisches Recht über das Recht der EU stellt. In Brüssel wird gefordert, Polen die Finanzierung zu entziehen, sogar von einem Polexit ist die Rede. Worum geht es dabei und wie berechtigt sind die Vorwürfe der EU?

Um zu sehen, wie berechtigt die Vorwürfe aus der EU gegen Polen sind, müssen wir uns die Vorgeschichte anschauen und auch überprüfen, ob die EU in vergleichbaren Fällen ähnliche Vorwürfe erhoben hat.

Worum es geht

Die EU wirft Polen vor, dass es die Rechtsstaatlichkeit aushebelt, weil die Regierungspartei zu großen Einfluss auf die Auswahl der polnischen Verfassungsrichter hat. Der Vorwurf der EU lautet, dass die Regierungspartei sich so auch zum Herrn über die Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichtes macht und dass dessen Urteile daher den politischen Willen der Regierung wiedergeben, anstatt sich an Recht und Gesetz zu orientieren.

Diesem Vorwurf kann man nicht ernsthaft widersprechen, denn wenn Verfassungsrichter von der Regierung ernannt und auch wieder entlassen werden können, dann ist es logisch, dass der Rechtsstaat in Gefahr ist, weil die Richter natürlich wissen, welche Urteile von ihnen erwartet werden, wenn es um politische Klagen und Prozesse geht. Daher hat die EU mit ihren Vorwürfen natürlich recht.

Die Frage ist aber, ob die EU bei allen Ländern so strenge Maßstäbe anlegt, wie bei Polen. Oder ob es eher darum geht, dass der EU Regierungen wie die polnische oder die ungarische nicht gefallen, weil sie sich in vielen Fragen gegen den politischen Kurs der EU stellen, siehe Verteilung von Flüchtlingen in Europa, LGBT- und Gender-Propaganda und andere Themen.

Mit anderen Worten: Geht es der EU wirklich um Rechtsstaatlichkeit oder um politische Macht?

Misst die EU mit zweierlei Maß?

Um diese Frage zu beantworten, genügt ein Blick nach Deutschland. Auch in Deutschland sucht die Regierung die Richter des Verfassungsgerichts aus. Zwar werden sie in Deutschland von beiden Kammern des Parlamentes gewählt, aber von einer Unabhängigkeit der Verfassungsrichter von der Politik kann in Deutschland nicht die Rede sein, zumal die meisten Verfassungsrichter in Deutschland vorher in Parteien aktiv waren oder sogar politische Ämter innehatten.

Besonders deutlich wird das beim derzeitigen Präsidenten des deutschen Verfassungsgerichtes. Stephan Harbarth ist Wirtschaftsjurist, aber kein Verfassungsrechtler. Er hat auch nie als Richter gearbeitet, sondern war Partner bei Anwaltskanzleien, die die beschuldigten Banken des Cum-Ex-Skandals oder VW in der Abgasaffäre vertreten haben. Außerdem ist er CDU-Mitglied und war vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter 2018 neun Jahre Abgeordneter des Bundestages, wobei er für seine Tätigkeit als Anwalt insgesamt mehrere Millionen Euro als Einkommen aus Nebentätigkeiten gemeldet hat. Er war de facto ein Lobbyist der Konzerne, die die Anwaltskanzleien, für die er vorher gearbeitet hat, vertreten haben.

2018 wurde er zum Verfassungsrichter ernannt, obwohl er die nötigen Voraussetzungen zunächst gar nicht erfüllt hat, denn er war ja kein Richter, sondern Anwalt. Es gibt aber einen Trick, denn wenn jemand zwar kein Richter, aber dafür Honorarprofessor an einer Uni ist, dann kann er auch Richter am Bundesverfassungsgericht werden. Und wie es der Zufall wollte, wurde Harbarth im März 2018 Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und hatte damit die nötige Qualifikation und er konnte im November 2018 zum Verfassungsrichter gewählt werden.

Seine im Eiltempo und offensichtlich von Seilschaften der CDU durchgedrückte Ernennung zum Honorarprofessor war sehr umstritten und die Uni schweigt sich trotz Kritik und Nachfragen dazu aus, welche zwei Gutachten Harbarths Befähigung zur Honorarprofessur bestätigt haben.

2020 endete die Amtszeit des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und am 15. Mai 2020 wurde Harbarth Präsident des Verfassungsgerichtes. Auch das sorgte in Fachkreisen für Kritik, denn seine Verwicklungen in die Cum-Ex-Skandale und die VW-Abgasaffäre ließen Zweifel nicht nur an seiner Befähigung zu dem Amt, sondern an seiner Überparteilichkeit insgesamt aufkommen. Hinzu kam, dass er als Abgeordneter gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen haben dürfte, weil er bis zu 100.000 Euro monatlich als Anwalt verdient hatte. Abgeordnete sollen aber – laut Abgeordnetengesetz – die meiste Zeit ihrer Tätigkeit für das Abgeordnetenmandat aufwenden und nicht im Hauptberuf etwas anderes tun.

T-Online zum Beispiel berichtete über den Streit um die Ernennung von Harbarth unter anderem:

„Was ungewöhnlich ist: Dazwischen liegen vier gescheiterte Verfassungsklagen gegen Harbarths Wahl ans Gericht, eine angekündigte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und eine Petition, die aufrief, ihn nicht auch noch zum Präsidenten zu wählen. (…) Im Kern geht es um die Nähe zu Konzernen, um Geld, fehlende Transparenz und Konflikte mit dem Abgeordnetengesetz. Es geht aber auch um die Frage, welchen Eindruck die Wahl des Politikers an die Spitze des Gerichts macht.“

Mehr Details zur Personalie Hartbarth finden Sie in einem Video, das ich am Ende dieses Artikels verlinkt habe und in dem alle Angaben mit Quellen angegeben sind.

Gute Richter, böse Richter

Harbarths Ernennung hätte in der EU eigentlich auch eine ähnliche Entrüstung hervorrufen müssen, wie die Vorgänge in Polen. Ganz offensichtlich ist Hartbarth auf Wunsch der deutschen Regierungspartei ins Amt geschoben worden und außerdem sind seine Interessenkonflikte offensichtlich. Hinzu kommt: Wie wahrscheinlich ist es, dass Hartbarth nun Gesetze seiner Partei (an denen er als Abgeordneter vielleicht sogar maßgeblich beteiligt gewesen ist) als verfassungswidrig erklärt, wenn gegen sie geklagt wird? Aber die EU hatte nichts zu beanstanden.

Hartbarth ist nämlich ein Garant dafür, dass das Bundesverfassungsgericht nur solche Entscheidungen trifft, die der EU-Politik entsprechen. Besonders eifrig ist er dabei, die Coronapolitik der Bundesregierung zu schützen, denn er hat praktisch alle Verfassungsbeschwerden gegen die Maßnahmen und Gesetze zum Thema Corona abgeschmettert. Es ist für die Bundesregierung wirklich eine glückliche Fügung des Schicksals, dass er im Mai 2020 – pünktlich zum Beginn der Pandemie – ins Amt gekommen ist.

In seiner Rolle als oberster deutscher Richter, der natürlich vollkommen unabhängig von der Regierung ist, verteidigt Harbarth das „Corona-Management“ der Bundesregierung sogar in den Medien:

„Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat angesichts wachsender Kritik an der deutschen Corona-Politik um Verständnis für die Verantwortlichen geworben. (…) „Wenn man aber unter Zeitdruck und unter Unsicherheit entscheiden muss, besteht immer die Gefahr von Fehlern.“ Die Verantwortlichen müssten ihre Entscheidungen mit dem Kenntnisstand von heute treffen. Die Bewertung dieser Entscheidungen erfolge dann aber oft einige Wochen später auf Grundlage eines ganz anderen Kenntnisstandes.“

Selbst wenn wir dieser Aussage, dass Fehler bei in Eile getroffenen Entscheidungen möglich und verständlich sind, zustimmen wollten, müsste aber doch eine Entscheidung, die sich später als falsch herausstellt, vom Verfassungsgericht korrigiert werden, oder nicht? Das sieht Hartbarth aber nicht so, denn mit dem Verweis auf „Zeitdruck“ rechtfertigt Hartbarth alle Entscheidungen der Regierung und schmettert alle Verfassungsbeschwerden gegen sie ab.

Das ist ganz im Sinne der EU, die auch alle Entscheidungen über strenge Corona-Maßnahmen toll findet.

Wenn aber das polnische Verfassungsgericht Urteile fällen könnte, die der EU-Politik nicht gefallen, dann werden die großen Geschütze hervorgeholt und es wird mit dem Entzug aller EU-Gelder gedroht.

Man sieht also ganz deutlich, dass es bei dem Streit zwischen Brüssel und Warschau nicht um juristische Fragen oder gar den Rechtsstaat geht, sondern darum, die gewollte politische Linie der EU notfalls mit aller Gewalt durchzudrücken. Demokratie à la EU eben.

Nationales Recht und EU-Recht im Demokratiecheck

Bei dem aktuellen Streit geht es aber noch um mehr. Das polnische Verfassungsgericht hat am 7. Oktober eine Entscheidung gefällt, die der EU gar nicht passt. Der Spiegel berichtete:

„Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden, dass einige Gesetze der Europäischen Union im Konflikt mit der polnischen Verfassung stehen. Konkret geht es um Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet. (…) Das Gericht erklärte nun in seiner Urteilsbegründung, dass die EU-Mitgliedschaft des Landes und die Unterzeichnung der Verträge nicht gleichbedeutend mit der Übertragung der obersten rechtlichen Autorität an EU-Gerichte seien. Die Unterzeichnung der Verträge bedeute nicht, dass Polen seine Souveränität an die EU abtrete, hieß es.“

Es geht also um die Frage, was wichtiger ist: Die Verfassung eines Mitgliedsstaates der EU oder die Entscheidungen der EU-Kommission. Denn im Kern geht es darum, dass die EU-Kommission Regelungen erlassen kann, die den Gesetzgebungen – und sogar den Verfassungen – der Mitgliedsstaaten widersprechen. Und gemäß den Verträgen der EU muss dann EU-Recht angewendet werden und nicht nationales Recht. Genau dem aber hat das polnische Verfassungsgericht widersprochen.

Das Demokratieverständnis in Brüssel

Die EU betont immer, sie sei der Hort der Demokratie (ok, nach den USA natürlich). Aber was ist denn demokratischer entstanden? Ein nationales Gesetz, das von einem gewählten Parlament beschlossen wurde? Eine nationale Verfassung, die in vielen EU-Staaten (aber nicht in Deutschland) per Volksabstimmung angenommen wurde? Oder EU-Richtlinien, die in Brüssel von Beamten erarbeitet und von der (von niemanden demokratisch gewählten) EU-Kommission beschlossen wurden?

Für die EU-Kommission unter der Oberdemokratin von der Leyen ist die Sache klar: Die Entscheidungen aus Brüssel stehen über den Gesetzen und den Verfassungen der Mitgliedsstaaten.

Daran bestätigt sich meine eben aufgestellte These, dass es im Streit der EU mit Polen (oder Ungarn) nicht um Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit geht, sondern dass es der EU um Macht und um die Durchsetzung ihrer politischen Vorstellungen geht. Dabei stören demokratisch gewählte Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten, wenn sie eine andere Meinung haben als Brüssel. Das ist das Demokratieverständnis in Brüssel, und das ist ganz nach dem Geschmack von Ursula von der Leyen.

Die EU bläst zum Angriff

Ebenfalls am 7. Oktober hat der Spiegel gemeldet, dass die EU nun zum Angriff gegen Polen übergeht:

„Brüssel werde »alle Mittel« ausschöpfen, damit das EU-Recht in Polen gewahrt bleibe, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Das Prinzip, wonach EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe, sowie der bindende Charakter von Entscheidungen der EU-Justiz seien zentral für den Staatenbund.“

Und einen Tag später zitierte der Spiegel die Vorzeigedemokratin von der Leyen so:

„Die EU sei »eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts«, erklärte die EU-Kommission keine drei Stunden nach der Verkündung des Urteils in Warschau. Sie werde »nicht zögern, ihre vertraglichen Befugnisse einzusetzen, um die Integrität des Unionsrechts und seine einheitliche Anwendung zu sichern.« Was das bedeutet, buchstabierte die Brüsseler Behörde zwar noch nicht aus. Doch der Druck auf die Kommission, eine harte Reaktion zu zeigen, steigt.“

Man sieht eindeutig, dass nur um die Machtfrage geht. Die EU will ihre Vorstellungen über „Werte“ durchsetzen und wenn demokratisch gewählte Parlamente demokratisch Gesetze erlassen, die Brüssel nicht passen, dann ist Demokratie nicht gewünscht. Aber wozu fabuliert Brüssel dann noch von Demokratie, wenn es sich so offen gegen demokratische Entscheidungen stellt und auf der Durchsetzung seiner von nicht demokratisch gewählten und nicht demokratisch legitimierten Beamten und Kommissaren pocht?

Demokratie in der EU

Es klingt böse, aber dieses Beispiel zeigt, dass zumindest die EU nichts weiter ist als eine selbsternannte Scheindemokratie. Wer dem widerspricht und auf das EU-Parlament verweist, der sei daran erinnert, dass das EU-Parlament keineswegs in demokratischen, also „freien und gleichen Wahlen“, gewählt wird, sondern dass die Wählerstimmen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich gewichtet werden. Von einer „gleichen Wahl“ kann also keine Rede sein – und damit per Definition auch nicht von einer demokratischen Wahl.

Hinzu kommt, dass es sogar egal ist, ob das EU-Parlament demokratisch gewählt wird, oder nicht. Der Grund ist, dass das EU-Parlament so wenig Rechte und Befugnisse hat, dass man es nur als „Scheinparlament“ bezeichnen kann. Das EU-Parlament hat sogar weniger Rechte als der Reichstag unter Kaiser Wilhelm und meines Wissens bezeichnet niemand das deutsche Kaiserreich als vorbildliche Demokratie. Zur Europawahl habe ich aufgezeigt, welche Befugnisse das EU-Parlament hat und vor allem welche es nicht hat, den Artikel finden Sie hier.

Die Entscheidungen in der EU werden nicht von Vertretern getroffen, die von den Menschen in der EU demokratisch gewählt wurden, sondern von Kommissaren, die nach Mauscheleien hinter verschlossenen Türen ernannt werden. Das EU-Parlament darf diese Kommissare, an deren Auswahl es nicht beteiligt war, danach absegnen.

Die Wähler werden nicht gefragt, weder bei der Frage, wer sie da in Brüssel regiert, noch wenn es um die Entscheidungen geht, die diese nicht-gewählten Kommissare treffen und die – so die EU – dann bindend für alle Mitgliedsstaaten und ihre Menschen sein sollen.

Kommt der Polexit?

Medien berichten nun, dass sogar der Austritt Polens aus der EU möglich sei. Und die Politiker in Brüssel laufen Amok und wollen Polen möglichst alle Zahlen aus Brüssel verweigern. Der Spiegel schreibt:

„Selbst Experten rätseln, wie Polen und die EU aus der Sackgasse herausfinden könnten. »Das Problem ist praktisch nicht aufzulösen«, sagt der Göttinger Europarechtler Alexander Thiele. Allenfalls theoretisch gebe es zwei Möglichkeiten. »Entweder die EU ändert ihre Verträge«, sagt Thiele, »oder Polen ändert seine Verfassung.« Doch beides sei vollkommen abwegig. Eine Änderung der EU-Verträge würde einen einstimmigen Beschluss aller Mitgliedsländer und in einigen von ihnen gar Referenden erfordern – vom politischen Willen ganz zu schweigen. Die Vorstellung, dass Polen seine Verfassung ändert, um sie EU-kompatibel zu machen, erscheint noch absurder.
Bliebe noch eine dritte Möglichkeit: der Austritt Polens aus der EU. Der Respekt vor EU-Recht sei nicht weniger als die »Geschäftsgrundlage« der EU, twitterte der Bielefelder Rechtswissenschaftler Franz Mayer. »Entweder sie gehen, oder sie ändern die polnische Verfassung.« Ohnehin sei das Gerichtsurteil in Wahrheit eine »politisch gesteuerte Eskalation der Regierenden gegen die EU und alle anderen Mitgliedstaaten«. Man könne es durchaus »als Erklärung gemäß Artikel 50 (Austritt aus der EU) interpretieren«, so Mayer.“

Die Frage ist gar nicht, wer bereit ist, wie weit zu gehen. Ich vermute, die EU wird versuchen, Polen möglichst viele Gelder zu sperren und in Polen Unzufriedenheit zu schüren. Einen Austritt Polens aus der EU will weder Polen, das die EU-Gelder nicht verlieren möchte, noch die EU, die ja auch gegen Brexit war. Die EU will mehr Macht und daher mehr Mitglieder, nicht weniger Mitglieder.

Die nächsten Wahlen stehen in Polen 2023 an. Die EU hat nun also viel Zeit, Unzufriedenheit in Polen zu schüren und darauf zu warten, dass die Polen die jetzige Regierung 2023 abwählen.

Als Oppositionsführer steht in Polen Donald Tusk bereit, ein strammer Vorkämpfer für den politischen Kurs der EU in allen Fragen, der den Brüsseler Stempel nicht erst trägt, seit er ihn als Präsident des Europäischen Rates sogar selbst mitgeprägt hat.

Natürlich kommt kein Polexit

Zwei Jahre sind aus politischer Sicht ein Wimpernschlag und die EU kann das Problem aussitzen und Polen zwei Jahre lang finanziell schikanieren und parallel zu Protesten aufrufen. Damit hat Tusk schon begonnen, wie der Spiegel berichtet hat:

„»Ich rufe alle, die ein europäisches Polen verteidigen wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen«, schrieb er am Donnerstagabend auf Twitter. »Nur gemeinsam können wir sie stoppen.« Tusk ist kommissarischer Vorsitzender von Polens größter Oppositionspartei, der liberalkonservativen Bürgerplattform.“

Dass der Spiegel in seinem nach dem Protest erschienen Artikel dann nicht über die Proteste selbst berichtet hat, hat einen einfachen Grund, den man zum Beispiel in der russischen Nachrichtenagentur TASS in einem Video sehen konnte: Es waren kaum 20 Menschen dem Aufruf gefolgt.

Aber das dürfte sich noch ändern, denn die Regimechange-Spezialisten rund um George Soros stehen bereit und werden ihre NGOs sicher aktivieren. Dass sie das können, wissen wir noch vom Maidan. Damals kamen am ersten Tag auch nur ein paar Dutzend Menschen auf den Platz, aber nach zehn Tagen Aktivitäten der NGOs von Soros und anderen waren es bereits zehntausende.

Einen Polexit werden die transatlantischen Regimechange-Spezialisten kaum zulassen.

Hier nun noch das versprochene Video über den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes.

"Merkels Mann für Karlsruhe" (1/2)

Nachwort: Ich bin in den meisten Fragen ein heftiger Kritiker der Politik der polnischen Regierung, aber es gibt eben nicht nur schwarz und weiß. Daher ist es kein Widerspruch, wenn ich bei einzelnen Themen (zum Beispiel der Frage, ob nationale Verfassungen über EU-Recht stehen sollten) die Meinung der polnischen Regierung teile.

In meinem neuen Buch „Das Ukraine Kartell – Das Doppelspiel um einen Krieg und die Millionen-Geschäfte der Familie des US-Präsidenten Biden“ enthülle ich sachlich und neutral, basierend auf Hunderten von Quellen, bisher verschwiegene Fakten und Beweise über die millionenschweren Geschäfte der Familie des US-Präsidenten Joe Biden in der Ukraine. Angesichts der aktuellen Ereignisse stellt sich die Frage: Ist eine kleine Gruppe gieriger Geschäftemacher möglicherweise bereit, uns für ihren persönlichen Profit an den Rand eines Dritten Weltkriegs zu bringen?

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

23 Antworten

  1. Warum darf denn die Bundesrepublik Deutschland keine internationalen Haftbefehle ausstellen?
    Ach ne, aber etwas andere Baustelle.

    Aber vielleicht sind die Polen ja gerissener als wir denken. Unsere Trauzeugin, geb. Polin, sagt das zumindest. Die sind Jahrzehnte lang gef***t worden, siehe http://www.pl-granica.pl, mit Ihren Grenzziehungen die immer gegen Ihren Willen gezogen wurden.
    Ich bin sowohl vor als auch nach EU Beitritt der Polen oft in der Region Lodz, Radom, Lublin bis Chelm unterwegs gewesen. Unterschied war mehr als nur bessere Fahrstrecke. In Warschau genau das gleiche.
    Denke die lassen sich die neue Infrastruktur bezahlen und dann-Adios

      1. Wenn Sie das ehemalige Mesopotamien oder auch das Zweistromland meinen liegen Sie richtig.
        PL hat fast nie aktiv mitgewirkt.
        D hat das schon gemacht.
        IRQ, IN, SY und KWT u. a. wurden von einer brit. polit. Beraterin zurecht geschnitten.

        Der Rest der Welt geht mir am A**** vorbei.

        1. Ja sicher darf sie (BRD) internationale Haftbefehle ausstellen. Nur die Staatsanwaltschaften nicht mehr, weil diese mal salopp gesagt nicht neutral ermitteln und verhaften können, weil sie Weisungen durch den jeweiligen Justizminister in den einzelnen Bundesländer folgen müssen. Die Staatsanwaltschaften müssen hierzu nunmehr ein Gericht hinzuziehen, das dann den Haftbefehl ausstellt…

  2. Die Partei von Donald Tusk kann man als Nachfolger von Solidarity Electoral Action betrachten.
    Dieses Parteienbündnis entstand durch US-Initiative um neoliberale Reformen und den EU- und NATO-Beitritt zu vollziehen.

    Aus dem Parteienbündnis ging aber auch die PiS Partei von Kaczynski hervor.

    Alles nur Theater.

  3. Es gibt durchaus Gründe, warum die EU versucht, die gesamten Kernkompetenzen an sich zu reißen. Die EU will ein Globalplayer sein, so wie die USA, Russland, China und später vielleicht noch Indien und Brasilien. Im Gegensatz zur EU haben diese Länder eine starke Zentralregierung, die die Außenpolitik lenkt. Wenn die EU da mithalten will, braucht sie auch eine starke Zentralregierung. Zumindest denken so die Macher der EU.

  4. Die Büchse der Pandora ist geöffnet ….. Nicht für Polen, sondern für die EU

    Natürlich geht es, wie der Verfasser es auch klar ausdrückt, um die reine Machtfrage. Machtdemonstration weitergehend von mir ausgedrückt, von durchgeknallten verkrachten Existenzen in Brüssel, welche NICHTS auf die Reihe bringen, als die EU wieder zur EWG zu machen… Gerade die „Uschi von der Flinte“, welche als Kommissionspräsidenten das Wesentliche eben nicht hat, nämlich das absolute Gespür für Mentalitäten wird in die Geschichte eingehen…. ( Der Vorgänger wäre erst mal nach Warschau geflogen und hätte 2 Flaschen Vodka mit den Jungs gesoffen…) und die „Möchtegerne-H….r spricht sogar von ihrer Macht, den Geldsack wieder einzuschließen….

    Nein. Jaroslaw Kaczynski denkt nicht an Polexit, sondern er ist ein Stratege „Erster Sahne“. Er handelte aus der Notwendigkeit heraus. Es bestand tatsächlich für ihn und seiner PIS die Gefahr, dass die EX-Verteidigungsministerin Deutschlands, ihn an die Wand gedrückt hätte.Dies, OHNE das er IN POLEN hätte viel machen können. Und so hat er das, was er schon hundertemale selbst gesagt hat, durch den Regierungschef beim Verfassungsgericht ordentlich formuliert angefragt. (Mehr hat er ja nicht gemacht.)

    Und nun – im Ergebnis – kämpft die „Flinte von der Uschi“ gegen den Staat Polen. Er selbst mit der Regierung kann sich nun erst mal zurücklehnen und alle quatschen lassen. Wobei natürlich es nicht mehr um Schwule und Lesben , nicht mal um die Sauerei an der Belarusgrenze geht, nicht mehr um Migranten allgemein, sondern die Interpretationen auf internationaler Ebene des Urteils des Polnischen Verfassungsgerichts, wird sich sehr bald schon auch auf die Politiker verlagern, die Europa und die demokratische Ordnung so sehen, wie er – Kaczynski- es selbst schon oft offen sagte. Dass in Italien durch Salvini, Marine Le Pen in Frankreich und die Vox-Partei in Spanien . Nicht zu vergessen die Ungarn.

    Und zurück nach Polen….

    Auch wenn die Richter des Verfassungsgerichts Piotr Pszczółkowski und Jaroslaw Wyrembak getrennte Urteile zum Urteil des Unionsrechts (sehr gut begründet) eingereicht haben…so ist das Urteil nun doch mal mehrheitlich ergangen und die Behörden MÜSSEN es umsetzen.

    Tja…und die ersten Journalisten “ lachen“ schon über den Europäischen Gerichtshof, der gegen Polen wegen des Braunkohle-Abbaus in Turow eine Geldstrafe von täglich 500.000 Euro verhängt hat.

    Da sollten in der EU wirklich klügere Menschen ran…. Das alles ist nicht zum Lachen.

    Man muss das weiterdenken…. wobei die eigene Fallkonstellation das DENKE & HANDELN darüber , Jetzt schon beginnen muss einer Pol-DE-PL Familie, in der drei Polnische und 3 deutsch-polnischen Kinder leben. Ausschließen, dass die Stadt Görlitz mit seiner Lausitzer Neisse wieder EU-Aussengrenze wird, kann man nicht.

    Und dann sollte man mal auf die Europakarte kucken, wo dann die 3 Baltischen Staaten liegen…

    Also, wer denkt, die Polen dann von ausserhalb durch „Maidan Nr X+Y“ und Vorenthaltung des 100 MilliardenGeldsackes mal eben einzukassieren, der kennt keine polnischen Mentalitäten…

    .

    1. Ach ja. Hatte vor meinem Kommentar den Link zum Artikel von T.Röper zwei befreundeten Journalisten von
      https://www.rp.pl/ & w w w… onet… pl gesendet. Besser wie der Autor hier, kann man die sich zum Sauhaufen entwickelten Eurokraten nicht beschreiben. Und dies noch mit dem allerfeinsten deutschen Hintergrund, wie eben der Merkel- S.Harbarth zum Verfassungsgerichtsboss gemanagt wurde, der nicht mal Verfassungsrechtler ist ( Hammerhart (!), und vorher noch hoppalahop zum Honorarprof. gekürt wurde… wußte ich gar nicht.. Hammerhart..) Bin gespannt, was sie draus machen…

  5. Ron schreibt: … Aber vielleicht sind die Polen ja gerissener als wir denken. Unsere Trauzeugin, geb. Polin, sagt das zumindest. Die sind Jahrzehnte lang….

    Sie schreiben: …der kennt keine polnischen Mentalitäten…

    Das trifft den Nagel auf den Kopf. Mal sehn wer sich hier mehr verkalkuliert hat.
    Die Polen oder die EU?

  6. Die EU Verantwortlichen vergessen warum die EU gegründet wurde. Es ist ein Staatenbund. Es war nie die Rede einen (gleichgeschalteten) Bundesstaat aufzubauen. Das wertvolle ist die Verschiedenheit der Länder und Menschen. Was wir heute weltweit erleben und von Politik und Medien falsch oder in zu kleinem Rahmen verstanden wird, ist nicht ein Angriff auf unsere Demokratien, sondern übergeordnet, ein Angriff auf den freien Geist. Gerade dieser hat zB. die UNO Charta geschaffen. Es geht in Wahrheit um einen geballten Angriff auf unser freies denken, auf freie geistig Entwicklung. Darum geht es heute. Das ist das einzige was für die gesamte Menschheit von grösster Wichtigkeit ist.

  7. Ausgezeichneter Artikel Herr Röper, ganz ausgezeichnet. Leider muss ich Ihnen Recht geben, wie es jetzt weitergeht (Soros, NGO, „polnischer Maidan“ bzw. Regierungswechsel zur Tusk-Partei in 2023). Natürlich bin ich auch kein Hellseher, kann die polnische Mentalität schlecht einschätzen. Vor 35 Jahren beim Studentensommer in Jena hatte ich mit polnischen Kommilitonen aus Bialystok zu tun. Die waren sehr charmant aber für meine Begriffe auch ziemlich hedonistisch, haben eben gerne gefeiert und Party gemacht und das Leben genossen. Wenn ich von diesen auf die Polen allgemein schließe, dann sind diese bei wirtschaft-lichen und sozialen Schwierigkeiten sehr schnell unzufrieden, fragen auch nicht tiefer nach Ursachen und Hintergründen und wenden sich sehr schnell die „Fleischtöpfen“ aus Brüssel zu, die ihnen Tusk mit einiger Zuverlässigkeit liefern wird. Ich wollte, ich würde mich irren.

  8. >>obwohl er die nötigen Voraussetzungen zunächst gar nicht erfüllt hat, denn er war ja kein Richter, sondern Anwalt. << ist leider falsch.
    Voraussetzung für die Wahl zum Verfassungsrichter ist u.a. lediglich, der Besitz der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz, also das erfolgreiche Ablegen des 2. Staatsexamens (§ 3 Abs. 2 BVerfGG, § 5 Abs. 1 DRiG). Diese Befähigung haben auch viele (die meisten?) Anwälte. Daher kann auch ein zuvor nie als Richter tätig gewesener Anwalt Bundesverfassungsrichter werden, sofern er das 2. Staatsexamen abgelegt hat.

    Dies soll nur als Exkurs dienen, nicht die Personalie Harbarth rechtfertigen, der der Demokratie bereits erheblichen Schaden als Verfassungsrichter zufügte, siehe z.B. Urteil vom 20.07.2021 http://www.bverfg.de/e/rs20210720_1bvr275620.html , mit dem in das originäre Recht der Landtage, den Haushalt aufzustellen, durch das Bundesverfassungsgericht eingegriffen wurde (entgegen Art. 20 Abs. 3 GG)-das Bundesverfassungsgericht ist nach einem Urteil vom 18.07.2018 http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html jedoch in der Sache sogar unzuständig.

    Problematisch am Bundesverfassungsgericht ist für mich vor allem die von § 1 DRiG abweichende Zusammensetzung.
    So sind dort nur Berufs- und keine ehrenamtlichen Richter (also Leute aus dem Volk) tätig.
    Damit ist das BVerfG ein abgehobenes Gericht und wird niemals Volksnähe erreichen (auch wenn dies immer wieder durch die Medien suggeriert wird).
    Der 70. Geburtstag des BVerfG sollte also nicht ein Feier-, sondern ein Gedenk- und Trauertag sein, wo den Opfern des BVerfG gedacht werden sollte.
    Unvergessen ist beispielsweise das Urteil von 1973, mit dem das BVerfG das Existenzrecht eines anderen Staates verneint und zu einem Krieg gegen ein Land des Warschauer Paktes aufgerufen hat.
    Auch die beiden oben zitierten Urteile von 2018 und 2021 haben nichts mit Volksnähe des Gerichtes zu tun.

    1. „Unvergessen ist beispielsweise das Urteil von 1973, mit dem das BVerfG das Existenzrecht eines anderen Staates verneint und zu einem Krieg gegen ein Land des Warschauer Paktes aufgerufen hat.“

      Meine Suche mit verschiedenen Suchbegriffen hat zu dieser Aussage keine Ergebnisse gebracht. Wo findet sich diese Aufforderung? Das ist nun das dritte Mal dass ich frage. Wissen Sie selbst nicht wo Sie das her haben oder lügen Sie?

      1. Ich denke , hier ist folgende (Leitsatz)-Entscheidung im Jahre 1973 gemeint, dass das BVG bestätigte, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausgeht. Es wurde festgestellt, dass auf deutschem Boden eben (zur Zeit) zwei Staaten existierten, die füreinander nicht Ausland seien, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik.

        Insoweit könnte ich mir vorstellen, dass Hako mit der BVG-Entscheidung meint ( Weil in der Entscheidung eben die Wiedervereinigung als nicht wegzudiskutierendes Ziel deklariert wurde, eben der “ Krieg gegen das Existenzrecht der DDR“ eröffnet wurde, wie immer das Kriegsspielzeug zum Erreichen des Zieles beschaffen sei… Und mit der Wiedervereinigung der Krieg, gegen einen Staat des Warschauer Paktes gewonnen war.

        Aktenzeichen habe ich jetzt nicht, doch scheint es die einzig logische Erklärung zu sein, die auch logisch ist, wenn man sich damit so befasst, wie HAKO es- zumindest für mich- offensichtlich tut.

        Als eine Lüge würde ich das Umschreiben von Tatsachen auf Hakosche Art nicht bezeichnen…

        Kann mich auch irren, dass er/sie was ganz anderes meint…

          1. Danke für den Vorschlag, was er wohl gemeint haben könnte. Auf solche Gedankengänge muss man erstmal kommen, zumal es merkwürdig ist, dass zu einem Krieg gegen einen Gegner aufgerufen worden sein soll, mit dem man sich schon im (kalten) Krieg befand. 🙄

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