Migranten an weißrussischer Grenze

Gerichtshof für Menschenrechte fordert von Polen und Litauen, den Flüchtlingen zu helfen

Die Migrationskrise an der Grenze zu Weißrussland macht seit Wochen Schlagzeilen. Inzwischen sitzen Dutzende Flüchtlinge im Niemandsland zwischen den Staaten fest. Dazu hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun ein Urteil gesprochen.

Die EU beschuldigt Weißrussland, gezielt Migranten aus dem Nahen Osten und Afghanistan in die EU zu schleusen, während Weißrussland argumentiert, dass es nach den einseitigen Sanktionen der EU nicht mehr bereit ist, Migranten an seiner Grenze aufzuhalten, die in die EU wollen. Frei nach dem Mott: Warum sollte Weißrussland der EU helfen und Migranten aufhalten, die in die EU wollen, wenn sich die EU offen feindselig gegenüber Weißrussland verhält?

Erst am Mittwoch habe ich über einen Bericht des russischen Fernsehens über die Lage der im Niemandsland zwischen Weißrussland und den EU-Staaten gestrandeten Flüchtlinge berichtet. Präsident Lukaschenko hat sich dazu bereits am Montag folgendermaßen geäußert:

„Was haben die Polen getan: Sie haben, man kann es nicht anders sagen, etwa 50 Personen auf polnischem Territorium gefangen, die, wie sie eingestanden haben, auf dem Weg nach Deutschland waren, wohin Mutter Merkel sie gerufen hatte. Mit vorgehaltener Waffe und durch Schüsse über ihre Köpfe hinweg zwangen sie sie an die Grenze zu Weißrussland. Natürlich wollten sie nach Deutschland, sie wollten nicht nach Weißrussland gehen. So hat Polen einen Grenzkonflikt provoziert und dabei die Staatsgrenze von Weißrussland verletzt.“

Die gestrandeten Flüchtlinge haben sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt und der hat am Mittwoch ein Urteil gesprochen und Polen und Litauen aufgefordert, den Menschen zu helfen. Leider habe ich darüber – zumindest bisher – keine Meldungen in den deutschen Medien gefunden, während ich diesen Artikel am Donnerstagmittag schreibe ergibt eine Suche in Google-News unter dem Suchbegriff „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“ keine Treffer zu dem aktuellen Urteil, obwohl internationale Nachrichtenagenturen wie die TASS schon am Mittwochabend berichtet darüber haben.

Die Tagesschau hat zum Beispiel am Tag nach der Veröffentlichung des Urteils unter der Überschrift „Zwischen Polen und Belarus gestrandet“ über die Lage der gestrandeten Flüchtlinge berichtet und dabei das anti-weißrussische Narrativ befeuert, aber kein Wort über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes verloren.

Ich übersetze daher hier die Meldung der TASS und verlinke für alle, die die Pressemeldung des Gerichtshofes im Original lesen möchten, hier den Link zum Download.

Beginn der Übersetzung:

EGMR fordert Polen und Lettland auf, Flüchtlinge aus Weißrussland aufzunehmen

Die Maßnahme gilt bis zum 15. September

PARIS, 25. August. / Polen und Lettland müssen Flüchtlingen aus dem Nahen Osten, die an der Grenze zu Weißrussland gestrandet sind, Unterkunft und Kleidung zur Verfügung stellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Mittwoch ein entsprechendes Urteil veröffentlicht.

„Der EGMR hat heute beschlossen, einem Antrag auf einstweilige Anordnung in den Beschwerden Amiri und anderen gegen Polen und Ahmed und anderen gegen Lettland stattzugeben, die die jüngsten Ereignisse an der polnischen und lettischen Grenze zu Weißrussland betreffen. Die Maßnahme wird drei Wochen lang, bis einschließlich 15. September, in Kraft bleiben“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Obwohl Weißrussland bestimmte internationale Verpflichtungen in Bezug auf das Grenzregime hat, sollten Lettland und Polen den Antragstellern Nahrung, Wasser, Kleidung, medizinische Hilfe und, wenn möglich, eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung stellen, entschied das Gericht. „Gleichzeitig sollte klargestellt werden, dass diese [vorläufige Maßnahme] nicht als Verpflichtung für Polen und Lettland verstanden werden sollte, die Antragsteller einfach in ihr Hoheitsgebiet einzulassen“, betonte das internationale Justizorgan.

Die Antragsteller selbst – 32 Afghanen und 41 irakische Kurden – machen in ihren Beschwerden geltend, dass sie ursprünglich nach Polen bzw. Lettland einreisen wollten, um internationalen Schutz zu erhalten, was ihnen jedoch verweigert wurde. Sie können jedoch nicht nach Weißrussland zurückkehren, das, wie der Gerichtshof anmerkt, nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beigetreten ist.

Die Flüchtlinge beriefen sich auf Verstöße gegen die Artikel 2 und 3 der EMRK über das Recht auf Leben und das Verbot von Folter sowie gegen Artikel 4 des vierten Protokolls zur Konvention, der die kollektive Ausweisung von Ausländern verbietet. Die Antragsteller an der lettischen Grenze sprechen auch von Verletzungen ihrer Rechte aus den Artikeln 5, 6, 8 und 13 (Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, auf ein faires Verfahren, auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf wirksamen Schutz ihrer Rechte). Sie fordern außerdem rechtliche Unterstützung, bessere materielle Bedingungen und ihre Nichtrückkehr nach Weißrussland.

Die Lage an der weißrussischen Grenze

Seit Anfang des Jahres wurden an der litauisch-weißrussischen Grenze mehr als 4.000 illegale Migranten aufgegriffen. Das ist fast 50 Mal mehr als im gesamten Jahr 2020. Im August ergriff der litauische Grenzschutz strenge Maßnahmen, um Migranten am illegalen Grenzübertritt zu hindern, und begann, sie in das weißrussische Hoheitsgebiet abzudrängen. Daraufhin begannen die Illegalen, sich ihren Weg nach Lettland und Polen zu bahnen.

An der polnisch-weißrussischen Grenze in der Nähe der polnischen Siedlung Usnazh-Gurny in der Woiwodschaft Podlaskie im Osten der Republik entstand eine schwierige Situation. Etwa 20 bis 30 Migranten halten sich dort seit 15 Tagen auf, bewacht von den Strafverfolgungsbehörden beider Länder. Die afghanischen Flüchtlinge haben versucht, die polnische Grenze illegal zu überqueren, aber die Grenzbeamten haben sie daran gehindert. Die polnischen Behörden weisen darauf hin, dass sich die Migranten im Hoheitsgebiet von Weißrussland befinden. Zurzeit werden sie von bewaffneten Beamten der weißrussischen Strafverfolgungsbehörden bewacht, die sie an der Rückkehr nach Weißrussland hindern, während die polnischen Grenzbeamten ihnen die Einreise nach Polen verweigern.

Lettland hat die Kontrollen verschärft und Ressourcen des Grenzschutzes und der Armee mobilisiert, um die Grenze zu schützen. Die Regierung verhängte vom 11. August bis zum 10. November den Notstand an der Grenze, um den Grenzbeamten die Befugnis zu erteilen, Migranten nach Weißrussland zurückzuschicken.

Polen und Litauen haben die Europäische Union aufgefordert, wegen der angeblich von Minsk ausgelösten Migrationskrise in der Region härtere Maßnahmen gegen Weißrussland zu ergreifen.

Ende Mai erklärte der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko, sein Land habe als Barriere gegen den Zustrom illegaler Migranten in die Nachbarstaaten gedient, doch angesichts des politischen Drucks aus dem Westen könnte sich Minsk fragen, ob es das weiterhin tun soll.

Ende der Übersetzung

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

7 Antworten

  1. >>Die EU beschuldigt Weißrussland, gezielt Migranten aus dem Nahen Osten und Afghanistan in die EU zu schleusen,….<<

    Ich nehme mal an, das gilt auch für Frau Rakete, der Oberschleuserin??

    Und die grundsätzliche Frage: wer löst diese Migrationen aus? Ist es Lukaschenko oder die USNATO???

    1. Das sich die Ukraine für nichts zu schade ist, um dem Westen resp. der NATO winselnd in den Ar… zu kriechen, sollte inzwischen allseits bekannt sein.
      Wie man so tief sinken kann bleibt selbst mir, mit dem Land familiär verbandelt und somit auch politisch recht gut aus erster Hand und unterschiedlichen Blickwinkeln informiert, ein Rätsel.

    2. Unter dem anderen Artikel zur Problematik meinte ein Kommentator, daß es einen regulären Flug von Bagdad nach Minsk gibt. Wenn dem so ist, dann lassen die weißrussischen Behörden die „Migranten“ einfach durch, statt sie mit dem nächsten Flieger zurückzuschicken.

  2. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schmückt sich mit einem hehren Namen wie alle NGOs und die EU selbst. die alle von bestimmten Kreisen zum Zweck der Errichtung ihrer Weltherrschaft geschaffen wurden. Es ist allgemeines Menschenrecht, dort zu leben, wo man hingehört, d.h. in seinem Volk. Diese Organisationen organisieren Wanderbewegungen, um Völker zu zerstören und Menschen wurzellos zu machen, weil sie in uns nur austauschbare Lohnsklaven sehen, neuerdings auch noch geschlechtslos wie die Arbeitsbienen oder -ameisen. Nicht umsonst zeigt der Glotzkasten verstärkt Schwuchteln. Dieser Gerichtshof ist Werkzeug dieser Kreise mit diesen Zielen und kann gar nicht anders urteilen. Diese Welt schreit nach einem Machtwechsel.

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