Navalny-Film: Unterlagen der Schweizer Staatsanwaltschaft bestätigen, dass Navalny lügt

In dem Navalny-Film gab es ein Detail, das bisher für Fragezeichen gesorgt hat: Navalnys „Kronzeuge“ Kolesnikow, auf dessen Informationen der Film beruht, und der in dem Film ausführlich zu Wort kommt. Nun kommt ausgerechnet von der Schweizer Staatsanwaltschaft die Information, dass Kolesnikow lügt.

Der Film von Navalny beruht im Grunde auf einer zehn Jahre alten Geschichte. Damals hat ein Geschäftsmann namens Kolesnikow in einem offenen Brief über den Bau, Putins Verbindungen damit und über Korruptionsgelder berichtet, mit denen „Putins Palast“ angeblich finanziert wird. In seinem aktuellen Film berichtet Navalny also nichts Neues, es ist alles seit zehn Jahren bekannt und die deutschen Medien haben damals auch schon darüber berichtet.

Die große Frage war aber, wie die Geschichte nach dem offenen Brief von 2011 weitergegangen ist und da sind alle meine Recherchen ins Leere gelaufen. Der Grund ist, dass es dazu bisher nichts zu finden gab, obwohl die Sache nicht geheim ist. Man muss nur wissen, wo man nachfragen muss. Das gleiche Problem hatte offenbar auch das russische Fernsehen, denn am Sonntag hat der Moderator der russischen Sendung „Nachrichten der Woche“ berichtet, dass auch dort niemand darauf eine Antwort wusste. Also hat sich das Fernsehen an die russische Staatsanwaltschaft gewandt und eine offizielle Anfrage gestellt.

Und siehe da: Der offene Brief hatte ein Nachspiel, aber ein anderes, als man erwartet hätte und eines, das den Medien entgangen ist. Da die Vorwürfe von Kolesnikow lauteten, Putin habe Konten mit Korruptionsgeldern im Ausland, unter anderem in der Schweiz, hat sich die Schweizer Bundesanwaltschaft eingeschaltet und alle Konten der von Kolesnikow genannten Personen eingefroren und Ermittlungen eingeleitet. Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat aber nichts gefunden, keine Hinweise auf Korruption oder andere illegale Geschäfte und keine Spur von Putin in der Sache. Das Verfahren wurde eingestellt.

Die russische Staatsanwaltschaft hat die Schweizer Unterlagen für seine eigenen Ermittlungen in Fall erhalten und sie als Antwort auf die Anfrage des russischen Fernsehens herausgegeben. In dem Beitrag des russischen Fernsehens wird aus diesen Unterlagen zitiert und sie werden auch gezeigt. Da sie auf Deutsch sind, kann jeder sie in dem Beitrag des russischen Fernsehens sehen und im Original lesen. Daher habe ich den Beitrag des russischen Fernsehens übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Der Skandalfilm, in den Navalny wie eine Puppe eingebaut wurde, um hier labile Seelen zu verunsichern, wurde in Deutschland gedreht. In dem Film teilt ein gewisser Sergej Kolesnikow gegen unseren Präsidenten aus und beschuldigt ihn aller möglichen Todsünden.

Wie im Gesetz vorgesehen, hat unser Sender offiziell einen Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft von Russland gestellt und erhielt eine unerwartete Antwort. Unerwartet in dem Sinne, dass man sich unwillkürlich fragt: Warum wissen wir alle bisher nichts über die Ereignisse und Fakten, die in dieser Antwort enthalten sind? Schließlich enthält sie keine Geheimnisse, dafür aber sehr wichtige Informationen.

Wer ist Sergej Kolesnikow, der heute in Estland lebt? Er ist ein russischer Geschäftsmann aus den 90er Jahren. Offenbar ein umtriebiger, gieriger und skandalträchtiger Mann, der seine Partner – nach deren Angaben – betrogen hat, ihr Geld gestohlen hat und geflohen ist. Bei der Flucht ins Ausland nutzte er einen gekauften – also im Grunde gefälschten – Pass eines EU-Staates. Bei dem Versuch, sich vor strafrechtlicher Verfolgung retten, beging er offen Verrat und rannte in die amerikanische Botschaft und begab sich in die Hände der US-Geheimdienste.

Könnten die einen solchen „Klienten“ ablehnen? Lustige Frage, er war für sie wie Zuckerguss. Von da an war Kolesnikow kein Krimineller mehr, sondern ein Agent. Es ist nicht verwunderlich, dass sich für ihn unter diesem Schutz der Schengen-Raum geöffnet hat und dass die Presse begann, sich für ihn zu interessieren. Aber die Amerikaner haben Kolesnikow benutzt.

Das war im Sommer 2014, unmittelbar nach der Wiedervereinigung der Krim mit Russland, wonach der Westen Putin ganz besonders gehasst hat. Eines kam zum Anderen. Kolesnikows verkündete öffentlich, dass Putin der Nutznießer einer Offshore-Gesellschaft sei, die sich mit Korruption die Taschen füllt. Dabei soll der Löwenanteil der auf diese Weise erhaltenen Gelder Putin gehören, das Geld wird ins Ausland abgezogen und dann in seinem eigenen Interesse verwendet, unter anderem für den Bau des „Palastes in Gelendschik.“

Nach diesen öffentlichen Äußerungen nahm die Geschichte aber eine wirklich ernste Wendung. Am 21. Juli 2014 eröffnete die Bundesanwaltschaft der Schweiz ein Strafverfahren nach Paragraph 305 Abs. 2 des Schweizer Strafgesetzbuches (Geldwäsche). Die Bundesanwaltschaft hatte den klaren Wunsch zu untersuchen, ob es in dieser Geschichte Korruption und Rechtsverstöße gab und ob all dies mit dem Präsidenten Russlands zu tun hatte. Das war der wahre Sinn und Zweck der Untersuchung. Doch der Fall verlief unerwartet, anders als es zunächst nach den öffentlichen Anschuldigungen von Kolesnikow schien.

Die Schweizer Ermittler arbeiteten gewissenhaft und professionell. Und die Schweizer Bundesanwaltschaft steht nicht in dem Verdacht, voreingenommen zu sein oder übertriebene Sympathie für Russland und seine Führung zu empfinden. Es besteht also kein Zweifel an der Objektivität der Untersuchung.

Haben die Schweizer versucht, Kolesnikows ursprüngliche Aussagen zu bestätigen oder wollten sie wirklich die Wahrheit finden? Auf jeden Fall haben sie sich sehr angestrengt. Die Bankkonten aller an dem Fall Beteiligten wurden gesperrt, Dokumente beschlagnahmt und geprüft und Verhöre durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Informationen an die Generalstaatsanwaltschaft Russlands übermittelt, die ebenfalls eine Vorermittlung durchführte.

Was haben die Schweizer gefunden? Nichts! Alle gesammelten Materialien zeigten, dass die in den Fall verwickelten Personen – trotz ihrer Streitigkeiten untereinander – weder gegen die Gesetze der Schweiz noch gegen die Gesetze Russlands verstoßen haben. Es gibt keine Beweise für korrupte Verbindungen zur russischen Führung, die Beteiligten haben ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und Ausrüstung im Ausland gekauft und sie vollständig und zu marktüblichen Preisen nach Russland geliefert. Das gesamte Geld, das sie dabei legal verdient haben, haben sie dann für ihre eigenen Interessen verwendet, einschließlich Investitionen in Projekte in Russland. Das gesamte Geld!

Und was ist dann mit Kolesnikows öffentlicher Aussage, dass das von denen verdiente Geld für Putin persönlich und für seinen „Palast in Gelendschik“ bestimmt war? Auch nichts! Während des Strafverfahrens hat Kolesnikow seine Aussagen zurückgezogen. Es nämlich das eine, mit Amerikanern zu sprechen und Aussagen vor der Presse zu machen, aber es ist etwas ganz anderes, unter Eid in einem Strafprozess auszusagen. Und sein erfahrener und pflichtschuldiger Schweizer Anwalt sagte Kolesnikov leise ins Ohr, dass in der Schweiz auf Meineid Gefängnis steht. Ohne Beweise für seine Anschuldigungen sah Kolesnikow offensichtlich der Perspektive entgegen, ins Gefängnis zu wandern. So kam es zu diesem offiziellen Schreiben von Kolesnikows Anwalt Johannes Blinke an die Schweizer Bundesanwaltschaft am 13. Januar 2015:

„Herr Putin war jedenfalls nach Kenntnis meines Mandanten nie als Aktionär vorgesehen (…) Ob Putin jemals Geld überwiesen oder für ihn sichergestellt wurde, entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten“, schrieb Blinke.

Am Ende wurden keine korrupten Verbindungen mit Russland aufgedeckt. Alle Bankkonten der Verdächtigen wurden freigegeben. Auch dies ist aus dem Material des Falles der Schweizer Staatsanwaltschaft. Ein Zitat aus der Einstellungsverfügung der Strafuntersuchung der Generalstaatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2015:

„Damit erweisen sich weitere Beweiserhebungen als aussichtslos und der Tatverdacht ist nicht erhärtbar. Das Verfahren gegen die Beschuldigten ist daher in Anwendung von Art. 319 Abs 1 lit a des StPO einzustellen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten in Höhe von CHF 21.490,90 (Gebühr CHF 15.000 und CHF 6.490,90 Auslagen) in Anwendung von Art. 423 StPO durch die Bundeskasse zu tragen.“

Die von der russischen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführte Prüfung, einschließlich der Untersuchung der Schweizer Kriminalermittlungen, zeigte, dass das Anwesen in Gelendschik seit Beginn des Baus und während seiner gesamten Existenz nie dem Präsidenten Russlands und seinen nahen Verwandten gehörte und derzeit nicht gehört.

Aber jetzt ziehen die Amerikaner diesen „Stich“ ans Licht und vertonen ihn mit der Stimme Navalnys als Trickfilm über die nicht existierenden Innenräume des „Palastes“. Eine echte Informations-Spezialoperation. Der Agent Navalny liest den für ihn geschriebenen Text ab und der Agent Kolesnikow tritt mit seinen Vorwürfen auf, die er bereits 2015 selbst bestritten hat.

Ist das damit erledigt? Ich glaube nicht. Russland und Putin werden weiterhin angegriffen. Das bedeutet, dass wir so etwas auch weiterhin erleben werden, es ist de facto Sabotage. Das ist unerfreulich, aber anscheinend ist es notwendig, sich daran zu gewöhnen, damit die Bevölkerung eine Immunität gegen solche Infektionen entwickelt. Aber vielen Dank für diese Impfung.

Ende der Übersetzung

Ob die deutschen „Qualitätsmedien“ wohl darüber berichten, dass Navalnys einzige Quelle für das Video über „Putins Palast“ schon 2015 alle seine Vorwürfe selbst bestritten hat? Es wäre doch ein Leichtes für sie, bei der Schweizer Bundesanwaltschaft nachzufragen.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

46 Antworten

  1. Wäre sehr gut wenn der ganze Abschnitt unter Ziff. 7. auch übersetzt worden, rsp. am TV präsentiert:

    Mit der Spontanübermittlung Art. 67 IRSG wurden die Russischen Behörden über den verdachtsrelevanten Sachverhalte informiert.
    Russland nimmt bekannter Weise grundsätzlich keine rechtshilfeweisen Einvernahmen von Russischen Bürgern vor. Die Spontanübermittlung wurde nur äusserst Kurz, namentlich mit Strafübernahmeersuchen einer einzelnen Seite beantwortet.
    Die Eröffnung eines eigenen Verfahrens wurde nicht erwähnt.
    Es wurde auch kein Rechtshilfeersuchen betreffend in der Schweiz erhobenen Unterlagen gestellt. Auch unter dem Gesichtspunkt der wesentlich kürzeren Aufbewahrungsfristen von Geschäfts-unterlagen nach russischem Recht kann in der Folge nicht mit substantiellen Beweisergebnissen im Nachgang an Rechtshilfeersuchen von Seiten der Schweiz gerechnet werden.

    Damit erweisen sich weitere Beweiserhebungen als Aussichtslos und der Tatverdacht als nicht erhärtbar. …“Art. 319 StPO Einstellung“.

    Ist schon ein bisschen Dreist das als Schweizer-Persilschein für Vladi zu nutzen.

    1. Na sicher ist das eine „Dreistigkeit“.
      Und dies schon deshalb, weil es nach dem hierzulande herrschenden Rechtsverständnis einem Politiker oder Staatsangestellten obliegt, im Falle eines Vorwurfs von Unredlichkeit oder gar so etwas, wie einer sog. „Korruption“, den Beweis reedlichen Verhaltens zu führen.
      Zudem wissen wir ja alle: „Russen“ im Allgemeinen, russische Staatsbeamte selbstverständlich, und der „Autokrat“ sowieso, können überhaupt keine „ehrbaren Geschäfte“.
      So etwas ist ausschließlich in einer „Hochzivilisation“, wie der unsrigen, typisches Geschäftsgebaren.
      „Russen“, das ist in der Regel „Mafia“ – kennt man doch – aus dem Fernsehen.
      (Und selbstverständlich sind die da auch ausgesprochen „dreist“.
      Es ist jedoch auch etwas „dreist“, bei der Auslegung, respektive Bewertung, der Einstellungsverfügung den vorangegangenen Anwaltsschriftsatz einfach „unter den Tisch fallen zu lassen“.)

    2. francotirador: „Wäre sehr gut wenn der ganze Abschnitt unter Ziff. 7. auch übersetzt worden, rsp. am TV präsentiert … Ist schon ein bisschen Dreist das als Schweizer-Persilschein für Vladi zu nutzen.“

      Es wäre auch sehr gut, den ganzen Artikel zu lesen, der mitnichten einen Persilschein austellen soll, sonder Nawalnys Lügen dokumentiert. Nawalny ist doch so groß im Recherchieren, will von der Wahrheit offensichtlich aber nichts wissen, sonst hätte er die Aussagen von Kolesnikow doch überprüfen können.

      „“Herr Putin war jedenfalls nach Kenntnis meines Mandanten nie als Aktionär vorgesehen (…) Ob Putin jemals Geld überwiesen oder für ihn sichergestellt wurde, entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten”, schrieb Blinke. … Die von der russischen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführte Prüfung, einschließlich der Untersuchung der Schweizer Kriminalermittlungen, zeigte, dass das Anwesen in Gelendschik seit Beginn des Baus und während seiner gesamten Existenz nie dem Präsidenten Russlands und seinen nahen Verwandten gehörte und derzeit nicht gehört.“

      Die Prüfung der russischen Generalstaatsanwaltschaft einschließlich der Untersuchung der Schweizer Kriminalermittlungen hat zum Ergebnis geführt, von einem Schweizer-Persilschein kann also keine Rede sein. 😎

      1. @Humml: schalt mal einen Gang runter.
        @Ich verstehe diese Frage nicht.
        @TillSitter Die CH-BA hat ausschliesslich eine Untersuchung wegen Geldwäsche geführt. Sonst rein gar nichts

        Vermutlich ging es um die „Lirus Investment Holding“. Domizil Lichtenstein, Gründungskapital gezeichnet mit Inhaberaktien, also völlig anonym.

        Die BA eben nicht gesagt „da ist nichts“, sondern verklausuliert: RF scheint das nicht nicht zu interessieren und bewegt haben sie sich ebensowenig und wenn wir weitermachen sollen, bräuchten wir Informationen/Beweise aus Russland. Da dies „Aktion sinnlos“ ist, stellen wir das Verfahren ein. Das jedenfalls ist meine Leseart von Ziff. 7. .

        Ferner hätte ich im Leben nie geglaubt, dass ich mal eine Schweizer Bundesbehörde in den Schutz nehme(n muss).:))

        1. Ja, die Schweizer haben aber noch mehr gesagt. Was ist mir den Aussagen der drei Vernommenen? Die haben ausgesagt, dass Putin damit nichts zu tun hat bzw. wie der Hauptbeschuldiger, dass er keine Kenntnis davon hat.

          „RF scheint das nicht nicht zu interessieren und bewegt haben sie sich ebensowenig und wenn wir weitermachen sollen, bräuchten wir Informationen/Beweise aus Russland.“

          Wozu sollten die noch weiter machen? Geldwäsche konnte nicht nachgewiesen werden. der Rest ist Russlands Angelegenheit. Die haben auch geprüft und man muss ihnen nun mal glauben, wenn man keine gegenteiligen Beweise hat oder, aus welchen Gründen auch immer, einfach nicht glauben will.

          Das Alles hat aber nichts mit dem Fall Nawalny als Lügner zu tun, denn nur darum geht es in dem Artikel. Oder habe ich da was falsch verstanden?

  2. Nawalny ist ein CIA Agent, dessen Aktionen seit Jahren bekannt sind. Seine Aufgabe ist de-stablilisieren durch Lügen und Falschbehauptungen. Die meisten jungen Leute glauben ihm, weil Opposition chic ist.
    Jeder russ. Bürger sollte sich überlegen, was die USA/EU/Deutschland mit Russland/Jelzin gemacht haben: Ausgebeutet und usurpiert, zerstört und gestohlen was ging.
    W.W.Putin hat Russland „tatsächlich“ gerettet. Der Kampf des Wesetn wird seit jeher mit vielen Milliarden Dollars geführt. Russland muss sich nicht nur behaupten, sondern geichzeitig auch noch entwickeln und innen stabilisieren- das würde kein westlicher Führer überleben. Ich denke, man sollte ihm den Friedensnobelpries verdientermassen geben! Ohne Putin an der Regierung, würde der Krieg SOFORT beginnen. Ihr Youngster- werdet ein wenig demütig und stützt Euren Präsidenten- er hat es verdient. Ich als Deutscher erlebe gerade die ‚fantastische Wandlung von einer Pseudo-Demokratie eines besetzten Landes in eine 100%ige totalitären UNSTaat.

    1. Ja, ich frage mich schon lange, wie Putin es schafft, die Falken zurückzuhalten, die es ja sicher auch in Russland gibt. Bewundernswert. Grund zum Krieg gibt es ja wirklich genug, man denke nur an die Einkreisung und sonstigen Drangsalierungen, die die USA sicher nicht so friedlich hingenommen hätten.

  3. Das sind natürlich auch wieder Informationen, die die deutschen „Qualitätsmedien“ meiden werden wie der Teufel das Weihwasser, führen sie doch erneut ihre dummen, plumpen, antirussischen Narrative ad absurdum!

  4. TillSitter, nach CH-GWG benötigt der Nachweis von Geldwäsche immer den Beweis der Vortat, rsp. ein ein rechtskräftiges Gerichtsurteil für ein Delikt wie Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenhandel, Raub, Erpressung etc. . Per se aus einem strafrechtlichen Verbrechen stammen muss. Jedenfalls zum Zeitpunkt der Einstellungsverfügung 2015 war das noch so. Mittlerweile ist auch Steuerhinterziehung (strafrechtlich eine Übertretung) dazugekommen. Die Möglichkeit eine AG mit (anonymen) Inhaberaktien zu Gründen ist in der CH 2021 auch nicht mehr vorhanden. Wie das im Fürstentum Lichtenstein ist, weiss ich nicht.

    Der Meldeweg für Geldwäsche im Verdachtsfall ist meistens von Bank, interene Compliance zu MROS zur vertieften Abklärung, die der „Bundespolizei“ angehängt ist. Dann geht es zur Bundesanwaltschaft. Die eben die meisten Geldwäscheermittlungen „mangels Beweisen“ einstellt.

    Was denkst Du weswegen die Schweiz für Geldwäsche nach wie vor (sehr) attraktiv ist? Jeh dreckiger jeh besser und bitte im Grossformat ab 100 200 Mio., denn hinter „halbwegs ehrlichem Geld“ aus Steuerhinterziehung sind die wie der Teufel her.

    …“Die haben auch geprüft“… und morgen kommt der Weihnachtsmann.

    Ob nun Navalny den hinterletzen Quark erzählt ist mir persönlch sch****egal, denn Salonfähig war der m. E. noch nie.

    Was ich nach wie vor dreist finde ist die Verwendung dieser Einstellungsverfügung in den Medien. In anderen Fällen sind doch Staatsmedien üblicherweise der allerletzte Dreck?

    1. „Was ich nach wie vor dreist finde ist die Verwendung dieser Einstellungsverfügung in den Medien. In anderen Fällen sind doch Staatsmedien üblicherweise der allerletzte Dreck?“

      Bei dir scheint die Propaganda der westliche Staats- und Systemmedien ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Immer genug Dreck schmeißen, irgend etwas bleibt schon kleben! Der verurteilte Betrüger und Verleumder Nawalny und seine halbseidene Bande setzt irgendwelche unbewiesenen Geschichten über Korruption bei Putin und seinem Umfeld in die Welt und dann soll Putin seine Unschuld beweisen oder die russischen Medien sollen diese Geschichten weiterverbreiten oder was?
      Junge, komm mal in der Realität an!

      1. Lieber Kutusow Sie missverstehen und missinterpretieren mich ganz erheblich.

        Selbstverständlich ist Navalny ein Ars***** hoch 100 und die Kampagne ist 100%ig aus der Ecke von Putingegnern wie Khodorkosvky und vermutlich Browder. Spätens wenn Madmame Me’s Adlaten und Onkel Joe persönlich in seiner ersten öffenlichen Rede „the inconditional release of Aloch Navalny fordern“ weiss sogar ich Realitätsferner woher der Wind weht. Ferner ist auch fraglich weswegen die „Demokratien“ auf einen rechtskräfig verurteilten Straftäter und Säufer wie Navalny setzen. Vielleicht wollten sie das für die „street credibility“ und den damaligen Fehler mit Jelzin wieder ausbüglen, der war wenigstens nur ein Säufer und als Demokratentraum hat er sogar das Parlament beschossen.
        Wer weiss schon was die reitet.

        Nur sind die Abwehrversuche gegenüber den momentan und auch schon länger kursierenen Gerüchten mMn. ein bisschen ungelenk und die „Beweisführung“ ein bisschen ungeschickt.

        Das ganze Interessiert mich eigentlich (Ob N. lügt oder P. einen Palazzo hat) erst seit gestern (auch nicht so wirklich) und wäre die Einstellungsverfügung auf Kyrillisch hätte ich auch nicht nachgefragt oder einen kritischen Kommentar abgegeben. Dumm gelaufen.

        Aber es geht gem. Eigendeklartion des Seitenbetreibers auf AS um fundierte Medienkritik und der publizierte Artikel ist nun tatsächlich an mehreren Fronten offen dafür.

        Um mich nun wenigstens halbwegs von Ihrem Vorhalt ein realitätsferner Systemmedienkonsumment zu sein empfehle ich einen filmischen Leckerbissen, denn ich vergangene Woche mit Hochgenuss angesehen habe.
        The Magnitzy Act – behind the scenes.
        Youtube: cKM8HbRogY

    2. Die Ausführungen über das CH-GWG sind sicher richtig, werter francotirador. Aber was hat das mit dem Artikel zu tun?

      Zitat: „Nun kommt ausgerechnet von der Schweizer Staatsanwaltschaft die Information, dass Kolesnikow lügt.“

      Der Typ hat schwere Anschuldigungen in die Welt posaunt und muss dann zugeben, dass er gar nichts daüber weiß. Er hat also nachweislich gelogen.

      „… und morgen kommt der Weihnachtsmann.“

      Nun versteifen Sie sich darauf, dass die Einstellungsverfügung ergangen ist, weil die Russen nicht reagiert haben. Also haben die was zu verbergen. Was aber ist damit?

      „Auch unter dem Gesichtspunkt der wesentlich kürzeren Aufbewahrungsfristen von Geschäfts-unterlagen nach russischem Recht kann in der Folge nicht mit substantiellen Beweisergebnissen im Nachgang an Rechtshilfeersuchen von Seiten der Schweiz gerechnet werden.“

      Statt „Auch“ am Anfang könnte man wohl besser „Hauptsächlich“ schreiben und das als Grund annehmen, warum kein eigenes Verfahren eröffnet und auch auch kein Rechtshilfeersuchen gestellt wurde. Es lässt sich vielleicht gar nicht mehr aufklären und es bleibt in dubio pro reo.

      Aber wie gesagt, es geht um die Lüge Kolesnikows und um den Lügner Nawalny, der diese Lüge hätte aufdecken können, wenn er tatsächlich recherchieren würde. Dass er offensichtlich im Auftrag oder zumindest mit Hilfe ausländischer Dienste versucht, Russland zu schaden, sollte ihm eigentlich lebenslänglich einbringen.

  5. Ist es plausibel, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft allein aufgrund eines inner-russischen Vorgangs – der Veröffentlichung von Kolesnikows „offenem Brief“ – ein Ermittlungsverfahren einleitet, ohne dass sie dazu von den Strafverfolgungsbehörden oder der Regierung Russlands aufgefordert worden wäre? Erscheint mir eher unwahrscheinlich, denn es würde ja abschreckend auf alle Geldwäscher dieser Welt wirken, und die Schweiz will sicher nicht die Botschaft aussenden, dass gewaschenes Geld nicht mehr willkommen ist. Welches Motiv könnte die BA für die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gehabt haben? Die Antwort liegt auf der Hand: In dem offenen Brief war Putin als Inhaber Schweizer Bankkonten genannt. Das wäre doch ein Coup gewesen, wenn die Schweizer BA diese Putin-Konten hätte finden und dem russischen Präsidenten hätte zuordnen können. Könnte das nicht das gesamte Ermittlungsinteresse der Schweizer gewesen sein? Und als sie nichts Einschlägiges fanden, verloren sie das Interesse und beschlossen, das Verfahren einstellen. Dafür brauchten sie aber wiederum eine einigermaßen plausibel klingende Begründung. Sie konnten ja nicht sagen: Da wir nichts gefunden haben, das Putin belastet, stellen wir ein. Also führten sie als Alibi für die Einstellung die Untätigkeit und das Desinteresse der russischen Strafverfolgungsbehörden an. Damit konnten sie den Russen zumindest noch einen kleinen Tritt in den Hintern verpassen, wenn sie schon Putin nichts am Zeug flicken konnten.

    1. Eindeutige Antwort auf Ihre Frage. Die Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft begannen im Juli 2014 nach einer Anzeige der Meldestelle für Geldwäscherei, bei der sich zwei Schweizer Banken und eine weitere Firma gemeldet hatten mit Verdacht gegen Petromed. Der offene Brief war also keinesfalls der Auslöser und schon gar nicht, dass die BA aus reiner Profilierungssucht den grossen „Coup“ gegen Putin versucht.

      Dass die Schweizer Bundesanwaltschaft auf die Zusammenarbeit mit den Russischen Strafverfolgungsbehörden angewiesen war scheint sehr plausibel. Da diese die Zusammerabeit verweigerten, blieb der BA keine andere Wahl als das Verfahren einzustellen. Warum man hier eine Geschichte mit „Alibi für die Einstellung“ und „Tritt in den Hintern“ kreieren muss, leuchten nicht ein, passt aber zu Ihrer ziemlich absurden Vermutung, dass die BA einfacht so aktiv geworden ist, weil sie den Namen Putin im Brief gelesen hatte.

  6. O.K. aber ist nur das Zitat aus dem russischen Fernsehen nicht etwas schwach als Argument?

    Für mich ist das nur eine weitere „Meinung“ zum Thema, eine die zudem nicht überprüfbar ist.
    Meiner Meinung nach wäre ein Beleg für die echten Eigentümer (nicht Besitzer!) ein stärkeres Argument und dafür müssten die russischen Medien schon noch etwas nachlegen.

    Zumal 10 Jahre eine lange Zeit sind, es wäre ja möglich das der „Palast“ tatsächlich mal so ausstaffiert war wie beschrieben und das ganze Gebäude dann umgewidmet wurde, samt komplett neuem Innenausbau. Was mich übrigens ganz nebenbei auch interessieren würde wäre was sich in dieser Eishockeyhalle tatsächlich befindet.

    1. Die Schneise: „Zumal 10 Jahre eine lange Zeit sind, es wäre ja möglich das der “Palast” tatsächlich mal so ausstaffiert war wie beschrieben und das ganze Gebäude dann umgewidmet wurde, samt komplett neuem Innenausbau.“

      Es wäre auch möglich, dass es wie in der Bibel beschrieben einen „lieben“ Gott gibt. Aber (nicht nur) die Logik spricht dagegen. 😉

  7. Röper, der sich immer damit brüstet, dass er jede Quelle prüft, scheint dies nicht zu tun, wenn es seinem Narrativ zuwieder läuft, sonst wüsste er, dass der Grund für die Einstellung des Verfahrens (einmal mehr) war, dass Russland die Zusammenarbeit verweigerte, jedoch sehr starke Verdachtsmomente bestanden.

    Hoch interessant auch ist der Punkt, dass die Bundesstatsanwalt bereits vor Jahren vom Palast Kenntnis hatte.

    Zitat aus Artikel Tages Anzeiger Zürich vom 8. Februar 2021 (https://www.tagesanzeiger.ch/die-bundesanwaltschaft-wird-als-kronzeugin-des-kreml-genannt-742555846077)

    „Wäre Kiseljow ebenso sorgfältig vorgegangen, hätte er auch den Rest der Einstellungsverfügung vorgelesen. Dort schreibt die Bundesanwaltschaft, dass sie den Transfer von Geld in Investitionsprojekte durchaus feststellen konnte, «so beispielsweise in den Bau einer luxuriösen Liegenschaft an der Schwarzmeerküste». Die Frage, ob das Geld in den «Herrschaftsbereich Putins» floss, müssen die Schweizer Ermittler offenlassen: Um das zu klären, hätte es «Beweisverfahren und zahlreicher Einvernahmen in Russland» bedurft, heisst in der Verfügung.

    Ihren Kollegen in der russischen Justiz stellen die Schweizer Ermittler jedoch das denkbar schlechteste Zeugnis aus: Russland vernehme bekannter Weise niemals eigene Bürger für Rechtshilfeersuchen. Die Schweizer informierten deshalb die russische Generalstaatsanwaltschaft, offenbar in der Hoffnung, dass diese ein eigenes Verfahren eröffne. Was offensichtlich nicht geschah. Als Antwort aus Moskau kam ein einseitiges Schreiben. «Die Eröffnung eines eigenen Verfahrens wurde nicht erwähnt», heisst es darüber in der Schweizer Verfügung. Die Russen wollten nicht einmal das Schweizer Untersuchungsdossier einsehen. In Kiseljows Sendung wird das alles nicht erwähnt.“

    1. Bang boomerang! Danke. Den Tagi Artikel kenne ich nicht und musste dasselbe gleiche Ergebnis (gratis) mühsam via RU-TV (link im Artikel) in Fleissarbeit zusammenstellen und I had to take some flack! wie Sie oben lesen können. Habe mit denselben Eigendeklartationen von Röper Thomas ab und an auch meine liebe Mühe und gestern fand ich dann doch, dass mal wieder der sog. Vogel abgeschossen ist.

      um das noch zu beenden:
      @TillSitter Auch aus dem publizierten Anwaltschreiben geht nicht zwingend hervor das es sich um Kolesnikow handeln muss, da alle Namen eingeschwärzt sind. …“Ob Herr Shamalov seinen Anteil selber für Putin hielt oder dies eine Irreführung des Herrn Shamalov ist meinem Mandanten nicht bekannt“…

      Das dürfen Sie nun aber wirklich selber rausdröseln im Verlinkten Video ab 05:52 und es wird ein bisschen friemlig wenn man das Augenmerk auf die essentiellen Teile lenken möchte und sich um nicht mit dem Vorgekauten zufrieden gibt.

    2. Yellow6: „… dass der Grund für die Einstellung des Verfahrens (einmal mehr) war, dass Russland die Zusammenarbeit verweigerte, jedoch sehr starke Verdachtsmomente bestanden. … Ihren Kollegen in der russischen Justiz stellen die Schweizer Ermittler jedoch das denkbar schlechteste Zeugnis aus: Russland vernehme bekannter Weise niemals eigene Bürger für Rechtshilfeersuchen. Die Schweizer informierten deshalb die russische Generalstaatsanwaltschaft, offenbar in der Hoffnung, dass diese ein eigenes Verfahren eröffne. Was offensichtlich nicht geschah.“

      Versuchen wir das Ganze mal aufzudröseln. Mit einer Spontanübermittlung gem. Art. 67 IRSG wurden die Russischen Behörden über den verdachtsrelevanten Sachverhalte informiert. In diesem Gesetz steht (Klammern von mir):

      „Aus diesem Gesetz kann kein Anspruch auf zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Strafsachen abgeleitet werden.

      Bei der Anwendung dieses Gesetzes ist den Hoheitsrechten, der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder anderen wesentlichen Interessen der Schweiz (also auch Russland) Rechnung zu tragen.

      Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn Gegenstand des Verfahrens eine Tat ist, die nach schweizerischer Auffassung (also auch Russlands Auffassung) vorwiegend politischen Charakter hat, …“

      Nun wird wohl niemand behaupten, dass das Verfahren keinen politischen Charakter hat. So viel zum „Verweigern“.

      Yellow6: „Als Antwort aus Moskau kam ein einseitiges Schreiben. «Die Eröffnung eines eigenen Verfahrens wurde nicht erwähnt», heisst es darüber in der Schweizer Verfügung. Die Russen wollten nicht einmal das Schweizer Untersuchungsdossier einsehen.“

      Dort steh aber auch: „Die Spontanübermittlung wurde nur äusserst kurz, namentlich mit Strafübernahmeersuchen einer einzelnen Seite beantwortet.“ Heißt, bestraft sie, wenn sie etwas verbrochen haben. So what?

      francotirador: „Auch aus dem publizierten Anwaltschreiben geht nicht zwingend hervor das es sich um Kolesnikow handeln muss, da alle Namen eingeschwärzt sind.“

      Im russischen TV-Bericht wird aber gesagt, dass es sich um Kolesnikows Anwalt handelt und ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln. Das genaue Geburtsdatum von ihm habe ich nicht gefunden, nur dass er 1948 geboren wurde. Zwei der Geschwärzten sind 48 geboren.

  8. Till Sitter, nachdem Sie wirklich fähig und begabt sind an den richtigen (Gesetzes)Stellen nachzuschlagen um Gegenargumente zu finden, müssen Sie mir nun nicht versuchen vorzugaukeln, dass Sie nicht im Stande sind einen pudelonackten – aus dem Kontext gersissenen und auf den Kopf gestellten – Propagandartikel als das zu erkennen was er ist.

    Fairerweise ist hinzuzufügen das der ehemalige Schweizer Bundesanwalt (nicht der Verfahrensführdene) Lauber auch nicht „ganz sauber ist“. Das macht die Sache guterdings nicht besser, aber schlechterdings noch zwielichtiger und fragwürdiger.

    Oder muss nun ich Kiseljows Ausführungen als Persilschein für die Bundesanwaltschaft verstehen?

    1. Und sicher ist die schweizer Presse völlig frei von Propaganda, die Schweizer lieben ja die Russen, das wissen wir ja alle.

      I.Ü, wir haben uns die Mühe gemacht, durch seperates Abspeichern der einzelnen Bildsequenzen, den vollständigen Inhalt der Einstellungsverfügung, wie auch des Anwaltschriftsatzes zu ermitteln:

      1.
      Es ergibt sich, wenn man den Inhalt der Einstellungsverfügung berücksichtigt, zunächst ohne weiteres, daß es sich um Ausführungen des Anwalts von besagtem Herrn Kolesnikow handelt.
      Ausweislich Ziff. 5 der Einstellungsverfügung fand am 13.01.2015 in den Räumlichkeiten der Bundesanwaltschaft eine Vernehmung Kolesnikows statt.
      Auf diese, Datum 13.01.2015, wird im Schriftsatz Bezug genommen.

      2.
      Nicht nur, daß auf eine Richtigstellung dahingehend gedrungen wurde, daß der Mann – was die angeblichen Verbindung zu Putin betrifft – sich nur auf nicht verifizierbare, spätere, Aussagen des Dritten im Bunde gestützt hatte, selbst insoweit aber von nichts wußte und nichts weiß.

      Er läßt dort zudem – im Grunde völlig überflüssige – Spekulationen verlauten, wonach der Dritte auf Grund eines möglichen Eigeninteresse Derartiges fälschlich behauptet haben könnte – und das tut er, obwohl erklärtermaßen „diese (zuvor richtig gestellten) Tatsachen für die im Raum gestellten Vorwürfe nicht weiter relevant“ seien.
      „Ungeachtet dessen sollten diese etwas missverstänlichen Stellen der guten Ordnung halber geklärt werden.“

      Da darf sich jetzt jeder seinen Reim drauf machen.

      Die vorstehenden Experten, besonders diese „Gelbe 6“, werden da sich sofert einen unerwarteten Besuch des KGB vermuten. (Auch richtig, den gibts ja nicht mehr, der heißt ja jetzt anders.)

      1. Es bleibt eben immer etwas Dreck hängen, wenn mit Dreck geworfen wird. Bei Einigen soll auch unbedingt Dreck hängen bleiben, notfalls reibt man sich damit ein und trägt es zur Schau. 😉

        1. Hier

          „EU-Botschafter über umstrittenen Europäischen Gerichtshof
          Es gibt keine Ausnahme für die Schweiz.“
          https://www.blick.ch/politik/eu-botschafter-ueber-umstrittenen-europaeischen-gerichtshof-es-gibt-keine-ausnahme-fuer-die-schweiz-id16333889.html

          kann man übrigens sehr schön sehen, wie sich die EU gerade die Schweiz unterwirft.
          Die werden in ihrer Alpenfestung auch noch ihr blaues Wunder erleben.
          Da so etwas aber sehr subtil von statten geht, werden sie es wahrscheinlich nicht einmal merken – und bis in das einfache Privatrecht werden sie mit mehr und mehr „Gesetztesungetümen“ Bekanntschaft machen müssen.

              1. Danke und zutreffend. Allerdings war es wohl tatsächlich nicht besonders schlau, das hier anzubringen.
                Und wenn die „Gelbe 6“ mich dafür mit einem dieser modischen dümmlichen Anglizismen belästigt, muß ich das wohl ganz abstrakt als berechtigt anerkennen.
                (Irgend wann habe ich schon mal gewußt, was das ist, aber ich merke mir solchen Scheiß einfach nicht mehr.)

                1. „Und wenn die “Gelbe 6” mich dafür mit einem dieser modischen dümmlichen Anglizismen belästigt, muß ich das wohl ganz abstrakt als berechtigt anerkennen.“

                  Nein, müssen Sie nicht. Der Vorwurf ist schon deshalb unberechtigt, weil Ihr Kommentar an mich gar nichts mit dem Thema zu hat (wie Yello6 ja selbst bemerkt hat) und auch nicht dazu geeignet ist, vom Thema abzulenken, was nämlich die Absicht von Whataboutism ist. 😉

      2. Keine Ahnung, was Sie mir sagen wollen. Weder habe ich, noch die BA behauptet, dass Putin dahinter steckt („Die Frage, ob das Geld in den «Herrschaftsbereich Putins» floss, müssen die Schweizer Ermittler offenlassen“).

        Es geht einzig und allein um Folgendes:
        Die Schweizer BA kann nicht als Beweis benutzt werden, dass Putin die Finger nicht im Spiel hat, da „…Um das zu klären, hätte es «Beweisverfahren und zahlreicher Einvernahmen in Russland» bedurft, heisst in der Verfügung.“

        Für Sie vereinfacht zusammengefasst:

        Falsch: Aussage im Bericht: Die genauen Schweizer haben alles untersucht und nichts gefunden.

        Richtig: Die genauen Schweizer hatten Verdachtsmomente inklusive „…dass sie den Transfer von Geld in Investitionsprojekte durchaus feststellen konnte, so beispielsweise in den Bau einer luxuriösen Liegenschaft an der Schwarzmeerküste“, konnten diese aber weder bestätigen noch dementieren, da sie dafür auf Rechtshilfe aus Russland angewiesen waren und diese nicht bekamen.

        Ich hoffe Sie verstehen einerseits den Unterschied zwischen „Verfahren eingestellt, da eindeutig nichts vorhanden“ (so wie im Bericht suggeriert) und „Verfahren eingestellt, da nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zu prüfen“ und andererseits die Bedeutung dieses Unterschiedes.

        Weder Ihre Ausführungen noch die kruden Interpretationen des TillSitters bezüglich des Schweizer (!!!) Rechtshilfegesetzes (wer sollte hier Rechtshilfe leisten: Die Schweizer oder die Russen? Das Verfahren wurde in der Schweiz eröffnet) können an diesem Unterschied etwas ändern.

        1. „wer sollte hier Rechtshilfe leisten: Die Schweizer oder die Russen? Das Verfahren wurde in der Schweiz eröffnet“

          Ach, und deshalb haben die Russen nicht das Recht, mit den selben Ablehnungsgründen dem Ersuchen nicht nachzukommen? Offensichtlich hat die Schweiz mit Russland ein Abkommen, das sich im IRSG niederschlägt. Es dürfte wohl egal sein, ob Russland um Amtshilfe bittet und abgewiesen wird oder wie in diesem Falle die Schweiz.

          „… Verfahren eingestellt, da eindeutig nichts vorhanden” (so wie im Bericht suggeriert) und “Verfahren eingestellt, da nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zu prüfen …)

          Und damit wird es eben politisch. Wie im TV-Bericht angegeben, hat Russland Vorermittlungen aufgenommen und ist wohl zu dem Schluss gekommen, dass nichts dran ist an der Sache. Schließlich ist es ja nur eine Behauptung der Schweizer, dass da noch was rauszuholen wäre, wenn…

          1. Klar. Die Russen haben bei der Überlung ob und wie sie darauf antworten das Schweizer Rechtshilfegesetz studiert. Wird ja immer abenteuerlicher. Oder lächerlicher.

            Letzter Versuch:
            Die Schweizer BA hat nie „BEHAUPTET, dass da noch was rauszuholen wäre, wenn…“.
            Die Aussage der BA ist etwas vereinfacht: „Wir wissen es nicht, wir können es nicht untersuchen.“
            Und daraus macht Kiseljow: „Die sorgfältigen Schweizer haben alles untersucht und nichts gefunden“. Und das ist schlicht und einfach gelogen. Warum ist das so schwer zu verstehen?

            1. Fehlt es Ihnen an Leseverständnis? Nochmal: Offensichtlich hat die Schweiz mit Russland ein Abkommen, das sich im IRSG niederschlägt. Das bedeutet, dass Russland wohl die selben Klauseln hat, wovon ich ausgehe.

              „Und daraus macht Kiseljow: “Die sorgfältigen Schweizer haben alles untersucht und nichts gefunden”. Und das ist schlicht und einfach gelogen.“

              Nein. Er macht das daraus:

              „Gleichzeitig wurden die Informationen an die Generalstaatsanwaltschaft Russlands übermittelt, die ebenfalls eine Vorermittlung durchführte. Was haben die Schweizer gefunden? Nichts!“

              Was haben die Schweizer denn gefunden? 🤔

              1. „Das bedeutet, dass Russland wohl die selben Klauseln hat, wovon ich ausgehe. “
                Muss man nicht kommentieren.

                „Was haben die Schweizer denn gefunden? 🤔“

                „…schreibt die Bundesanwaltschaft, dass sie den Transfer von Geld in Investitionsprojekte durchaus feststellen konnte, «so beispielsweise in den Bau einer luxuriösen Liegenschaft an der Schwarzmeerküste». Die Frage, ob das Geld in den «Herrschaftsbereich Putins» floss, müssen die Schweizer Ermittler offenlassen: Um das zu klären, hätte es «Beweisverfahren und zahlreicher Einvernahmen in Russland» bedurft, heisst in der Verfügung.“

                Aber:
                „Die Russen wollten nicht einmal das Schweizer Untersuchungsdossier einsehen.“

                Verfahren daher eingestellt. Alle Fragen offen.

                Sie wollen offensichtlich nicht verstehen. Beenden wir das.

                1. „…schreibt die Bundesanwaltschaft, dass sie den Transfer von Geld in Investitionsprojekte durchaus feststellen konnte, «so beispielsweise in den Bau einer luxuriösen Liegenschaft an der Schwarzmeerküste»“

                  Dabei ging es aber offensichtlich mit rechten Dingen zu.

                  „Die Frage, ob das Geld in den «Herrschaftsbereich Putins» floss, müssen die Schweizer Ermittler offenlassen: Um das zu klären, hätte es «Beweisverfahren und zahlreicher Einvernahmen in Russland» bedurft, heisst in der Verfügung.”“

                  Das ist aber völlig ohne Bedeutung, weil die Russen das offensichtlich geklärt haben. Oder darf nur die Schweiz die Frage beantworten?

    1. Wenn es keine Vergiftung gab ( Verlautbarungen der Omsker Klinik) dann gibt es für die Staatsanwaltschaft keinen Grund zu ermitteln.
      Hätte die Staatsanwaltschaft vielleicht einen Anfangsverdacht gehabt ( die Omsker Klinik hätte „Vermutungen“ auf was auch immer) dann hätte die Staatsanwaltschaft zumindest gegen Unbekannt ermittelt.

      Alles Flaschen, Reisegepäck, ging nach Deutschland, was blieb waren die Klamotten die Navalny trug. An Denen fand man nichts. Akte sozusagen geschlossen.

      Navalny, Deutschland, Frankreich, Schweden sowie OPCW verweigern saubere Daten die ja Navalnys Vergiftung beweisen sollen und trotzdem fordern diese Gestalten von der russischen Staatsanwaltschaft eine Verurteilung von Personen die Navalny vergiftet haben- weil Navalny das sagt. Lachhaft sowas.
      Seine Lagerhaft unter Anrechnung des Hausarrests verschafft ihm eine Verschnaufpause von der Drangsalierung durch russische Vollstreckungsbeamten.

      Und was das schweizer Verfahren angeht ist das viel Verzwickter als man denkt.

      Ausgangspunkt sind genau genommen Geschäfte die 1983 begannen, also zu einer Zeit als Putin noch beim KGB in Dresden war, der Ex-EU Junker noch besondere Steuer-Spar-Gesetze in Lichtenstein erlassen hat und ein Smirnov
      ein Joint Ventures in St. Petersburg mit einem deutschen Partner, dem Bauträger Inform-Future einging. In der Folge wurde ein Unternehmen in Deutschland registriert in dessen Beirat Putin als Stellvertreter des Bürgermeisters saß.

      https://docplayer.org/146861492-6-ar-1204-staatsanwaltschaft-bai-dem-landgericht-darnstadt-dar-laitarvda-oberstaatsanwalt-i-i-t-u-l-a-u-t.html

      Wer das liest wird bis auf Smirnov nichts Russisches finden, aber von 2 anderen Gaunern lesen. Kein Russe dabei aber reichlich Deutsche.

      https://www.spiegel.de/wirtschaft/geldwaesche-ermittlungen-was-wusste-praesident-putin-a-248615.html

      Dieser Bericht im Spiegel von 2003 versucht wieder nur eine Putin Verbindung zu thematisieren ohne die zwielichtigen Gauner zu benennen.

      Zu diesem Verfahrensgeflecht dürfte sich dann auch das schweizer Verfahren gesellen da es eine direkte Folge der „verwerflichen Aktivitäten“ Putins etablieren sollte.

      https://www.immobilien-zeitung.de/1000031910/ermittlungsverfahren-in-sachen-spag-eingestellt

      Reichlich Lesestoff den man grob zusammenfassen kann.
      Nichts gewesen außer Spesen zumindest was Putin angeht.
      Der Putinbezug besteht darin, dass er in seiner früheren Funktion dieses Joint Ventures in St. Petersburg unterschrieben hat und im Beirat saß.
      Ist wohl vergleichbar wenn eine Stadt in Deutschland z.B. eine Firma für Stadtentwicklung ins Boot holt und dann einen Beirat gründet. Dieser Beirat soll über Vorhaben, Kosten u.a. die öffentlichen Mittel im Auge haben.
      Funktioniert bei uns natürlich viel besser als in Russland, gäbe es da nicht die Musterbeispiele vom Bund der Steuerzahler.

      Zu dem ganzen Geflecht kommt noch

      https://de.qaz.wiki/wiki/Cali_Cartel

      https://de.qaz.wiki/wiki/Alfa-Bank

      https://de.qaz.wiki/wiki/Robert_Eringer

      https://www.n-tv.de/panorama/400-Kilo-Kokain-in-Botschaft-gefunden-article20304291.html

      Was man aber über den Zeitraum immer wieder lesen kann, ein Deutscher, ein in Deutschland…, selbst der Grundstock für diese Aktivitäten trug überwiegend eher deutsche Namen. Komisch sind das alles Putinfreunde?

      Mich erinnert das an die Treuhand Aktionen damals, als die Ostdeutschen Firmen offiziell Geld von der Treuhand bekamen und die Gelder direkt in die Hauptsitze West weiter geleitet wurden. Andere Mitarbeiter standen früh vor leergeräumten Werkhallen, alter Chef weg, neuer Chef nicht auffindbar u.s.w.
      Solche Geschäfte wurden auch nie beanstandet.

      Ja, man plünderte damals Russland von allen Seiten aus. Das sich auflösende Rechtssystem wurde gnadenlos genutzt ganz gleich woher die Gauner kamen. Mal traten sie im Nadelstreifen mal mit Sturmhaube oder ganz offen auf.
      Putin hat zusammen mit der Duma versucht neuere Rechtsrahmen zu schaffen um das Volk wieder das Land und seine Reichtümer zurückzugeben.
      Viele haben diese Stunde Null genutzt, andere rannten zu den Amis um dort lautstark rum zu heulen das Putin so dreist ist und Steuern verlangt, Eigentumsnachweise und gesetzeskonformes Handeln fordert.

  9. „Hätte die Staatsanwaltschaft vielleicht einen Anfangsverdacht gehabt … dann hätte die Staatsanwaltschaft zumindest gegen Unbekannt ermittelt.“

    Ich biete als Anfagsverdacht die Aussagen des FSB Mitarbeiters im Navalny-Telefon-Video. Solange dieses Video nicht als Fälschung enlarvt (und nicht nur als soche bezeichnet wird) besteht ganz dringender Tatverdacht.

    „Und was das schweizer Verfahren angeht ist das viel Verzwickter als man denkt.“

    Petromed wurde Afang 00-er Jahre gegründet, Sie wissen sicher in welcher Position Putin damals bereits war. Ihre ganzen Ausführungen haben mit dem Schweizer Verfahren nichts, aber überhaupt nichts zu tun. Drei Schweizer Firmen, davon zwei Banken, vermuteten Geldwäsche, die Bundesanwaltschaft konnte weder diesen Punkt klären noch die Frage ob Präsident Putin 94 Prozent der Aktien gehörten (mit oder ohne Strohmann) oder nicht. Nur darum ging es im TV – Beitrag mit der unzulässigen Behauptung, dass die Schweizer BA zum eindeutigen Ergebnis kam, dass alles mit korrekten Dingen ablief.

    Alles was Sie liefern mag intressant sein, aber ist leider nicht mehr als eine Nebelpetarde.

    1. Den von ihnen genannten Anfangsverdacht gibt es erst seit Ende des Jahres.
      Dieser Umstand war also zu dem Zeitpunkt als alle von Vergiftung redeten, diverse Organisationen wie EU, Nato, OPCW eingeschaltet wurden noch gar nicht bekannt. Man forderte also eine Bestrafung der /des Täters verweigerte sich aber selbst bei den Rechtshilfegesuchen.
      Immer die Zeit im Auge behalten.

      Navalny telefoniert mit seinem Möchtegernmörder am 14.12.2020.
      Pünktlich zur Lancet Journal wird das Telefonat bekannt. Seit dem 21.12.2020 geisterte es durch die Presse.

      Dann wurde Navalny als gesund entlassen was durch Berichte in The Lancet Journal (22.12 2020) auch bezeugt wurde. Verschiedene Leute zogen andere Schlüsse und stellten die Gift These unter ein ? Ob zu Recht vermag ich nicht zu sagen.

      Weil Navalny als gesund gilt und er noch eine Bewährung hatte setzte er sich darüber hinweg und wirkte im Hollywood Streifen “ Putins Palast“ mit. Wie sich herausstellte fehlen genau diese Dinge

      Luxusausstattung, Flugverbot, höchste Sicherheit usw. aber eben auch der Nachweis das Putin der Nutznießer eines Rohbaus ist, Putins Geld dort verbaut wurde uam.

      Damit sind wir bei der Schweiz und dem Zitat aus dem Schweizer Urteil.
      Wenn Jemand etwas behauptet dann sollte es wahr sein. Zu dieser Wahrheit gehörte, dass der Zeuge nichts beweisen konnte. Warum das so ist, ist erst einmal zweitrangig.

      Der Hinweis zur frühen Firmengründung deckt sich mit den Vorgängen zu dem Darmstädter Verfahren welches im Rahmen der Cali Kartell Ermittlungen, der Vergiftung, das Wirken eines investigativen Journalisten, Anlagebetrug eines US Bürgers, einer Zwielichtigen Gestalt mit sehr vielen Finanz Zugängen zu verdächtigen Firmen und Bankkonten zum Darmstädter Verfahren. Dieses Verfahren wurde nach 7 Jahren abgeschlossen.

      Was mich an der ganzen Berichterstattung wirklich nervt, dieses rumgehacke auf Putin und immer nur Putin.
      Sind die anderen Täter unwichtig? Sind die Gesetze, die diesen Verschiebebahnhof ermöglichen unwichtig?

      https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/st-petersburg-putins-kampf-um-die-macht-1102438.html

      https://www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/gouverneurswahlen-in-sankt-petersburg-und-die-reorganisation-der-regionen-in-der-russischen-foederation

      https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/siemens-russland-und-die-korruption-prachtbau-aus-filz-1.1971183

      So nun können sie sich vielleicht die Frage beantworten wie das Schweizer Gerichtsurteil zu den anderen Links passt.

      Die eine deutsche Firma „spendete“ die Nachbildung des Bernstein Zimmers, eine Andere verkaufte überteuerte Geräte, die Nächste soll beim waschen von Geldern geholfen haben.
      Aktiv, skrupellos mit viel krimineller Energie umging man Gesetze, nutzte man jede Lücke im Gesetz, übervorteilte man mit Schmiergeldern Andere und mitten drin die Deutschen.

      Wir haben genug Grund uns an die eigene Nase zu fassen. Deutsche, deren berufliches Umfeld eher im Ausland liegt nutzten politische, parteiliche Kontakte um bei Merkel für eine Firma vorzusprechen selbst dann noch als der Firma das Wasser schon bis zum Hals stand. Fand man nichts dabei.
      Als ein junger Hoffnungsträger für eine andere ausländische Firma den „Türstopper“ spielte fand man nichts dabei weil er ja noch so jung ist.
      Aber wenn ein „Putinvertrauter“ für sich oder Andere Vorteile verschaffen will dann ist das natürlich was Anderes.

      Bei all den „Putinvertrauten“ ist es schon fast verwunderlich das überhaupt Geld in der Staatskasse ist.

      Also könnten wir uns wenigsten darauf einigen das jedes Fehlverhalten so gnadenlos verfolgt wird, von Jeden der sich eines Fehlverhaltens schuldig macht und jeden Versuch durch Regelungen ein Fehlverhalten auch noch zu begünstigen ?

      Warum brachten wir diese Verfolgungsenergie nicht auf als man den Journalisten nicht nur tötete sondern auch noch zerlegte? Warum nicht mit gleicher Energie die dunklen krummen Geschäfte ganzer Banken und sonstigen Geldsammelstellen verfolgen, warum nicht Ross und Reiter nennen die sich an Cum Ex die goldene Nase verdienten? Warum werden die Versäumnisse (Lücken zu schliessen) nicht verfolgt? Warum nicht Kriegsverbrechen ALLER bestrafen?

      Aber Putin ist ja nicht Merkel und russische Gerichte natürlich nicht so vorbildlich wie die des Werte Westens usw.
      Bei uns hapert es nicht am Willen etwas unabhängig zu verfolgen, hier hapert es an der Unabhängigkeit der Justiz.

  10. „Den von ihnen genannten Anfangsverdacht gibt es erst seit Ende des Jahres.“

    Eine mögliche Straftat ist noch nicht verjährt. Eine Untersuchung wäre immer noch möglich. So what?

    „So nun können sie sich vielleicht die Frage beantworten wie das Schweizer Gerichtsurteil zu den anderen Links passt. “

    Es gibt eben genau kein Schweizer Urteil. Bitte lesen Sie sich in das Thema ein.

    „Was mich an der ganzen Berichterstattung wirklich nervt, dieses rumgehacke auf Putin und immer nur Putin.
    Sind die anderen Täter unwichtig? Sind die Gesetze, die diesen Verschiebebahnhof ermöglichen unwichtig?“

    Das ist im Moment gerade nicht das Thema. Der übliche Versuch um vom eigentlichen Diskussionspunkt abzulenken. Scheint auf dieser Seite so üblich zu sein. Schade.

    1. Yellow6, Sie versteifen sich auf folgende Aussage:

      „Dort schreibt die Bundesanwaltschaft, dass sie den Transfer von Geld in Investitionsprojekte durchaus feststellen konnte, «so beispielsweise in den Bau einer luxuriösen Liegenschaft an der Schwarzmeerküste».“

      Das wird ja überhaupt nicht bestritten. Zitat:

      „Das gesamte Geld, das sie dabei legal verdient haben, haben sie dann für ihre eigenen Interessen verwendet, einschließlich Investitionen in Projekte in Russland.“

      Dann behaupten Sie, dass „offensichtlich“ kein Verfahren eröffnet wurde.

      Yellow6: „Die Schweizer informierten deshalb die russische Generalstaatsanwaltschaft, offenbar in der Hoffnung, dass diese ein eigenes Verfahren eröffne. Was offensichtlich nicht geschah.“

      Dabei steht im Artikel ganz klar:

      „Die von der russischen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführte Prüfung, einschließlich der Untersuchung der Schweizer Kriminalermittlungen, zeigte, dass das Anwesen in Gelendschik seit Beginn des Baus und während seiner gesamten Existenz nie dem Präsidenten Russlands und seinen nahen Verwandten gehörte und derzeit nicht gehört.“

      Die Untersuchungsergebnisse der Schweizer wurden an Russland übermittelt, Russland hat darauf eine Prüfung veranlasst und ist zum o. g. Ergebnis gekommen.

      Zitat: „Die Frage, ob das Geld in den «Herrschaftsbereich Putins» floss, müssen die Schweizer Ermittler offenlassen: Um das zu klären, hätte es «Beweisverfahren und zahlreicher Einvernahmen in Russland» bedurft, heisst in der Verfügung. … Die Russen wollten nicht einmal das Schweizer Untersuchungsdossier einsehen.“

      Der Versuch, Russland daraus einen Strick zu drehen, ist äußerst schwach, denn im Grunde basiert Ihre Konstruktion nur auf der Frechheit, die Russische Staatsanwaltschaft als Lügner hinstellen zu wollen. Die Frage nämlich, ob das Geld in den „Herrschaftsbereich Putins“ floss, konnten die Schweizer beruhigt offen lassen, weil die Russen sich darum gekümmert und die Frage geklärt haben. Wenn Sie den Russen nicht glauben wollen, ist das Ihre Sache. Für mich ist das nur „Der übliche Versuch um vom eigentlichen Diskussionspunkt abzulenken“. Das Thema ist nämlich der Lügner Nawalny. 😉

  11. Wirklich, wirklich letzter Versuch. Vielleicht begreifen Sie es ja doch noch:

    Nochmals: Weder ich noch die BA haben zu keinem Zeitpunkt irgendeine Behauptung bezüglich kirmineller Aktivitäten Putins in dieser Sache getätigt. Es bestand ein Verdacht, der von Seiten Schweizer BA nicht erhärtet oder bewiesen werden konnte. Weder ich noch die BA will Russland oder Putin „einen Strick drehen“. Unterlassen Sie bitte diese Unterstellungen.

    Und auch nochmals: Wir diskutieren eine Übersetzung von Röper eines Russischen TV – Berichts. Der Inhalt dieses Beitrags ist DAS Thema. Und sonst gar nichts.

    Im erwähnten TV Bericht wird behauptet, dass die Schweizer Bundeanwaltschaft nach sorgfältiger Untersuchung zum Schluss gekommen sei, alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Dem ist nicht so. Die BA hat die Untersuchung wegen Aussichtslosigkeit an die nötigen Informationen zu kommen eingestellt.

    Sie erwähnen zum wiederholten Mal, dass die Russen die Sache untersucht hätten. Falls dies tatsächlich geschehen sein sollte: Die Schweiz wurde darüber nicht informiert, muss sie natürlich auch nicht, aber dann ist es sehr rätselhaft, warum die Schweiz überhaupt im TV – Beitrag auftaucht. Wie und warum sollte die Schweiz sich zu Untersuchen äussern können, über die sie nie informiert wurden? Warum zum Teufel opfert die russische Nachrichtensendung mehrere Minuten Sendezeit um die Schweiz als Kronzeuge zu bemühen? Warum wird die Schweizer BA ins Spiel gebracht, die zu keinem Ergebnis, weder pro noch contro Russland / Putin gekommen ist.

    Sollten da nicht einfach die „sorgfältigen“ Schweizer herhalten als Beweis oder Indiz für Russlands / Putins Unschuld? Ganz nach dem Motto: „Liebe Zuschauer, wenn Ihr unseren Russischen Institutionen nicht traut, den sorgfältigen Schweizern (Anmerkung: die de facto nichts untersucht hatten), denen könnt Ihr trauen“.

    Wenn Sie die manipulative Intension in TV – Beitrag nicht sehen, ist das einzig und allein Ihrer offensichtlichen Unfähigkeit geschuldten einen einfachen Satz zu verstehen: „Um das zu klären, hätte es «Beweisverfahren und zahlreicher Einvernahmen in Russland» bedurft“. DAS ist das was die Schweizer BA gesagt hat. Nicht mehr, aber halt auch nicht weniger.

    1. Nun, Da habe ich Sie tatsächlich die ganze Zeit falsch verstanden und bitte um Entschuldigung. Für mich stand imer nur im Vordergrund, dass Kolesnikow seine Aussage zurückgezogen hat und damit das Kartenhaus von Nawalny zusammengefallen ist. Hätte ich Ihre Kommentare sorgfältiger gelesen, was ich soeben nachgeholt habe, hätte es uns eine Menge Schreiberei erspart. Das bedauere ich aufrichtig.

      1. ….Gut Ding will Weile haben. Hätten Sie auch meine 1. AW etwas genauer angeschaut, hätten Sie allen viel Schreibarbeit erspart.

        …“Liebe Zuschauer, wenn Ihr unseren Russischen Institutionen nicht traut, den sorgfältigen Schweizern (Anmerkung: die de facto nichts untersucht hatten), denen könnt Ihr trauen”. …

        Das ist top auf den Punkt gebracht von Yellow6 und was mich veranlasste meinen 1. Kommentar vor knapp einer Woche zu schreiben. Es ging mir – ebensowenig wie Yellow6 – darum Russland oder Putin „einen Strick zu drehen“, sondern fand eben die Verwendung der Einstellungsverfügung und deren Verdrehungen mit Weglassung ein bisschen „dreist“.

        Um ein bisschen weiter zu recherchieren (nicht was den Palast oder Navalny) betrifft, ist die Lirus Investment ein ganz interessanter Anfang für die Suchmaschine.

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