Weltrechtsprinzip

Warum gegen Lukaschenko in Deutschland ein Strafverfahren läuft, wegen der US-Drohnenmorde aber nicht

In Deutschland wurde auf Basis des Weltrechtsprinzips Strafanzeige gegen Präsident Lukaschenko gestellt. Zwei Spiegel-Artikel zeigen beispielhaft die Doppelmoral des Westens auf. Und sie belegen einmal mehr, dass die Justiz in Deutschland nicht unabhängig ist.

Der Spiegel hat am 7. Mai einen Artikel mit der Überschrift „Machthaber von Belarus – Lukaschenko belächelt Strafanzeige aus Deutschland als »dummen Schritt«“ veröffentlicht. Dort konnte man lesen:

„Der belarussische Diktator Alexander Lukaschenko lässt seit Monaten Aufstände in seinem Land brutal niederschlagen. Dabei sorgt er sich auch nicht vor möglicher Strafverfolgung aus Deutschland. Eine Anzeige gegen ihn hat er nun als »dummen Schritt« bezeichnet. Vier deutsche Anwälte hatten am Mittwoch im Namen von Folteropfern Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe erstattet. Darin werfen sie Diktator Lukaschenko und dessen Sicherheitsbeamten Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.“

Das Weltrechtsprinzip

Tatsächlich muss man sich fragen, mit welchem Recht in Deutschland Strafverfahren wegen Ereignissen eingeleitet werden, die im Ausland stattgefunden haben und mit denen Deutsche weder als Täter, noch als Opfer etwas zu tun haben. Wie absurd das ist, zeigt sich, wenn man den Spieß umdreht: Wie würde der Spiegel wohl reagieren, wenn in Weißrussland Strafverfahren gegen Merkel eröffnet würden, weil sie die Proteste der Querdenker unterdrückt?

Daran sieht man, wie blödsinnig diese in Deutschland eröffneten Verfahren gegen Lukaschenko sind. Laut Völkerrecht dürfen sich Länder nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einmischen und wenn es tatsächlich irgendwo zu so schweren Verstößen gegen die Menschlichkeit kommt, dass sie international justiziabel wären, dann wäre der Internationale Gerichtshof in Den Haag zuständig, jedoch kein Gericht in Karlsruhe.

Aber es gibt ja noch das „Weltrechtsprinzip“. Das ist zwar kein Bestandteil des Völkerrechts, aber es klingt danach. Geregelt wird es in Deutschland im VStGB, darauf kommen wir gleich noch.

Nach dem Weltrechtsprinzip sieht sich Deutschland doch zuständig, wenn im Ausland Dinge geschehen, die der deutschen Regierung nicht gefallen. Und weil der deutschen Regierung der syrische Präsident Assad nicht gefällt, wurde in Deutschland ein Mann angeklagt, der in Syrien Syrer gefoltert haben soll.

Und der deutschen Regierung gefällt Präsident Lukaschenko nicht, also darf die deutsche Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Verfahren eröffnen.

Agent Orange im Vietnamkrieg

Man könnte die Tatsache, dass Deutschland sich für im Ausland begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig fühlt, ja durchaus gut heißen, wenn es für alle Verbrechen und Täter gelten würde. Aber Deutschland fühlt sich nur für ausgewählte Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig.

Am 10. Mai hat der Spiegel unter der Überschrift „Im Vietnamkrieg genutztes Gift – Gericht weist Agent-Orange-Klage gegen Chemieriesen zurück“ berichtet:

„Ein französisches Gericht hat eine Klage gegen mehrere Chemie-Unternehmen wegen des giftigen Entlaubungsmittels Agent Orange, das im Vietnamkrieg eingesetzt worden war, für unzulässig erklärt. Die Unternehmen hätten damals im Auftrag der USA gehandelt und könnten sich vor dem Gericht in Frankreich auf Immunität von der Gerichtsbarkeit berufen, entschied ein Gericht in Évry südlich von Paris. Damit wies das Gericht Schadensersatzansprüche der Klägerin zurück.“

Das waren ohne Zweifel Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber kein deutsches Gericht fühlt sich für Verbrechen der USA zuständig. Und das, obwohl sogar die deutsche Firma Bayer betroffen ist, wie man ebenfalls im Spiegel erfährt:

„Die Konzerne, zu denen auch der vom deutschen Pharmariesen Bayer übernommene US-Saatgutkonzern Monsanto gehört, bestritten die Zuständigkeit des Gerichts in Évry. Der Anwalt von Monsanto argumentierte, die USA hätten »Agent Orange« für die nationale »Verteidigung« eingesetzt, ein ausländisches Gericht könne sich deshalb nicht mit der Sache befassen. Der Bayer-Konzern betonte, allein die damalige Regierung in Washington sei für den Gifteinsatz verantwortlich »und nicht die Lieferanten zu Kriegszeiten«.“

Niemand bestreitet den Gifteinsatz der USA in Vietnam. Aber es wurde und wird in Deutschland trotzdem niemand deswegen angeklagt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Im Falle des Syrers, der in Deutschland wegen Folter von Syrern in Syrien angeklagt wurde, darf die Staatsanwaltschaft ermitteln, weil Folter Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Aber warum ermittelt kein deutscher Staatsanwalt gegen Folterknechte der CIA? Die CIA hat unbestritten gefoltert, eine der Verantwortlichen ist Avril Haynes, die von Joe Biden im November zur CIA-Chefin ernannt wurde. Dass sie maßgeblich an den Folterprogrammen der CIA beteiligt war, wird in den USA offen zugegeben. Warum ermittelt kein deutscher Staatsanwalt gegen die Frau, die unbestritten für Folter verantwortlich ist?

Was alles von deutschen Staatsanwaltschaften verfolgt werden darf, ist in Paragraf 7 VStGB geregelt. Nur ein Beispiel:

„Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung einen Menschen tötet, (…) wird (…) mit lebenslanger Freiheitsstrafe (…) bestraft.“

Lesen Sie den Paragrafen gerne nach, er ist ausgesprochen lehrreich.

Aber nehmen wir nur diesen einen der zehn in dem Paragrafen genannten Punkte. Dass die USA im Irak oder bei ihren Drohnenmorden „ausgedehnte oder systematische Angriffe gegen eine Zivilbevölkerung“ durchgeführt haben und bis heute durchführen, kann niemand bestreiten. Und es gibt ja noch viel mehr Beispiele, zum Beispiel Vietnam. Warum wird kein deutscher Staatsanwalt aktiv und klagt die Verantwortlichen aus den USA an? Sie sind schließlich namentlich bekannt.

Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig

In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister. Wie ausgiebig die Justizminister von diesem Weisungsrecht Gebrauch machen und den Staatsanwaltschaften vorschreiben, in welchen Fällen sie ermitteln dürfen und in welchen nicht, habe ich immer wieder aufgezeigt, Beispiele finden Sie hier und hier.

Wir lernen immer wieder, dass das Justizsystem in einem Rechtsstaat unabhängig von der Regierung sein muss. Die Regierung soll nicht auf Strafverfahren Einfluss nehmen können. In Deutschland ist das jedoch offensichtlich nicht gegeben, wie auch der Europäische Gerichtshof 2019 festgestellt hat. Den Artikel darüber inklusive Link zum Urteil finden Sie hier.

Damit kennen wir die Antwort auf die Frage, warum die deutschen Staatsanwaltschaften gegen einen Syrer oder Präsident Lukaschenko ermitteln, gegen US-Bürger aber nicht: In Deutschland ist die Justiz nicht unabhängig, sie muss den politischen Willen der Regierung umsetzen.

Wenn man das weiß, dann weiß man auch, warum Lukaschenko die Strafanzeige aus Deutschland „als dummen Schritt belächelt„, worüber der Spiegel so entrüstet berichtet hat. Es ist ein rein politisches Verfahren.

Ja, es gibt in Deutschland tatsächlich politisch motivierte Strafverfahren, was man eigentlich nur in bösen Diktaturen erwarten würde. Aber das weiß der Spiegel-Leser ja nicht, der glaubt immer noch, Deutschland sei ein Rechtsstaat und die deutsche Justiz sei unabhängig. Es zeigt sich wieder einmal:

Spiegel-Leser wissen weniger!


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

16 Antworten

  1. Brilliant analalysiert und zusammengefasst, Herr Röper!
    Die Doppelstandards des Westens werden immer absurder, und das Geschreibe der Qualitätspresse immer grotesker.
    Merkel regiert seit 2005 durch und genießt volle juristische Immunität. Mal im ernst, wie oft ist sie verklagt worden und immer verläuft es im Sande. Und gewählt hat Merkel auch nicht das Volk, sondern die Parteifunktionäre der CDU. Wer ist hier der „Diktator“ und der „Machthaber“?
    Man kann von Lukaschenko halten, was er will, aber wenigstens wird in Weißrussland der Präsident direkt gewählt. Plus, Lukaschenko liebt sein Volk, während Merkel das ihrige aus tiefstem Herzen verachtet…

  2. Aber aber, Herr Röper. Die USA greifen doch nicht die Zivilbevölkerung an. Was können die USA dafür, dass das dumme Volk gerade dort wohnt, wo sie Terroristen und Kampfverbände angreifen müssen?

  3. Wobei man noch unterscheiden muß zwischen politisch motivierten Verfahren und politischen Verfahren.

    Politisch MOTIVIERT war in Russland zB. das Verfahren gegen Michail Chodorkowski. Zu Jelzins Wild-West-Zeiten hat Chodorkowski sicher nicht mehr strafbare Handlungen verbrochen als die meisten anderen Oligarchen. Angeklagt wurde aber nur er – hauptsächlich weil er sich nicht an die strikte Ansage des neuen Präsidenten Putin hielt, sich (mit seinem Geld und Einfluß) aus der Politik herauszuhalten. Also verwendet man, was man gegen ihn in der Hand hatte, um ihn politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich auszuschalten.

    Das Verfahren an sich war somit zwar einwandfrei, aber daß es dazu kam, war politisch motiviert.
    Es gibt aber auch politische Prozesse. Und solche gab es zB,. in der Bundesrepublik seit den 50er Jahren zu tausenden! Mit dem Verbot der KPD und mit ihr verbundener Organisationen wie der FDJ wurde ein Hebel geschaffen, um so ziemlich jeden „Kommunisten“, der einem lästig war, vor Gericht zu zerren. Teilweise wurden die Angeklagten zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, die sie ohne Bewährung und vorzeitige Haftentlassungen voll absitzen mußten. Und das nur, weil sie „Kommunisten waren“! Sonst nix! Keine Verbrechen konnten ihnen zur Last gelegt werden!

    Besonders zynisch dabei war, daß viele der Verurteilten schon zu Nazi-Zeiten inhaftiert gewesen waren, und sich nun, im „Rechtsstaat“ vor Richtern wiederfanden, die ihrerseits ebenfalls schon zu Nazizeiten „Recht“ gesprochen hatten. Und daß ihnen sogar die Haft unter den Nazis als strafverschärfend ausgelegt wurde, da sie ja dort wegen desselben Grundes einsaßen. Wegen Kommunismus! Stichwort „Wiederholungstäter“.

    Das waren eindeutig politische Prozesse!

    Es gab eine ÖR-Doku darüber, die in schlechter Qualität auf Youtube zu finden ist:

    https://youtu.be/e5kl7aG2YB0

    Interessant ist darin das Statement Rainer Barzels, CDU, einst Minister „für gesamtdeutsche Fragen“ und Fraktionschef sowie Parteivorsitzender (und an Willy Brandt gescheiterter Kanzlerklandidat), warum man mit dieser Kommunistenverfolgung Ende der 60er/Anfang der 70er aufgehört hatte. Nicht etwa, daß klargeworden wäre, daß hier im Namen des Volkes schwerstes Unrecht verübt worden war, nein, Barzel sagte „Uns war klargeworden, das gewinnen wir!“ Man male sich aus, was hier passiert, wenn „der Staat“ mal wieder das Gefühl bekommen sollte, „die Sache verlieren zu können“… Die Gesetze jedenfalls existieren immer noch. Und die einst verurteilten Kommunisten wurde nie rehabilitiert. Keine Entschädigung, keine Rente…

    …na, Hauptsache, die Witwe des berüchtigten Präsidenten des „Volksgerichtshofes“ Roland Freisler, als Teilnehmer der „Wannseekonferenz“ zudem Mitverantwortlicher für die Organisation des Holocaustes, bekam in Bayern nach 1945 eine Witwenrente mit „Schadensausgleich“, mit der höchst originellen, aber wohl leider zutreffenden Begründung, daß ihr Mann, hätte er den 2.Wk überlebt, in der Bundesrepublik zweifellos eine Karriere als gut bezahlter Beamter oder Rechtsanwalt gemacht hätte.

    1. Es sagt viel über unser Land aus, dass man die KPD verboten hat, während die NPD bis zum heutigen Tage (!) unbehelligt ihr scheußliches Werk vorsetzen kann. Die KPD war eine demokratische Partei, man muss ja nicht mit allem einverstanden sein, aber gegen unsere demokratische Grundordnung verstößt sie überhaupt nicht. Die NPD hingegen ist eine Gefahr für Deutschland und unsere Gesellschaft, und sie verbreitet Parolen und Ideologien, die die meisten Deutschen schon lange überwunden haben. Nicht einmal Lokführer durften die Kommunisten sein, und Beamter und Lehrer schon garnicht. Björn Höcke ist per Gericht ein Faschist und relativiert den Holocaust, ist aber Lehrer(!) . Wie geht das zusammen? Man muss sich schon in Grund und Boden schämen für unsere Land.

      1. Die NPD und ihr scheußliches Werk? Waren Sie schonmal auf einer NPD-Veranstaltung? Die einzigen, die bei der NPD etwas auf dem Kasten haben, sind die vom Verfassungsschutz eingeschleusten Führungskräfte und die Agitatoren. Das Fußvolk? Kein Fett auf den Schuhen und dumm wie Brot. Von denen geht sicher keine Gefahr aus, die dienen nur ZbV. 😅

        1. Den Eindruck kann man leicht bekommen, ja. Letzten Endes scheiterte das NPD-Verbot ja auch an den VS-Leuten, die es unmöglich machten, zwischen „echten“ NPD-Standpunkten und solchen zu unterscheiden, die möglicherweise vom Staat mittels seiner eingeschleusten Führungskräfte lanciert wurden. Und bis heute weigert sich vor allem die Union, diese Leute abzuberufen! Es scheint, als bräuchte man diesen Sauhaufen noch für irgendwas….

  4. wenn im Ausland Dinge geschehen, die der deutschen Regierung nicht gefallen.
    Die deutsche Regierung hat gar nichts zu sagen. Sie ist Vasall der USA. Lieber Herr Röper, machen Sie die Rede von Putin zur Siegesfeier zum Thema?

  5. Ist der Generalbundesanwalt in Karlsruhe heutzutage die deutsche Zweigstelle vom internationalen Gerichtshof? Das erweckt zumindest den Anschein. Schon seit einigen Jahren spielt man sich in Deutschland als eine Art Ersatz des internationalen Gerichtshofs auf. Merkwürdigerweise gab es bisher keine Strafverfahren gegen Jeanine Áñez oder auch keine Strafverfahren gegen Sebastián Piñera, Iván Duque, Benjamin Netanjahu und Emmanuel Macron.

  6. Da sind wir doch richtig gespannt, wie weit das Gericht mit der Interpretation dieses „ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung“ geht.
    Der ist ja offensichtlich Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 7 VStGB.

    Interessant ist da auch § 7 Abs. 5:
    „Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.“

    Mmm: „rassische Gruppe“ …

    Im Übrigen empfehlen wir da mit der gebotenen Vorsicht das Laienlexikon:

    _____://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerstrafgesetzbuch
    _____://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerstrafrecht
    _____://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_Statut_des_Internationalen_Strafgerichtshofs
    _____://de.wikipedia.org/wiki/Weltrechtsprinzip

    Zu diesen Rechtsfragen ließen sich ganze Romane verfassen, aber wir können o.w. davon ausgehen das „Recht“ auch hier Instrument von „Politik“ ist. (Das ist im Grunde immer so, nur der Schwerpunkt liegt bei den Angelsachsen wohl etwas anders, als er da einst bei Kontinentaleuropäern gelegen hat, deren Traditionen heute in erster Linie Rußland folgt. Mit der Verfaßtheit der deutschen Justiz hat das eher weniger zu tun)

  7. Zum Thema „mit zweierlei Massen messen“ passt auch ausgezeichnet ein Artikel van RT: https://de.rt.com/europa/117094-moskau-westen-veraergert-ueber-fakten-ukraine/
    In der UNO hat Russland auf die Aufklärung der Ereignisse in Odessa am 2.Mai 2014 gedrängt. Damals starben mindestens 44 Menschen bei einem Feuer im Gewerkschaftsgebäude, wo sie Schutz gesucht hatten vor Pro-Majdan Anhängern. Bis jetzt hat die Ukraine keine Anstrengungen unternommen um de Vorfall aufzuklären, geschweige denn vor Gericht zu bringen, aber vielleicht nimmt sich ja jetzt ein deutsches Gericht diesen Falles an…
    Bei RT ist auch ein weiterer sehr interessanter Artikel über das „Massaker von Odessa“ zu finden: https://de.rt.com/meinung/102040-2-mai-2014-das-massaker-von-odessa/

  8. Agent Orange im Vietnamkrieg

    Ja Frankreich hat die Mitschuld (Produktion) abgewiesen. Dabei hat Frankreich glatt vergessen wer denn im Süden so das Sagen hatte. Die alten Kolonialverwaltung Strukturen und dann noch die neuen Lakaien der USA.
    Um die Macht zu sichern bat der Süden um den Einsatz? Er flehte förmlich ?
    Und wider besseren Wissens konnten weder die Staaten Frankreichs noch der USA den Einsatz nicht verhindern?
    Und dann ist man nicht zuständig wenn Unternehmen im Auftrag ja nur Pentagon Aufträge erfüllte?
    Wie sahen damals denn so die Miteigentumsverhältnisse in Frankreich aus ?

    Aber die wohl wichtigste Frage ist, warum wurde in Frankreich geklagt und nicht in den USA ? Liegt das einmal mehr an den Finanzquellen diverser NGO mit ihren Anwälten?
    Warum greift auch hier nicht die Staatshaftung ?

    Und noch etwas ist auffallend. Ende 2015 wird die Klage eingereicht und wenige Monate später wird die Monsanto Übernahme eingeleitet. Damit verschwindet auch alte Schuld. Wir kennen ja die vielen Rechtsangelegenheiten für die Bayer dann auf einmal gerade stehen musste. Bis zur Übernahme galt höchst richterlich das ganze Zeug ja als ungefährlich. Und auf einmal dann die Prozesslawine.

    Zufall?
    Ist es auch zufällig das in einer Arte Doku „Monsanto“ immer genannt wird obwohl doch sehr viel mehr Firmen verklagt wurden?

    https://www.arte.tv/de/videos/082802-000-A/agent-orange/

    Carol Van Strum zahlte einen sehr sehr hohen Preis. Die Feuerwehr sprach von Brandstiftung, die Polizei von Unglück.

    https://www.heise.de/tp/features/Poison-Papers-Schatztruhe-voll-toxischer-Geheimnisse-3796738.html?seite=all

    „Die Regulierungsbehördenquellen dieser Dokumente sind die Umweltschutzbehörde EPA,
    die Forstverwaltung (USDA Forest Service),
    die Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA),
    das Kriegsveteranenministerium (Veterans Administration) und
    das Verteidigungsministerium (Department of Defense).
    Zu den auftauchenden Chemie-Unternehmen gehören Dow, Monsanto, DuPont und Union Carbide, sowie viele kleinere Hersteller und die kommerziellen Testfirmen, die für sie gearbeitet haben.“

    https://www.heise.de/tp/features/Poison-Papers-Schatztruhe-voll-toxischer-Geheimnisse-3796738.html?seite=all

    https://www.poisonpapers.org

    Und heute schwafelt man noch immer frech von Weltrechtsprinzip ?

    Warum stehen dann all diese Täter nicht vor dem Strafgerichtshof? Warum dürfen die noch immer irgend etwas entscheiden?

    Und nun wollen sie Andere verklagen? Einfach lächerlich !

    Und wer auf die Vertuscher schaut dem kommen so wohlklingende Namen unter wie, die Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA), das Kriegsveteranenministerium (Veterans Administration) und das Verteidigungsministerium (Department of Defense) oder auch das kanadische Gegenstück der FDA.

    Ja ja und heute erklären die gleichen Behörden das alles ungefährlich ist.

  9. Auch Israel kann die Palästinier völlig undemokratisch durch Jahrzehnte hindurch unterdrücken und besetzt halten, da macht das in Deutschland gar nichts aus, und wenn ein türkisches Mitglied der CDU Israel Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft, dann wird es hinausgeworfen.

    1. Ist eben Teil der Staatsräson, die hält sich nicht mit Kleinigkeiten auf. Jedes Widerwort ist nach Gummi Definition als Antisemitismus zu brandmarken. BASTA!

      Die Palästinenser, also die Sesshaften im Teilungsgebiet hatten nur Pech mit ihren Nachbarn. Hätten eben lautlos ihre Koffer packen und sich in den Treck der zu vertreibenen Menschen einreihen sollen.
      Vielleicht ahnten sie nicht zu welchen Taten und Überzeugungen ein auserwähltes Volk fähig sein könnte und glaubten die Welt würde ihre Rechte auch so hartnäckig verteidigen.
      Was haben sie denn von Kolonialkräften erwartet? Gerechtigkeit?
      Tja das kommt dann am Ende dabei raus wenn man fremden Mächten vertrauen soll. Aber wehe dem der sein Recht in die eigene Hand nimmt, dann ist man natürlich ein Terrorist.

      Auf beiden Seiten wird gelogen das sich die Balken biegen, es wird sinnlos getötet und die verschiedenen NGO lügen, betrügen und schweigen je nach Kassenwart.

      An der Israel Problematik sieht man gut welche Folgen fremdbestimmte Entscheidungen haben. Anstatt mit den Menschen vor Ort eine Lösung zu finden erzählen Andere was vor Ort sinnvoll zu sein hat.

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