Die russische Anerkennung des Donbass und das Völkerrecht
Der Westen wirft Russland vor, mit der Anerkennung des Donbass das Völkerrecht verletzt zu haben. Was sagen die Bestimmungen des Völkerrechts zu dieser Frage?
Im Völkerrecht gibt es zwei Bestimmungen, die einander widersprechen. Da ist zunächst die Unverletzbarkeit der Grenzen, nach der die Abspaltung des Donbass eine illegale Verletzung der ukrainischen staatlichen Integrität darstellt. Andererseits gibt es das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die frei entscheiden können, in welchem Staat sie leben möchten. Nach dieser Bestimmung hat die Bevölkerung des Donbass das Recht, sich von der Ukraine loszusagen und zu entscheiden, ob sie einen eigenen Staat gründen möchte und wie es danach weitergeht.
Die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes
Da diese Punkte einander normalerweise widersprechen, wenn ein Staat gegen die Abspaltung einer Region ist, obwohl deren Einwohner das wollen, wird es völkerrechtlich kompliziert. Obwohl, eigentlich nicht, denn seit der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes zum Kosovo ist die Sache klar: Eine einseitige Sezession (also Unabhängigkeitserklärung) ist vom Völkerrecht gedeckt, auch wenn sie den Gesetzen des Landes widerspricht. Das hat der Internationale Gerichtshof seinerzeit auf Druck des Westens entschieden, und die Entscheidung gilt nun mal, auch wenn es dem Westen heute nicht mehr gefällt, siehe zum Beispiel Katalonien, Schottland, Krim und nun Donbass.
Der Westen hat nämlich im Kosovo einen Präzedenzfall geschaffen. Auch der Kosovo hat sich ohne Erlaubnis von der Zentralregierung Jugoslawiens für unabhängig erklärt und der Westen hat das unterstützt und Serbien damals – unbestritten völkerrechtswidrig – bombardiert.
Die moralische Frage: Ab wann ist es in Genozid?
Ich will nicht nach politischen oder moralischen Standpunkten urteilen, diese sind subjektiv und jeder kann sich politisch und moralisch seine eigene Meinung bilden. Ich versuche, die Krise möglichst objektiv und nach den Richtlinien des Völkerrechts zu beurteilen. Moralisch-politisch muss man beim Kosovo berücksichtigen, dass dem Eingreifen des Westens ein jahrelanger blutiger Bürgerkrieg vorausging und dass es moralisch angesagt war, das Töten zu beenden. Einige Kritiker haben seinerzeit sogar bemängelt, der Westen hätte viel früher eingreifen müssen. Die Frage ist, wann? Wie viele Tote muss es geben, bevor ein Eingreifen moralisch gerechtfertigt ist?
Allerdings kann man die Argumentation des Westens vom Kosovo auch auf den Donbass anwenden, denn dort sind nach offiziellen Schätzungen schon 14.000 Menschen im Krieg gestorben. Ist das schon ein Genozid? Russland sagt, das ist ein Genozid, der deutsche Bundeskanzler Scholz hat gerade auf der Münchner Sicherheitskonferenz darüber gelacht und das als „lächerlich“ (er sagte auf Englisch, das sei „ridiculous“). In Russland hat das für viel Aufregung gesorgt, denn dass ausgerechnet ein deutscher Kanzler einen Völkermord ins Lächerliche zieht, wird in Russland, das im Krieg gegen Deutschland 27 Millionen Menschen verloren hat, als Affront angesehen – und das ist noch freundlich ausgedrückt.
Und für alle, die es nicht wissen: Die OSZE teilt mit, dass 75 Prozent der zivilen Opfer auf das Konto der ukrainischen Armee gehen. Russland kann im Falle des Donbass also das gleiche Argument anführen, wie der Westen seinerzeit im Kosovo: Russland verhindert einen Genozid an einer von der Zentralregierung eines Landes unterdrückten Bevölkerung.
Frühere einseitige Unabhängigkeitserklärungen
Aber zurück zur juristischen Beurteilung. Der Internationale Gerichtshof hat am 22. Juli 2010 das Urteil zum Kosovo veröffentlicht, in dem er zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Damit ist die Unabhängigkeitserklärung des Donbass rechtmäßig.
Damit aber nicht genug, man kann nich eine Frage stellen: Gab es noch andere Präzedenzfälle, in denen der Westen einseitige Unabhängigkeitserklärungen anerkannt hat, obowhl der Zentralstaat dagegen war?
Das gibt es in der Tat: Slowenien. Am 25.Juni 1991 erklärte sich Slowenien einseitig für unabhängig von Jugoslawien. Es gab nur 10 Tage einige Kampfhandlungen, von dem jahrelangen Elend des jugoslawischen oder auch ukrainischen Bürgerkriegs, blieb Slowenien verschont. Nachdem Slowenien sich im Dezember 1991 eine eigene Verfassung verabschiedet hatte, wurde es innerhalb von weniger als einem Monat von allen Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft anerkannt. Wir haben also eine absolut vergleichbare Situation: Ein Teil eines Staates erklärt sich einseitig und gegen den Willen des Zentralstaates für unabhängig und seine Unabhängigkeit wird anerkannt, sobald diese Region eine eigene Verfassung hat.
Rein juristisch sei angemerkt: Der Kosovo hatte keine Verfassung, als der Westen der Meinung war, seine Unabhängigkeit anerkennen zu müssen. Die Krim hatte zum Zeitpunkt ihrer Unabhängigkeitserklärung schon eine eigene Verfassung, weil sie eine autonome Region der Ukraine gewesen ist, daher brauchte sich nicht erst eine Verfassung zu geben. Die Donbass-Republiken haben ebenfalls seit vielen Jahren eigene Verfassungen, auch diese Formalität ist also erfüllt.
Damit steht die Argumentation des Westens auf recht tönernen Füssen, denn wenn der Westen einerseits im Falle Sloweniens oder des Kosovo eine einseitige Unabhängigkeit gegen den Willen der jugoslawischen Zentralregierung anerkannt hat, stellt sich die Frage, warum dies nun im Falle der Krim oder des Donbass anders sein sollte.
Dank des Westens ist die Frage eindeutig beantwortet
Entscheidend in der völkerrechtlichen Beurteilung ist jedoch das Urteil des Internationalen Gerichtshofes zum Kosovo, denn wie ich einleitend gesagt habe, stehen sich im Völkerrecht die Bestimmungen über die Unverletzbarkeit der Grenzen eines Staaten und die Bestimmung über das Selbstbestimmungsrecht der Völker gleichberechtigt gegenüber. Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, wie damit umzugehen ist und seine Antwort war eindeutig: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker steht über der Unverletzbarkeit der Grenzen, denn laut seiner Entscheidung verstößt eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht gegen das Völkerrecht, auch dann nicht, wenn sie dem nationalen Recht des Zentralstaates verstößt und gegen den Willen des Zentralstaates erfolgt.
Es ist aus heutiger Sicht eine Ironie des Schicksals, dass dem Westen das Urteil des Internationalen Gerichtshofes auf die Füße fällt, denn es ist auf ausdrücklichen Druck des Westens zu Stande gekommen. Und es war ausgerechnet der russische Präsident Putin, der dem Westen vorgeworfen hat, damit die Büchse der Pandora geöffnet zu haben.
In meinem Buch über Putin habe ich die Podiumsdiskussion des Valdai-Forums aus dem Jahr 2017 übersetzt. Bei dieser Podiumskonferenz wurde Putin danach gefragt und er hat darauf ausführlich geantwortet. Ich zitiere diesen Teil der Diskussion, wie er in meinem Buch veröffentlicht wurde.
Putin hat den Westen schon vor langer Zeit gewarnt
Putins wurde damals zu den Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien befragt, die zu dem Zeitpunkt die Schlagzeilen beherrscht haben. Seine Antwort ist auf alle Unabhängigkeitsbestrebungen anwendbar, denn vor dem Völkerrecht unterscheiden sie sich nicht voneinander. Putin sagte damals:
Was nun die Entscheidung des UNO-Gerichtshofes zum Kosovo angeht. Ich habe die Entscheidung dabei, ich wollte im Vortrag nur nicht daraus zitieren, das hätte Ihre Zeit gekostet. Aber da ich wusste, dass das Thema heute kommt, habe ich sie für mich mitgenommen, um sie nochmal zu lesen. (Putin holt einige Zettel aus einer Aktenmappe)
Sie sind doch alle Experten, praktisch alle hier wissen das. Aber für alle Fälle wiederhole ich es. (Putin liest vor)
„8. Oktober 2008, Die Generalversammlung der UNO an den Internationalen Gerichtshof zum Beschluss Nummer 63/3. Frage: Widerspricht eine einseitige Unabhängigkeitserklärung des zeitlich befristeten Subjekts Kosovo den Normen des Völkerrechts?“
Diese Frage ging also an der Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Am 22. Juni 2010, nach zwei Jahren der Prüfung, hat der Gerichtshof folgende Entscheidung getroffen: „Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 hat das allgemeine Völkerrecht nicht verletzt. Die Überlegungen und Entscheidungen des Internationalen Gerichtshof zu diesem Fall betreffen nicht nur den Kosovo, sondern Unabhängigkeitserklärungen generell.“
Darum haben Sie absolut Recht, das war die Öffnung der Büchse der Pandora, es gilt für alle. Genau so ist es, Sie haben voll ins Schwarze getroffen.
Sehen Sie, was noch im Urteil des Gerichtshofes von 2010 geschrieben steht: „Punkt 79: Die Praxis der Staaten zeigt, dass keine neuen Gründe vorliegen, die in derartigen Fällen zu einem anderen Ergebnis können.“
Kein allgemeines Verbot. „Punkt 81: Aus der Praxis des Uno-Sicherheitsrates ist kein Verbot von einseitigen Unabhängigkeitserklärungen abzuleiten.
Punkt 84: Der Internationale Gerichtshof ist der Meinung, dass das allgemeine Völkerrecht keinerlei Verbot von einseitigen Unabhängigkeitserklärungen enthält.“
Und so kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass „die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo vom 17. Februar 2008 das Völkerrecht nicht verletzt hat.“
So, bitte schön, da steht es schwarz auf weiß. Aber wie haben die Länder des Westens das erreicht? Sie haben Druck auf den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gemacht. Das wissen wir doch aus den Akten.
Was haben sie dem Internationalen Gerichtshof empfohlen? Schriftlich empfohlen. Die USA, also das US-Außenministerium, hat geschrieben: „Das Prinzip der territorialen Unversehrtheit schließt das Erscheinen eines neuen Staates auf dem Territorium eines bestehenden Staates nicht aus.“ Und weiter: „Unabhängigkeitserklärungen können das Recht des Staates verletzen“ und genau das sehen wir gerade überall, „aber sie verstoßen nicht gegen das Völkerrecht.“ Und in Klammern haben sie noch geschrieben: „Die Unabhängigkeitserklärung zum Beispiel des Kosovo kann als Beleg für die vollständige Anerkennung des Völkerrechts durch den neuen Staat gewertet werden“
Des neuen Staates!
Deutschland: „Bei Fragen des Selbstbestimmungsrechts der Völker kann das Recht eines Staates auf seine territoriale Unversehrtheit keine Anwendung finden.“
Jemand hat seine Unabhängigkeit erklärt, hervorragend, der betreffende Staat hat sein Recht auf territoriale Unversehrtheit verloren!
Großbritannien: „Eine Sezession“ also eine Unabhängigkeitserklärung „widerspricht für sich selbst genommen, nicht dem Völkerrecht.“
Frankreich: „Es“ also das Völkerrecht „erlaubt und verbietet sie“ die Sezession „nicht.“
So, bitte schön. Und dann gab es Reaktionen auf die Entscheidung des Internationalen Gerichts.
Zum Beispiel Frau Clinton, einige hier haben ja sogar mit ihr gearbeitet, schreibt nach der Entscheidung: „Kosovo ist ein unabhängiger Staat und sein Territorium ist unverletzlich. Wir rufen alle Staaten auf, nicht mehr über den Status des Kosovo zu diskutieren und im Sinne der Stabilität auf dem Balkan konstruktiv zu arbeiten. Und wir rufen alle Staaten, die den Kosovo noch nicht anerkannt haben, dies zu tun.“
Deutschland: „Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die Unabhängigkeitserklärung legitim war. Und sie bestärkt unsere Auffassung, dass die territoriale Unverletzbarkeit des Kosovo eine unbestreitbare Tatsache ist.“
Frankreich: „Die Entscheidung ermöglicht es allen Staaten nun wieder, sich um andere wichtige Probleme zu kümmern, die der Lösung harren.“
Und diese anderen wichtigen Probleme haben wir jetzt. Und jetzt, wo diese anderen wichtigen Probleme zum Beispiel in Katalonien aufgetreten sind, da gefällt das plötzlich niemandem mehr. Da mögen sie das nicht.
Das ist das, was ich Messen mit zweierlei Maß nenne. Das zeigt jetzt, wie sie die Büchse der Pandora geöffnet haben, wie sie den Geist aus der Flaschen gelassen haben.
Was ist jetzt unsere Position in solchen Dingen? Ich habe es gesagt, vielleicht haben Sie ja zugehört, wir gehen davon aus, dass das Problem auf Basis der spanischen Gesetze und der Verfassung gelöst wird, damit ist wohl alles gesagt.
Wir hoffen, dass es demokratisch abläuft, dass es keine weiteren politischen Gefangenen geben wird. Aber es ist eine innere Angelegenheit des jeweiligen Landes.
Das reicht hoffentlich dazu.