In eigener Sache

Konferenz über Kriegsverbrechen in der Ukraine: Internationale Gerichte stellen sich taub

Am letzten Donnerstag habe ich in Moskau an einer Konferenz über Kriegsverbrechen in der Ukraine teilgenommen. Mein kurzer Vortrag dort wurde in Russland schon über vier Millionen Mal angeklickt.

Nachdem ich in den letzten Wochen viel im Krisengebiet in der Ukraine unterwegs gewesen bin und teilweise tagelang regelrecht in Bussen gelebt habe, war sehr froh, endlich wieder zu Hause zu sein. Angebote zu weiteren Reisen dorthin habe ich erst einmal abgelehnt, weil ich mich wieder auf meine Arbeit mit dem Anti-Spiegel konzentrieren möchte. Ich sehe mich als Analyst, nicht als Kriegsreporter.

Ich bin dort hingereist, um mir mit eigenen Augen ein Bild von der Lage vor Ort zu machen, nicht um dauerhaft auf Kriegsreporter „umzuschulen“. Allerdings verstehe ich nun, was Kriegsreporter meinen, wenn sie sagen, diese Arbeit mache süchtig. Auch ich brauchte all meine Willenskraft, das Angebot abzulehnen, diese Woche wieder nach Mariupol zu fahren. Aber ich habe mir vorgenommen, zumindest bis Mitte Mai nicht mehr in das Krisengebiet zu fahren und mich ganz auf den Anti-Spiegel zu konzentrieren.

Eine völlig ungeplante Folge dieser Reisen ist es, dass ich nun in Russland eine gewisse Bekanntheit erlangt habe, denn an einigen Orten, die wir im Donbass besucht haben, waren auch russische Fernsehteams. Weil ich in unserer Gruppe ausländischer Journalisten einer der wenigen war, der Russisch spricht, haben sich die Fernsehteams regelrecht auf mich gestürzt und mich interviewt. Und Stunden später bekam ich von Freunden massenhaft Chatnachrichten, dass ich überall im russischen Fernsehen zu sehen sei.

Darauf folgten viele Einladungen in russische Fernsehsendungen und Interviewanfragen aller möglichen Medien. Und so bekam ich auch die Einladung, an der Konferenz teilzunehmen, bei der es um Kriegsverbrechen in der Ukraine ging.

Der Westen interessiert sich nicht für Kriegsverbrechen

Die ukrainische Armee verübt seit 2014 massive Kriegsverbrechen im Donbass, indem sie gezielt Wohngebiete beschießt. Das ist keine russische Propaganda, auch die OSZE hat gemeldet, dass die ukrainische Armee für 75 Prozent der zivilen Opfer im Donbass verantwortlich war.

Im Donbass gibt es Menschenrechtsaktivisten, die seit 2014 akribisch jeden Fall dokumentieren, darunter auch die Fälle der hunderten durch ukrainischen Artilleriebeschuss getöteten Kinder. Sie haben ihr Material an internationale Organisationen wie den Gerichtshof für Menschenrechte oder den Internationalen Gerichtshof geschickt. Aber da diese Organisationen von einer Mehrheit der westlichen Staaten kontrolliert werden, wurden die Klagen dort nicht einmal angenommen.

In Russland ist das bekannt, im Westen nicht. Daher versucht man in Russland alles, um die internationale Öffentlichkeit über die Vorgänge in der Ukraine von 2014 bis 2022 zu informieren. Aber die westlichen Medien mauern und tun so, als sei all das nie geschehen, als gäbe es keine Belege und keine Opfer.

Auch jetzt, während man Russland im Westen einen „Angriffskrieg“ vorwirft, geschehen Kriegsverbrechen. Der Westen beschuldigt Russland, Kriegsverbrechen zu begehen, allerdings sind bisher keine Belege vorgelegt worden. Und angebliche Verbrechen Russlands, wie in Butscha oder Kramatorsk, halten keiner Überprüfung stand.

Andererseits gibt es massenhaft Beweise für ukrainische Kriegsverbrechen. Es gibt Videos, deren Echtheit nicht bestritten wird, auf denen zu sehen ist, wie ukrainische Soldaten russische Kriegsgefangene in die Knie schießen und verbluten lassen. Es gibt ohne Ende Videos und Fotos davon, wie ukrainische Einheiten ihre schwere Artillerie in Wohngebiete, auf Kinderspielplätze, vor Schulen und Krankenhäuser stellen und so die Zivilbevölkerung als menschliche Schutzschilde missbrauchen, was eindeutig ein Kriegsverbrechen ist.

Aber der Westen verschließt vor all dem die Augen.

Die Konferenz

Bei der Konferenz wurden zu Beginn die Aussagen von Menschen gezeigt, die Kriegsverbrechen der ukrainischen Armee erlebt und bezeugt haben. Für mich war das nicht neu, mir haben die Menschen das auf meinen Reisen in die Konfliktregion an jedem Ort erzählt, den wir besucht haben.

Ukrainische Soldaten haben wahllos auf Zivilisten geschossen, Wohnhäuser beschossen, ihre schweren Waffen neben Schulen gestellt, damit bei einer russischen Antwort zivile Ziele beschädigt werden, sie haben geplündert und in Wolnowacha bei ihrem Abzug noch das Krankenhaus der Stadt mit Panzern zerschossen. Die Liste der Grausamkeiten, die mir die Menschen vor Ort erzählt haben, ist sehr lang. All diese Dinge haben die Menschen vor Ort erzählt und auch die Zeugen, deren Aussagen auf der Konferenz gezeigt wurde, haben aus eigenem Erleben grausame Details über das Verhalten von ukrainischen Kämpfern erzählt.

Nach den Zeugenaussagen hatten die Teilnehmer der Konferenz Gelegenheit, etwas zu sagen. Das war sehr interessant, so erzählte eine Frau davon, wie sie seit Jahren vergeblich versuchen, ihre Beweise bei internationalen Gerichten einzureichen. Jeder Teilnehmer erzählte aus seiner Perspektive, was er erlebt hat.

Auch ich kam zu Wort und ich habe nur eine kurze Rede gehalten, in der ich von meinen Erlebnissen im Konfliktgebiet berichtet habe. Außerdem habe ich dargelegt, dass die westlichen Medien bewusst lügen, wenn sie bestreiten, dass die ukrainischen Streitkräfte Zivilisten als menschliche Schutzschilde missbrauchen. Das habe ich am Beispiel eines Spiegel-Artikels belegt, über den ich auch geschrieben habe, den Artikel finden Sie hier.

Am folgenden Tag, dem letzten Freitag, haben die Organisatoren Videos einiger Vorträge online gestellt. Die Videos, die die Russische Öffentliche Kammer, die die Konferenz organisiert hat, am 24. April veröffentlicht hat, finden Sie auf deren YouTube-Kanal.

Aus irgendeinem Grund ist meine Rede „durch die Decke gegangen“ und wurde bei YouTube inzwischen über vier Millionen Mal angeschaut. Mich freut das, weil ich der Meinung bin, das möglichst viele Menschen von den Kriegsverbrechen erfahren sollen, die in der Ukraine verübt werden und weil ich es wichtig finde, aufzuzeigen, dass die westlichen Medien von all dem wissen, es aber verschweigen.

Die Rede wurde inzwischen sogar zumindest teilweise mit deutschen Untertiteln versehen, sodass ich sie hier zeigen kann.

Ich hoffe, dass die Kriegsverbrechen in der Ukraine weltweit bekannt und dass die Täter vor Gericht gestellt werden können. Ich jedenfalls werde dafür weiterhin kämpfen und – wahrscheinlich Ende Mai – wieder in das Krisengebiet fahren.

Die internationalen Gerichte

Ich habe oben erwähnt, dass die internationalen Gerichte dokumentierten Fälle nicht einmal annehmen. Dazu ist bei RT ein interessantes Interview erschienen, dass dazu Details nennt. Ich habe das Interview übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Der Leiter der Nichtregierungsorganisation „Gerechte Verteidigung“, der Donezker Menschenrechtler und Rechtsanwalt Vitaliy Galakhov, erklärte gegenüber RT die Grundsätze der Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Internationalen Strafgerichtshofs. Der Anwalt erklärte auch, warum zahlreiche Eingaben von Bürgern des Donbass an internationale Institutionen unbearbeitet bleiben.

Vitaliy, an welche internationalen Gerichte können sich normale Bürger heute wenden?

Es gibt zwei Gerichte. Der erste ist die Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der zweite der Internationale Strafgerichtshof. Menschen wenden sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wenn sie auf der Ebene ihrer nationalen Gerichtsbarkeit keinen Schutz für ihre Rechte erhalten haben. Und wenn eine Person vor dem EGMR obsiegt, erhält sie eine finanzielle Entschädigung.

Bevor er sich jedoch an den EGMR wendet, muss der Antragsteller alle in seinem Land möglichen Instanzen durchlaufen und eine endgültige gerichtliche Entscheidung über sein Anliegen erhalten. Wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist und es nicht mehr möglich ist, sie anzufechten, bittet er den EGMR, den Fall zu prüfen.

Der Europäische Gerichtshof prüft, ob der Verstoß richtig eingestuft wurde, ob die Rechtsvorschriften des Landes korrekt angewandt wurden oder nicht und ob alles mit der Europäischen Konvention übereinstimmt.

Die Ukraine erkennt die DNR und die LNR nicht an, so dass sich die Frage der nationalen Zuständigkeit in diesem Fall nicht stellt. Was sollten die Bürger der Republiken tun?

Bürger, die im Gebiet der Volksrepubliken Donezk und Lugansk leben, können sich direkt an internationale Gerichte wenden. Um ein Gericht der nationalen Gerichtsbarkeit anzurufen, muss man die entsprechenden Beweise sammeln, die von den Behörden der DNR und des LNR erstellt werden, aber die Ukraine erkennt deren Dokumente nicht an. Die von den lokalen Behörden und dem Katastrophenschutzministerium erstellten Nachweise über die Zerstörung von Häusern werden in der Ukraine nicht berücksichtigt.

Außerdem hat die Ukraine bisher keine einzige vollstreckbare gerichtliche Entscheidung über Schäden an Leben oder Gesundheit von Bürgern infolge von Kampfhandlungen erlassen. Das ist ein weiterer Grund, sich direkt an den EGMR zu wenden und die nationale Gerichtsbarkeit der Ukraine zu umgehen.

Zuerst muss nachgewiesen werden, dass die Ukraine gegen die Europäische Konvention verstoßen hat, und zweitens muss eine Entschädigung für materielle und moralische Schäden gefordert werden. Das wird durch die Aussagen der geschädigten Personen und Zeugen, Fotos, Gutachten und Schadensbewertung belegt.

Wie viele Unterlagen wurden dem EGMR bereits von Opfern der Kampfhandlungen in der DNR vorgelegt?

Was Zerstörungen, Tote und Verletzte betrifft, so wurden seit Beginn der Feindseligkeiten im Jahr 2014 mehr als 6.000 solcher Beschwerden eingereicht.

Der Europäische Gerichtshof hat Vorschriften erlassen, nach denen Situationen, in denen das Leben und die Gesundheit von Bürgern bedroht sind, vorrangig zu berücksichtigen sind. In den acht Jahren des Krieges hat der EGMR kein einziges Urteil zum Donbass gefällt. Sie haben selbst gegen alle ihre eigenen Vorschriften verstoßen.

Gleichzeitig betrug zum Beispiel 2017 die Frist für den EGMR zur Prüfung des Falles Nawalny zwei Jahre. Und im Jahr 2021 wurde als Übergangsmaßnahme für die sofortige Freilassung Nawalnys eine Frist von zwei Wochen für eine Entscheidung festgelegt.

Gibt es eine Höchstfrist, innerhalb derer sie die Beschwerde noch prüfen müssen?

Nein. In Friedenszeiten, also vor 2014, konnte es sechs bis sieben Jahre dauern, bis ein Gerichtsurteil vorlag.

Glauben Sie, dass der EGMR jemals Beschwerden von DNR-Bürgern prüfen wird?

Vielleicht wird er das eines Tages tun. Aber zu wessen Gunsten ist unbekannt.

Gab es im letzten Monat neue Beschwerden von Bürgern an den EGMR?

Nein, es gab keine neuen Eingaben, weil wir uns mitten im Krieg befinden. Ich spreche mit Ihnen, während vor meinem Fenster geschossen wird und Granaten explodieren. Die Leuten haben jetzt andere Sorgen.

Sie haben gesagt, dass es auch den Internationalen Strafgerichtshof gibt. In welchen Fällen wenden sich die Menschen an den?

Wenn internationale Verbrechen begangen werden. Es gibt ein Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), das Römische Statut, in dem alle Kriegsverbrechen aufgeführt sind, für die die höchsten Behörden eines Landes zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Jeder Beschuss und jede Zerstörung einer zivilen Einrichtung, der Tod oder die Verwundung von Zivilisten, Fälle von Vergewaltigung durch das Militär, Plünderung, Folter – all dies fällt unter Kriegsverbrechen.

Sieben Jahre lang hat die Anklagebehörde des IStGH die Lage im Donbass untersucht und Ende 2020 berichtet, dass eine Reihe von Verbrechen begangen wurden, die in die Zuständigkeit dieses Gerichts fallen. Der Staatsanwalt muss dann bei der Gerichtskammer die Genehmigung zur Einleitung von Ermittlungen beantragen.

Erst mit Beginn der Militäroperation, als 40 Länder den Staatsanwalt baten, ein Verfahren zu eröffnen, tat er dies. In acht Jahren ist kein einziger Vertreter der internationalen Staatsanwaltschaft im Donbass gewesen. Sie hätten mit eigenen Augen sehen können, was hier geschah. In ihrem Bericht von 2016 erkannte die IStGH-Staatsanwaltschaft die LNR und die DNR als Parteien des bewaffneten Konflikts an. Die DNR- und die LNR-Seite waren für sie in dieser Angelegenheit jedoch nicht existent.

Dennoch haben sie erfolgreich mit Vertretern der Ukraine kommuniziert.

Inwiefern?

Sie kamen, organisierten Seminare, tauschten Informationen aus und hielten Vorträge. Die Ukraine übergab ihnen Pakete mit Dokumenten über Kriegsverbrechen. Die Ukraine bestand darauf, dass sie ihre Gerichtsbarkeit nutzen könne, um alle Fragen zu klären und die Täter vor Gericht zu stellen. All diese Kontakte fanden nur statt, um eine internationale Untersuchung zu verhindern.

Wie viele Eingaben von DNR-Bürgern an den Internationalen Strafgerichtshof gab es insgesamt?

Mehr als 3.000. Umgerechnet in Kilogramm sind das 60 Kilogramm Papier. Zurzeit wird alles elektronisch abgewickelt, da die Post praktisch tot ist. Aber wir wissen nicht, ob sie unsere Eingaben erhalten oder nicht.

Es gibt keine Rückmeldung?

Nein. In all der Zeit habe ich nur drei oder vier Briefe von ihnen erhalten, in denen sie mich darüber informieren, dass sie Unterlagen zu bestimmten Beschwerden erhalten haben. Auf der Website des Anklägers wurde ein spezielles Portal für unsere Situation eingerichtet. Es heißt „Investigator Web Communication“. Dort können Sie ein Formular ausfüllen, das Ereignis kurz beschreiben und angeben, dass es ein Dokument, Videomaterial oder etwas anderes gibt. Eine Rücksendeadresse zur Kontaktaufnahme ist angegeben. Der Ermittler der Staatsanwaltschaft sollte sich dann mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen und ihn bitten, die verfügbaren Beweismittel zu übermitteln. Am 15. März habe ich ein solches Formular ausgefüllt, es wurde mit einer Nummer versehen, es wurde registriert, aber bis heute habe ich keine Rückmeldung erhalten.

Falls die Beschwerden jemals angehört und entschieden werden, welche Sanktionen drohen bei Nichtbeachtung eines Urteils des Internationalen Gerichtshofes?

Was den EGMR anbelangt, so denke ich, dass er die Fälle aufgrund des Umfangs der Informationen nicht getrennt behandeln wird. Sie werden alle Fälle in einem einzigen Verfahren zusammenfassen und eine einzige Entscheidung treffen. Sie können eine Abstufung des Entschädigungswerts festlegen: für eine Wohnung beispielsweise 20.000 Euro, für ein Haus 50.000 Euro und für einen Todesfall 50.000 Euro.

Die Ukraine muss das Urteil des internationalen Gerichtshofs innerhalb von drei Monaten umsetzen. Geschieht dies nicht, werden die Informationen an das Ministerkomitee des Europarats weitergeleitet. Und es gibt Sanktionen bis hin zum Ausschluss.

Was ist mit dem Internationalen Strafgerichtshof?

Der IStGH ist für die Erhebung von Strafsachen zuständig. Hier ist es wichtig, die Täter zu identifizieren. Im Falle einer Verurteilung erhalten die Opfer eine angemessene finanzielle Entschädigung. Der IStGH verfügt über eine Abteilung für die Entschädigung von Opfern. Alle Zahlungen werden aus den Beiträgen der Gerichtsteilnehmer geleistet. Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass der IStGH es nicht eilig hat, jemanden zu verurteilen. Denn seit acht Jahren ist kein Versuch unternommen worden. Daher könnte sich die Frage nach der Schaffung eines eigenen Gerichts stellen.

Nur in der Frage der Republiken?

Es ist möglich, ein Gericht für eine bestimmte Situation zu schaffen, wie den Nürnberger Prozess, wie die Gerichte für Jugoslawien und Ruanda.

Wenn die Europäische Menschenrechtskonvention und der Internationale Strafgerichtshof die Probleme der DNR-Bürger ignorieren, wie groß sind dann die Chancen, dass Europa einen eigenen Gerichtshof schaffen will?

In Europa werden sie das nicht tun. Europa wird sich dem mit allen Mitteln widersetzen. Warum sollten wir ihm Aufmerksamkeit schenken? Es gibt Eurasien, das auch sein eigenes Gericht einrichten kann.

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Kriegsverbrecher in der Ukraine und nach den dortigen Gesetzen vor Gericht zu stellen oder sie in der DNR und LNR zu verurteilen. Oder einen eigenen internationalen Gerichtshof für diese Situation zu schaffen, da sich die EGMR und der IStGH selbst diskreditiert haben. Das sind die drei möglichen Optionen. Welche davon funktionieren wird, kann ich nicht vorhersagen.

Ende der Übersetzung


In meinem neuen Buch „Das Ukraine Kartell – Das Doppelspiel um einen Krieg und die Millionen-Geschäfte der Familie des US-Präsidenten Biden“ enthülle ich sachlich und neutral, basierend auf Hunderten von Quellen, bisher verschwiegene Fakten und Beweise über die millionenschweren Geschäfte der Familie des US-Präsidenten Joe Biden in der Ukraine. Angesichts der aktuellen Ereignisse stellt sich die Frage: Ist eine kleine Gruppe gieriger Geschäftemacher möglicherweise bereit, uns für ihren persönlichen Profit an den Rand eines Dritten Weltkriegs zu bringen?

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

51 Antworten

  1. „Ich hoffe, dass die Kriegsverbrechen in der Ukraine weltweit bekannt und dass die Täter vor Gericht gestellt werden können. Ich jedenfalls werde dafür weiterhin kämpfen…“
    Vielen Dank Herr Röper, für Ihr Engagement.
    Vielleicht sollte man auch mal eine Internetseite machen, (wie „ich-habe-mitgemacht.de“ wo es um Erfassung aller Corona-Mittäter geht), die auch alle Mittäter der Regierungen erfasst und jeden, der sich für die Nazis in der Ukraine so sehr einsetzt…

    1. Und wovon träumt man nachts?

      Der Sieg muss her in Ramstein | Von Willy Wimmer

      https://apolut.net/der-sieg-muss-her-in-ramstein-von-willy-wimmer/

      Die Besucher in Kiew haben es sonnenklar gemacht, wohin die Reise gehen soll. Außenminister Blinken und Verteidigungsminister Austin aus Washington haben Präsident Selenskj den Sieg über Russland in Aussicht gestellt. Der US-Verteidigungsminister hat zudem wenige Stunden vor einer amerikanischen Konferenz auf dem in Rheinland-Pfalz gelegenen Stützpunkt Ramstein dabei deutlich gemacht, was dafür nötig sein sollte. Eine aufgabengerechte Bewaffnung der ukrainischen Streitkräfte durch die NATO sei danach die Grundvoraussetzung. Die Frage nach der Dimension des Sieges wurde durch einen ehemaligen US-Botschafter in Kiew am gleichen Tag bei CNN beantwortet. Danach muß die Ukraine ein souveräner Staat innerhalb der international anerkannten Grenzen werden/bleiben.

      Damit ist die berühmte Katze aus dem Sack. Donbass und Krim müssen zurückerobert werden. Damit wird offenbar, daß die Welt diesen Krieg in der Ukraine in Zusammenhang mit der Direktive von Präsident Selenskj vom Frühjahr 2021 zu sehen hat. Ende März 2021 stellte Präsident Selenskj die Rückgewinnung des Donbass und der Krim mit militärischen Mitteln in Aussicht, die Minsker Vereinbarungen hin oder her. Anders war auch im Winter der Aufbau der ukrainischen Truppen an der Kontaktlinie zum von Separatisten gehaltenen Donbass nicht zu erklären, unbeschadet des darauf offensichtlich abgestellten russischen Militäraufbaus in der über Wochen international diskutierten Größenordnung.

  2. „Es gibt Eurasien, das auch sein eigenes Gericht einrichten kann.“

    Da die „multilateralen“ Institutionen aus der Zeit des Ancien Régime alle diskreditiert sind, ist das die Möglichkeit der Wahl. Es gibt die SOZ als Rahmen, und die kann auch angesehene Juristen aus Afrika und weiteren Ländern hinzuziehen. Wichtiger als einfach Verurteilungen sind in solchen Fällen juristisch tadellose Verfahren und internationales Ansehen. Auf die 48 Länder, die auf Seiten der Nazis stehen, kann man dabei allerdings verzichten, eine Ansammlung von Zwergstaaten wie Andorra und Schurkenstaaten wie BRD.

    1. Dann wäre jede Form von Diplomatie für Jahrzehnte verbrannt, ist ja z.T. in den USA und Kanada heute schon. Aber wenn dies umgesetzt würde, wären wir in einer _völlig_ rechtlosen Welt angelangt, wo nur noch Chaos herrscht. Gibt ja schon so einige Endzeitfilme, die das vorwegnehmen …

      1. Die neue – regelbasierte Ordnung – das ist doch genau das, was geplant ist – eine kleine Gruppe stellt die neuen Repressalien für den Rest der Welt auf, alle gültigen Verträge und Gesetze werden annulliert – und die neue Diktatur wird mit brachialer Gewalt durchgeprügelt… – das ist das, was uns erwarten soll – wenn wir nichts dagegen unternehmen.

        1. Allein die Äußerungen des ehemaligen Richters des IStGH haben mich sprachlos zurückgelassen. Aber vielleicht ist er ja auch ein Putin „Versteher“ und will diesen nur warnen. Man soll ja immer das Gute im Menschen annehmen …

    2. Der Ex-Richter Wolfgang Schomburg [ https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schomburg ] bastelt sich da das Recht, „wie es ihm beliebt“ – das kennen wir vom deutschen Richterwesen inzwischen zur genüge …

      Ich hatte mich hier vor nicht allzu langer Zeit zu diesem IStGH und dessen seltsame „Rechts“ -Praxis, die für dieses westlichen Universalitätsanspruch typisch ist, schon geäußert:
      ___________

      _____://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof

      „…
      Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; englisch International Criminal Court, ICC; französisch Cour pénale internationale, CPI) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande) außerhalb der Vereinten Nationen. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf und ist für 123 Staaten (60 % aller Staaten der Erde mit etwa 30 % der Weltbevölkerung) zuständig.[1][2]

      Der IStGH ist eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinn, aber kein Teil der Vereinten Nationen.

      Zuständigkeit

      Der IStGH erhielt keine universelle Zuständigkeit. Von IStGH verfolgt werden kann eine Person für Verbrechen nach dem 1. Juli 2002 nur dann, wenn
      – die Person Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates ist (Art. 12f.),
      – die Tat auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates begangen wurde (Art. 12f.),
      – die Situation durch den UN-Sicherheitsrat an den IStGH gem. Kapitel VII verwiesen wurde (Art. 13) oder
      – ein Staat, der nicht Mitglied ist, die Zuständigkeit des IStGH formell bejaht und die Tat auf seinem Territorium verübt wurde oder die Person Staatsangehöriger von diesem ist (Art. 12f.).

      Vertragsparteien des Rom-Statuts (siehe dort)

      27 andere Staaten haben den Vertrag zwar unterzeichnet, ihn aber bisher nicht ratifiziert:

      Ägypten, Algerien, Angola, Armenien, die Bahamas, Bahrain, Eritrea, Guinea-Bissau, Haiti, Iran, Jamaika, Jemen, Kamerun, Kuwait, Kirgisistan, Marokko, Monaco, Mosambik, Oman, die Salomonen, São Tomé und Príncipe, Simbabwe, Syrien, Thailand, die Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate, und Usbekistan.

      Vier Staaten haben die Unterschrift unter dem Vertrag zurückgezogen. Sie haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer des Statuts mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigen, das Statut zu ratifizieren:

      Israel, Russland, Sudan, Vereinigte Staaten

      Mehrere Staaten haben zumindest zeitweilig die Absicht bekundet, wieder aus dem Vertrag auszuscheiden (siehe dazu weiter unten: Austritte aus dem IStGH):

      Ablehnung des IStGH (siehe dort)
      Die US-Regierung hat im Jahr 2000 das Statut des IStGH unterzeichnet, jedoch die zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt. …
      … Im Lichte des russischen Überfalls auf die Ukraine überdenkt die US-Regierung ihre Position zum IStGH derzeit generell.[114] (Sind sie nicht süß!)

      Weitere Staaten, die das Rom-Statut nicht ratifiziert haben, sind die Volksrepublik China, Indien, Irak, Iran, Israel, Kuba, Nordkorea, Pakistan, Russland, Syrien, Saudi-Arabien, Sudan und die Türkei. Tschechien, das sich lange gegen eine Ratifizierung gesträubt hatte, führte diese im Vorfeld ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Oktober 2008 durch.[115]

      Rücktritt vor Ratifikationsverfahren

      Russland erklärte am 16. November 2016, es werde das IStGH-Statut nicht ratifizieren, und zog seine Unterschrift, die es im Jahr 2000 geleistet hatte, wieder zurück.[119]

      Das russische Außenministerium erklärte dazu, der IStGH arbeite ineffizient und einseitig und dass er in den 14 Jahren seit seiner Gründung erst vier Urteile gefällt, aber mehr als eine Milliarde Dollar ausgegeben habe. Russland verstehe, dass die Afrikanische Union beschlossen habe, koordinierte Maßnahmen zum Rückzug der afrikanischen Staaten vom Rom-Statut zu entwickeln. Russland vertraue auch nicht dem IStGH in Bezug auf den Kaukasuskrieg im Jahr 2008.[120] In Medienkommentaren wurde das russische Vorgehen in der Ukraine seit 2014[121][122][123] als Grund vermutet.[124] [!!!] Die Ukraine ist kein Vertragsstaat, hat aber die Zuständigkeit des IStGH für Ereignisse im Zeitraum von Ende November 2013 [!!!] bis Ende Februar 2014 [!!!] anerkannt, um Ermittlungen gegen den gestürzten ukrainischen Staatspräsidenten Wiktor Janukowytsch und frühere Regierungsmitglieder zu ermöglichen.[125]

      …“
      ______

      So und wenn daran etwas falsch oder veraltet sein sollte, laß ich mich gern belehren …

      Aber was der Herr Richter Schomburg da bei RT zu verkündigen beliebt, ist mit dem vorstehenden nicht so recht vereinbar – aber gut, Juristen zeichnen sich da manchmal durch eine ungewöhnliche Kreativität aus …

      Und wir dürfen allerdings sicher sein, daß der Herr Richter Schomburg niemals nicht auf den Gedanken käme, da vielleicht einen US-Präsidenten zu Gegenstand eines Verfahrens zu machen, … selbst für den Fall eines einfachen Amerikaners wurden da ja schon mal die Instrumente gezeigt … (Sprich: Sanktionen angedroht.)

      Und nebenbei: RT ist ein doch recht erbärmlicher journalistischer Haufen….

      1. Insofern nicht ganz auf dem aktuellen Stand (mal runter scrollen), da der Prosecutor nun Ende Februar offiziell Untersuchungen im Fall der Ukraine ab 21. Nov. 2013 eingeleitet hat.

        Ich gehe davon aus, Russland wird neben der Errichtung eines Speziellen Tribunals parallel auch seine Beweise zu den im Rom-Statut aufgeführten Verbrechenstatbeständen beim IStGH einreichen. So wurden nachwievor die intern. Gremien auch zu den Biowaffen und False Flag Verbrechen informiert.
        Guterres hat heute ja Gelegenheit sich mit Putin und Lawrow auszutauschen.

    1. „UN sieht Anzeichen für zahlreiche russische Kriegsverbrechen“

      „In der Ukraine häufen sich nach Angaben des UN-Menschenrechtsbüros Anzeichen für Kriegsverbrechen. Die Angreifer hätten wahllos bewohnte Gebiete beschossen und bombardiert und dabei Zivilisten getötet, teilte das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, mit. Die russische Armee habe zudem Krankenhäuser, Schulen und andere zivile Infrastrukturen zerstört.

      Neben wahllosen Angriffen und der Verweigerung medizinischer Hilfe gebe es Hunderte Berichte über willkürliche Tötungen und sexuelle Gewalt. Solche Taten kämen Kriegsverbrechen gleich. Insgesamt hat das UN-Büro seit Kriegsbeginn 5.264 Opfer unter der Zivilbevölkerung bestätigt, darunter 2.345 Getötete. „Die tatsächlichen Zahlen werden viel höher sein“, sagte Bachelet. “

      https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-04/ukraine-krieg-vereinte-nationen-kriegsverbrechen-butscha-zivilisten-getoetet

      1. „Putin selbst hat sich längst als unverzichtbarer Herrscher auf Lebenszeit installiert, unterdrückt jeden Widerspruch mit blanker Brutalität, von Repressionen gegen die Opposition im Land bis zu mörderischen Anschlägen in der Ferne. Trotzdem sinkt seine Popularität, was die Lage nicht entspannter macht und seiner typischen Paranoia nur noch mehr Vorschub leistet.“
        6. Januar 2022
        https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-01/russland-wladimir-putin-kasachstan-proteste

        Was „Die Zeit“ über die Russen schreibt, unterscheidet sich von klassischer Goebbelspropaganda eigentlich nur durch schlechteren Stil und größere Gehässigkeit. Und das war, wie am Beispiel zu sehen, schon vor der Entnazifizierung der Ukraine so. Seitdem ist „Die Zeit“ ganz offen auf Seiten des Faschistenregimes und seiner SS-Verbände wie Azov. Und so eine braune Postille dienen Sie uns hier an ???

    2. Vergewaltigungen sind Verbrechen. Aber wenn Sie den Artikel genau gelesen haben, dann haben Sie gemerkt, dass nur ein konkretes Beispiel erwähnt wurde und zwar „In Vinnytsia, a town in the west of the country, a teacher reported to police that a member of the territorial defence services dragged her into the school library and tried to rape her“

  3. Lieber Herr Röper!
    Eine persönliche Bitte: Sie erlangen allmählich eine gewisse öffentlich Bekanntheit und kennen vielleicht Wladimir Solowjow: Inzwischen muß man auch in Rußland mit Anschlägen auf bekannte Journalisten rechnen. Es ist zwar nicht schön, aber passen Sie auf sich auf. 🙂

    1. Ja das stimmt. „heute.de“ (ZDF) hat am 25.04.22 darüber berichtet, Putin habe bei einer Rede vor hohen russischen Staatsanwälten erwähnt, dass der FSB einen Anschlag „terroristischer Gruppen“ (angestiftet durch den Westen) auf den russischen Journalisten Solowjew vereitelt hat.

      Gott schütze Thomas Röper und alle redlichen Journalisten, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen.

  4. „Aus irgendeinem Grund ist meine Rede „durch die Decke gegangen“ und wurde bei YouTube inzwischen über vier Millionen Mal angeschaut. “

    Na, Herr Röper, hier stapeln Sie aber mächtig tief. Hab‘ mir natürlich Ihre Rede angehört, aber vor allem einige der Kommentare darunter gelesen. Die Menschen sind Ihnen unendlich dankbar, dass es auch noch aufrichtige Journalisten aus Deutschland, sprich aus dem Westen gibt, was ich sehr gut nachvollziehen kann 🙂

  5. Danke Herr Röper! Sie sind mein einziger Funke an Hoffnung, dass auch die anderen hirngewaschenen/ hypnotisierten Menschen endlich erkennen, was da eigentlich vor sich geht. Die Lava wird hoffentlich bald so heiß, dass der Vulkan der Wahrheit in der Größe vom YellowStone endlich explodiert.

    GOTT SEGNE SIE!

  6. „Es gibt Eurasien, das auch sein eigenes Gericht einrichten kann.“

    Dann sollte man das tun und dabei auch gleich noch die COVID-Progrome mitbehandeln. Die Angeklagten sind auf oberster Ebene ohnehin die gleichen.

  7. Wir werden aus diesem elenden Schlamassel, wo die Wirtschaft als der Quell allen MAMMONS sich über Lobbyimus die Legislative und über Think-Tanks die Kulturelle Initiative angeeignet hat – und das weltweit immer mehr – nur herauskommen, wenn wir anfangen, diese DREI BEREICHE wieder systematisch und permanent zu ENTLFECHTEN! – Also Entflechtung von Wirtschaft, Staat und Kultur! – Und wer nicht mitspielt kommt in den Knast oder ins Dschungelcamp – aber auf SELBSTVERSORGER-Basis!
    Dazu brauchen wir u.a.:
    – FREIE SCHULEN
    – Mitbestimmung der Bürger bis in die Oberste Ebene!
    – FREIE MEDIEN bzw. FREIEN Wettbewerb in den Medien!
    – Abschaffung des GEZ-Systems! – RADIKAL, ERSATZLOS, SOFORT!

    – Eine Beschränkung der Wirtschaft auf andere als Militärische Güter ist ILLEGAL! Denn es stört die weltweite Existenzgrundlage ALLER VÖLKER und ALLER MENSCHEN! – Dies ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dient nur der Durchsetzung egoistischer Ziele.
    … – wird fortgesetzt…

  8. Danke für diesen wieder einmal sehr wertvollen Artikel! Ich sehe dies ähnlich wie Galakhov und möchte ergänzen …

    Ein Adhoc-Tribunal über den UN-Sicherheitsrat, wie z.B. für Jugoslawien und Ruanda wird es nicht geben, da sich dies mit Errichtung des IStGH erübrigt hat. Der UN-Sicherheitsrat hätte in all den Jahren den Fall der Ukraine via Resolution an den IStGH verweisen können, dies ist jedoch nicht geschehen.

    Entsprechend der vertraglichen Grundlage des IStGH, dem Rom Statut, gibt es keine Immunität mehr. Allerdings ist jede internationale Gerichtsbarkeit auf die Kooperation der Staaten angewiesen.
    Dem Anspruch von Gerechtigkeit und dass alle Menschen hier gleich sind kann und wird der IStGH nicht gerecht werden können, weil er nicht über alle Fälle Jurisdiktion hat – er basiert auf einem internationalen Vertrag, dem Rom Statut, und bindet in erster Linie die Vertragsstaaten. Voraussetzung ist, dass entweder der Verbrechensort oder der mutmaßliche Täter einem Vertragsstaat zugehörig ist. Fällt ein Fall in die IStGH-Gerichtsbarkeit (durch Unterbreitung einer Situation durch einen Vertragsstaat, durch eine SR-Resolution, bzw. durch eigenständige Ermittlungen des Staatsanwaltes) laufen die im Rom Statut und den zusätzlichen Vereinbarungen vorgegebenen gerichtlichen Verfahrensabläufe automatisch. Gestoppt bzw. aufgeschoben werden können die Ermittlungen nur noch durch eine UN-Sicherheitsratsresolution.

    Bei den Verbrechen im Irak war es „einfach“. Irak war kein Vertragsstaat des IStGH, so bleibt noch die Frage, ob der mutmaßliche Täter aus einem Vertragsstaat kommt. Ist dieser z.B. aus den USA, dann hat sich dies von Seiten des IStGH erledigt, ist er z.B. aus einem Vertragsstaat wie die UK, dann ist die Gerichtsbarkeit des IStGH komplementär; d.h. wenn der Staat willens und in der Lage ist hat er primäre Gerichtsbarkeit und ist selber strafverfolgend tätig. Insofern hat die UK die Strafverfolgung von Verbrechen ihrer britischen Soldaten im Irak mehr oder vllt. auch eher weniger selber durchgeführt.

    Betreffend der Ukraine … Die Ukraine ist kein Vertragsstaat des IStGH. Sie hat zwar am 20.1.2000 das Rom Statut unterzeichnet, nicht jedoch ratifiziert. Zwei Mal, am 9.4.2014 und am 8.9.2015 hat die ukrainische Regierung die Jurisdiktion des IStGH ad-hoc anerkannt – vemutlich in der Vorstellung, dass Verbrechen russischen Staatsangehörigen angelastet werden können (hierbei war auch die Krim ein Thema). Den Schritt der Ratifizierung ist die damalige ukrainische Regierung jedoch nicht gegangen. Es gab von Seiten der damaligen Staatsanwältin Bensouda vorläufige Ermittlungen, jedoch keinen „Fall“.

    Auf Basis der vorangegangenen Ermittlungen und der vormaligen Anerkennung der Ukraine der IStGH-Gerichtsbarkeit hat am 28. Februar 2022 der IStGH-Staatsanwalt Khan (seit 16.6.2021 in diesem Amt, britischer Nationalität) die Aufnahme der Ermittlungen in der Situation Ukraine erklärt und braucht hierfür noch die Zustimmung der Vorverfahrenskammer. Meines Wissens hat die gegenwärtige ukrainische Führung entgegen der Veröffentlichungen in den Medien sich nicht erneut der IStGH-Gerichtsbarkeit unterworfen.
    Nunmehr soll der IStGH alle (es gibt hier kein pick and choose) Verbrechen des Rom Statuts auf dem ukrainischen Territorium seit 21.11.2013, ungeachtet der Nationalität des Täters untersuchen.
    Damit sind nun auch alle die für diesen Zeitraum zuvor eingereichten Dokumente jetzt von Relevanz.

    Legt Russland dem IStGH Beweise für Verbrechen vor, muss nun ermittelt werden, egal wer diese begangen hat – dies auch mit Blick auf die sich im Asov-Stahl-Bunker Verschanzten. Sollte hier z.B. gegen einen US-Bürger ermittelt und ein internationaler Haftbefehl vom IStGH ausgestellt werden, dann bleibt die Frage der staatlichen Kooperation hinsichtlich der Auslieferung. Fällt derjenige in die Arme der russischen Streitkräfte, kann Russland ihn ausliefern – und meines Wissens hat Russland nicht eines der vielen bilateralen Nicht-Auslieferungsabkommen mit den USA unterzeichnet 😉

    Der IStGH hat limitierte Kapazitäten, ist auf die Kooperation der Staaten angewiesen und schnelle Ergebnisse sind zudem nicht zu erwarten. Interessant wird sein, ob der IStGH nun bei Zuständigkeit, den an ihn gestellten Anspruch bei der Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Genozid gerecht werden wird. Gleichsam werden False Flag Verbrechen hier einer genaueren Betrachtung unterzogen.
    Der IStGH-Staatsanwalt hat in seiner Rede am 11.3.2022 deutlich gemacht:
    „I note, in particular, that if attacks are intentionally directed against the civilian population: that is a crime. If attacks are intentionally directed against civilian objects: that is a crime. I strongly urge parties to the conflict to avoid the use of heavy explosive weapons in populated areas
    There is no legal justification, there is no excuse, for attacks which are indiscriminate, or which are disproportionate in their effects on the civilian population.“

    Tatsächlich könnte die Aktivierung des IStGH für die politische und militärische Führung der Ukraine ein Bumerang werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass das Sammeln von Beweisen langatmig und auch einseitig vor sich geht. So ist anzunehmen, dass die ukrainische Führung nur dort kooperiert, wo es ihr passt. Die Masse von falschen Anschuldigungen von Verbrechen könnte das Ermittlungsteam auslasten und damit die qualitative Prüfung von vorgelegten Beweisen gerade von Seiten Russlands zeitfressend erschweren. Der Staatsanwalt ermittelt unabhängig nach seinem Ermessen und Russland wird kaum einen Einfluss darauf haben, was dabei so alles eine Rolle spielen mag. Zudem – und diese Möglichkeit steht immer im Raum – könnte der IStGH sich wieder herausschalten und zu der Ansicht gelangen, dass der ukrainische Staat willens und in der Lage ist selber strafverfolgend tätig zu werden und dann hat sich das Ganze wieder erledigt.

    Es wäre daher mehr als berechtigt, wenn Russland hier zumindest parallel eine gesonderte Gerichtsbarkeit aufbauen würde. In gewisser Weise muss es das auch, denn die zeitnahe Darlegung und Aufarbeitung der Verbrechen sind Teil der Legitimierung der militärischen Operation, sowohl vor der eigenen russischen Bevölkerung, die hierfür einiges auf sich nimmt als auch darüber hinaus.

    1. Ich sehe eine Zuständigkeit des IStGH nicht, weil auch die Ukraine als Nichtvertragsstaat dieselbe nur für Taten im genannten Zeitraum 11/2013 – 02/ 2014 anerkannt hat …

      Und laut RT hat der Richter im BR verkündet:
      „…
      „Die Lage ist deshalb außergewöhnlich gut, weil zunächst mal
      überhaupt die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs
      begründet wurde“, erklärte der Jurist am Donnerstag dem
      Bayerischen Rundfunk. Die Ukraine habe sich bereits 2014 der
      Gerichtsbarkeit durch den Strafgerichtshof unterworfen. Für einen
      solchen Prozess bedürfe es daher keines Beschlusses des UN-
      Sicherheitsrates, in dem die Russische Föderation ein Vetorecht
      habe, so Schomburg weiter.“
      …“

      Das muß er mir erklären. Kann natürlich sein, daß sich da bei mir eine Bildungslücke auftut…

      Und zu dem Problem der defacto Selbstermächtigung dieses GH hatte ich mich vor einiger Zeit geäußert, und besagter Herr Khan ist da der klassische Vertreter der Spezies „Anglo-Amerikanischer Winkeladvocat“ – nur für die steht „Recht“ synonym für „Wünsch dir was“ …

      1. Es bleibt abzuwarten, wie die Vorverfahrenskammer den Art. 12 (3) RS auslegt.

        In der Unterbreitung seitens der ukrainischen Regierung ihrer Situation nach Art. 12 (3) an den IStGH am 8. Sept. 2015 steht:
        „Ukraine accepts the jurisdiction of the Court for the purpose of identifying, prosecuting and judging the perpetrators and accomplices of acts committed in the territory of Ukraine since 20 February 2014.
        This Declaration is made for an indefinite duration and will enter into force upon its signature.“

        Aus der Historie der Verhandlungen ist mir bekannt, dass hier nicht angedacht war, dass der Nicht-Vertragsstaat im Speziellen eine bestimmte Situation verweisen kann, sondern dass dann in alle Richtungen ermittelt wird – damit der IStGH eben nicht zum Instrument einer Seite werden kann. Die Frage ist, welche „Informationen“ machen den Weg dorthin und wie werden diese bearbeitet.

        43 Vertragsstaaten haben bislang die Situation „Ukraine“ an den IStGH verwiesen, wobei dies erst dann von Relevanz ist, wenn ein mutmaßlicher Täter aus einem dieser kommt. Angesichts der vielen ausländischen Söldner könnte dies der Fall sein – wobei dann wiederum das Komplementaritätsprinzip gilt und die meisten der Vertragsstaaten haben das Rom Statut in ihre nationalen Gesetzen implementiert.

        Es bleibt tatsächlich die nun kommenden Entscheidungen abzuwarten. Man kann sich auch verkalkulieren und hier meinen, dass die Wunschvorstellung, Putin per internationalen Haftbefehl im Ausland zu verhaften Realität wird. Auf die üblichen dipl. Vorwahnung wird man wohl verzichten. Dennoch, ich meine Richter Schomburg überschätzt sich hier.

        Der IStGH hat schon ziemlich an Legitimität insbesondere bei den Afrikanischen Staaten verloren – und zu Recht. Es steht im Raum, dass einige Vertragsstaaten dem IStGH den Rücken kehren wollen. Die Afrikanische Union ist mehrheitlich auf Seiten Russlands. Sollte der IStGH daher hier seinem eigenen Anspruch nicht gerecht werden, wird er massiv an Bedeutung verlieren – ich denke, dies wissen auch die Beteiligten.

        Und wie gesagt, ich nehme an, dass Russland hier neben der Einreichung von Beweisen zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und vermutl. auch Völkermord beim IStGH sein eigenes Tribunal zur Ahndung dieser Verbrechen aufbaut – in gewisser Weise klang dies auch in der gestrigen Rede Putins an die Staatsanwälte im Lande an bzw. durch.

        1. Putin Verhaften? Mal abgesehen, Wofür? Aber ich glaube nicht, daß Den Haag danach noch lange existiert.
          Und dieser Schomburg, von offenbar dümmlichsten Größenwahn durchdrungen, ist der klassische deutsche Jurist. Die wurden 33 auch ganz schnell und nahezu durchgängig braun und deren Nachkommen sind es heute noch.

          Wenn Nürnberg konsequent angewandt würde, verlören einige Staaten des sog freien Westens große Teile ihre Staatsapparates … aber es gäbe ganz viel Arbeitsplätze in der Seilerindustrie …

          1. Geheimer Haftbefehl gegen Putin – das waren Schomburgs Worte, nicht die meinigen.
            Im Übrigen, ich bin da ganz bei Ihnen. Es trieft nur so von moralischer Selbstgefälligkeit und Selbstgerechtigkeit. Kaum erträglich und es fällt den betreffenden Leuten auch nicht auf – dafür immer mehr anderen Menschen/Länder, die dies immer weniger mittragen und andere Wege sichten und auch gehen.

    2. Interessant
      Die russische Botschaft in Paris soll offenbar dem französischen Außenministerium Beweismaterial für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Donbass übergeben haben sowie relevanten Medienvertretern.
      Russland könnte demnach diese Informationen auch beim Internationalen Strafgerichtshof vorlegen.
      Ob diese Informationen wohl auch dort angekommen sind?

  9. Sehr geehrter Thomas, ersteinmal Glückwunsch zu den 4 Millionen Klicks in so kurzer Zeit.
    Aber ich denke wir beschreiten hier alle einen (relativ) falschen Weg.
    Alles was wir machen ist die Wahrheit aussprechen, fest stellen, dass sie (im Westen) niemand höhren kann, bzw Obwohl wir die Antwort irgendwo alle instinktiv kennen. Im Westen haben gewissenlose Psychopaten die Macht ergatter und jeden wichtigen Posten mit ihres Gleichen oder von ihnen abhängigen besetzt. Und jetzt ist die Zeit (für sie) gekommen den „Sack zu zu machen“.
    Ich will Ihre Arbeit ganz sicher nicht abwerten, aber evtl. sollte man das ganze doch mal anders angehen, als ständig das selbe zu tun, obgleich man weiß, dass man genau so gut mit einer Wand diskutieren könnte und das Gleiche erreichen würde als so mit den westlichen Medien zu agieren.
    Wie man sieht haben diese sogar die Politik gut im Griff.

    Ich denke es ist an der Zeit die Fragen um zu formulieren, um mehr zu agieren, anstatt immer nur das offensichtliche Ergebnis mit immer neuen Formulierungen zu erfragen. All die genannten Institutionen wurden von den selben Leuten (in weiser Vorraussicht, das muss man denen neidlos zu gestehen) geschaffen, die jetzt diese Institutionen nutzen um den nächsten WK vom Zaun zu brechen. Denn genau das ist das Ziel. Und da sie quasi die Inhaber dieser Institutionen sind, können wir da wohl einen Haken drann machen.
    Wie umformulieren? Na z.B. in „Was können wir (also sowohl wir hier lesenden, als auch die Staatlichen Organisationen und Medien Russlands und deren Verbündeter) tun, damit diese Verbrechen (und auch alles andere) wirklich effektiv verfolgt wird.
    Wie eine Art „Brainstorming“. Alle hauen ihre Ideen dazu auf den Tisch und dabei sollte es nur eine Einschränkung geben. Es dürfen ausschließlich Ideen sein, die zum Ziel haben die Situation zu ändern. Sonst sitzen wir noch am (dadurch nicht mehr allzufernen) jüngsten Tag hier und fragen uns warum sich nichts ändert.

    Sie haben ja inzwischen einen recht guten Ruf und einen gewissen Bekanntheitsgrad, was Ihnen zumindest die Möglichkeit geben würde, die Ideen, die am Ende des Aussortierungsprozesses übrig bleiben einem Millionen Publikum zu unterbreiten. Und ich glaube daran, dass das letztlich auch auf entsprechenden Regierungstischen landen wird. Ob es hilft? Keine Ahnung. Aber die Chance ist auf jeden Fall größer, als wenn wir uns nur gegenseitig unser Leid klagen (das meine ich NICHT abwertend!!!).

    In der Hoffnung, dass dieser Vorschlag Gehör findet, beginne ich gleich mal und hoffe auf rege Teilnahme und die Akzeptanz durch Sie.

    Ich halte grolo’s Idee ein eigenes Strafgericht einzuführen für eine großartige Idee. gerade da Russland und China in der „restlichen“ (also Nicht-NATO, oder NATO-freundlichen) Welt sich einen guten Ruf erarbeitet haben, sollten mit der Zeit die Macht der US/EU-Istitutionen schwinden.

    Russland und China könten ihren politischen Einfluß im „Rest der Welt“ geltend machen um die Besitzer der Westlichen Medien, die sich so abartig verhalten (und die entsprechenden Redakteure sowieso) sanktionieren. Ich bin sicher, dass jede Regierung der Welt Gründe finden wird, warum dieser oder jener „Journalist“ keinen Zugang mehr zu Pressekonferenzen oder gar zum Land selbst erhält. Da muss sich niemand auf Russland berufen.
    Ja ist nicht die feine (fast hätte ich „englische“ geschrieben) Art, aber gewissenlose Psychos bringt man nur durch rigerosen Ausschluß dazu sich wieder einiger Maßen Regelkonform zu verhalten.

    Dussland könnte mit seinen Verbündeten den Verhaltenskodex von Journalisten durchsetzen und die schlimmsten Fälle journalistisch kaltstellen, also sanktionieren.

    Mal sehen was mir noch so einfällt.
    Grüße aus Transilvanien
    https://t.me/HandtaRico

    1. Ahhh, einen habe ich noch:
      Mit entsprechenden Mitteln währen auch alternative Medien, die in D gnadenlos unterdrückt werden in der Lage in höhere Klickzahlen zu kommen. Die Hilfen müssten dabei nicht mal von russischen Staat kommen. Ich bin sicher, dass es genug gut betuchte Russen gibt, die Ihr Land lieben und helfen würden, es im Westen ehrlicher dargestellt zu bekommen. Oder Russen die gut betuchte Freunde in Europa haben.
      Ab 1 Million klicks, die man über gewisse (für freischaffende EHRLICHE Journalisten unmöglich bezahlbare) Werbungen schnell erreicht, geht es mit den Followern dann recht schnell und ist quasi ein Selbstläufer.

      Die russischen Medien könnten, gezielt einzelne „Journalisten“ …, NICHT das Medium für dass sie arbeiten in der selben Manier zerüflücken, wie diese das mit anderen machen. Machen sie sie zu Parias, wie diese das mit anderen machen. Auch wenn es wie gesagt nicht gerade die feine Art ist…, so ist sie doch wie man an unzähligen von diesen Leuten zerstörten Existenzen sehen kann, sehr-sehr effektiv.
      Diese Leute tun das was sie tun, weil sie (wie bei Faschisten üblich) keine Sorgen haben, dass man sie für etwas belangt.

  10. „Wenn die Europäische Menschenrechtskonvention und der Internationale Strafgerichtshof die Probleme der DNR-Bürger ignorieren, …”

    Das eine (EMRK) ist allerdings ein Regelwerk, das andere (IStGH bzw. ICC) hingegen ein Gericht.

    Es gibt den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der für Mitgliedsstaaten der EU zuständig ist und nur von diesem angerufen werden kann.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beruht auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und kann von jedem angerufen werden, dessen Staat die EMRK ratifiziert hat (mit Einschränkungen etwa bei UK).
    Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH bzw. International Criminal Court ICC) und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte (International Court for Justice ICJ) beruhen auf den Römischen Statuten.
    Gibt es entsprechende Beitrittsbekundungen seitens DNR und LNR?

    1. Die Ukraine ist Mitglied. DNR und LNR waren Teilstücke der früheren Ukraine, wie die Restukraine selber auch. Ziel von Minsk II war, sie als Autonomiegebiete wieder mit dem Rest zusammenzuführen. Für diese internationalen Gerichte war damit eine Eigenstaatlichkeit der Volksrepubliken aus juristischer Sicht nicht gegeben, auch Rußland hatte sie mit Rücksicht auf Minsk II nicht anerkannt. Soweit sie für die Ukraine zuständig sind, sind diese Gerichte also zuständig, besonders, wenn es um Kriegsverbrechen geht, die der Restukraine vorgeworfen werden.

      Das war vor Z. Derzeit formieren sich im Osten und Süden der Ukraine weitere Volksrepubliken, so daß ein neuer ukrainischer Staat am Entstehen ist. Zugehörigkeit und Zukunft soll auf Grundlage von Referenden auf Ebene der Gebiete (Oblast) entschieden werden. Es sind Hunderte von Ermittlern tätig zur Vorbereitung eines Kriegsverbrechertribunals, das entweder durch die Alliierten (LNR, DNR, RF + Belarus) oder – vorzugsweise – auf eurasischer Ebene gegründet wird. So zeichnet sich das jedenfalls ab, was am Ende wirklich kommt, werden wir sehen.

    2. Weil hier schon öfter vermischt wurde … und beide in Den Haag „sitzen“.

      Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) – Strafverfolgung von Individuen auf Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages, dem Rom Statut von 1998

      Internationaler Gerichtshof (IGH) – Streitigkeiten zwischen Staaten, nicht zwingend rechtlich bindend bzw. Unterwerfungsklausel, Organ der VN, basierend auf der VN-Charter (nichts mit Rom)

  11. Ich möchte mal den vielen Leuten hier für ihre hochkarätigen Kommentare danken. Durch eure zusätzlichen Informationen und Links kann man sich gut in die Themen vertiefen. Neben Thomas toller Arbeit seid ihr eine echte Bereicherung. An vielen anderen Orten hätte man die meisten von euch schon hart weg zensiert für die Wahrheiten die ihr aussprecht. Danken wir dem Verlag und Thomas für diese Plattform.

  12. Gute Sache, Thomas! Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass irgendwann auch Interview-Anfragen aus USA oder GB kommen. Dort gibt es doch noch vereinzelte Medien, die ihre Aufgabe etwas ernster nehmen als ihre deutschen Kollegen – mit denen rechnet keiner mehr! Das wäre ein Durchbruch!

    Vielleicht ist die Arbeit „vor Ort“ doch etwas wichtiger als vom Schreibtisch aus? Gerade, weil von dort so wenig zu uns dringt, braucht es glaubwürdige Berichte.

  13. Irgendwie hängt der umstrittene amerikanisch-ungarische Multimiliärdär und Finanzspekulant George Soros mit seinen verschiedenen NGO’s irgendwie auch darin, siehe hier:

    George Soros Einfluss auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte –
    https://ifamnews.com/de/george-soros-einfluss-auf-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte

    In einem Artikel vom 25. Februar warf ich die Frage auf, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von George Soros abhängig sei. Der Artikel stützte sich auf einen erschütternden Bericht des in Straßburg ansässigen Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) mit dem Titel Les ONG et les juges de la CEDH, 2009-2019 [„Die NGOs und die Richter des EGMR, 2009 – 2019“ – auch auf Englisch und Spanisch verfügbar]. Aufgrund der Vorgehensweise des EGMR hat sich nach zwei Monaten der Vorwurf der Einflussnahme durch George Soros auf den Europäischen Gerichtshof bestätigt und erhärtet. Wie und weshalb erläutert der Direktor des ECLJ, Grégor Puppinck, der außerdem Mitglied des Expertenausschusses zur Reform der EGMR ist, in seinem neuen Exposé. Er ist auch Mitverfasser des Februar-Berichts. Bevor ich auf den neuen Bericht eingehe, hier einige Hintergrundinformationen.

    1. Ein weiterer ergänzender Artikewl zu den Machenschaften von George Soros findet man hier:

      Worüber die Mainstream Medien schweigen: Eine detaillierte Studie beweist, wie die Open Society Stiftungen von George Soros die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beeinflusst. Ein Gastbeitrag von Collin McMahon –
      https://philosophia-perennis.com/2020/05/24/soros-und-der-europaeische-gerichtshof-fuer-menschenrechte/

      Weitere interessante Dinge über die Machenschaften von George Soros findet man im folgenden Buch:
      – Wolfgang Effenberger – Schwarzbuch EU & NATO, Warum die Welt keinen Frieden findet

  14. Am 16. Juni 2021, sind in Genf, US-Präsident Joe Biden und Russlands Staatschef Wladimir Putin zu gemeinsamen Gesprächen zusammengekommen.
    Es war ein Treffen auf das die Weltpolitik schaute. Ein Treffen, in das große Erwartungen gesetzt wurden. Ein Treffen, das die Welt vor einem Krieg hätte retten können… dachte man! Westliche Hof-Historiker und Geschichtenschreiber, werden in der Zukunft, die Dramatik des Krieges und der humanitären Krise in der Ukraine, als Ergebnis dieser erfolglosen Konferenz in Genf, mit vorgefertigten Worthülsen und Phrasen, Putin zuschreiben. Oder sollte man das anders sehen?

    Vor Beginn des Treffens betonte der russische Präsident, zwischen beiden Staaten hätten sich „viele Fragen angesammelt, die eine Diskussion auf höchster Ebene erfordern„. Er hoffe auf einen „produktiven Dialog„.

    Die Tatsache, dass Putin und Biden sich damals getroffen haben und endlich offen die Probleme diskutierten, ist bereits als Erfolg gewertet worden. Was sich heute, gut 10 Monate später, nicht bestätigte.

    Die „Militärische Sonderoperation“, die Putin am 24. Februar startete, hält bis dato an. Eine Vereinbarung auf politischer Ebene ist momentan unvorstellbar. Noch dazu, wo sich Beweise häufen, dass die Nato und ihre Mitgliedsländer, mit ihrem Personal und Soldaten, sich an den Kampfhandlungen gegen russische Soldaten beteiligen. Hier ein Video: „Militärisch haben die Amerikaner das Sagen in der Ukraine“ aus Frankreich.

    Die Kriegspropaganda läuft sowohl im Westen als auch in Russland auf Hochtouren. Die Waffenlieferungen aus dem Westen für die Ukraine und immer schärfere Sanktionen gegen Russland sowie die Bilder von Kriegsverbrechen (deren Aufklärung abzuwarten ist, bevor medial abgeschlachtet wird), lassen deutlich erkennen, dass vor allem das ukrainische Volk noch weiter leiden muss.

    Während die USA noch schärfere Sanktionen und Maßnahmen von uns Europäern gegen Russland fordert, z.B. ein Öl- und Gas-Embargo, erhöhte die USA selbst, die Einfuhr von Öl aus Russland im vergangenen Monat, um satte 43 Prozent –siehe Artikel. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass die verhängten Sanktionen dahingehend verpuffen, dass darunter, wir in West-Europa, am meisten leiden werden. Blackouts, Lebensmittelknappheit und Hyperinflation drohen. Im letzten Akt des inszenierten Welt-Theaters, sind die Deutschen die Verlierer – und noch deutlicher – die Schuldigen.
    https://lupocattivoblog.com/2022/04/18/putin-spricht-pressekonferenz-putin-nach-dem-treffen-mit-biden-in-genf/

    „… Seit 30 Jahren wird Russland von der NATO eingekreist. Die NATO-Raketen an der Grenze zu Russland brauchen 5 Minuten um in Moskau einzuschlagen. Russland steht militärisch nicht vor London und vor Washington, sondern Washington und London stehen bis an die Zähne bewaffnet vor Moskau. Und wir in Deutschland und der EU werden von den anglo-amerikanischen Kriegshetzern in einen Konflikt mit unseren Nachbarn Russland gezwungen…„, schreibt Peter von Zabuesnig im Buch: „Putins Krieg? Wir sind im Weltkrieg.“ Hier zur Leseprobe:
    https://telegra.ph/Putins-Krieg—Wir-sind-im-Weltkrieg—von-Peter-von-Zabuesnig-04-12

  15. „Der Westen beschuldigt Russland, Kriegsverbrechen zu begehen, allerdings sind bisher keine Belege vorgelegt worden.“
    Ich finde es faszinierend wie Russland es schafft, bei dieser doch sehr unübersichtlichen Spezialoperation so zielgenau und komplett ohne jegliche Kriegsverbrechen vorzugehen. Super!

    1. Es ist durchaus möglich, einen Krieg ohne Kriegsverbrechen zu führen. Ob Russland das tut, weiß ich natürlich nicht. Aber solange keine Beweise vorliegen, sollte man davon ausgehen.

      Dass unbeteiligte Zivilisten zu Tode kommen, lässt sich wohl für keine kriegsführende Partei vermeiden, aber das sind keineswegs zwangsläufig Kriegsverbrechen.

  16. Daß man über 6000 Klagen über schwere und schwerste Menschenrechtsverletzungen im Donbass nicht annimmt, ist ein Skandal, der einmalig sein dürfte. Der aber zeigt, daß die im Zusammenhang mit der EU geschaffene Justiz lediglich ein Instrument zur Sicherung der Macht derer ist, die in Brüssel die Fäden spinnen. Und wie immer sind auch hier vorgeschobene „Menschenrechte“ ein allezeit ergiebiges und dankbares Mittel dafür. Wie nicht nur dies zeigt, gibt es für diese Leute stets zweierlei Recht, zweierlei Menschen, zweierlei Täter und zweierlei Opfer. Und nur wenn die „richtigen“ darunter sind, und sich gegen „die anderen“ ausspielen und entsprechend ausschlachten lassen, die es nach solchem Duktus „nicht zu geben hat“, wird man entsprechend munter.

    Das nennt man politische Korruption. Wenn westliche Gerichte schon von Anbeginn her politisch so korrupt sind, daß sie faktisch und juristisch Recht beugen, sind sie nicht mehr nur untauglich zur Rechtsprechung, sondern machen sich selbst zum Teil derer, von denen man nicht nur im Donbass hofft, sie würden ein gerechtes Urteil erhalten. Die Schaffung eines Menschengerichtshofes oder Strafgerichtes im eurasischen Kontext mit unabhängigen Richtern ist damit zwingend. Dieses Gericht könnte und sollte allerdings auch hinsichtlich der Rechtsbeugungen westlicher Gerichte, bei denen Justitia durchaus nicht blind, d. h. unabhängig ist, und es im Grunde nie war, Verfahren durchführen und Urteile sprechen.

    Denn daß die Verbrechen nicht nur im Donbass einschließlich der dahinterstehenden transatlantischen und „europäischen“ Mächte, Financiers und Strippenzieher gesühnt werden müssen, steht außer Zweifel.

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