Covid-19-Impfungen

Unfallversicherungen leisten nicht bei Impfschäden: Ein Skandal?

Unfallversicherungen lehnen die Auszahlungen von Versicherungsleistungen bei Impfschäden ab. Diese Meldung macht in sozialen Netzwerken die Runde. Ist das ein Skandal?

Seit Wochen sehe ich bei Telegram Posts, die Screenshots davon zeigen, dass beispielsweise der ADAC es ablehnt, aus seiner Unfallversicherung für Impfschäden aufzukommen. Das löst ungläubige und wütende Kommentare aus. Zu recht?

Wann eine Unfallversicherung zahlt

Da ich in meinem „früheren Berufsleben“ bei Versicherungen gearbeitet habe, kenne ich mich mit der Materie aus. Versicherungen sind meist gar nicht so kompliziert, wie es scheint. Der Versicherungsfall ist immer klar definiert, bei einer Unfallversicherung gibt es dafür den sogenannten „Unfallbegriff“ und der lautet:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Der Unfallbegriff beinhaltet damit fünf Merkmale: Ereignis, Gesundheitsschädigung, plötzlich, von außen, unfreiwillig.“

Also gehen wir mal durch, ob diese fünf Merkmale auf eine Impfung zutreffen. Die Impfung ist ein Ereignis. Bei einem Impfschaden ist eine „Gesundheitsbeschädigung“ entstanden. Und eine Impfung wirkt von außen auf den Körper ein. Diese drei Punkte stimmen.

Beim Thema „plötzlich“ wird es etwas schwieriger, zumal wenn sich der Impfschaden mit zeitlicher Verzögerung einstellt. Da auch Vergiftungen Unfälle im Sinne der Versicherungen sind, denn das Ereignis (die Vergiftung) passiert plötzlich, auch wenn sich die „Gesundheitsbeschädigung“ vielleicht erst später oder schleichend einstellt, nehmen wir der Einfachheit halber an, auch „plötzlich“ wäre gegeben.

Was bei einer Impfung allerdings nicht gegeben ist, ist „unfreiwillig“. Die Impfung lassen sich alle freiwillig geben. Selbst wer die Impfung nur annimmt, weil er seinen Job nicht verlieren will, macht sie freiwillig: Er geht selbst hin und lässt sich impfen.

Sogar, wenn es eine Zwangsimpfung wäre und man gegen seinen Willen festgeschnallt wird, um geimpft zu werden, wäre das kein Unfall, sondern bestenfalls Körperverletzung oder Nötigung. Aber eben kein Unfall, denn wenn andere Menschen bewusst etwas mit einem anderen tun, ist das kein Unfall.

Daher ist es vollkommen normal, dass Unfallversicherungen bei Impfschäden nicht zahlen. Das wäre auch gar nicht im Sinne der Versicherten, denn wenn Impfschäden Versicherungsfälle bei Unfallversicherungen wären, dann würden die Unfallversicherungen sehr viel teurer werden.

Wer bei Impfschäden zahlen muss

Bei Impfschäden kommt normalerweise die Haftpflichtversicherung der Impfstoffhersteller zum Zuge. Ich sage normalerweise, weil die Hersteller in Deutschland bei vom Staat empfohlenen Impfungen ohnehin von der Haftung befreit sind, in solchen Fällen würde der Staat einspringen. Dieses Rundum-Wohlfühlpaket für Impfstoffhersteller gilt bei Covid-19-Impfungen auch EU-weit, weil die EU-Kommission den Herstellern eine komplette Haftungsbefreiung gegeben hat.

Übrigens haben Unfallversicherungen eine begrenzte Versicherungssumme, die für die finanzielle Kompensierung einer lebenslangen Behinderung durch einen Impfschaden meistens viel zu gering ist. Die Versicherungssumme der Unfallversicherung würde im Zweifelsfall gar nicht ausreichen, um die Folgen eines Impfschadens zu decken, weshalb es sinnvoll ist, Impfschäden über eine Haftpflichtversicherung abzuwickeln, denn da sind die Versicherungssummen fast unbegrenzt.

Meine Einstellung zu den Impfungen, insbesondere mit der experimentellen mRNA-Technologie, ist bekannt. Trotzdem ist nicht jede Meldung auch ein „Aufreger“.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

16 Antworten

    1. Nun Unfall bleibt Unfall, unabhängig von der Folge Berufsunfähigkeit. In den Versicherungsbedingungen steht ja, was versichert ist und was nicht.

      Zur Absicherung gravierender Impfschäden empfehle ich eine Sterbekasse, die zahlt auf jeden Fall wenn es soweit ist. Ist meistens auch viel günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

  1. Die Regulierung von Schäden durch staatlich verordnete Impfungen sind hier geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__60.html. Nach meiner Beobachtung auf Grund eines Hinweises in einem Portal, an das ich mich nicht mehr genau erinnern kann, wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bereits im Sommer 2020 um diesen Passus ergänzt bzw. dieser überarbeitet – mit anderen Worten war man sich damals schon sicher, dass Anti-Corona-Impfungen unsicher oder sogar (noch) unwirksam sind. In den Medien wurde die Bevölkerung erst ein Jahr später (2921) dahingehend „beruhigt“, dass bei Impfschäden der Staat aufkommt. Die Krux allerdings ist, dass die Beweislage auf Seiten des Geschädigten liegt, und bei diesem Staat bzw. dieser Regierung, über die wir derzeit „verfügen“, werden Entschädigungsforderungen wenig Aussichten auf Erfolg haben. Die sich dumm und dämlich verdienende Pharma-Industrie (mit weitreichenden Bill-Gates-Abschöpfungen) jedoch wird sich darüber weiterhin die Hände reiben. Im Übrigen würde ich mir eher die Policen von Lebensversicherungen anschauen, deren vorzeitige Auszahlung bei Impfschäden (Tod) eventuell ausgeschlossen sein könnte …

    1. Stimmt, ich habe es nachgelesen (nicht auf Telegram, sondern in den entsprechenden Gesetzen).

      Da die Kombination aus Änderungen im Lastenausgleich und 14. Sozialgesetzbuch zum 1.1.2024 in Kraft tritt, rechnet man wohl ab da mit richtig vielen Fällen.
      Da dürfte dann bei den Gespritzten richtig die Post abgehen. 🙂 Die Bundesregierung hat sich bereits mit einem Rechtsgutachten zur Wiederbelebung des Lastenausgleichs (z.B. Immobilienzwangsabgabe) ein Durchführungsrezept erstellen lassen.

      Ich gestehe, aufgrund der massiven Anfeindungen durch Anhänger der Spritzenreligion kommt ein wenig Schadenfreude bei mir auf. Glücklicherweise werde ich beim Lastenausgleich nur sehr unwahrscheinlich abgezockt werden, da keine Immobilien in Deutschland. Geschieht denen recht.

  2. Trotzdem: Ich finde es merkwürdig, dass der ADAC explizit die Impfschäden aufgrund „angeordneter Massenimpfungen“ erwähnt. Eigentlich würde es genügen, zu sagen, dass Impfschäden prinzipiell nicht versichert sind, weil dies nicht zum Leistungsspektrum einer Unfallversicherung gehört.

    Für mich stellt die Formulierung einen kleinen Stolperstein dar, der vielleicht den ein oder anderen ins Nachdenken bringen soll. Eine andere Erklärung fällt mir dazu nicht ein.

  3. Den von Herrn Röper beschriebenen Unfallbegriff gibt es ja schon lange. Aber es gibt auch schon lange (über 20 jahre) Unfallversicherungen, die den Unfallbegriff ausdrücklich auf Impfschäden ausweiten, obwohl die genannte Unfalldefinition das nicht hergibt.

    Bei der Begriffsausweitung gibt es unterschiedliche Varianten. Beliebte Variante ist dabei, daß man sich auf einige bstimmte Impfungen beschränkt. Wenn sie sich dann eine der „beliebten“ Kombiimpfungen verpassen lassen und in dem Cocktail eine „nicht versicherte Impfung“ drin ist, haben sie ein zusätzliches Nachweisproblem; auf deutsch: sie sind aussen vor.

    Ein ähnliches zusätzliches Nachweisproblem für Geschädigte gibt es bei Kreuzgeimpften. Im Zweifel wird es jeder auf den anderen schieben. Ist das etwa der Grund, warum „Kreuzimpfungen“ als „ganz toll“ empfohlen wurden? Ganz bestimmt nicht. :-)) .

    Ehrlich gesagt finde den ausdrücklichen Ausschluß und die vom ADAC gewählte Formulierung durch aus merkwürdig. Wäre interessant zu erfahren, wie die Formulierung in frühreren Bedingungswerken gewählt war.

  4. Was nützen Entschädigungen vom Staat, eigentlich nichts. Ob das jetzt über OEG läuft oder über weiß ich nicht, die Finanzielle Entschädigungen in Bunzeldeutschland sind ein Hohn, sofern man nicht zu der Obrigkeit gehört! Hinzu kommt, daß die Entschädigung begrenzt ist, nach einer gewissen Zeit muß man Untersuchungen über sich ergehen lassen (Staatstreue Ärzte), wenn man Pech hat, was meistens sein wird…..wird die Summe reduziert, oder es gibt gar nichts mehr-weil Angeblich „geheilt“!

  5. Der Deutsche Bundestag änderte Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz):
    „Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von …Personen, die durch eine
    Schutzimpfung
    oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten.“

    Der Staat kann ab 2024 den Lastenausgleich als Enteignung von Vermögen der Bevölkerung zugunsten Impfgeschädigter durchsetzen. Über eine Impfpflicht wäre ein Lastenausgleich aller zu rechtfertigen. Sonst können Ungeimpfte fragen, wieso sie für Schäden Geimpfter haften.
    Wann wurde dies beschlossen? Ende 2019, vor der COVID-Pandemie.

  6. Das hängt vom TARIF ab, wie man hier nachlesen kann:

    „Allerdings kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an, ob die Unfallversicherung auch Impfschäden nach einer Corona-Impfung abdeckt. Viele Tarife beschränken den Schutz auf ganz bestimmte Schutzimpfungen – zum Beispiel gegen Cholera oder Masern. In den Bedingungen ist dann aufgelistet, für welche Schutzimpfungen der Versicherungsschutz gilt. Ist eine Impfung nicht aufgeführt, wie etwa die neue Corona-Impfung, gibt es auch keinen Schutz.

    Damit auch Corona-Impfungen vom Versicherungsschutz abgedeckt sind, sollte der Tarif keine vordefinierte Liste von Infektionskrankheiten beinhalten.“
    xhttps://www.check24.de/unfallversicherung/impfschaeden/

    Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ohnehin geübt im Sichdrücken:
    xhttps://www.epochtimes.de/wirtschaft/unternehmen/berufsunfaehig-durch-corona-versicherungen-bemuehen-sich-zahlungen-zu-umgehen-a3504795.html

    Für Impfschäden zeichnet sich in D das neu geschaffene „SGB XIV“ zuständig. Per „Lastenausgleich“ kann es dann zur Enteignung von Vermögen der Bürger kommen, falls die Impfschäden anders nicht bezahlt werden können.

    Da Vektorimpfstoffe – anders als Herr Röper glaubt – nicht minder gefährlich sind als mRNA (BEIDE veranlassen den Körper, Spike-Protein zu produzieren, BEIDE sind gentechnisch hergestellt), sich lediglich in den Adjuvantien unterscheiden, sollte man sich in Russland auch schon mal um die Impfschadenzahlungen kümmern. Evtl. hilft auch ein Blick auf die westlichen Astra Zeneca-„Erfolge“ im Westen.

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