EU-Kommission: Die EU soll bei der Beschlagnahmung russischer Güter „vernünftig“ handeln

Daniel Ferrie, Sprecher der EU-Kommission, sagte, die Kommission habe „einige Anweisungen“ für die EU-Staaten vorbereitet, wie sie die Regeln zum Verbot der Einfuhr bestimmter Waren aus Russland in der Praxis anwenden sollen

Die EU-Länder sollten in der Frage der Beschlagnahmung von persönlichen Gegenständen russischer Bürger, die in ihr Territorium einreisen, „vernünftig und verhältnismäßig“ handeln, sagte der Sprecher der Europäischen Kommission (EK) Daniel Ferrie in einem Interview mit RTVI.

„Wenn es um persönliche Dinge geht, sollten die EU-Mitgliedstaaten das berücksichtigen und bei der Anwendung dieser Sanktionen vernünftig und verhältnismäßig handeln. <…> Ja, russische Autos dürfen nicht in die EU eingeführt werden. Dieses Einfuhrverbot gilt seit mehr als einem Jahr, und jeder EU-Mitgliedstaat muss sich an diese Vorschrift halten. Die Beschlagnahme ist das Vorrecht der Mitgliedstaaten, die über die genaue Auslegung und Anwendung des Systems auf der Grundlage dieser Vorschrift entscheiden. <…> Bei den anderen Punkten müssen die Mitgliedstaaten die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Situation berücksichtigen“, sagte er.

Ferrie sagte, die EU-Kommission habe „einige Anweisungen“ für die EU-Staaten ausgearbeitet, für die EU-Staaten vorbereitet, wie sie die Regeln zum Verbot der Einfuhr bestimmter Waren aus Russland in der Praxis anwenden sollen. „Letztlich liegt es in der Kompetenz der Regierungen dieser Staaten, die Sanktionen umzusetzen. Und wie ich schon sagte, müssen sie in der täglichen Praxis natürlich in angemessener Weise handeln und dabei alle Umstände berücksichtigen. Und das werden sie tun müssen“, sagte der Sprecher der Europäischen Kommission.

Gemäß der Klarstellung der EU-Kommission vom 8. September ist die Einfuhr der in Anhang XXI der EU-Richtlinie Nr. 833/2014 aufgeführten Waren aus Russland in die EU verboten, unabhängig von ihrem Verwendungszweck und der Dauer ihres Aufenthalts in der EU, einschließlich „Fahrzeugen mit einer Gesamtzahl von weniger als zehn Sitzplätzen“. Die EU-Kommission betont, dass es „keine Rolle spielt, ob die Fahrzeuge privat oder gewerblich genutzt werden“. Die Liste enthält eine breite Palette von Gegenständen aller Art, von Mobiltelefonen und Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten bis hin zu Koffern, Plaidhüllen, Kleidungsstücken, Zahnpasta, Shampoo und anderen Hygieneartikeln.

Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

29 Antworten

  1. Jede, nicht von den Vereinten Nationen ausgesprochene Sanktion verstößt gegen das Völkerrecht!
    Ich schäme mich, Bürger in diesem Unrechts- Staatsgebilde zu sein!
    Das EU- Parlament ist ein Parasitenstall!

      1. @DnRI

        Ihre Nebelkerze sollten Sie schnell wieder einpacken. Dieser Typ ist ein DE-staatlich bezahlter Claqueur, der nicht mal die behaupteten angeblich mit dem Völkerrecht zu vereinbarenden Sanktionen dann auch mit Quellen beschreibt.

        Prostituierend schreibt er seine ideologische Ansicht aus Sicht der braunen Regierung in Berlin.

        Das als Bildung verkaufen zu wollen, passt eventuell zu ihnen aber leider nicht zum Völkerrecht!
        Sanktionen, die NICHT von der UN ausgesprochen wurden sind Völkerrechtswidrig!

        1. @GMT
          Auf dem Verfassungsblock stehen des öfteren auch gute Artikel.
          Dann bemüht sich der Autor auch, auf die Fragen der Leser (zumindest eine zeitlang) zu antworten.

          Aber dieser Artikel zeigt an vielen Textstellen, daß er nicht von einem neutralen Autor geschrieben wurde, sondern von einem offensichtlichen Transatlantiker (ich habe ihn daher, als er eingestellt wurde, zwar wahrgenommen, jedoch als reine Propaganda abgeurteilt).
          Damit, daß dann die -nicht mal kritischen- Fragen der Leser nicht mal ansatzweise beantwortet werden, disqualifiziert sich der Autor und damit auch der Artikel vollständig.

      2. @DnRI
        Ein beliebtes Spiel von Demagogen.

        Ein link auf eine seriös erscheinende Seite. Dahinter ein wahrscheinlich bezahlter Aufsatz nach dem üblichen Schema:
        Als Einleitung aus der parteilichen Propaganda bekannte, schnell hingeschmissene Phrasen, emotional aufgeladen und faktisch verzerrt. Aber der geneigte, des Denken ungeübte Leser nimmt diese dankbar auf, verzichtet auf eine kritische Kontrolle und ist schon auf den falschen Weg gebracht.
        Alle darauf aufbauenden Schlussfolgerungen, sind, da die Prämisse falsch, ebenfalls falsch.
        Aber das ist für den irregeleiteten Propaganda-Empfänger nicht mehr durchschaubar.

        Aber auf diesem Niveau sind die meisten Ihrer Kommentare.

        1. Sie schreiben von Niveau, bieten aber wie ihr Vorredner inhaltlich nichts außer unbelegte Angriffe gegen den oder die Absender der Quelle und meinen, dass Sie sich mit dem Thema nach diesem „erfolgreichen Beweis“ inhaltlich nicht mehr zu stellen brauchen. Sie argumentieren gegen keine der sachlich vorgebrachten Thesen, immerhin die Argumention eines anerkannten Juristen aus dem passenden Fachgebiet.

          Drehen wir es doch gern um:
          *Jede, nicht von den Vereinten Nationen ausgesprochene Sanktion verstößt gegen das Völkerrecht!*
          Das klingt auch ohne juristisches Fachwissen ziemlich absurd. Haben Sie hierfür Belege? Gibt es hierfür sachliche juristische Begründungen von Experten welche Sie anerkennen, die zu diesem Schluss kommen? Haben Sie Quellen? Oder reicht als Beweis, dass das ihre Meinung ist?

          Deutschland hat beschlossen keine Waffen an bestimmte Länder zu liefern. Verstoß gegen das Völkerrecht?
          Deutschland verweigert bestimmten Personen die Einreise. Verstoß gegen das Völkerrecht?
          Deutschland kauft kein russisches Gas mehr. Verstoß gegen das Völkerrecht?

          Ich verstehe natürlich das Argument, dass wirtschaftliche Strafmaßnahmen, gerade von großen gegen kleine Länder, möglicherweise im Einzelfall einen Verstoß gegen das Völkerrecht gegründen könnten.
          Das hat aber nichts mit der obenstehenden pauschalisierten Falschaussage zu tun.

          1. @Dn RI
            „Sie schreiben von Niveau, bieten aber wie ihr Vorredner inhaltlich nichts außer unbelegte Angriffe gegen den oder die Absender der Quelle und meinen, dass Sie sich mit dem Thema nach diesem „erfolgreichen Beweis“ inhaltlich nicht mehr zu stellen brauchen. “

            Ausgerechnet SIE, der hier ausschließlich ideologisch & manipulativ unterwegs ist & lediglich Klatsch&Tratsch aus der grünen Blase als Phrasen bringt, beschwert sich?

            Sie bringen ja gar keine Inhalt, lediglich sehr leicht zu erkennende Propaganda – immer in der Hoffnung, niemand würde den Link anklicken & tatsächlich dort aufmerksam lesen.
            Sie können ja nicht mal mit eigenen Gedanken & Worten Argumente bringen & jammern, man würde inhaltlich nicht sagen wollen/könnne.

            DAS ist billigste Propaganda – da wäre nicht mal der Goebbels drauf gekommen!

            Und dann kommt solch infantile Ansage (?):
            „Drehen wir es doch gern um:
            *Jede, nicht von den Vereinten Nationen ausgesprochene Sanktion verstößt gegen das Völkerrecht!*
            Das klingt auch ohne juristisches Fachwissen ziemlich absurd. Haben Sie hierfür Belege? Gibt es hierfür sachliche juristische Begründungen von Experten welche Sie anerkennen, die zu diesem Schluss kommen? Haben Sie Quellen? Oder reicht als Beweis, dass das ihre Meinung ist?“

            oder:
            „Deutschland hat beschlossen keine Waffen an bestimmte Länder zu liefern. Verstoß gegen das Völkerrecht?
            Deutschland verweigert bestimmten Personen die Einreise. Verstoß gegen das Völkerrecht?
            Deutschland kauft kein russisches Gas mehr. Verstoß gegen das Völkerrecht?“

            Wie kommt man auf solch absurden Unsinn?

            „Ich verstehe natürlich das Argument, dass wirtschaftliche Strafmaßnahmen, gerade von großen gegen kleine Länder, möglicherweise im Einzelfall einen Verstoß gegen das Völkerrecht gegründen könnten.“
            Vielleicht sollten Sie die entsprechenden Passagen des Völkerrechts erst einmal lesen – das könnte schmerzlich für Sie werden…
            Andererseits, wie kommen Sie auf die Idee, dass „Strafmaßnahmen“ überhaupt legal sein können wenn sie willkürlich stattfinden…sind SIE Ankläger, Richter & Henker in Personalunion weil Sie glauben ein Herrenmensch zu sein & damit dieses „Recht“ haben?

            „Das hat aber nichts mit der obenstehenden pauschalisierten Falschaussage zu tun.“
            Weisen Sie doch bitte die „pauschalisierte Falschaussage“ mal sauber nach bevor Sie weiter Unsinn schreiben.

            1. Viel Emotion, viel Persönliches, kein inhaltlicher Mehrwert, keine Argumente,keine Belege, keine Quellen.

              Sie stellen eine sachliche juristische These auf:
              *Sanktionen, die NICHT von der UN ausgesprochen wurden sind Völkerrechtswidrig!* und sind auf Nachfrage nicht in der Lage oder nicht Willens diese These argumentativ zu untermauern fordern aber von mir ich solle diese These doch zunächst mal „sauber“ widerlegen.

              Zunächst werden unter dem Begriff Sanktion Dinge vermischt die miteinander nichts zu tun haben.
              UN-Sanktionen sind etwas anderes als einseitige nationale Wirtschaftsmaßnahmen, welche aber auch gern als Sanktionen bezeichnet werden. Reise- und Handelsbeziehungen basieren auf bilateralen und multilateralen zwischenstaatlichen Verträgen. Diese Verträge handeln die Länder miteinander aus, sie sind dabei frei in deren Gestaltung und können diese auch ändern. Auf der Ebene dieser Verträge ist das Völkerrecht zunächst überhaupt nicht relevant. Die Frage einer „Strafmaßnahme“ stellt sich juristisch oft gar nicht, weil diese Bewertung/Zuschreibung je nach Perspektive völlig relativ ist. Mit Sanktionen im Sinne der UN haben solche einseitigen Wirtschaftsmaßnahmen überhaupt nichts zu tun. Jedes Land kann sich innerhalb seiner Verträge bewegen, diese kündigen oder auch neu verhandeln. Oder gern auch beschließen mit gar niemandem mehr zu handeln. Verstößt ein Land gegen von ihm selbst eingegangene Verträge, etwa mit Strafzöllen oder Subventionen gegen Freihandelsabkommen, so betrifft dies diese Verträge und nicht das Völkerrecht.

              Ein Beispiel: Wenn etwa die EU festlegt, dass kein Handy mehr ohne USB-C oder kein Haushaltgerät ohne EU-Schuko und CE Siegel, oder kein Störkaviar mehr die Grenze passieren darf, so ist dass die freie und völlig legale Entscheidung der EU. Das mag Apple nicht gefallen, die mögen sich diskiminiert fühlen und sollte es gegen Freihandelsverträge verstoßen können die vor Schiedsgerichten auf Schadenersatz klagen. Diese Entscheidungen sind aber nicht völkerrechtsrelevant. Länder regeln ins Detail was, wie, gehandelt werden darf, welche Abgasnorm bei PKW gilt, wie welches Rücklicht auszusehen hat, welcher Zollsatz gilt, welche Reifengummimischung zulässig ist, aus was der Sitzbezug bestehen darf und aus was nicht. Dasselbe gilt für die Einreise, jeder Staat bestimmt selbst, wer ein Visa braucht, wer ohne Visa einreisen darf, oder wer überhaupt nicht. Das Völkerrecht ist auch bei diesen Fragen zunächst überhaupt nicht betroffen. Wenn die EU entscheidet kein Gas mehr aus Land X zu kaufen dann stellt sich juristisch die Frage der politischen Intention überhaupt nicht, zumal diese höchst subjektiv ist. Wenn Deutschland kein Gas mehr kauft, macht es dass weil es Russland schaden möchte, oder will es einfach die Umstellung auf nachhaltige Energieträger beschleunigen? Wäre es dann ok? Welches Gericht bewertet das? Was ist, wenn sich der Gasbezug als finanzielle Unterstützung einer Kriegspartei klassifiziert und die Verfassung die Unterstützung eines Kriegspartei verbietet? Glauben Sie diese Abgrenzung findet auf der Ebene des Völkerrechts statt? Genauso entscheidet jedes Land selbst in welchem Umfang es diplomatisch mit anderen Staaten kommunizieren möchte. Es werden also ständig und überall auf der Welt diplomatische/kulturelle/wirtschaftliche Beziehungen und Verträge ausgehandelt und auch geändert, in diesem Handeln sind die Länder jederzeit frei, etwas anderes zu unterstellen oder das Handeln unter die strikte Bewertung einer nicht belegbaren Intention zu stellen ist völlig unlogisch. Ich hoffe das macht etwas nachvollziehbar, warum die aufgestellte pauschalisierte These in dieser Verkürzung inhaltlich nicht überzeugend ist. TLDR: Staaten sind in wirtschaftlichen Entscheidungen frei, auch wenn diese andere Staaten betreffen.

              Jetzt kommen wir zum aber, sprich jetzt argumentiere ich für Sie. Deratige Maßnahme können eine völkerechtliche Perspektive erlangen wenn klar ist, dass diese Maßnahmen offensichtlich gezielt dazu genutzt werden um einem anderen Land zu schaden, besonders im Fall beim Vorgehen mächtiger Länder gegen kleine mit politischen Absichten. Ein sehr typisches Beispiel für deratiges Handeln ist die US Blokade von Kuba. Dies hat offensichtlich wenig mit freier Wahl der Handelsbeziehungen sondern viel mit Druck und Dominanz zu tun. Ob dies dann legal ist oder illegal, oder wie es grundsätzlich zu handhaben ist, darüber wird in der UN schon länger intensiv diskutiert. Für die völkerrechtliche Dimension von einseitigen Wirtschaftsmaßnahmen kommt es also immer auf Kontext und den Einzelfall an. Ich drehe nochmal ein Beispiel rum, damit es auch aus der prorussischen Perspektive offensichtlich wird. Russland kann außerhalb bestehender Verträge entscheiden, ob, wem und wieviel Öl und Gas es bestimmten Ländern liefern will. Wenn es denn einzelnen Ländern zum Vertragsende das Gas abdreht oder deutliche Preiserhöhungen festlegt. Sind das dann sachliche freie wirtschaftliche Entscheidungen, oder völkerrechtswidrige politische Druckmaßnahmen (Energie als Waffe). Oder irgendetwas dazwischen? Wer wöllte juristisch sauber das eine oder andere beweisen?

              Nun haben EU/US gerade das glaub 12. Sanktionspaket beschlossen. Wären diese Pakete völlig unprovoziert beschlossen worden einfach um Russland zu isolieren und ihm zu schaden, dann wäre das die Mutter der offensichtlich illegalen Saktionen in einer völkerrechtlichen Perspektive und ich wäre zu 100% auf Ihrer Seite in der Bewertung. Nun kommt aber der Kontext. Es gibt für diese Maßnahme eine klare Ursache, den Beginn eines Angriffskrieges welcher seinerseits einen eklatanten Völkerrechtsbruch darstellt. Diese Sanktionen wurden genau mit diesem Kontext vorher angekündigt, genau für den Fall, dass Russland sich zu diesem Einmarsch entscheiden würde. Sie sind eine klar feindliche Handlung unterhalb der Kriegsschwelle, als politische Reaktion einer völkerrechtswidrigen Kriegshandlung. Ob dies in dieser Perspektive aus Sicht des Völkerrechts unzulässig oder völlig legitim ist, bewerten Sie juristisch sauber ganz sicher nicht mit einer argumentationsfreien, banalen und undifferenzierten These.

              Da ich ja Freund des Perspektiwechsels bin, gehen wir davon aus die westlichen Sanktionen wären illegal? Was wären denn dann die Folgen? Eine Verurteilung der UN nach einer Anzeige gibt es nicht, da Veto im Sicherheitsrat, man kennts. Bliebe der Versuch eine Mehrheit der Staaten in der Vollversammlung zu einer Verurteilung zu bewegen, das wäre immerhin ein politisches Zeichen. Hat es nicht gegeben, wäre aber amüsant zu sehen, was dabei rauskommt. Russland kann natürlich entsprechende wirtschaftliche „Vergeltungsmaßnahmen“ unternehmen, das hat man im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher gemacht hat. Was also tun Abseits geheuchelter oder echter Empörung?
              Mag einer von Ihnen vorschlagen, militärisch zu reagieren, und dass dies ja dann vom Völkerrecht als „Verteidigung“ legitimiert sein sollte? Trauen Sie sich.

              Also nochmal auf Start. Ihre These:
              *Sanktionen, die NICHT von der UN ausgesprochen wurden sind Völkerrechtswidrig!

              Das ist sachlich relativ schwierig zu verteidigen. Wären Sie in der Lage zu argumentieren, warum man das so sehen sollte, welche Juristen diese Sicht vertreten und können Sie dazu Quellen liefern? Oder bleibt es bei Pöbeleien? Auch das wäre für sich ja etwas was man bewerten kann.

              1. @Dn RI

                Natürlich ist jeder Widerspruch gegen den Unsinn, der aus ihren Fingern in die Tastatur gekloppt wird ein Angriff auf Sie persönlich (?)…Sorry, das ist eine Neurose, die Sie pflegen weil Sie ja nur Propagandamist nachplappern. Ihre „Quellen“ sind ja gar keine – sondern nach aufmerksamen lesen auf der verlinkten Seite, stellt sich heraus, dass der Herr seine „Meinung“ kundtat ohne den Nachweis dafür, dass „Sanktionen“, die NICHT von der UN kommen, rechtmäßig sind bzw. nicht gegen das Völkerrecht verstoßen…

                „Zunächst werden unter dem Begriff Sanktion Dinge vermischt die miteinander nichts zu tun haben.
                UN-Sanktionen sind etwas anderes als einseitige nationale Wirtschaftsmaßnahmen, welche aber auch gern als Sanktionen bezeichnet werden.“

                hört, hört – der Einzige, der Sanktionen mit „einseitigen nationalen Wirtschaftsmaßnahmen“ verwechselt bzw. vermischt, sind SIE!

                Dann schreiben Sie:

                „Reise- und Handelsbeziehungen basieren auf bilateralen und multilateralen zwischenstaatlichen Verträgen. Diese Verträge handeln die Länder miteinander aus, sie sind dabei frei in deren Gestaltung und können diese auch ändern…“

                Sie haben offensichtlich keine Ahnung, was ein „VERTRAG“ darstellt? Sie stellen zwar fest, dass ein Vertrag MITEINANDER ausgehandelt wird, wollen dann aber behaupten, dass jede Seite den Vertrag brechen kann wie sie will?????????
                Verträge entstehen als „ÜBEREINSTIMMENDE WILLENSERKLÄRUNG der beteiligten Parteien“!
                Eine einseitige Änderung ist KEIN Vertrag mehr!
                Nicht, dass man das nicht tun könnte aber es führt im Grunde dazu, dass der Vertrag praktisch gekündigt ist – außer der VertragsPARTNER erklärt sich einverstanden!

                Im Übrigen sind Verträge auch daran gebunden, NICHT gegen nationale & internationale Normen/Gesetze zu verstoßen.

                Das mal grundsätzlich – außer ein „Vertragspartner“ ist der Meinung als Herrenmensch einseitig das Recht zu haben, den Vertragspartner als Sklaven zu betrachten, der sich unterzuordnen hat?!
                Merkwürdige Vorstellung – WIE genau machen SIE denn ihre Verträge, die Sie so eingehen?

                Der Rest ihres Kommentars ist absurder Unsinn & zeigt leider die infantile Ideologie!
                Natürlich sind „Sanktionen“ illegal & drückt in dem Zusammenhang nur ein weiteres mal aus, dass der Wertloswesten sich für DEN Herrenmenschen hält, der das alleinige Recht der BESTRAFUNG anderer in Anspruch nehmen darf – auf welcher Grundlage denn? Das Recht des Stärkeren?
                Das ist schon absurd genug – gerade wenn der Westen Moral heuchelt & dabei pausenlos selber die Unmoral in Person ist!

                Ansonsten sei noch zu vermerken, dass die USA, die Sanktionen gegen andere Länder ausspricht 6 JEDEN, der dagegen verstößt mit Strafmaßnahmen belegt, nur ein billiger Erpresser ist oder wissen Sie, warum man sich daran halten sollte? Gibt es da Gesetze?

                1. Ich finde in Ihrem langen Text zwei Argumente.
                  Zunächst greifen Sie nochmal die verlinkte Quelle als „unbegründeten Meinungstext“ an. Das dieser von einem Experten zum Thema kommt, logisch schlüssig aufgebaut ist und sachlich über mehrere Rechtsfelder argumentiert, also auch prüfbar ist, blenden Sie aus. Inhaltlich können oder wollen Sie keines der aufgestellten Argumente angreifen.“ Es ist also das übliche „Die Quelle zählt nicht weil ich es sage“. Das geht immer.

                  *Sie haben offensichtlich keine Ahnung, was ein „VERTRAG“ darstellt? Sie stellen zwar fest, dass ein Vertrag MITEINANDER ausgehandelt wird, wollen dann aber behaupten, dass jede Seite den Vertrag brechen kann wie sie will?*

                  Dies ist ihr zweites Argument, in welchem Sie mangels Willen oder Verständnis eine Position angreifen, welche ich gar nicht vertreten habe. Davon abgesehen hat dieses Argument nichts mit der Verteidigung Ihrer These: „Nationale Sanktionen verstoßen gegen das Völkerrecht“ zu tun.

                  Natürlich können einseitige Wirtschaftsmaßnahmen den Bruch bestehender Verträge darstellen. Dies habe ich selbst, ausfürlich!, im Text beschrieben (mit dem Beispiel Subventionen/Freihandel). Es gibt aber wie beschrieben noch einige weitere Möglichkeiten. Sie können bestehende Verträge ändern (russischer Rückzug aus dem Abkommen zur Reduktion von Mittelstreckenraketen), Sie können Verträge kündigen und neu verhandeln (EU Austritt der UK und folgende Verhandlungen übder Freihandel), Sie können Verträge brechen und die Folgen tragen (Budapester Memorandum), oder Ihre einseitigen Sanktionen können auch solche sein, die gar nicht gegen bestehende Verträge verstoßen (Festlegen von Visaregeln, Zollsätze, Importbeschränkungen ohne Freihandelsvertrag).

                  Mehr als dieses Scheinargument finde ich in Ihrem Text nicht. Auch auf zweifache Nachfrage können oder wollen Sie kein Argument, geschweige denn eine Quelle dafür liefern, warum denn, Sanktionen (gemeint sind einseitige nationale Wirtschaftssanktionen) ohne Willen der UN immer illegal seien. Haben Sie nicht nötig, versteh schon.

                  Der banale Seitenhieb zur „Herrenmenscheneinstellung“ ist ebenfalls wenig überzeugend. Sanktionen können auch kleine gegen große Staaten erlassen (Beispiel, Sperrung des Luftraums in Niger für französische Airlines).

                2. @Dn RI

                  Es wird langweilig wenn Sie pausenlos Phrasen dreschen & NIE selber Argumente anführen können.
                  Ihre “ Der ist ein Experte (?) & hat gesagt“ ersetzt das nicht!
                  Der ist KEIN Experte – sondern arbeitet an einer Uni, ist staatlich angestellt & wird den Teufel tun, regierungskritisch zu arbeiten!
                  Leider hat er – zumindest in dem von ihnen verlinkten Text – gar keine Argumente angeführt & schon gar nicht auf Artikel des Völkerrechts verwiesen, die seine „Meinung“ belegen!

                  „Dies ist ihr zweites Argument, in welchem Sie mangels Willen oder Verständnis eine Position angreifen, welche ich gar nicht vertreten habe. Davon abgesehen hat dieses Argument nichts mit der Verteidigung Ihrer These: „Nationale Sanktionen verstoßen gegen das Völkerrecht“ zu tun.“

                  SIE haben das Thema angefangen, dass angeblich „Sanktionen mit nationalen Verträgen“ vermischt werden & dann ihre Begründung – weit ausholend- aufgebaut, dass Verträge ja einfach mal so ausgehebelt werden können in dem man sie einseitig verändert!
                  So nach dem Motto: „Friß oder stirb“!
                  Was Sie jetzt nicht begriffen haben – mangels Bildung & vorhandenem Wissen – ist schlicht & ergreifend, dass Verträge IMMER geschlossen werden als „WILLENSÜBEREINSTIMMUNG der Vertragsparteien“!

                  DAS ist DER GRUNDSATZ von VERTRÄGEN! Sonst sind es keine sondern Diktate, die ein „Stärkerer“ seinem „Opfer“ auferlegt!

                  Ihre krampfhafte Fokussierung auf „Verträge“, die sie beschreiben, haben mit den Sanktionen NICHTS zu tun…SIE verischen die nur gerne damit es in ihr WEltbild passt!

                  Übrigens das Budapester Memorandum, was sie unterjubeln, wurde von der Ukraine gebrochen!

                  „Mehr als dieses Scheinargument finde ich in Ihrem Text nicht. Auch auf zweifache Nachfrage können oder wollen Sie kein Argument, geschweige denn eine Quelle dafür liefern, warum denn, Sanktionen (gemeint sind einseitige nationale Wirtschaftssanktionen) ohne Willen der UN immer illegal seien. Haben Sie nicht nötig, versteh schon.“

                  Sie wollen doch der Experte sein! Vielleicht einfach mal UN-Charta lesen, vielleicht steht es dort drin?
                  WARUM gehen Sie nicht darauf ein, dass einseitige Sanktionen der USA, die Drittländer bedrohen wenn die sich nicht an deren „Sanktionsregime“ halten – welches Recht hat die USA oberhalb der UN so zu agieren? – passt das nicht in ihr Völkerrecht?

                  „Der banale Seitenhieb zur „Herrenmenscheneinstellung“ ist ebenfalls wenig überzeugend. Sanktionen können auch kleine gegen große Staaten erlassen (Beispiel, Sperrung des Luftraums in Niger für französische Airlines).“

                  Der „banale“ Seitenhieb auf den „Herrenmenschen“ ist nun doch bei ihnen angekommen?!
                  Sie benehmen sich wie einer, der die Gleichheit aller Nationen mit Füßen tritt & sich einbildet als Herrenmensch-Clique des Westens ÜBER allen anderen steht & denen aufzwingen darf, was er sich selber niemals gefallen lassen würde!

                  Was Niger gemacht hat mit der Sperrung ihres Luftraumes hat NICHTS mit Sanktionen zu tun sondern mit Souveränität als Staat & der möglichen Abwehr von militärischen Luftangriffen Frankreichs gegen das Land!
                  Dass Sie den Unterschied nicht erkennen, ist nicht besonders aufregend, sind Sie ja der Meinung, dass Kolonialherren ihre Sklaven ja ruhig bombardieren können.

                3. @Dn RI

                  nur zur Info:

                  „Völkerrechtlich zulässig sind Sanktionen nur dann, wenn sie das Gewalt- und Interventionsverbot (nach Art. 2, 4 u. UN-GV Res. 2625 (XXV)) sowie gegenstehende völkerrechtliche Verträge (z.B. WTO-Regeln oder humanitäres Völkerrecht) nicht verletzen und/oder durch legitime Rechtfertigungen, wie Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, gestützt werden.“
                  https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/504331/sanktionen/

                4. „Der VN-Menschenrechtsrat (VN-MRR) hat in seiner am 24. März 2017 verabschiedeten Resolution 34/13 betont, dass einseitige Zwangsmaßnahmen (Sanktionen) gegen das Völkerrecht, das humanitäre Völkerrecht, die VN-Charta und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen
                  Staaten verstoßen und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Staates sowie die
                  Durchsetzung der Menschenrechte beeinträchtigen. Alle Staaten werden aufgefordert, keine einseitigen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen und bereits bestehende Sanktionen rückgängig zu machen.“

      3. Es gibt eine einfache Antwort auf das geschwätzt von dem Herren dem das Gehirn von den Staatsmedien gewaschen wurde…

        Halten sie ins für dumm, oder sind sie dumm ?

        In dieser obigen Antwort mit dem Fragezeichen ist natürlich auch die Antwort enthalten, ein kleiner Tipp „die letzten 3 Wörter“ 😂😂

  2. Das Aneignen von fremdem Hab und Gut nennt sich für gewöhnlich Diebstahl.
    Da helfen auch keine Regeln wie der Diebstahl zu handhaben sei.
    Ich möchte mir gar nicht ausdenken, was passiert, wenn man bei einem russophoben
    Zollbeamten landet. Geahndet wird das dann ja, wie so viele andere auch, sowieso nicht.

  3. Vernunft – kann man das einfangen, gar wiegen oder in Flaschen füllen? Gibt’s da schon eine EU Norm – Mindestgroesse und maximale Krümmung, wie bei Gurken? – Spass beiseite, Lampe und mit dem Mikroskop gesucht – nichts zu sehen, weit und breit …

    Quem Deus perdere vult, dementat – hehe….

  4. @DnRI

    https://verfassungsblog.de/wirtschaftssanktionen-gegen-russland-und-ihre-rechtlichen-grenzen/

    Sanktionen gegen schwerwiegende Menschenrechtsverstöße, relevante Bedrohungen der internationalen Sicherheit und Verstöße gegen das universelle, erga omnes geschuldete zwingende Völkerrecht sind jedoch auch selbst nicht betroffenen Drittstaaten erlaubt.

    Prof. Dr. Matthias Valta ist zuerst mal eine ziemlich feige Sau, wenn er als Beispiel für „nicht ganz so gelungene“ Sanktionen das Beispiel des Iraks vorträgt. In Syrien ist es z.B. aktuell immer noch so, dass der Westen die Leute dort verhungern lässt mit der Aufforderung den Bürgerkrieg wieder zu starten um Baschar al-Assad endlich zu entfernen. Das ist in jedem Fall menschenverachtend und asozial, der (sein) Westen halt. Völkerrechtswidrig wohl nicht, denn dieses aktuelle Beispiel will Prof. Dr. Matthias Valta partout nicht in den Sinn kommen.

    Seiner Auffassung nach ist es also gerechtfertigt, das nicht betroffene Drittstaaten auch tun und lassen können, was sie wollen, interessante These. Da könnte man, wenn man so bösartig wäre, wie die Leute, denen er die Absolution zuteil werden lässt, durchaus auch mal anders reagieren. Wofür der Westen dann sicher volles Verständnis hätte, entspricht schließlich völkerechtlicher Praxis, nicht wahr?

    Ferner hängt Prof. Dr. Matthias Valta etwas zu auffällig der Idee nach, dass Russland nun ganz allein an allem Schuld ist. Seine Rechtsauffassung ist also grob gesagt, der Angegriffene darf ebenso wie jeder Passant gegen den „Angreifer“ jedes Mittel einsetzen. Grenzen oder Regelungssysteme gibt es überhaupt nicht.

    Nun ob Russland nun der Angreifer ist, mag mal dahin gestellt sein. Fakt ist aber, dass der Westen einen Friedensschluss in der Ukraine 2022 verhindert hat und er es eigentlich ist, der nun gegen Russland Krieg führt.

    Prof. Dr. Matthias Valta sagt also nun alle Drittstaaten, ob betroffen oder nicht, haben das Recht den kriegstreibenden Westen zu sanktionieren. Also im Prinzip jeder gegen alle und alle gegen alle.

    Es ist faszinierend, wie man so ein als Sachaufsatz getarntes Geschwurbel, das mal eben UNO und Sicherheitsrat als Debattierclub abkanzelt, da sich ohnehin jeder, auch nicht Betroffene, jedes Recht herausnehmen kann. Ernsthaft als Gesprächsgrundlage nutzen kann. Und ich weiß auch warum er dies tut, weil er fest damit rechnet, das sich so etwas nur der Westen herauszunehmen in der Lage ist und er seinen knackigen Systemnuttenarsch schön im Trockenen geparkt lassen kann.

    That’s it.

    1. Sie argumentieren, danke dafür!

      *Westen halt. Völkerrechtswidrig wohl nicht, denn dieses aktuelle Beispiel will Prof. Dr. Matthias Valta partout nicht in den Sinn kommen.* Wirtschaftliche Entscheidungen eines Landes können stark negative humanitäre Auswirkungen auf ein anderes Land haben , dazu von mir keinerlei Widerspruch. Nur sind wirtschaftliche Entscheidungen die Leid nicht verhindern, deswegen illegal? Moralisch zweifelhaft allemal, aber illegal? Im Umkehrschluss bin ich als Land zu wirtschaftlichen Entscheidungen gezwungen, wenn sicher ist dass diese Leid lindern würden?

      *Seiner Auffassung nach ist es also gerechtfertigt, das nicht betroffene Drittstaaten auch tun und lassen können, was sie wollen, interessante These* Hier kommt es aus meiner Sicht auf den Einzelfall an, die Bewertung ist schwierig. Ein Drittstaat ist nicht in der Verantwortung, das Leid Ihres Staates zu beseitigen selbst wenn er es könnte. In der anderen Perspektiv darf es nicht legitim sein, dass ein anderer Staat Ihrem Staat mit seiner wirtschaftlichen Macht grundlos willentlich Leid aufzwingt, welchem Sie nicht ausweichen können.

      *der Angegriffene darf ebenso wie jeder Passant gegen den „Angreifer“ jedes Mittel einsetzen. Grenzen oder Regelungssysteme gibt es überhaupt nicht.* Doch es gibt die Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Ich bin kein Jurist aber ich gehe mal davon aus, dass Wirtschaftssanktionen als Reaktion auf einen großangelegten Landkrieg relativ klar als verhältnismäßige Reaktion einzuordnen sind.

      *Nun ob Russland nun der Angreifer ist, mag mal dahin gestellt sein* Russland ist völkerrechtlich der Angreifer.

      *Fakt ist aber, dass der Westen einen Friedensschluss in der Ukraine 2022 verhindert hat und er es eigentlich ist, der nun gegen Russland Krieg führt* Das ist kein Fakt sondern russische Propaganda. Es gibt keine Belege für diese Vorwürfe. Und auch wenn diese zuträfen, wäre ihr völkerrechtlich/juristischer Schluss nicht folgerichtig.

      *Prof. Dr. Matthias Valta sagt also nun alle Drittstaaten, ob betroffen oder nicht, haben das Recht den kriegstreibenden Westen zu sanktionieren. Also im Prinzip jeder gegen alle und alle gegen alle.* Wenn Sie es so vereinfachen wollen. Die Entscheidung „Ich handle grundätzlich nicht mehr mit einem Land welches einen Krieg gegen ein anderes Land beginnt“ steht ihnen als Land zu.

      *Es ist faszinierend, wie man so ein als Sachaufsatz getarntes Geschwurbel, das mal eben UNO und Sicherheitsrat als Debattierclub abkanzelt,* Hier wird es unsachlich. Juristen sind selten emotional und ziemlich gut bei Logik und Herleitung. Jura ist nicht grundlos ein relativ anspruchsvolles Studium. Sie meinen Sie haben mehr Ahnung als ein Experte in seinem Fachgebiet. Ich kenne diesen Prof nicht, aber ich kenne ein paar Juristen, und ich weiß dass die mir fachlich alle deutlich überlegen sind. Ich wäre als Laie vorsichtig dabei, jemanden ohne wirklich gute Argumente derart „abzukanzeln“.

      1. Erstmal vorab, ich bin kein Jurist (ich weiß merkt man) aber mir geht solcherlei offen bösartiges Geschwaller, wie das von Prof. Dr. Matthias Valta maximal auf den Sack. Ich verstehe nicht viel von Rechtsprechung, doch der Grundsatz jeder ordentlichen Rechtsprechung ist das Prinzip Gerechtigkeit walten zu lassen. Prof. Dr. Matthias Valta schreibt hier aber eher vom Recht des Stärkeren und sonst nix. Denn wie sonst sollte die Geschichte unter den besagten Drittstaaten enden? Und ich hasse es generell, wenn man jemand so offen die Eskalation der Gewalt promotet.

        Nur sind wirtschaftliche Entscheidungen die Leid nicht verhindern, deswegen illegal?

        Das ist nicht die Frage, die EU kann sich ins Knie schießen so oft sie will. Aber taktisch unklug sind Sanktionen ohnehin. Wenn man sich selber als Hort der Freiheit abfeiert, legen sie sogar die gut getarnte eigene Bösartigkeit offen. Die „Spezialisten“ im Land jammern über die vielen Flüchtlinge, dass so viele AfD wählen, oder was auch immer. Ein Viertel der „gezählten“ Flüchtlinge sind übrigens Syrer, plus unzählige Ukrainer… wie verblödet kann man eigentlich werden? Aber die AfD ist irgendwie schuld… ich glaube manchmal ernsthaft wir werden von Fünfjährigen regiert und Annalena ist ihre Klassensprecherin.

        In der anderen Perspektiv darf es nicht legitim sein, dass ein anderer Staat Ihrem Staat mit seiner wirtschaftlichen Macht grundlos willentlich Leid aufzwingt, welchem Sie nicht ausweichen können.

        Ja, Guten Morgen, siehe Syrien…
        Der einzige Grund warum nach langjähriger gelebter Praxis unserer politischen Menschenschlächter sich ein gewisser Prof. Dr. Matthias Valta berufen fühlte zu sekundieren, ist doch dass die Nummer wie man sie gewöhnt war mit Russland, schon allein wegen des rein wirtschaftlichen Gewichts, nicht funktioniert. Daher braucht es Rechtfertigungen, so sehr sie auch an den Haaren herbeigezogen sein mögen. Das konnte mit Russland im globalen Maßstab auch nie funktionieren, wenn wir richtig viel Glück haben, wussten unsere Politiker dies sogar. Gelabert haben sie etwas anderes. Aber dieses Gelaber bedeutet nichts. Und „Gelaber“ ist hier auch auch absichtlich so prominent platziert worden.

        Was aber bleibt ist die Volksverhetzung, die sie mit ihrer Propaganda betreiben. Komisch, andere werden dafür verknackt, die welche ihr den größten Vorschub verschaffen natürlich nicht. Was für ein toller „Rechtsstaat“, im Allgemeinen.

        Ich bin kein Jurist aber ich gehe mal davon aus, dass Wirtschaftssanktionen als Reaktion auf einen großangelegten Landkrieg relativ klar als verhältnismäßige Reaktion einzuordnen sind.

        Jeder Staat/jeder Block, darf tun und lassen was er will, so lange er nur sich selber damit sanktioniert. Denn so ist es ja, die EU sagt, wir wollen nichts mehr aus Russland (ober ähnlich) dann darf die EU dies so machen. Wenn die EU sagt, sie will damit Russland ruinieren, darf dies als Form der Kriegsführung, mindestens aber als völkerrechtswidrige Einmischung verstanden werden. Es gibt da keine Unterscheidungen zwischen Krieg und Wirtschaftssanktionen. Einmischung ist Einmischung. Wäre dem nicht so, wäre jeder aus dem Ausland organisierte Regime-Change, wo man nur ein paar Leute schmieren muss, absolut legal. Von Wahlbeeinflussung ganz zu schweigen.

        Es lohnt sich also auf der Leiter mal ein paar Stufen tiefer zu gehen, um mal auszuloten womit ein Prof. Dr. Matthias Valta so alles kein Problem hat.

        Russland ist völkerrechtlich der Angreifer.

        Die offizielle russische Version geht aber anders. Wir müssen uns jetzt nicht über Gleiwitz-Szenarien austauschen, ich will nur festhalten, die Schuldfrage ist erstmal nur eine politisch konstruierte Momentaufnahme. Gleiwitz war damals schon nicht so gut inzeniert. Tonkin liegt auch noch vor meiner Zeit, war aber auch eine Lüge. Seit 1990 hat der Westen keine Länder mehr ohne sehr viele Lügen überfallen, ge- oder bezwungen. Seit über 30 Jahren, kein einziger „gerechter“ Krieg. Was auch immer dies sein soll, würde es mal einen geben.

        Ich glaube daher das der Westen diesen Krieg will und führt. Alle Hinweise (Erfahrungswerte) deuten auch darauf hin. Es spielt aber auch keine Rolle was ich denke. Fakt ist jedenfalls, die westlichen Politiker fiedeln lustvoll auf den Knochen der toten „verbündeten“ Ukrainer und produzieren sich dabei noch als Beschützer der Welt. Friedensverhandlungen sind aber des Teufels. Wortwörtlich hat Olaf Scholz Friedensbefürworter als „gefallene Engel aus der Hölle“ bezeichnet. Als Jurist… aber kein Problem, ich kann mich an den angesagten Umgangston anpassen. Dann lasse ich an diesem dahergelaufenen Pausenclown und finanzpolitischen Vaterlandsverräter auch nichts Gutes mehr, genau wie an den Mitgliedern seiner berufenen Liga der außergewöhnlich Inkompetenten.

        Das ist kein Fakt sondern russische Propaganda. Es gibt keine Belege für diese Vorwürfe. Und auch wenn diese zuträfen, wäre ihr völkerrechtlich/juristischer Schluss nicht folgerichtig.

        Nun, mag sein, nur wer weiß es schon genau? Fand schließlich alles hinter verschlossenen Türen statt. Ich weiß jedenfalls, bisher wurde ich noch bei jedem Krieg von „meiner“ Regierung nach Strich und Faden belogen. Es handelt sich also um einen Erfahrungswert. Ebenso wie diese unbotmäßige Zurschaustellung von Einigkeit. Da gehen bei mir alle Warnleuchten an, denn ich kenne so etwas inzwischen sattsam.

        Die Entscheidung „Ich handle grundätzlich nicht mehr mit einem Land welches einen Krieg gegen ein anderes Land beginnt“ steht ihnen als Land zu.

        Na logisch, blöd nur, wenn man alle möglichen Verrenkungen ausführt um irgendwie den Rest der Welt auf seine Seite zu ziehen. Ich will gar nicht wissen wie weit der Westen den Bogen inzwischen mit Druck und Erpressung überspannt hat. Das bedeutet alles gar nichts Gutes für die Zukunft, weit über diesen Ukraine-Unsinn hinaus, dass ist diesen Arschkrampen aber wohl egal, denn die haben nur ein paar Jahre an der Sonne und die fette Rente ist danach sicher.

        Juristen sind selten emotional und ziemlich gut bei Logik und Herleitung. Jura ist nicht grundlos ein relativ anspruchsvolles Studium.

        Ich würde Juristen eher als überdurchschnittlich naive Menschen klassifizieren, die lesen einfach zu viele schlechte Bücher. Habe selber auch bereits einen intensiven Rechtsstreit, inklusive ausgiebigem Studien der anhängigen Gesetzbücher hinter mir, um zu wissen, dass dort tolles niedergeschrieben steht, vieles in der Praxis aber schlicht unrealistisch ist, es sein denn, man lässt den Aufwand explodieren, dann… vielleicht.

        1. @Zappenduster

          wow, ich bin echt beeindruckt, wie sauber Sie hier sogar noch mit viel Mühe die Chose auseinander genommen haben!

          Danke auch zu dem „Juristen-anspruchsvoll – Studium“. Anspruchsvoll ist es lediglich in der Übersetzung der toten Juristensprache, die nicht umsonst unverständlich gehalten wird……

        2. *Grundsatz jeder ordentlichen Rechtsprechung ist das Prinzip Gerechtigkeit*
          Das dies nicht so ist, lernen sie gleich am Anfang der Rechtswissenschaft . Gerechtigkeit ist ein subjektives Konzept, deswegen ist Rechtsprechung nicht Gerechtigkeit und es lassen sich sehr einfach Szenarien konstruieren welche ihr Empfinden von Gerechtigkeit an seine Grenzen bringen. Sprich schon im ersten Semester Jura werden Sie mit Fällen bombadiert, die Ihnen zeigen, dass Sie mit der Vorstellung von umsetzbarer objektiver Gerechtigkeit serh schnell logisch scheitern.

          Ansonsten beschreibt die Quelle aus meiner Sicht den sachlich/juristischen Iststand. Besonders emotionale Wertung oder Färbung vermag ich nicht zu erkennen.

          *Denn so ist es ja, die EU sagt, wir wollen nichts mehr aus Russland (ober ähnlich) dann darf die EU dies so machen. Wenn die EU sagt, sie will damit Russland ruinieren, darf dies als Form der Kriegsführung, mindestens aber als völkerrechtswidrige Einmischung verstanden werden. * Sie argumentieren, dass die Intention den Unterschied macht. In der juristisches Bewertung ist die Intention für die Frage ob das Abbrechen von Wirtschaftsbeziehungen legitim oder illegal sind aber belanglos.

          *Die offizielle russische Version geht aber anders* Hat es in der Geschichte schon einen einzigen Angriffskrieg gegeben bei dem der Angreifer der Meinung war, er hätte nicht jedes Recht dazu gehabt? Selbst wenn man das Argument maximal mitgeht und eine geschickt eingefädelte Provokation des Westens unterstellt. Keine Provokation rechtfertig völkerrechtlich einen Landkrieg gegen ein Nachbarland, isofern ist fomal an den Positionen Agressor/Verteidiger sehr wenig Deutungsspielraum. *illegale Kriege des Westens* ändern daran sachlich gar nichts, diese legitimieren keinen eigenen Völkerrechtsbruch.

          *Na logisch, blöd nur, wenn man alle möglichen Verrenkungen ausführt um irgendwie den Rest der Welt auf seine Seite zu ziehen.* Jedes Land auf der Welt nutzt seine zur Verfügung stehenden Mittel um seine Interessen durchzusetzen. Auch Russland. Ganz sachlich, ganz zynisch. In der internationalen Diplomatie gibt es keine Freunde, nur Interessen. Dies muss nicht nur negativ sein. Gemeinsame Interessen können auch Synergie,Austausch und Kooperation bedeuten. Aber es ist wie es ist, größere Staaten werden immer kleinere in gewisser Weise dominieren und sei es dadurch dass sie Normen schaffen welche nur auf Grund ihrer Größe grenzüberschreitende Bedeutung erlangen.

          @zappenduster
          Ich kann auf eine potentielle weitere Antwort leider erstmal nicht mehr reagieren, da ich in ner Stunde los muss und erstmal ein paar Tage weg bin. Ich werde eine Antwort aber gern lesen und bedanke mich für den ernsthaften Austausch.

      1. Bitte verwirren Sie unseren Propagandisten nicht mit Fakten!
        Nur weil der Wertloswesten Millionen von Menschen in SChutt & Asche bombardiert hat & Rohstoffe in anderen Länder stiehlt, bedeutet das noch lange nicht, dass Russland Menschen in der Ostukraine schützen darf!

        Die machen das zwar ganz sauber nach Völkerrecht & haben es der UN auch genau so angezeigt…aber der Herrenmensch im Westen ist was besseres….

  5. Eigentlich habe ich nichts mit der Kirche zu tun , aber dies hier trifft doch genau zu!
    Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
    Da sind die großen Richter USA/ GB , Deutschland, Frankreich udgl.. Ja und dann schaut man einmal genauer hin.
    Die USA Vietnamkrieg mit Napalm , Agent Orange sowie Einbeziehung der Nachbarländer in den Krieg und damit der Bombardierung. So z.B. Laos , Kambodscha was man dann halt Geheime Kriege nannte. Deutschland einer der großen Waffenhändler. So z.B. im Krieg gegen den Jemen, wo mit den dt. Bomben auch Schulen u. Kliniken bombardiert worden sind!
    Im Jemenkrieg sind 11000 Kinder verletzt bzw.. getötet worden. Frankreich mit seiner Fremdenlegion die sicher in Afrika nicht nur Händchen halten. (Neokolonialismus.
    Iran u. die USA – die USA die eine Zivilsachen des Iran abschießt Iran Air Flug 655 und dewr Anschlag von Lockerby..Angeblich wären die Söhne von Gaddafi bei dem Anschlag beteiligt gewesen. Der Einmarsch in Libyen ganz vorn französisches Militär. Ob die neue Fundstätte Uranerz (Grenze zum Niger) da …! GB – Falklandkrieg , Krieg um eine Kolonie. von GB..

    Wie oft ist Militär aus den europäischen Staaten, Japan , USA usw. in Russland einmarschiert. Wie oft war es umgekehrt? Wie war dies mit dem Irak 2003 – die Attentäter des 9/11 waren doch zumeist aus Saudi Arabien. Wie war dies mit der IS die nach 2003 kamen waren dies u.U. ehemalige z.T. Militärangehörige des Iraks?

  6. USA Vietnamkrieg mit Napalm , Agent Orange sowie Einbeziehung der Nachbarländer in den Krieg und damit der Bombardierung.

    Kein Problem. Laut Prof. Dr. Matthias Valta war all dies legitim, denn die Vietnamesen haben die armen unschuldigen Amerikaner im Golf von Tonkin bekanntlich hinterhältig angegriffen.

    Denn Prof. Dr. Matthias Valta sieht das Völkerrecht erst als ausreichend erfüllt an wenn ein richtig schöner Weltkrieg tobt.
    Er kann leider nicht mitmachen, sein Lehrstuhl wird sonst kalt und wer sonst könnte den Nachwuchs besser verhunzen?

    Daher ist er natürlich auch für den Krieg, er muss schließlich nicht hin.

  7. Da ist alles nur wischi-waschi und am Ende eine Auslegungssache, da die Nazi Vereine Hass auf Russen haben werden die Nazis Vereine es trotzdem menschenunwürdig anwenden.

    Das nennt man Rassismus, Nazismus und vor allem Völkerrechtswidrige Handlungen…

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