Georgisches Verfassungsgericht gibt Amtsenthebungsverfahren gegen Surabischwili statt

Das Gericht befand, dass die Präsidentin der Republik wegen ihrer Auslandsreisen ohne Genehmigung der Regierung gegen die Verfassung verstoßen hat

Tbilissi, 16. Oktober./ Das georgische Verfassungsgericht hat dem Verfassungsantrag der Regierungspartei Georgischer Traum – Demokratisches Georgien stattgegeben und festgestellt, dass Präsidentin Salome Surabischwili wegen ihrer Auslandsbesuche ohne Genehmigung der Regierung gegen die Verfassung verstoßen hat. Das Urteil des Gerichts wurde live von Merab Turava, dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichts, verlesen.

„Das georgische Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die georgische Präsidentin Salome Surabischwili während ihrer Arbeitsbesuche im Ausland am 31. August, 1. September und 6. September 2023 ohne die Zustimmung der georgischen Regierung repräsentative Rechte und Befugnisse im Bereich der internationalen Beziehungen ausgeübt und damit gegen Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a der georgischen Verfassung verstoßen hat“, so Turava.


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

5 Antworten

    1. Kann sein, kann nicht sein. Abwarten.
      Dass das georgische VerfG ü b e r h a u p t ein Urteil vs. Präsidentin (und damit einer Eigenmächtigkeit, die z. B. im Westen seit Jahren grassiert) ausspricht, empfinde ich jedenfalls als mindestens achtenswert.

      1. Besser fliegt die Präsidentin heute als morgen raus. Hat ja immerhin noch französische Staatsangehörigkeit und versucht Georgien mit Hilfe des Westens in einen Regime-Change-Strudel hineinzuziehen gegen den der Premierminister und seine Partei kämpfen.

    2. Im Parlament hat die Regierungspartei die notwendige Mehrheit. Außerdem gibt es 2024 eh Präsidentschafts- und Parlamentswahlen. Bei den Präsidentschaftswahlen wird dann erstmals der Präsident vom Parlament gewählt und nicht vom Volk.

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