Ohrfeigen für den Westen

Was auf dem Russland-Afrika-Gipfel beschlossen wurde

Die Abschlusserklärung des Russland-Afrika-Gipfels besteht aus schallenden Ohrfeigen für den Westen. Da deutsche Medien über den Inhalt des Dokumentes schweigen, werden wir es uns hier genau anschauen.

Abschlussdokumente internationaler Gipfeltreffen sind deshalb wichtig, weil sie – wenn der Gipfel ein Erfolg war – einstimmig von allen Teilnehmern angenommen werden, was bedeutet, dass jeder teilnehmende Staat zu ihrem Inhalt steht. Oft sind die Abschlussdokumente daher recht nichtssagend, weil sie der kleinste gemeinsame Nenner sind. Dieser kleinste gemeinsame Nenner des Russland-Afrika-Gipfels ist jedoch in sehr vielen Punkten eine regelrecht Kampfansage an den Westen.

Da deutsche Medien, wie beispielsweise der Spiegel, allen Ernstes behauptet haben, der Gipfel sei für Russland „krachend gescheitert“, ist es umso interessanter, sich die Abschlusserklärung des Gipfels genau anzuschauen.

Daher habe ich die komplette Erklärung übersetzt, allerdings ist mir klar, dass kaum ein Leser dieses sehr lange und sehr trocken formulierte Dokument lesen wird. Daher habe ich die Punkte, die ich für erwähnenswert und interessant erachte, in Klammern gesetzt und in fetter und kursiver Schrift kommentiert. Wer also nicht alles lesen möchte, kann herunterscrollen und nur die Punkte lesen, die ich kommentiert habe. Um nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, ich würde selektiv aus dem Zusammenhang reißen, habe ich die gesamte Erklärung übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Erklärung des Zweiten Russland-Afrika-Gipfels

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Russischen Föderation und der von den Vereinten Nationen anerkannten afrikanischen Staaten (im Folgenden auch als Russische Föderation und afrikanische Staaten bezeichnet), Vertreter der Afrikanischen Union und der führenden afrikanischen Integrationsverbände, sind am 28. Juli 2023 in St. Petersburg (Russische Föderation) zusammengekommen, um am zweiten Russland-Afrika-Gipfel teilzunehmen,

bekräftigen die Grundsätze und Ziele, die in der Erklärung des Ersten Russland-Afrika-Gipfels (Sotschi, 24. Oktober 2019) verankert sind, die das strategische Fundament für unsere Beziehungen im 21. Jahrhundert sind,

berufen uns auf die historisch gewachsenen und bewährten freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und den afrikanischen Staaten, die gegenseitige Achtung und das gegenseitigen Vertrauen, die Traditionen des gemeinsamen Kampfes für die Beseitigung des Kolonialismus und die Herstellung der Unabhängigkeit der afrikanischen Staaten,

begrüßen die Stärkung der Autorität der afrikanischen Staaten und der Afrikanischen Union als führende kontinentale Organisation in internationalen Angelegenheiten, die die wachsende globale Rolle und den Einfluss Afrikas als eine der wichtigsten Säulen einer multipolaren Welt widerspiegelt,

bekräftigen die Notwendigkeit, sich gemeinsam gegen Neokolonialismus, die Aufzwingung von Bedingungen und Doppelstandards zu wenden und Situationen zu vermeiden, in denen diese Praktiken den Staaten und Völkern das Recht auf souveräne Wahl ihres Entwicklungsweges nehmen,

sind den grundlegenden Prinzipien und Zielen der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet, treten für die Verteidigung und Achtung der Normen des Völkerrechts ein und stellen fest, dass alle Staaten diese respektieren müssen,

bekräftigen die gemeinsame Verantwortung der Russischen Föderation und der afrikanischen Staaten für die Schaffung einer gerechten und stabilen Weltordnung, die auf den Grundsätzen der souveränen Gleichheit der Staaten, der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten, der Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und des Rechts aller Völker auf Selbstbestimmung beruht, wie sie unter anderem in der Resolution 1514 (XV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1960 verankert sind, sowie der Notwendigkeit, die nationale Identität, die nationalen Ressourcen und die kulturelle und zivilisatorische Vielfalt zu bewahren, und unter erneuter Bekräftigung der Notwendigkeit, das Recht aller Völker auf Selbstbestimmung, einschließlich des Rechts auf Selbstbestimmung, wie es in der Charta der Vereinten Nationen verankert ist, zu wahren, (Anm. d. Übers.: Das ist eine Spitze gegen den Westen, der gegen Traditionen und nationale Identitäten eintritt, wenn er neue „Werte“ wie LGBT oder zum Beispiel in Europa das Ende der Nationalstaaten zugunsten der EU fördert. Wer in dem Hinweis auf die territorialen Unversehrtheit der Staaten eine Kritik an Russland sieht, der liegt falsch, denn es wird auch das Recht aller Völker auf Selbstbestimmung erwähnt, auf das Russland sich bei den Referenden auf der Krim und den ehemals ukrainischen Gebieten im Donbass beruft)

anerkennen die vorherrschende Rolle souveräner Staaten bei der Entscheidungsfindung, auch bei der Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, unter Achtung der Vielfalt der Wertesysteme von Staaten und Völkern im Rahmen multilateraler Formen der Zusammenarbeit,

begrüßen die Bereitschaft der Russischen Föderation, weiterhin konsequent zur Stärkung der nationalen Souveränität und aller Dimensionen der Sicherheit der afrikanischen Staaten beizutragen,

teilen und zu unterstützen die Bestrebungen der afrikanischen Staaten, wie sie in der Agenda 2063 der Afrikanischen Union „Afrika, wie wir es uns wünschen“ sowie in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die durch die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 gebilligt wurde, verankert sind

drücken tiefe Besorgnis über die Herausforderungen für die weltweite Ernährungssicherheit, einschließlich der steigenden Lebensmittel- und Düngemittelpreise sowie der Unterbrechung der internationalen Versorgungsketten, die die afrikanischen Länder in unermesslichem Maße betreffen, aus,

bekräftigen den Wunsch nach einer Konvergenz der Konzepte für die Zusammenarbeit im Energiebereich, um pragmatische, wirksame, einvernehmliche und nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen der Energiesicherheit, des Zugangs zu modernen und sauberen Energiequellen und der Beseitigung von Energiearmut und Energieknappheit zu finden,

begrüßen die Entschlossenheit der Russischen Föderation, die afrikanischen Staaten weiterhin bei der Lösung von Problemen in den Bereichen Nahrungsmittel-, Düngemittel- und Energieversorgung zu unterstützen und internationale Entwicklungshilfeprojekte durchzuführen,

treten gegen aggressiven Nationalismus, Neonazismus und Neofaschismus, Afrophobie, Russophobie, jede Form von Rassismus und Rassendiskriminierung, Diskriminierung aus Gründen der Religion, der Weltanschauung oder der Herkunft, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz gegenüber Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern, ein, beschränken das jedoch nicht nur auf diese Personengruppen,

bekräftigen die Bedeutung des Aufbaus und der Entwicklung wirksamer Kanäle der Zusammenarbeit zwischen Integrationsverbänden, die die Russische Föderation und den afrikanischen Kontinent einbeziehen,

haben in Übereinstimmung mit den Normen der nationalen Gesetzgebung der Russischen Föderation und der afrikanischen Staaten Folgendes vereinbart:

Mechanismus der Dialogpartnerschaft

1 Stärkung der Rolle des russisch-afrikanischen Partnerschaftsforums als tragendes Element der multilateralen russisch-afrikanischen Zusammenarbeit, das die Beschlüsse des Gipfels umsetzt.

2 Abhaltung jährlicher politischer Konsultationen zwischen den Gipfeltreffen zwischen dem Außenminister der Russischen Föderation und dem Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union sowie zwischen den Außenministern der Russischen Föderation, der afrikanischen Staaten und der Kommission der Afrikanischen Union, zusätzlich zu den bestehenden Formaten des Dialogs mit den derzeitigen, früheren und künftigen Vorsitzenden der Afrikanischen Union.

3 Die Einrichtung eines ständigen russisch-afrikanischen Dialogmechanismus auf höchster Ebene zu initiieren, der im Rahmen der Strategie der Afrikanischen Union für die Entwicklung multilateraler Partnerschaften tätig ist, um die Bemühungen zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, einschließlich des gewalttätigen Extremismus, der zu Terrorismus führt, zur Bewältigung von Umweltproblemen, von Fragen der Ernährungs- und Informationssicherheit, zur gemeinsamen Beteiligung an Programmen der Afrikanischen Union im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Architektur für Frieden, Stabilität und Sicherheit sowie zur gemeinsamen Beteiligung an der Entwicklung der Friedens-, Stabilitäts- und Sicherheitsagenda der Afrikanischen Union zu koordinieren.

Zusammenarbeit in den Bereichen Politik und Recht

4 Vertiefung einer gleichberechtigten und für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und den afrikanischen Staaten, um eine gerechtere, ausgewogenere und nachhaltigere multipolare Weltordnung zu schaffen, wobei jegliche Form der internationalen Konfrontation auf dem afrikanischen Kontinent entschieden abgelehnt wird. (Anm. d. Übers.: Die multipolare Weltordnung ist das Gegenteil der unipolaren Weltordnung, für die USA eintreten)

5 Die zentrale koordinierende Rolle der Vereinten Nationen als globaler multilateraler Mechanismus bei der Koordinierung der Interessen der UN-Mitgliedsstaaten und ihrer Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der UN-Charta sowie zur Gewährleistung der Einhaltung der darin verankerten, allgemein anerkannten Grundsätze und Normen des Völkerrechts weiter zu stärken.

6 Koordinierung der Ansätze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Bereich der Sanktionspolitik gegenüber afrikanischen Staaten, auch im Hinblick auf eine weitere Abschwächung und vollständige Aufhebung von restriktiven Maßnahmen, die ihre Bedeutung verloren haben. (Anm. d. Übers.: Dies ist eine weitere Spitze gegen den Westen, denn die afrikanischen Staaten sprechen sich damit einstimmig gegen die Sanktionspolitik des Westens aus)

7 Sich gemeinsam gegen den Einsatz rechtswidriger einseitiger Instrumente und Methoden wenden, einschließlich des Einsatzes von Zwangsmaßnahmen, die den UN-Sicherheitsrat umgehen, und ihrer extraterritorialen Anwendung sowie der Auferlegung von Ansätzen, die in erster Linie den Schwächsten schaden und die internationale Nahrungsmittel- und Energiesicherheit untergraben. (Anm. d. Übers.: Wie schon der vorherige Punkt ist gegen den Westen gerichtet, denn die afrikanischen Staaten sprechen sich damit einstimmig gegen die einseitige Sanktionspolitik des Westens aus)

8 Zusammenarbeit bei der Reform des UN-Sicherheitsrats unter Berücksichtigung der geopolitischen Realitäten und der gemeinsamen afrikanischen Position auf der Grundlage des „Ezulwini-Konsenses“ und der Erklärung von Sirte aus dem Jahr 2005, um die Vertretung Afrikas im UN-Sicherheitsrat zu stärken und historische Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

9 Widerstand gegen die Auferlegung von Trennlinien in internationalen Organisationen und vor allem in den Vereinten Nationen, die die wirksame Suche nach Lösungen für dringende Fragen auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen behindern, einschließlich solcher, die die ureigenen Interessen der afrikanischen Staaten betreffen.

10 Verstärkte Koordinierung zwischen den ständigen Vertretungen der Russischen Föderation und der afrikanischen Staaten bei den Vereinten Nationen, auch unter den nicht-ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats aus den Reihen der afrikanischen Staaten, um gemeinsame Interessen gemeinsam zu verteidigen.

11 Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen anderer internationaler Organisationen, Prüfung von Möglichkeiten zur Ausweitung der Praxis der gegenseitigen Unterstützung bei Wahlen zu deren Leitungsgremien und bei der Entscheidungsfindung in Fragen, die für die Russische Föderation und afrikanische Staaten im Einklang mit ihren nationalen Interessen und internationalen Verpflichtungen von Bedeutung sind.

12 Einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz der Arbeit der Sekretariate internationaler und regionaler Organisationen unter Betonung der Wichtigkeit zu leisten, eine Politisierung ihrer Tätigkeit zu vermeiden, und gemeinsame Anstrengungen zu leisten, um sicherzustellen, dass die Staaten, in denen sich die Sitze internationaler Organisationen befinden, alle Verpflichtungen in Bezug auf die ungehinderte Ausübung der Befugnisse durch Vertreter der Mitgliedstaaten erfüllen. (Anm. d. Übers.: Das ist eine Spitze gegen die USA, die dazu übergegangen sind, entgegen ihrer Verpflichtung als Gastgeberland der UNO, Vertretern von Ländern, die die USA als Gegner bezeichnen, keine Visa zur UNO auszustellen. Das betraf in den letzten Jahren Diplomaten aus Russland, dem Iran, Venezuela, Kuba und anderen Ländern)

13 Förderung der Vertiefung der BRICS-Afrika-Partnerschaft und des Dialogs zwischen der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit und der Afrikanischen Union sowie der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit und der Afrikanischen Union.

14 Die Vollendung des Entkolonialisierungsprozesses in Afrika zu fördern und eine Entschädigung für die wirtschaftlichen und humanitären Schäden anzustreben, die den afrikanischen Staaten durch die Kolonialpolitik entstanden sind, einschließlich der Rückgabe von Kulturgütern, die im Zuge der kolonialen Plünderung entwendet wurden. (Anm. d. Übers.: Gegen wen dieser Punkt gerichtet ist, muss wahrscheinlich nicht erklärt werden)

15 Sich gemeinsam den Erscheinungsformen neokolonialer Politiken zu widersetzen, die darauf abzielen, die Souveränität der Staaten zu untergraben, sie der Freiheit zu berauben, unabhängige Entscheidungen zu treffen, und Bodenschätze zu plündern.

16 Intensivierung der Bemühungen zur Bekämpfung der gegenwärtigen Formen von Rassismus und Rassendiskriminierung, der Diskriminierung aus Gründen der Religion, der Weltanschauung oder der Herkunft, der Fremdenfeindlichkeit und der damit zusammenhängenden Intoleranz, des aggressiven Nationalismus, des Neonazismus und des Neofaschismus und Ergreifung von Maßnahmen zur Zusammenarbeit im Hinblick auf die umfassende Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban aus dem Jahr 2001, die zunehmende Bedeutung gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Formen von Intoleranz im Zusammenhang mit der Überwindung der Folgen von Kolonialismus, Sklaverei, Sklavenhandel, einschließlich des transatlantischen Sklavenhandels, der als schreckliche Tragödie in der Geschichte der Menschheit anerkannt wurde, zu betonen. Der Entmenschlichung ganzer Völker, auch im Informationsraum, der „Cancel Culture“ ihres zivilisatorischen Erbes und jeder Art von kultureller Aneignung, einschließlich des Verbots des Gebrauchs der einheimischen Sprachen entgegenzutreten. (Anm. d. Übers.: Dass auch das gegen den Westen gerichtet ist, ist offensichtlich, bemerkenswert ist jedoch, dass die „Cancel Culture“ ausdrücklich genannt wurde. Der letzte Satz, gerade der Hinweis auf den Gebrauch einheimischer Sprachen, ist Kritik unter anderem an der Ukraine, die die Sprache ihrer russischen und anderer Minderheiten brutal unterdrückt. Dieser russischen Kritik haben sich damit alle afrikanischen Länder angeschlossen)

17 Achtung der Grundsätze des Völkerrechts, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen und in der am 24. Oktober 1970 angenommenen Erklärung über die Grundsätze des Völkerrechts betreffend die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen zum Ausdruck kommen.

18 Konsolidierung der Bemühungen der Russischen Föderation und der afrikanischen Staaten zugunsten der Wiederherstellung der allgemeinen Achtung des Völkerrechts und der Stärkung seiner Rolle als Grundlage der internationalen Beziehungen. Ablehnung von Versuchen, die Grundsätze des Völkerrechts zu ersetzen, zu revidieren oder willkürlich auszulegen. (Anm. d. Übers.: Das ist offene Kritik am Westen, konkret ist damit die „regelbasierte Weltordnung“ gemeint, mit der der Westen versucht, das Völkerrecht auszuhebeln)

19 Ablehnung von Initiativen und Konzepten, die darauf abzielen, Alternativen zum Völkerrecht zu schaffen, und Zusammenarbeit bei der Schaffung einer nachhaltigen und gerechten internationalen Ordnung, die auf den allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen beruht. (Anm. d. Übers.: Das bestätigt den vorherigen Punkt und ist auch offene Kritik am Westen, konkret ist damit die „regelbasierte Weltordnung“ gemeint, mit der der Westen versucht, das Völkerrecht auszuhebeln)

20 Davon auszugehen, dass der Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten für die Stabilität der internationalen Beziehungen besonders wichtig ist.

21 Eintreten für alle Grundsätze der UN-Charta, einschließlich der Artikel 2 und 51. (Anm. d. Übers.: Das ist ein besonders interessanter Punkt, denn während man die Nennung von Artikel 2 der UN-Charta noch verschieden auslegen könnte, macht die Nennung von Artikel 51 deutlich, dass die afrikanischen Staaten anerkennen, dass Russland sich in der Ukraine in einem Verteidigungskrieg befindet, was bedeutet, dass die afrikanischen Staaten auch den Artikel 2 zu Gunsten von Russland auslegen und dabei vor allem Punkt 1 meinen, der vom „Grundsatz der souveränen Gleichheit aller“ UNO-Mitglieder spricht, die die NATO Russland absprechen wollte, indem sie Russlands Sicherheitsinteressen ignoriert hat.)

22 Sie respektieren den Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und wenden sich gegen die extraterritoriale Anwendung des nationalen Rechts durch Staaten, die gegen das Völkerrecht verstoßen. (Anm. d. Übers.: Das ist gegen die USA gerichtet, die ihr nationales Recht extraterritorial anwenden, indem sie ziemlich willkürlich Klagen gegen Firmen und Staaten in den USA zulassen, auch wenn es um Themen geht, die gar nicht auf dem Staatsgebiet der USA angesiedelt sind. Außerdem nutzen die USA dieses Mittel der extraterritorialen Anwendung des nationalen Rechts für die Durchsetzung ihrer Sanktionen)

23 Die Nutzung friedlicher diplomatischer Mittel wie Dialog, Verhandlungen, Konsultationen, Vermittlung und gute Dienste einsetzen, um internationale Streitigkeiten und Konflikte zu lösen und sie auf der Grundlage gegenseitiger Achtung, eines Kompromisses und eines Ausgleichs der legitimen Interessen beizulegen. (Anm. d. Übers.: Auch das ist gegen den Westen gerichtet, der alle Versuche Russlands, wegen der Ukraine eine Verhandlungslösung zu finden, die Russlands legitime Sicherheitsinteressen berücksichtigen, abgelehnt hat)

24 Einen Beitrag zur Verbesserung des Mechanismus der internationalen Sanktionen auf der Grundlage der ausschließlichen Zuständigkeit des UN-Sicherheitsrats für die Verhängung solcher Maßnahmen und der Notwendigkeit zu leisten, ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und die Verhinderung einer Verschlechterung der humanitären Lage zu gewährleisten. (Anm. d. Übers.: Das ist eine ganz klare Kritik am Westen, denn die vom Westen inflationär gegen alle möglichen Länder verhängten Sanktionen sind völkerrechtswidrig. Die UN-Charta regelt in Artikel 41 unmissverständlich, dass nur der UN-Sicherheitsrat Wirtschaftssanktionen verhängen darf. Dieser Punkt der Erklärung des Russland-Afrika-Gipfels soll diesen Artikel 41 der UN-Charta stärken, dass nur der UN-Sicherheitsrat – und nicht die Staaten des Westens – Sanktionen verhängen darf)

25 Ablehnung der Anwendung unrechtmäßiger einseitiger restriktiver Maßnahmen, einschließlich sekundärer Maßnahmen, sowie der Praxis des Einfrierens staatlicher Devisenreserven. Bekräftigung der Unzulässigkeit politischer Erpressung gegenüber der Führung von Drittländern mit dem Ziel, die Durchführung solcher Maßnahmen zu erzwingen oder den politischen und wirtschaftlichen Kurs von Staaten zu beeinflussen. (Anm. d. Übers.: Dass auch dieser Punkt deutliche Kritik am Westen ist, der all die genannten Maßnahmen ständig gegen alle möglichen Länder einsetzt, ist offensichtlich)

26 Bekräftigung der anhaltenden Bedeutung des allgemein anerkannten Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker für die Russische Föderation und die afrikanischen Staaten, der zur Rechtsgrundlage für den Entkolonialisierungsprozess geworden ist.

27 In Solidarität für die Beseitigung der Konfrontation in internationalen Angelegenheiten einzutreten, sich der Diskreditierung einzelner Staaten aus politischen Gründen und der Verhängung politischer oder wirtschaftlicher restriktiver Maßnahmen unter dem Vorwand der Menschenrechte zu widersetzen und den Versuchen einzelner Staaten entgegenzutreten, unbegründete Anschuldigungen von Menschenrechtsverletzungen als Vorwand zu benutzen, um sich in innere Angelegenheiten einzumischen und einen destruktiven Einfluss auf die Tätigkeit internationaler Organisationen auszuüben. Dazu beizutragen, dass die Menschenrechtsfrage nicht politisiert wird, dass Gerechtigkeit und gegenseitige Achtung herrschen, und dass die Menschenrechte gefördert und geschützt werden. (Anm. d. Übers.: Dass auch dieser Punkt Kritik am Westen ist, ist offensichtlich, denn bekanntlich nimmt der Westen sich ständig das Recht heraus, ungehorsame Staaten wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen unter Sanktionen zu setzen. Die Verlogenheit, mit der der Westen das Thema Menschenrechte für seine politischen Ziele missbraucht, wird hier offen angesprochen und kritisiert)

28 Stärkung der russisch-afrikanischen interparlamentarischen Zusammenarbeit und Koordinierung der Bemühungen um die Annahme von Beschlüssen und Resolutionen, die den Interessen der Russischen Föderation und der afrikanischen Staaten bei internationalen parlamentarischen Veranstaltungen entsprechen. Regelmäßige Abhaltung internationaler parlamentarischer Konferenzen im russisch-afrikanischen Format, um die Einrichtung eines regelmäßigen Dialogs zwischen der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und den nationalen Parlamenten der afrikanischen Staaten sowie die Entwicklung der Interaktion zwischen den bilateralen Freundschaftsgruppen zu erleichtern.

29 Stärkung des Dialogs über Parteigrenzen hinweg, Förderung der Koordinierung der Standpunkte zwischen den führenden politischen Kräften in der Russischen Föderation und in den afrikanischen Staaten, auch auf internationalen und regionalen Foren und Konferenzen, um die russisch-afrikanische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Prinzipien der Gleichheit, der gegenseitigen Achtung, der Achtung des Völkerrechts, der Unabhängigkeit und der Souveränität der Staaten zu fördern.

30 Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Gemeinden, einschließlich der Ausweitung von Partnerschaften. Förderung der Rolle einer solchen Zusammenarbeit als wichtiges Element, das zur Entwicklung einer vielseitigen Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und afrikanischen Staaten beiträgt.

31 Förderung von Kontakten zwischen den Menschen durch das Potential konstruktiver Nichtregierungsorganisationen und verschiedener Foren, einschließlich Jugendforen. (Anm. d. Übers.: Dass hier von „konstruktiven“ NGOs die Rede ist, ist auch eine deutliche Aussage, denn viele westliche NGOs werden im Rest der Welt ganz und gar nicht als „konstruktiv“ angesehen)

Sicherheitskooperation

32 Stärkung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung neuer Herausforderungen und Bedrohungen, insbesondere von Terrorismus, Extremismus, einschließlich gewalttätigem Extremismus, der zu Terrorismus führt, grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, illegalem Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen und deren Vorläufersubstanzen, Piraterie und bewaffneten Raubüberfällen auf See, auf der Grundlage der strikten Einhaltung der allgemein anerkannten Grundsätze und Normen des Völkerrechts, in erster Linie der Charta der Vereinten Nationen und der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, sowie der Empfehlungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

33 Konsequente Arbeit zur Erhöhung des zwischenstaatlichen Vertrauens und zur Stärkung der globalen und regionalen Stabilität auf der Grundlage des Prinzips der gleichen und unteilbaren Sicherheit für alle Staaten.

34 Fortsetzung der engen Zusammenarbeit bei der Konfliktlösung und -verhütung in Afrika. Der Grundsatz „Afrikanische Probleme – afrikanische Lösungen“ sollte weiterhin als Grundlage für die Konfliktlösung dienen. (Anm. d. Übers.: Das ist ebenfalls offene Kritik am Westen, der sich ständig ungefragt in afrikanische Angelegenheiten einmischt, aktuell sei die Drohung Frankreichs genannt, sich militärisch in die Ereignisse in Niger einzumischen, während die afrikanischen Staaten das Problem selbst lösen wollen)

35 Unterstützung der afrikanischen Friedensinitiativen auf dem Kontinent durch Stärkung der einschlägigen Kapazitäten der afrikanischen Staaten. Für wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Vorhersehbarkeit, Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Flexibilität der Finanzierung afrikanischer Friedenseinsätze unter der Schirmherrschaft des UN-Sicherheitsrates eintreten, insbesondere durch gezahlte Beiträge zum UN-Haushalt und einen vollständig finanzierten Friedensfonds der Afrikanischen Union. (Anm. d. Übers.: Der Hinweis auf „gezahlte Beiträge zum UN-Haushalt“ ist Kritik an den USA, die mit ihren Zahlungen an die UNO immer wieder in Verzug geraten, um politischen Druck auf die UNO auszuüben)

36 Gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die langfristige Nahrungsmittel- und Energiesicherheit des afrikanischen Kontinents zu gewährleisten. Verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung unrechtmäßiger einseitiger restriktiver Maßnahmen, die die afrikanischen Länder der Gefahr einer unsicheren Nahrungsmittel- und Energieversorgung aussetzen. (Anm. d. Übers.: Das ist Kritik am Westen, der seinen Teil der Verpflichtungen aus dem Getreideabkommen nicht eingehalten hat und mit seinen Sanktionen gegen russische Banken, Transportunternehmen und Versicherungen den Export von russischen Nahrungs- und Düngemitteln behindert)

37 Förderung der Stärkung und Entwicklung des internationalen politischen Rahmens für die Aufrechterhaltung der strategischen Stabilität, der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme. Zusammenzuarbeiten, um die Integrität, Tragfähigkeit und Universalität des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 12. Juni 1968, des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen vom 10. April 1972 und des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen vom 13. Januar 1993 sicherzustellen. Abwehr von Versuchen, die bestehende Architektur der internationalen rechtlichen Vereinbarungen im Bereich der Rüstungskontrolle, der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Abrüstung zu untergraben.

38 Abwehr von Versuchen, internationale Rechtsinstrumente auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und der Nichtverbreitung für politische Zwecke zu verwenden, die nichts mit dem Gegenstand dieser Vereinbarungen zu tun haben.

39 Fortsetzung gemeinsamer Schritte zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum und zu dessen Erhaltung für eine ausschließlich friedliche Nutzung zum Nutzen der gesamten Menschheit. In diesem Zusammenhang bekräftigen sie die dringende Notwendigkeit, ein rechtsverbindliches multilaterales Instrument zu entwickeln, das zuverlässige Garantien für die Nichtstationierung von Waffen im Weltraum und die Nichtanwendung von Gewalt oder die Androhung von Gewalt gegen Weltraumobjekte enthält. Sie unterstützen die Bemühungen um eine globale Initiative für die Nichtstationierung von Waffen jeglicher Art im Weltraum und fordern alle Staaten auf, sich dieser politischen Verpflichtung anzuschließen. (Anm. d. Übers.: Auch das ist Kritik an den USA, die unter Präsident Trump Weltraumstreitkräfte gegründet haben)

40 Vereinte Bemühungen auf der Plattform der UNO zur Schaffung eines Systems zur Gewährleistung der internationalen Informationssicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UN-Charta. Die zentrale Rolle der Staaten bei der Behandlung von Fragen der Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie zu verteidigen. Den Weg zur Ausarbeitung universeller rechtsverbindlicher Normen in diesem Bereich zu ebnen. Sich für die rechtzeitige Verabschiedung eines umfassenden UN-Übereinkommens gegen die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken einsetzen. Gemeinsames Eintreten für die Schaffung eines gerechten und transparenten zwischenstaatlichen Systems zur Verwaltung des Internets unter Wahrung des souveränen Rechts der Staaten, nationale Segmente des globalen Netzes zu regulieren. Einen Beitrag zu den Bemühungen zu leisten, die digitale Kluft zu überwinden. (Anm. d. Übers.: Auch das ist Kritik an den USA, die das Internet monopolisiert haben und das politisch missbrauchen)

Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Wirtschaft

41 Förderung der weiteren Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und den afrikanischen Staaten in den Bereichen Handel, Wirtschaft und Investitionen. Stärkung der Wirtschafts-, Handels- und Investitionspartnerschaft der Russischen Föderation mit der Afrikanischen Union sowie mit den führenden regionalen Organisationen in Afrika: der Union des Arabischen Maghreb, der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika, dem Gemeinsamen Markt für das östliche und südliche Afrika, der Ostafrikanischen Gemeinschaft, der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten, der Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten und der Zwischenstaatlichen Organisation für Entwicklung.

42 Sie begrüßen die Verwirklichung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone mit dem Ziel, die Marktintegration, die Industrialisierung und die wirtschaftliche Entwicklung des afrikanischen Kontinents durch die Erleichterung des Technologietransfers und die Förderung von Investitionen zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird die weitere Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und Afrika bei der Anziehung von Investitionen, der Förderung der Entwicklung von Wertschöpfungsketten und dem Aufbau eines gegenseitigen Produktions- und Exportpotenzials für Industrieprodukte mit hohem Mehrwert gefördert.

43 Förderung des gleichberechtigten Zugangs aller Staaten zu den Vorteilen der Weltwirtschaft und der internationalen Arbeitsteilung sowie zu moderner Technologie im Interesse einer fairen und gerechten Entwicklung.

44 Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wirtschaftswachstums sowie eines repräsentativeren Systems der internationalen Wirtschaftsführung, um wirksam auf globale und regionale wirtschaftliche und finanzielle Herausforderungen reagieren zu können.

45 Ablehnung jeglicher einseitiger Maßnahmen, von Protektionismus und Diskriminierung und Fortsetzung der Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, um das globale Wirtschaftssystem stärker auf die Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, auszurichten. (Anm. d. Übers.: Auch das ist Kritik am Westen, der begonnen hat, die WTO zu missbrauchen und den freien Handel zu stören, um seinen Konzernen einseitige Vorteile zu verschaffen)

46 Die Notwendigkeit umfassender multilateraler Finanzmaßnahmen zu betonen, die den Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen einen Schuldenerlass gewähren.

47 Sie fordern konkrete Maßnahmen zur Reform der Politik und der Praktiken der multilateralen Entwicklungsbanken, um die Finanzierung für die Entwicklungsländer zu erhöhen, damit diese die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen können,

48 Förderung der Umstrukturierung der globalen Finanzarchitektur, um den zunehmenden Entwicklungserfordernissen besser gerecht zu werden, die Interessen und den wachsenden Einfluss der Entwicklungsländer widerzuspiegeln und die negativen Auswirkungen der auferlegten Bedingungen auf die uneingeschränkte und tatsächliche Wahrnehmung der Menschenrechte zu überwinden.

49 Sie begrüßen den Beitritt der Afrikanischen Union zur G20. Sie ermutigen zu einer stärkeren Vertretung Afrikas in der G20.

50 Sie stimmen darin überein, dass die WTO reformiert werden muss, um ein offenes, transparentes, integratives und nicht diskriminierendes Welthandelssystem zu gewährleisten, wobei die Grundprinzipien der WTO, einschließlich der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, gewahrt bleiben müssen. Der Reformprozess sollte umfassend und transparent sein und von den WTO-Mitgliedern vorangetrieben und geleitet werden. (Anm. d. Übers.: Auf die WTO bin ich schon unter Punkt 45 eingegangen, auch dieser Punkt ist als Kritik am Westen zu verstehen, der seine Übermacht in der Strukturen der WTO zum eigenen Vorteil nutzt)

51 Unterstützung russischer und afrikanischer Unternehmer bei der Erkundung von Möglichkeiten einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit.

52 Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für die Bemühungen um die Formalisierung des Dialogs zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und regionalen Strukturen sowie anderen afrikanischen Integrationsformaten, um die für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit in den Bereichen nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Industrie, Landwirtschaft, Handel, Digitalisierung der Wirtschaft, Logistik, Unternehmensentwicklung und anderen Fragen, die in die Zuständigkeit der genannten Integrationsstrukturen fallen, zu verbessern.

53 Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und den afrikanischen Staaten im Bereich des Handels, der industriellen Entwicklung und der Erleichterung der Anziehung von Investitionen, insbesondere im Rahmen der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ausgerufenen dritten Dekade der industriellen Entwicklung Afrikas (2016-2025).

54 Unterstützung der bilateralen russisch-afrikanischen zwischenstaatlichen Kommissionen, der Ausschüsse für Handel, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie der sektoralen Arbeitsgruppen bei ihrer Arbeit und Förderung der Schaffung neuer Mechanismen der Partnerschaft zwischen der Russischen Föderation und den afrikanischen Staaten.

55 Gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um den Zugang zu zuverlässigen, modernen und umweltfreundlichen Energiequellen zu gewährleisten, um den Zugang zu den Energieressourcen zu verbessern sowie die Energiearmut zu beseitigen und die Energieknappheit zu überwinden, unter gebührender Beachtung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen.

56 Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Gewährleistung der Energiesicherheit, der Diversifizierung der Energieressourcen und der Entwicklung der Energiebinnenmärkte der afrikanischen Staaten, unter Berücksichtigung des Rechts jedes Staates, seine nationale Politik in diesem Bereich unter gebührender Beachtung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen unabhängig zu bestimmen.

57 Sie betonen, wie wichtig es ist, die Energiesicherheit und die Marktstabilität zu verbessern, indem die Versorgungsketten gestärkt werden, die Entwicklung offener, transparenter und wettbewerbsfähiger Märkte gefördert wird, der Schutz kritischer Energieinfrastrukturen gewährleistet wird und terroristische Handlungen gegen kritische Infrastrukturen, einschließlich Energieinfrastrukturen, verurteilt werden. (Anm. d. Übers.: Hier wird Kritik an der Sprengung der Nord Streams geübt, wobei klar sein dürfte, an wen die Kritik adressiert ist. Die Sprengung der Nord Streams hat weltweit die Sorgen geschürt, dass so etwas von den Verantwortlichen auch woanders durchgeführt werden könnte)

58 Förderung einer ausgewogenen Aufteilung der Risiken und Verantwortlichkeiten zwischen Energieerzeugern und -verbrauchern, um die Entwicklungsländer in Afrika zu unterstützen und eine gerechte Energiewende und eine kompetente internationale Zusammenarbeit zu fördern.

59 Förderung der Ernährungssouveränität und -sicherheit der afrikanischen Staaten, insbesondere der Länder, die Nettoimporteure von Nahrungsmitteln sind, unter anderem durch eine Zusammenarbeit, die auf die Entwicklung der eigenen nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion in Afrika abzielt, einschließlich des Technologietransfers.

Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technik, humanitäre Hilfe, Kultur, Sport, Jugend, Information, Bildung und Gesundheit

60 Entwicklung der Zusammenarbeit im Bildungsbereich, Förderung der Teilnahme an gemeinsamen Forschungsprojekten, Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und Seminare, Ausweitung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Bildungsorganisationen der Russischen Föderation und afrikanischen Staaten. Förderung von Berufsausbildungsprogrammen, des akademischen und studentischen Austauschs, des Studiums der russischen Sprache in afrikanischen Ländern und der Entwicklung der russisch-afrikanischen Studien.

61 Stärkung der nationalen Gesundheitssysteme und Erhöhung ihrer Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit bei der Bewältigung von Epidemien, Pandemien und anderen Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wobei die Arbeit der Afrikanischen Union zur Bereitschaft, Reaktion und Widerstandsfähigkeit bei Pandemien durch das Afrikanische Zentrum für Seuchenkontrolle und -prävention begrüßt wird.

62 Prüfung der Zusammenarbeit im Bereich der Katastrophen- und Epidemieprävention und -reaktion, Erörterung von Möglichkeiten zur Stärkung der Zusammenarbeit in Bereichen wie der Förderung der sozioökonomischen Entwicklung, der Bereitstellung humanitärer Hilfe, der Bekämpfung von Klimawandel, Dürre und Wüstenbildung, der Katastrophenprävention und -reaktion sowie der Überwachung und Vorhersage von Notsituationen

63 Die zivilisatorische und nationale Vielfalt der Russischen Föderation und Afrikas zu respektieren und die Einzigartigkeit der Traditionen und des historischen Erbes unserer Völker zu betonen. Entwicklung des Dialogs im kulturellen Bereich, um den für die russisch-afrikanischen Beziehungen traditionellen Geist der Freundschaft und Zusammenarbeit zu erhalten. Stärkung der kulturellen Beziehungen als Mittel zur Erreichung des gegenseitigen Verständnisses.

64 Förderung kultureller und humanitärer Veranstaltungen, gegenseitiger Besuche von Kulturschaffenden zur Entwicklung kreativer Kontakte, Erfahrungsaustausch, Teilnahme an Konferenzen, Symposien und anderen thematischen Foren.

65 Entwicklung der russisch-afrikanischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erhaltung, der Restaurierung und des Schutzes von Kulturgütern.

66 Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports. Erleichterung des Austauschs von Delegationen, Sportlern, Mannschaften, Trainern und anderen Fachleuten auf dem Gebiet der sportlichen Ausbildung. Gemeinsamer Kampf gegen die Politisierung des Sports auf den Plattformen internationaler Organisationen, Gewährleistung des freien Zugangs von Sportlern und Sportorganisationen zu internationalen Sportaktivitäten, Untersuchung der Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Formate der sportlichen Zusammenarbeit zwischen Russland und afrikanischen Staaten. (Anm. d. Übers.: Auch hier unterstützen die afrikanischen Staaten Russlands Kritik am IOC und anderen Organisationen, die russische Sportler aus politischen Gründen von internationalen Wettkämpfen ausschließen)

67 Beitrag zur Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus, Verbreitung von Informationen über touristische Möglichkeiten der Russischen Föderation und afrikanischer Staaten.

68 Aufbau einer Interaktion zwischen russischen und afrikanischen öffentlichen Jugendorganisationen, Erleichterung der Organisation thematischer Veranstaltungen zur weiteren Stärkung und Entwicklung der Jugendzusammenarbeit.

69 Ausbau der Zusammenarbeit im Informationsbereich, einschließlich der Stärkung der Beziehungen zwischen den nationalen Massenmedien, der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Journalisten, der Ausweitung der Praxis des Informationsaustauschs, der Durchführung gemeinsamer Medienprojekte, der Gewährleistung der Achtung der Rechte von Journalisten und der Förderung der Entwicklung von Medienunternehmen von im Ausland lebenden Landsleuten.

Zusammenarbeit im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes

70 Die Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Sharm el-Sheikh, 6. bis 20. November 2022) zu begrüßen und verstärkte internationale Bemühungen zu unterstützen, um die Bestimmungen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 9. Mai 1992 und des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015 (auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und des Grundsatzes der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten) vollständig umzusetzen, einschließlich der Gewährleistung der Anpassung durch die Staaten darauf hinarbeiten, Wege für einen gerechten Energieübergang im Einklang mit den Bemühungen um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu ermitteln. Die diesbezüglichen Bemühungen der afrikanischen Staaten im Rahmen der Agenda 2063 der Afrikanischen Union „Afrika, wie wir es uns wünschen“ anzuerkennen.

71 Verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels in Afrika, einer der Regionen der Welt, die für die Folgen des Klimawandels am anfälligsten sind, Transfer geeigneter emissionsarmer Technologien, Aufbau der Kapazitäten der afrikanischen Staaten und Verbesserung ihrer Fähigkeit, Widerstandsfähigkeit zu entwickeln und sich an den Klimawandel anzupassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Finanzierung der Bekämpfung des Klimawandels nicht die Verschuldung der afrikanischen Staaten erhöhen oder ihre Souveränität gefährden sollte.

72 Die Zusammenarbeit zu verstärken, um eine Politisierung der internationalen Umwelt- und Klimamaßnahmen, ihre Nutzung für unlauteren Wettbewerb, die Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und die Einschränkung der Souveränität der Staaten über ihre Bodenschätze unter gebührender Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zu vermeiden. (Anm. d. Übers.: Das dürfte den afrikanischen Staaten wichtig sein, weil es im Westen Tendenzen gibt, einen sogenannten „Ökozid“ einzuführen, bei dem der Westen entscheiden kann, ob jemand „Verbrechen“ gegen das Klima begeht, was dann wiederum als Vorwand für Sanktionen und ähnliches herhalten soll. Gerade kleine Staaten fürchten das, weil sie der Willkür des übermächtigen Westens ausgeliefert sind)

73 Anerkennung des Rechts eines jeden Staates, unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten und Fähigkeiten selbst die optimalen Mechanismen und Wege für den Schutz und die Bewirtschaftung der Umwelt, die Anpassung an den Klimawandel und die Umsetzung einer gerechten Energiewende zu wählen. (Anm. d. Übers.: Auch hier schwingt Kritik am Westen mit, der versucht, der Welt seine Regeln zur „CO2-Bekämpfung“ aufzuzwingen)

74 Ausbau der Zusammenarbeit bei der Durchführung gemeinsamer Projekte zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Entwicklung emissionsarmer Energien und der Unterstützung der Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft.

Ende der Übersetzung


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

26 Antworten

  1. Alter Wein in neuen Schläuchen. Sollten dort bindende Verträge geschlossen werden ( zwischen wem auch immer ) wird es, wie in der unipolaren Welt Komplikationen geben ( Neid wegen Rohstoffen dad. Kriege etc.). In der vom Osten beschworenen multipolaren Welt knallt es jetzt schon, Südafrika anerkennt den westlichen IStrGh. Die BRICS Bank muss? die Sanktionen gegen Russland anerkennen, weitere Probleme sind bei so einer Staatenansammlung vorprogrammiert. Siehe EU. Entweder richtig oder gar nicht, halbschwanger gibt es „noch“ nicht.

    1. @ Entweder richtig oder gar nicht, halbschwanger gibt es „noch“ nicht.
      ZWISCHEN SCHWANGER GEWORDEN ZU SEIN UND DER GEBURT LIEGEN 9 MONATE.

      Bestätigend die Prinzipien und Ziele, die in der Erklärung des Ersten Russland-Afrika-Gipfels verankert sind (Sotschi, 24. Oktober 2019), die den strategischen Grundstein legte unsere Beziehungen im einundzwanzigsten Jahrhundert,

      EILE MIT WEILE@ FOSTENBG

      Erklärung zum ersten Russland-Afrika-Gipfel

      (Sotschi, 24. Oktober 2019)

      https://summitafrica.ru/en/about-summit/declaration/

      *********************************************************************

      1. @ Südafrika anerkennt den westlichen IStrGh
        Internationaler Strafgerichtshof

        in Verbindung des anstehenden BRICS-Gipfels in Südafrika:

        EILE mit WEILE II
        Der Staat – Südafrika – hat die Statuten ratifiziert des IStrGH. Jegliche Zuwiderhandlung gegen den Vertrag, indem man eben den russischen Präsidenten nicht verhaftet hätte als Staat Südafrika, würde jedwede Unterschrift als Staat Südafrika unter Vereinbarungen innerhalb der BRICS sofort abqualifizieren.

        Eben in Verbindung der Erklärung des Zweiten Russland-Afrika-Gipfels werden ALLE Staaten, welche sich heute an Verträge aus der Unipolaren Weltordnung gebunden fühlen, —- innerhalb des Staates- diese Verträge allsamt auf demokratischer Art und Weise werden „kündigen“ müssen.

        1. @ Überlegenswertes für Thomas Röper

          Ich kann die Erkenntnisse der, durch den Autor in fetter und kursiver Schrift kommentierten Einzelpunkte von 1 bis 74 der „Erklärung des Zweiten Russland-Afrika-Gipfels“ nicht unkommentiert lassen, da sie den tatsächlichen SINN der Erklärung widersprechen. Auch dann widersprechen, wenn man denkt, meine Interpretation der Erklärung, käme im Ergebnis auf das Gleiche hinaus. DEM IST NICHT SO !

          Aus der Präamble der Erklärung geht glasklar hervor was ALLE WOLLEN. Und das wurde von ALLEN als GEMEINSAME Zielstellung unterschrieben.

          (..)bekräftigen die gemeinsame Verantwortung der Russischen Föderation und der afrikanischen Staaten für die Schaffung einer gerechten und stabilen Weltordnung, die auf den Grundsätzen der souveränen Gleichheit der Staaten, der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten, der Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und des Rechts aller Völker auf Selbstbestimmung beruht…. (..)

          DIE ENTSTEHENDE GERECHTE UND STABILE WELTORDNUNG NENNT SICH MULTIPOLARE WELTordnung.

          Der Grundpfeiler dieser ORDNUNG liegt in der fehlenden Blockbildung.

          HEISST KONKRET:
          Keiner der Unterschriften hat das Ziel einen Staat in irgendeiner Form auch nur belehren zu wollen.

          Die Staaten, welche an den tatsächlichen zukünftigem Verhalten erkennen, dass sie dem falschen Götzen dienen, kommen von alleine auf den Dreh, sein Verhalten zu ändern.

          Und die Staaten die denken die Weisheit gepachtet zu haben, gehen erst mal eine Zeitlang am Bettelstock, fallen zurück ins Uferlose , finden auch als Block zur Stützung des eigenen Finanzsystems keinen unbedingt notwendigen Halt mehr zum Generieren von „Aufschwung“, sondern werden im Eiltempo die Tiefphase erreichen.
          https://www.bwl-lexikon.de/wiki/konjunkturphasen/

          Und natürlich werden die Staaten die ersten sein, welche die Tiefphase erreichen, welche nichts anderes als ihr Papiergeld haben. Eben keine natürlichen Ressourcen besitzen.

          Das Zauberwort für die Afrikaner hieß schon nach dem ersten Russland-Afrikagipfel 2019 eben, wie erreiche ich eine RESSORCENEFFIZIENZ. Jetzt – nach dem Gipfel in 2023 wissen es ALLE.

          Wer nun darauf wartet, dass die Afrikaner dem WESTEN sagt, was sie tun sollen, der kann lange darauf warten. Nichts, kein Sterbeswörtchen kommt den Unterzeichner der Erklärung über die Lippen.

          Zusammenfassend: Weder die Russen noch die Chinesen, neben den Inder und den anderen kämpfen GEGEN DEN WESTEN, sondern FÜR die MULTIPOLARE WELTordnung.

  2. Es gäbe eine Menge zu dem Dokument zu sagen. Leider ist meine Zeit dafür zu knapp. Daher greife ich – auch, weil es immer wieder in den Diskussionen aufs Tapet kommt – heraus:

    > Das ist eine Spitze gegen den Westen, der gegen Traditionen und nationale Identitäten eintritt, wenn er neue „Werte“ wie LGBT oder zum Beispiel in Europa das Ende der Nationalstaaten zugunsten der EU fördert.

    Nicht „das Ende von Nationalstaaten“ ist das Problem. Staaten entstehen und vergehen permanent. Auch Deutschland, das im Übrigen nur durch seine Grenzen und forcierte Gesetzgebung – formal also Zwang! – in der gegenwärtigen Gestalt zusammengehalten wird, ist kaum 150 Jahre alt und hat in dieser kurzen Zeit schon massive geopolitische und kulturelle Brüche erlebt.

    Das Problem ist die zunehmend totalitäre Führung — durch – per se(!) anti-demokratische – Berufspolitik.

    Dieser Totalitarismus ist es, der den gesellschaftlichen und kulturellen Wandel nach den Vorstellungen einer Elite von oben zu steuern versucht. Und diese Anzeichen sieht man weltweit — auch in Russland & Co.

    Insofern bin ich ganz bei @fosternbg: Alter Wein in neuen Schläuchen. Das Kernproblem des Westens wird jetzt schon vererbt…

    1. Das Problem ist, dass „fosternbg“ inhaltsleere Sprechblasen absondert. Wahrscheinlich ist er eigentlich im Forum der „Bunten“ und hat sich verirrt.
      Dieser Intelligenzbolzen zeigt uns mit seinem Beitrag, dass er nicht Nachrichten lesen kann und auch sonst nicht viel versteht. Seine Argumentation ist auf dem geistigen Stand eines Drittklässlers.

      Wer nicht verstanden hat, wie extrem wichtig und richtungsweisend dieser Gipfel war, der sollte weiterhin mit EU-Fanboy-Flagge durch die Gegend ziehen.

      Was dieses Subjekt „fostenbg“ allenfalls zeigt, ist, wie sehr der globale Süden Recht hat mit seiner Haltung: Aus dem Westen kommt NUR Arroganz. Sonst nichts.
      „Sollten dort bindende Verträge geschlossen werden…“ Was glauben Sie wohl, weshalb die afrikanischen Staats- und Regierungschefs sich eine derartig lange Reise geben, nur um Krimsekt und Kaviar zu schlürfen?Nein, man sieht selbst hier im Forum die immer wiederkehrende widerliche westliche Arroganz und Überheblichkeit. Dass bspw. die Nutzung der Kernenergie auf dem Kontinent breitflächig ausgebaut werden soll, haben sie natürlich auch überlesen.

  3. > sowie in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die durch die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 gebilligt wurde, verankert sind <

    Es ginge auch kürzer – Afrika und Russland werfen sich der WEF-Agenda unter:

    „… Sie drängen wirklich mit allen Mitteln auf die UN-Agenda 2030. … Die Eliten arbeiten an einer neuen Agenda, von der Sie nichts wissen. Sie nennen sie „Die neue Agenda“. Vielleicht haben Sie auch schon unter einem anderen Namen davon gehört: Agenda 2030. …“

    https://uncutnews.ch/sind-sie-bereit-die-neue-agenda-ist-nun-auf-ihrem-handy/

    Gehört und gelesen sehr viel – Putin und die Afrikaner wohl nicht? Oder in falschen Medien?

    „… Es wurden verschiedene „globale Ziele“ formuliert, die umgesetzt und verfolgt werden sollen. Eines der Hauptziele ist natürlich der Klimaschutz. … Ein anderes ist die „Gleichstellung der Geschlechter“, also die Umsetzung der feministischen Agenda. … Raten Sie mal, was laut der „Neuen Agenda“ wirklich gut für die Umwelt ist? Migration! …“

    Damit darf jeder, wer in Afrika will, künftig nach Russland statt nach Westeuropa? Was aber Klimadings angeht – Guterres von der UNO sagte ja, dass man Öl und Gas sofort abstellen müsse.

    „… Der Grund, warum sie den niederländischen Landwirten ihre Höfe wegnehmen, ist die Agenda 2030. Sie müssen ihre Emissionen bis 2030 reduzieren, so wie es in der Agenda steht. …“

    Russland und Afrika wollen doch noch die Landwirtschaft reduzieren? Wieso schreibt man nicht gleich den Hunger als gemeinsames Ziel ins Dokument? Der „Spiegel“ hatte wohl doch Recht – für die Globale Kabale erfolgreich, für Fußvölker krachend gescheitert.

    1. Falls wer einer Quelle nicht glaubt:

      „Aussichten auf 2030: 20 Minuten Städte, keine Flugreisen und kein Fleisch mehr“

      https://tkp.at/2023/03/28/aussichten-auf-2030-20-minuten-staedte-keine-flugreisen-und-kein-fleisch-mehr/

      „… Ihr Schwerpunkt waren die 15-Minuten-Städte und die direkte Verbindung zur UN-Agenda 21, den UN-2030-Zielen für nachhaltige Entwicklung und NetZero. … Bis 2030 werde es in Großbritannien folgende Veränderungen geben:
      Keine zivile Luftfahrt für die Allgemeinheit.
      Keine privaten Fahrzeuge, einschließlich Elektroautos und Fahrräder.
      Kein oder nur extrem geringe Mengen an Fleisch.
      Begrenzte Reisen außerhalb der unmittelbaren Umgebung …“

      Und die Afrikaner waren kürzlich so stolz auf den sich entwickelnden Flugverkehr… Alles aus und vorbei. Beim Fleisch erreichten viele Länder 10-20 Kilo pro Kopf jährlich und darüber – die 10 Gramm täglich, die NetZero-Fans uns gönnen wollen, wären nur 3,65 Kilo jährlich – alle vier Jahre 3,66 Kilo.

      1. Glaubt man einem kritischen Bischof?

        „Bischof Manuel Sánchez Monge: Die Agenda 2030 ist eine Falle“

        https://tkp.at/2023/04/24/bischof-manuel-sanchez-monge-die-agenda-2030-ist-eine-falle/

        „… Die Agenda 2030 der UNO zielt darauf ab, ein “globalistisches System einzuführen, das in einer Weltregierung münden soll, die die Überzeugungen der Menschen verändert“, warnt der Bischof. … Sánchez Monge warnt: “Das Dokument enthält brillante Allgemeinplätze, um die Menschen glauben zu machen, dass alles in Ordnung sein wird, wenn alle Macht an die Vereinten Nationen und die Agenda 2030 übergeben wird. Aber nein, die 2030-Agenda ist eine Falle”. …“

        Eine Falle, in die Putin wie die afrikanischen Präsidenten schon wieder tappen. Vielleicht sollte ich mich als verschollener Neffe Putins ausgeben und um ein paar Millionen bitten (für den Enkeltrick bin ich zu alt) – der Herr glaubt wirklich alles, wenn es nur aus dem Westen kommt. Wieso lässt er sich nicht einfach verhaften und im Namen der Agenda 2030 vor ein Globalistisches Tribunal stellen, wie Baerbock eins organisieren wollte?

        1. Ganz aktuell:

          „UNO entwickelt sich zur größeren Bedrohung für unabhängige Gesundheit als WHO“

          https://tkp.at/2023/07/17/uno-entwickelt-sich-zur-groesseren-bedrohung-fuer-unabhaengige-gesundheit-als-who/

          „… Derzeit entsteht sich eine Art von Wettrennen internationaler Organisationen um eine Gesundheits-Weltregierung. Wobei Gesundheit nur mehr Vorwand für generelle Kontrolle und Beherrschung darstellt. Ganz vorne dabei sind die WHO und die UNO, aber auch die EU. …“

          Russland und afrikanische Länder wollen in diesem Unterwerfung-Wettlauf mitrennen?

          „… Guterres erklärte: “Ich schlage vor, dass die Generalversammlung den Generalsekretär und das System der Vereinten Nationen mit einer ständigen Befugnis ausstattet, um im Falle eines künftigen komplexen globalen Schocks von ausreichendem Ausmaß, Schweregrad und Reichweite automatisch eine Notfallplattform einzuberufen und zu aktivieren.” …“

          Also praktisch – Weltregierung nach der Agenda 2030, der sich auch Russland zu unterordnen hat.

          „… Der SDG-Gipfel 2023 – das hochrangige politische Forum für nachhaltige Entwicklung unter der Schirmherrschaft der Generalversammlung. Der SDG-Gipfel 2023 wird am 18. und 19. September 2023 während der hochrangigen Woche der Generalversammlung der Vereinten Nationen einberufen. … Die Staats- und Regierungschefs werden am Sitz der Vereinten Nationen in New York zusammenkommen, um die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu verfolgen und zu überprüfen. … Sie werden eine umfassende Überprüfung des Stands der SDGs vornehmen, auf die Auswirkungen der vielfältigen und miteinander verknüpften Krisen reagieren, mit denen die Welt konfrontiert ist, und hochrangige politische Leitlinien für transformative und beschleunigte Maßnahmen bis zum Zieljahr 2030 zur Verwirklichung der SDGs vorgeben. …“

          Auf diesem Gipfel soll die Weltregierung-Sache massiv beschleunigt werden. Wozu veranstaltet Russland die Banderastan-Kanonade, wenn es sich eh der Agenda 2030 unterwirft? Nach dieser Agenda erzeugen Panzer viel CO2, das müsste für Putin entscheidendes Argument sein.

  4. Vielen Dank für die Übersetzung an Thomas.

    Das ist nun wirklich kein „alter Wein in neuen Schläuchen“, sondern ein wirklich beeindruckend offenes Statement gegen den versemmelten Westen, was in dieser Direktheit wohl noch nie stattgefunden hat.

    Einen Punkt möchte ich noch ergänzen: Energiesicherheit

    Vor den Küsten von Senegal und Nigeria lagern extrem große Gasfelder, die bisher unerschlossen sind. Beide Staaten möchten dieses Gas nutzen um Afrika insgesamt eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten, und für den Export nach Europa. Die Klimagedönsstaaten haben allerdings sämtliche Investitionen ihrer Firmen verboten und damit eine Nutzung der Felder unmöglich gemacht. Das hat zu harschen Reaktionen nicht nur der beiden Länder gegenüber Europa und USA geführt. (Verständlich !)

    Inzwischen wird wohl etwas offener verhandelt, da den Europäern das Wasser bis zum Hals steht und es ist sogar die Rede von einer Pipeline nach Europa….Aber wir wissen ja wie Pipelines nach Europa zu enden pflegen wenn sie dem Export von US-Frackingdrecksgas im Wege stehen…..

    Lange Rede kurzer Sinn: Es dürfte wohl auch ein großes Thema gewesen sein, inwieweit Rußland bereit ist in die Nutzung der Gasfelder für Afrika zu investieren. Besonders interessant: Senegal – bisher ein europäischer Pudel par excellence – nahm am Gipfel teil, während Nigeria fernblieb. Ich sehe hier momentan den größten Hebel für Rußland sich langfristige Freunde zu verdienen.

    1. @ Das ist nun wirklich kein „alter Wein in neuen Schläuchen“, sondern ein wirklich beeindruckend offenes Statement gegen den versemmelten Westen, was in dieser Direktheit wohl noch nie stattgefunden hat.

      Nach dem Lesen ihres Kommentars habe ich selbst meinen Kommentar nochmals vervollständigt in Faktor GEGEN etwas-und FÜR etwas zu sein….

      MIT GEGEN den Westen, hätten die Autoren der Erklärung Lawrow/Putin vielleicht 4 oder 5 Unterschriften können einsammeln…..

  5. Nicht KLEINSTER, sondern GRÖßTER gemeinsamer Nenner.

    Der Begriff stammt aus der Mathematik. Dort gibt es das kgV (das kleinste gemeinsame Vielfache einer Menge von Zahlen, z.B. der Ziffern 1…9; das ist in diesem Beispiel 2520, was deutlich kleiner ist, als würde man 1*2*3*4*5*6*7*8*9 rechnen, aber trotzdem ganzzahlig durch all diese Ziffern teilbar) und den ggT (den größten gemeinsamen Teiler einer Menge von Zahlen, z.B. der Zahlen {12, 18, 60}; das ist in diesem Beispiel 6, denn alle diese Zahlen sind ganzzahlig durch 6 teilbar). Der KLEINSTE gemeinsame Teiler wäre demgegenüber 1 und ohne jeden mathematischen Sinn, denn der ist für jede beliebige Menge von Zahlen immer 1.

    Für politische Ansichten bietet sich anstelle des ggT jedoch eher ein Begriff aus der Logik an, nämlich die Schnittmenge. Die Schnittmenge aller Ansichten mehrerer Menschen ist das, was man in eine Abschlusserklärung schreiben kann, weil alle sie teilen.

  6. Vielen herzlichen Dank, Herr Röper, für die komplette Übersetzung. Wir leben in spannenden Zeiten. Das gegenwärtige Staatswesen, das auf römischem Recht basiert, ist es, was gerade krachend scheitert. Für die afrikanischen Völker kann es keine überregionalen Nationalstaaten geben, allein die Vielfalt der Volkssprachen macht das unmöglich. Nun gibt es aber diese aus der Kolonialzeit stammenden Gebilde mit ihren absurden Grenzziehungen und westlich gebildeten elitären Herrschern. Da ist die afrikanische Union schon ein Schritt in Richtung Zusammenschluss von Regionen mit schlanker Verwaltung. Und die Verstärkung der Beziehungen zu Russland ist für die Entwicklung einer an die Bedürfnisse afrikanischer Menschen angepassten politischen und wirtschaftlichen Organisationsform hilfreich. Russland hat zwar in der staatlich-politischen Form zentralistische Strukturen, aber ein verantwortungsvolles Unternehmertum wird gefördert, ebenso die traditionelle Familie. Was aber das Wichtigste ist: geistig ist der einzelne Mensch in Russland schon immer freier gewesen als der „Westler“, die literarischen Werke und die religiöse Praktik des christlichen Pilgers bezeugen dies. Ich fände es einen Absturz in den Selbstverrat, wenn je in russischen Schulen der Fahne Treue geschworen werden würde, wie es in amerikanischen Highschools üblich ist. Buffy Sainte-Marie, eine Cree, besang dies so in einem ihrer Lieder: “take our toddlers away to your schools where they learn to despise their traditions … hands on our hearts we submit you your victory” Insofern messe ich dem Kennenlernen der Traditionen, der Untersuchung auf ihre ursprüngliche Form und Bedeutung für die Menschen (zB Wie kam es zur Mädchenbeschneidung?), der Anerkennung der anderen Lebensweise, aber auch der Möglichkeit für den Einzelmenschen, sich aus der Tradition zu lösen und nach eigenen Vorstellungen zu leben, grosse Bedeutung zu. Auch die Eliten (vor allem die reichen und mächtigen des Westens) sehen diese Entwicklung und erkennen klar, dass dies das Ende ihrer Privilegien bedeutet. Daher das Gendern, Cancel culture, Klima-Ideologie, all dies Indoktrinieren, Verwirren, Aufhetzen. Aus dieser russisch-afrikanischen Erklärung spricht Verständnis, Respekt, gegenseitiges Vertrauen. Das gibt Hoffnung.

  7. Frankreich drohte doch kürzlich, in so einem Fall in Niger einzumarschieren? Jetzt können die Nachbarn zeigen, wie solidarisch sie wirklich sind:

    „Militärregierung in Niger stoppt Uranexport nach Frankreich – EU droht“

    https://de.rt.com/afrika/176601-militaerregierung-in-niger-stoppt-uranexport/

    „… Die Militärregierung in Niger hat laut Medienberichten den Export von Uran nach Frankreich verboten. Unterdessen verschärft der Westen seine Drohungen gegen die Putschisten. Sowohl die EU als auch die USA haben Unterstützung für eine mögliche Intervention der ECOWAS angekündigt. …“

    Ein Kolonialkrieg, in den die keine Ukro-Nazis schicken, sondern eigene Truppen?

    „… Unterdessen verschärfte die EU am Montag den Tonfall und schloss sich den Drohungen der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) gegen die nigrische Militärregierung an. ECOWAS hatte eine militärische Intervention in Aussicht gestellt. …“

    Dann finden sich doch in Afrika welche, die für den Weißen Massa kämpfen möchten, damit dieser weiter Uran und Gold bekommt? Das Souverenität-Gerede war wohl nicht viel wert. Zumindest wurde dem Great Reset gehuldigt, dem die UNO den Markennamen „Agenda 2030“ gibt.

  8. Russlands Stärke bei Vehandlungen zwischen Streithähnen, war doch schon immer nach den Gemeinsamkeiten zu suchen.
    Und die werden dann Schritt für Schritt ausgebaut, dann verschwinden auch die Unterschiede bzw Konfliktpunkte.
    Glaubt ihr wirklich das das ohne Reibung passiert.
    Ich bin der Meinung eine multipole Welt kann und wird nur funktionieren wenn man ständig dran arbeitet.
    Wie im normalen Leben eben auch, wo Freundschaften oder Partnerschaften eben nur wachsen, wenn man Arbeit investiert, lässt man es schleifen entfernt man sich wieder.

  9. Bevor Russland in Gipfel-Dokumenten dem Great Reset huldigt, sollten vielleicht Putin, Lawrow & Co was darüber lesen:

    „Was wirklich hinter dem globalen Reset und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung steckt“

    https://uncutnews.ch/was-wirklich-hinter-dem-globalen-reset-und-der-agenda-2030-fuer-nachhaltige-entwicklung-steckt/

    „… Gefangen in den sogenannten 15-Minuten-Städten, essen Sie Käfer und kein Fleisch, tauchen Sie in das Metaversum ein und werden Sie ständig mit Medikamenten gefüttert, und das alles mit Gewalt, sonst wird Ihnen das universelle Grundeinkommen (UBI) gestrichen. …“

    Plötzlich begehrt man in Russland Insektenfrass?

    „… Auf jeden Fall zeigt die Tatsache, dass die Iren … die Beseitigung von 10 % ihres Viehbestands in Erwägung ziehen, wie stark dieses Klimanarrativ ist. Aber das ist nicht nur ein irisches Problem. Dieses Krebsgeschwür hat sich auf den gesamten Westen ausgebreitet. …“

    Auf Russland und Afrika ebenso?

    „… Die deutschen Behörden haben den Bewohnern Deutschlands geraten, nicht mehr als 10 Gramm Fleisch pro Tag zu essen, wie in einem Artikel des Eastern Herald erwähnt. … Was ist eigentlich geplant? … Die Antwort ist, dass die Soziopathen bei der UN und in Washington nicht wirklich die Absicht haben, dass die Bauern ihren derzeitigen Lebensstandard beibehalten. … Das ist ihr Plan, und er wird derzeit umgesetzt. Er ist erstaunlich erfolgreich. Die Gegenwehr ist eher mittelmäßig …“

    In Russland scheint man danach zu lechzen – sonst stünde in offiziellen Dokumenten, dass man so etwas ablehnt. Wieso wird nicht gleich Schnorrlensky eingeladen, im Soros-Namen im Kreml zu regieren?

  10. Wenn das durchgeht und umgesetzt wird, dann haben die Menschen in den afrikanischen und anderen sogenannten nicht-westlichen Staaten wesentlich mehr Rechte als wir Menschen, die wir von den WEF-Jüngern und -Jüngerinnen und ihren Getreuen geknechtet werden. Wann beginnen wir endlich für unsere Freiheit zu kämpfen?

    1. Dann schauen wir mal wie weit seitens der Afrikaner das geschriebene Wort dann auch Anwendung findet. ….

      https://anti-spiegel.com/2023/mali-und-burkina-faso-bezeichneten-eine-militaerische-intervention-in-niger-als-kriegserklaerung-an-sie/

      ….. in Faktor dessen, dass man sich als „Gemeinschaft Afrikanischer Staaten“ zur Einhaltung der UN-Charta bekennt . Hier eben keine Einmischung in andere Staaten und KEINE Sanktionen usw.

      Wird interessant, wie weit die Russen tatsächlich sich in die Gehirne der Afrikaner einarbeiten konnten.

  11. Liebe Freunde,
    es sind hier viele sehr gute Aussagen zu finden. Aber bei meiner Suche nach Telekommunikation und Wasser habe ich nichts gefunden. Nur den Begriff „Internet“ fand ich, was mich etwas belustigte, weil es auf diesem Planeten kein InterNet gibt. Zumindest, wenn wir die urspruengliche Bestimmung dieses Begriffs ernst nehmen.
    Und was ich auch suchte, waren Aussagen zu Urheber-, Patent- und Lizenzrechten. Also das, was neben dem Raub an materiellen Ressourcen die wichtigste Blockierung der Entwicklung in Afrika darstellt.
    Und was ist mit den souveraenen Rechten der Regionen ueber ihre natuerlichen Ressourcen?

    Also, in der Allgemeinheit finden wir Interpretationsmoeglichkeiten. Im Konkreten fehlt deutlich das Wichtigste.

    Mit lieben Gruessen, willi
    Asuncion, Paraguay

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