Reaktion auf Sanktionen

Russland setzt unter bestimmten Umständen den Patentschutz ausländischer Firmen aus

In Russland wird eine Kommission eingerichtet, die es erlauben soll, ausländische Patente auch dann zu nutzen, wenn sie Russland verweigert werden.

Im Zuge der Sanktionen ist auch der Patentschutz, also das geistige Eigentum, auf das der Westen im Streit mit China so viel Wert legt, beschädigt worden. Westliche Firmen, die russische Patente nutzen, können die Lizenzgebühren oft nicht mehr an den russischen Halter des Patentes bezahlen, nutzen die Patente aber weiterhin. Russischen Firmen wird die Nutzung vieler westlicher Patente untersagt, weil sie unter Sanktionen stehen oder weil die Zahlung der Patentgebühren unmöglich geworden ist.

Nun hat die russische Regierung reagiert und es wird eine Kommission eingerichtet, die die Nutzung von Patenten auch dann erlauben soll, wenn der ausländische Patentinhaber keine Erlaubnis dazu erteilt. Das russische Wirtschaftsportal RBC hat dazu einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, den ich übersetzt habe. Er ist zwar etwas kompliziert formuliert, aber ich habe ihn trotzdem für alle an dem Thema interessierten Leser übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Technologische Souveränität auf der Grundlage von Patentsubstitution

Die Regierung schafft eine spezielle Stelle für „Zwangslizenzen“.

In Russland wird eine ressortübergreifende Kommission eingerichtet, die über die Nutzung von Ergebnissen geistiger Tätigkeit ohne Zustimmung ausländischer Rechteinhaber entscheiden soll. Dieser Artikel von RBC beschreibt wie die Kommission arbeiten wird.

Die russische Regierung wird eine neue Institution im Bereich der „Zwangslizenzen“ schaffen. Das ist die gebräuchliche Bezeichnung für ein Instrument zur Einschränkung geistiger Rechte zugunsten des öffentlichen Interesses und der nationalen Sicherheit. Es geht um eine Unterkommission für die Nutzung von Erfindungen, die der Regierungskommission für wirtschaftliche Entwicklung und Integration untersteht. Der Beschluss der Regierung über die Einrichtung der Unterkommission und die Regeln für ihre Tätigkeit liegt RBC vor (der Inhalt wurde von einer mit dem Text vertrauten Quelle bestätigt). Im Februar hatte Präsident Wladimir Putin die Einrichtung der Kommission und die Festlegung der Regeln für ihre Arbeit angeordnet.

Laut einem Bundesbeamten wurde die Entscheidung mit der Regierung abgestimmt (RBC hat eine Anfrage an den Pressedienst der Regierung gerichtet). Der Pressedienst des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung bestätigte RBC, dass die Arbeiten im Gange seien.

Die Unterkommission wird befugt, die Erlaubnis zur Nutzung von ausländischem geistigen Eigentum ohne Zustimmung des Patentinhabers zu erteilen. Das geschieht in Ausnahmefällen auf Antrag von Unternehmen, an denen der Staat oder russische Staatsangehörige direkt oder indirekt zu mindestens 75 Prozent beteiligt sind, sofern alle Formalitäten, wie beispielsweise die Ablehnung des Patentinhabers oder das Ausbleiben einer Antwort des Patentinhabers innerhalb der gesetzten Frist, erfüllt sind.

Patentinhaber, die von einer solchen Entscheidung betroffen sind, werden darüber „so schnell wie möglich“ informiert und sollen eine „angemessene Entschädigung“ erhalten, heißt es in dem Dokument. Dabei werden Patentinhaber, die sich aufgrund westlicher Sanktionen geweigert haben, Nutzungsrechte zu gewähren, diese Rückerstattungen auf ein Sonderkonto erhalten.

„Unter den Bedingungen, unter denen Unternehmen aus unfreundlichen Staaten den russischen Markt verlassen haben, ist in einer Reihe von Ausnahmefällen eine Erlaubnis zur Nutzung von Erfindungen erforderlich“, erklärte das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und fügte hinzu, dass diese Notwendigkeit unter anderem durch die wirtschaftliche Sicherheit des Landes diktiert wird.

Die Einrichtung der Kommission sei eine der Möglichkeiten, technologische Unabhängigkeit zu erreichen, sagte der stellvertretende Minister für Industrie und Handel, Wasilij Osmakow, gegenüber RBC. Für russische Hersteller werde „ein einfacher und klarer Mechanismus zum Schutz vor den Risiken der Einstellung von Lieferungen und der Verweigerung von Lizenzen durch ausländische Rechteinhaber“ geschaffen, sagte er. Die Unterkommission wird zur „einheitlichen Anlaufstelle“ für russische Unternehmen, denen ungerechtfertigterweise der Zugang zu den von ihnen benötigten Patenten und Erfindungen verweigert wird, sagte Boris Kopejkin, Erster Stellvertretender Generaldirektor des Zentrums für strategische Studien.

RBC hat eine Anfrage an das Finanzministerium und den Vertreter des Ersten Stellvertretenden Ministerpräsidenten Andrej Belousow gerichtet.

Vor dem Hintergrund der westlichen Sanktionen und des Rückzugs vieler ausländischer Unternehmen hat Russland 2022 ein System von Parallelimporten eingeführt, das die Lieferung von Waren ins Land ohne die Zustimmung der Rechteinhaber erlaubt (zuvor war das verboten). Die Regelung gilt insbesondere für die Einfuhr von Waffen, Heizkesseln und Kernreaktoren, Möbeln, Fahrzeugen, Kleidung, Schuhen und Elektronik.

Wie die die Unterkomission arbeiten wird

Präsident Wladimir Putin hat die Regierung angewiesen, eine Unterkommission für die Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung von Produkten ausländischen geistigen Eigentums einzurichten, um „die wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten“. Nach dem Entwurf des Erlasses, der RBC vorliegt, wird die Unterkommission zwei Hauptaufgaben haben: die Prüfung von Anträgen von Unternehmen auf Nutzung von Erfindungen ohne Zustimmung des Patentinhabers und die Vorbereitung entsprechender Entscheidungen.

Die Unterkommission wird vom Minister für wirtschaftliche Entwicklung geleitet, sein Stellvertreter wird ein weiterer Vertreter des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung sein. Der Kommission werden auch Vertreter des Ministeriums für Industrie und Handel, des Föderalen Antimonopoldienstes und von Rospatent (nicht rangniedriger als der stellvertretende Leiter) angehören, und bei Bedarf können Beamte entsprechender Behörden zu den Sitzungen eingeladen werden.

Die Unterkommission wird ähnlich arbeiten wie die Unterkommission für die Erteilung von Genehmigungen für Transaktionen zwischen Gebietsansässigen und Ausländern aus unfreundlichen Staaten, die seit März 2022 besteht und vom Finanzminister geleitet wird.

Die Kommission wird Anträge auf Nutzung von geistigem Eigentum von Unternehmen entgegennehmen, an denen staatliche Organe (der Staat, Oblaste, Gemeinden) und/oder russische Staatsbürger direkt oder indirekt zu mindestens 75 Prozent beteiligt sind (auf dieser Grundlage können auch Ausländer weniger als 25 Prozent an dem antragstellenden Unternehmen halten). Diese Unternehmen haben das Recht, sich an das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung als bevollmächtigte Stelle zu wenden, wenn der Patentinhaber die Nutzung der Rechte an seiner Erfindung verweigert oder auf eine entsprechende Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen reagiert hat.

Ein solcher Vorantrag an den Patentinhaber muss ein Angebot für Nutzungsbedingungen enthalten, die „der gängigen Praxis entsprechen“ (einschließlich einer angemessenen Lizenzgebühr). Der Antrag muss Informationen über die Erfindung und den Patentinhaber, Informationen über die Produktionskapazitäten des russischen Unternehmens für die Nutzung der Erfindung, Informationen über die zu produzierenden Waren und Dienstleistungen und die voraussichtliche Preisgestaltung enthalten.

Innerhalb von fünf Arbeitstagen prüft das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung den Antrag und leitet ihn, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen, zur Prüfung an die zuständigen Stellen weiter, also an die Mitglieder der Kommission und an die zuständige staatliche Stelle (z.B. bei Arzneimitteln an das Gesundheitsministerium usw.). Jede von ihnen sollte eine Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich vorbereiten: Das Ministerium für Industrie und Handel analysiert beispielsweise das Vorhandensein von Ersatzprodukten auf dem Markt sowie von Produkten, die bereits eine ähnliche Erfindung verwenden; der Föderale Antimonopoldienst bewertet die möglichen Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation auf dem betreffenden Markt (RBC hat schon eine Anfrage an den Antimonopoldienst gerichtet); Rospatent prüft die Dauer des rechtlichen Schutzes der Erfindung; eine zuständige Stelle äußert sich zur Bedeutung der Erfindung für die Branche insgesamt.

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung wird ebenfalls eine eigene Stellungnahme erstellen, so dass es fünf Stellungnahmen geben sollte (bzw. vier, wenn die Branche, in der das Patent genutzt werden soll, in die Zuständigkeit des Ministeriums für Industrie und Handel fällt). Wenn mehr als die Hälfte der Schlussfolgerungen positiv ausfällt, wird der Entscheidungsentwurf über die Nutzung der Ergebnisse der geistigen Tätigkeit dem Unterausschuss zur Prüfung vorgelegt (er kann auch in Abwesenheit tagen). Die endgültige Entscheidung wird nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit getroffen, bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende der Kommission das letzte Wort.

Die Auswahl der Stellen, aus denen sich die Kommission zusammensetzt, ist durchaus angemessen und vernünftig, meint Elena Barschaj, Leiterin der Abteilung für geistiges Eigentum der Anwaltskanzlei „Lemtschik, Krupsky & Partner“. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass alle diese Stellen natürlich in staatlichem Besitz und in erster Linie daran interessiert sind, die wirtschaftliche Sicherheit Russlands im Zusammenhang mit der Verschärfung der Sanktionen zu wahren, und nicht daran, die Interessen von Rechteinhabern aus Ländern zu schützen, die sich als unfreundlich erwiesen haben, merkt sie an.

Übereinstimmung von Zwangslizenzen mit internationalen Standards

Im Jahr 2013 trat Russland der Welthandelsorganisation bei und übernahm unter anderem die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen). Artikel 31 des Abkommens legt die allgemeinen Bedingungen für Zwangslizenzen fest und erlaubt die Nutzung eines Patents ohne die Genehmigung des Rechteinhabers insbesondere, wenn „der Nutzer Versuche unternommen hat, die Genehmigung des Rechteinhabers zu angemessenen kommerziellen Bedingungen zu erhalten, und diese Versuche innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erfolgreich waren“.

Internationale Verträge im Bereich des geistigen Eigentums erlauben es in Ausnahmefällen, Rechte ohne die Zustimmung des Rechteinhabers zu nutzen, so der Leiter von Rospatent Jurij Subow gegenüber RBC. „Das ist eine weltweite Praxis“, betonte er.

Regelungen zur Zwangslizenzierung von geistigem Eigentum sind in der einen oder anderen Form schon seit langem im Zivilgesetzbuch enthalten, so B1-Partner Vasily Makovkin. Gemäß Paragraf 1360, der seit 2006 in Kraft ist und 2021 präzisiert wurde, hat die Regierung das Recht, „im Falle einer extremen Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verteidigung und Sicherheit des Staates, des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Bürger“ ohne die Zustimmung des Rechteinhabers über die Nutzung von geistigem Eigentum zu entscheiden.

Bislang war die Regierung bei der Nutzung von Zwangslizenzen eher zurückhaltend: Während der Pandemie beispielsweise erteilte die Regierung die Erlaubnis (die zu einem Präzedenzfall wurde), patentgeschützte Erfindungen zur Herstellung des antiviralen Medikaments Remdesivir zu nutzen, erinnert Makowkin. Das in den USA ansässige Unternehmen Gilead Sciences legte damals gegen diese Entscheidung Berufung ein, doch der Oberste Gerichtshof Russlands wies die Klage ab.

Die Aussetzung von Rechten an geistigem Eigentum ist heute eine äußerst seltene Maßnahme und stellt eine Reaktion auf die westlichen Wirtschaftssanktionen dar, wie Barschaj betont. Russland nimmt nach wie vor an den wichtigsten internationalen Abkommen in diesem Bereich teil, und daher müssen die Entwicklungen russischer Erfinder weiterhin im Ausland geschützt werden (Pariser Verbandsübereinkunft, Patentrechtsvertrag, Eurasisches Patentübereinkommen usw.), warnt sie.

Allerdings hat die EU im Jahr 2022 die Sanktionen auf geistige Rechte russischer Rechteinhaber ausgedehnt, die auf der Sanktionsliste verzeichnet sind. Daher ist es heute unmöglich, Lizenzzahlungen an die sanktionierten Einrichtungen zu leisten und Lizenzverträge abzuschließen, und die Ämter registrieren kein geistiges Eigentum und führen keine Aufzeichnungen über sie, betont Barschaj.

In welchen Bereichen die Unterkommission arbeiten könnte

Das System wird wahrscheinlich auf relativ wissensintensives geistiges Eigentum angewendet werden, wie beispielsweise Technologien zur Herstellung von Halbleitern und Mikroelektronik, pharmakologische Verbindungen und andere Objekte, deren unabhängige Entwicklung von Analoga Dutzende von Jahren dauern kann, so Kirill Ljachmanow, Rechtsberater der Abteilung für geistiges Eigentum der Anwaltskanzlei EBR.

Laut Elena Grin, stellvertretende Leiterin der Abteilung für geistiges Eigentum an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität und Mitglied der russischen Anwaltskammer, wird das System vor allem bei wichtigen Arzneimitteln und deren Bestandteilen gefragt sein.

Was ausländische Rechteinhaber erhalten werden

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass ausländische Rechteinhaber über die Entscheidung, die Ergebnisse ihrer geistigen Tätigkeit zu nutzen, „so schnell wie möglich“ informiert werden müssen und eine „angemessene“ Entschädigung erhalten. Nach der 2021 genehmigten Berechnungsmethode für eine solche Entschädigung beträgt die Höhe dieser Entschädigung 0,5 Prozent der tatsächlichen Einnahmen des Unternehmens aus Waren oder Dienstleistungen, die durch die Nutzung der Erfindung hergestellt wurden.

Im Jahr 2022, nach der Verhängung der harten Sanktionen gegen Russland, strich die Regierung den Betrag dieser Entschädigung für Patentinhaber, die mit unfreundlichen Ländern verbunden sind. Nun aber zahlt die Regierung die gleiche Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent für alle, legt aber fest, dass die Entschädigung auf ein spezielles Rubelkonto überwiesen wird, wenn es sich um Rechte an geistigem Eigentum handelt, deren Nutzung einem russischen Unternehmen „im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen der USA und der mit ihnen verbundenen Staaten und internationalen Organisationen“ verweigert wurde. Solche Konten wurden im Mai 2022 per Präsidialverordnung für die Abrechnung mit unfreundlichen Rechteinhabern eingeführt. Ein russisches Unternehmen, das auf Beschluss des Unterausschusses das Recht zur Nutzung des Patents eines „unfreundlichen“ Inhabers ausgeübt hat, muss spätestens 30 Tage nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die tatsächlichen Einnahmen erzielt wurden, Geld auf dieses Sonderkonto einzahlen, das auf den Namen des Rechteinhabers bei einer der zugelassenen russischen Banken eröffnet wurde.

Der Rechteinhaber oder ein russisches Unternehmen, das ihm eine Entschädigung überweist, kann bei der Unterkommission unter Leitung des Finanzministers einen Antrag auf Genehmigung der Überweisung von Geldern vom Sonderkonto auf das Konto des Rechteinhabers (auch bei einer ausländischen Bank) stellen, heißt es in der Präsidialverordnung vom Mai 2022.

Ildar Schaichutdinow, Mitglied des Generalrats von Business Russia, weist darauf hin, dass ein russisches Unternehmen, das an der Nutzung von Rechten interessiert ist, im Idealfall ein Schreiben an den Patentinhaber haben sollte, in dem es bessere Bedingungen als die von der Regierung festgelegten Bedingungen vorschlägt, beispielsweise eine Lizenzgebühr von einem bis drei Prozent, und auf das mindestens einen Monat lang keine Antwort erfolgt ist. „Im Idealfall wäre die Unterkommission nur dann befugt, den Antrag zu prüfen, wenn der ausländische Patentinhaber nachweislich nicht bereit ist, auf den Schriftverkehr einzugehen“, sagt er. Der Gebührensatz von 0,5 Prozent sei niedrig, da der Marktsatz für wirklich begehrte Patente bis zu fünf Prozent betrage. Diese Entscheidung kommt natürlich den russischen Herstellern zugute, aber man sollte auch das Risiko beachten, dass russische Patentinhaber im Ausland mit spiegelbildlichen Maßnahmen konfrontiert werden könnten, warnt Schaichutdinow.

Der Rechteinhaber hat das Recht, die Höhe der Entschädigung anzufechten, indem er sich an das Gericht am Sitz des Beklagten wendet, so Grin. Somit fällt ein solcher Rechtsstreit in die Zuständigkeit der russischen Gerichtsbarkeit.

Die Bewertungskriterien in Fällen, in denen es um den Schutz von Rechten an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit geht, sind sehr subjektiv, sagt Barschaj. Daher ist es oft unmöglich, den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten vorherzusagen, insbesondere für Unternehmen aus sogenannten unfreundlichen Rechtsordnungen.

Ende der Übersetzung


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

14 Antworten

  1. Ich schätze für die Rechteinhaber im Westen ist das wohl eher ein schlechter Deal. Ein € = 99,0714 R. Rubel. Das heißt die Allerwenigsten werden darauf eingehen! Ob sich China über so etwas freuen würde wenn sie kostengünstig an Know-how kommen. ?

  2. Da der Westen Russland umfassend Sanktioniert und sogar den Zahlungsverkehr ausgesetzt hat, gibt es auch keine Möglichkeiten des Westens Patentrechtsverletzungen russischer Firmen zu ahnden. Insofern erscheint diese Regelung als unnötig, da in der jetzigen Situation ohnehin niemand Russland hindern kann ausländische Patente zu nutzen. Interessant an dem Vorgang ist jedoch, dass auch hier an eine Zeit nach dem Krieg gedacht wird und rechtlich vorgebaut wird. Auch werden mit dieser Regelung jene Firmen belohnt, die trotz Sanktionen weiterhin mit russischen Firmen über eine Lizenzvergabe verhandeln.

    Wer sollte denn Russland daran hindern es

  3. Wer Microsoft Produkte kauft ist selber schuld! Hier gilt, ähnlich wie bei Datenverlusten „Kein Backup kein Mitleid“
    Und Russland täte gut daran ganz INNOVATIV auch hier sich für eine Form von OPEN SOURCE Software zu entscheiden und das auch auf administrativer Ebene sauber zu entwickeln! Dann würde die Administration via Opensource für ganz Russland freie, anpassbare und kostenlose Software entwickeln lassen und zur Verfügung stellen können!
    Das ist nicht schwer denn es gibt von Linux über Libreoffice, Gimp, vlc, und viele andere Projekte bereits eine sehr solide funktionale Grundlage !
    Auch sollte die Ausspähung durch Microsoft Office nicht UNBEACHTET bleiben!
    Das Land BW hat zu diesem Zweck ein Papier nur für Windows 11 von 1500 Seiten + Office 1200 Seiten erarbeiten müssen!
    Allein dieser Aufwand, der täglich aktualisiert werden muss, könnte sich jeder durch den Einsatz von OpenSource ersparen!
    ACHTUNG!!!
    Dieses Ansinnen ist NICHT UNGEFÄHRLICH! DENN
    wird z.b. ein Dokument welches mit Microsoft eigenen Makros unlizensiert erstellt wurde exportiert, so macht sich der Importeur strafbar! Dito gilt auch für Design Patente!
    Also wäre es wirklich besser entsprechende Alternativen zu entwickeln auf Opensource Basis! Denn das würde den entsprechenden Dinosauriern wie Oracle, Microsoft, usw langfristig und WELTWEIT das Wasser abgraben da sich stets die Kostengünstigere Lösung auf dem Markt durchsetzt, vor allem wenn sie auch noch FREI VERFÜGBAR IST!
    P

    1. Das existiert bereits schon. Alle staatlichen Ämter und Firmen arbeiten r mit eine eigen entwickelte Version von Alt Linux, entwickelt von SPO Basalt in mehreren Distributiven wie
      ALT SERVER
      ALT VIRTUALIZATION
      ALT EDUCATION
      ALT WORKSTATION
      und
      SIMPLY Linux ( für schwache home Office Computer)
      ALT SERVER sogar mit extra protection and security Vorgaben
      Da nutzt niemand mehr etwas von Microsoft

  4. Das ist ja wohl das Mindeste und längst überfällig. Vermutlich gibts mehr Lizenzzahlungen die russ. Firmen an den Westen zahlen müssen als andersrum. Also ein Sperrkonto ist schon deshalb wichtig um ein Pfand zu haben wenn der Wertloswesten tatsächlich die 300 Mrd Euro Guthaben Russlands enteignet. Die Erträge aus dem Sperrkonto kann man wie im Wertloswesten enteignen.
    NOCH weiter ging Dagmar Henn in einem RT-Artikel: Überhaupt keine Lizenz- und Patentgebühren Richtung Wertloswesten zu zahlen. Die sind nicht nur für Software sondern auch für Medikamente. So wie Dagmar Henn würde ich das auch sehen – doch Russland ist noch immer zu gutmütig, nachsichtig und geduldig mit dem Westen.
    So langsam müßte auch Putin kapieren daß der Westen, vor allem die Angelsachsen , Todfeinde sind und sie werden nicht eher aufhören bevor nicht Russland zerschlagen, zerstückeln und versklavt ist. Ich hoffe weiter auf eine Präsidenten Sjuganow oder einen der KPRF oder auch RKAP.

    1. Die meisten überteuerten Medikamente sind nicht wirklich Neu, sondern durch eine winzige Änderung am Molekül patentrechtlich geschützt. Das ist ein Weltmarkt!
      Wer diese Regeln radikal bricht, bei dem wird man betteln gehen!

  5. Alle Hollywoodfime von russischen Servern schauen – wer zahlt dann noch?
    Westmarken in gleicher Qualität fabrizieren, am besten in den gleichen Werken.
    Softwarepatente gibt es nicht mehr, Software aus den USA wird KI generiert kopiert, jeder sieht was es ist und das es wie das Original funktioniert, kostet aber nichts.
    So antwortet man auf Sanktionen – im Wirtschaftskrieg ist eben auch Krieg!

    1. @winfriedKarl.
      Super Idee, und die Rote Linien Kreischhälse hatten sowas tatsächlich auch mal angekündet.
      Problem : Für sowas braucht man etwas Hirn und auch etwas Eier; selbst wenn es nur in der Größe von Stecknadelköpfen ist.

  6. Das Patente ausgesetzt werden hat Putin am Anfang des Krieges schon für Medikamente angekündigt. Deshalb sind Medikamente nicht sanktioniert und nicht aus humanitären Gründen. Russland hat eine gut funktionierende Pharmazeutische Industrie und kann alle Medikamente, die eingeführt werden auch selbst herstellen.
    Ich wundere mich da, dass die Aussetzung für andre Patente erst jetzt erfolgt.

  7. Warum nicht pauschal den Patentschutz für westliche Patente aussetzen bis zur Beendigung der Sanktionen? Wozu dieses krampfhafte Klammern an Regeln, die der Gegner eh schon außer Kraft gesetzt hat?

  8. Der Patentschutz bewegt sich in aller Regel in einem eher schmalen ,,Korridor,,.
    Mit einer höherwertigen Innovation kann ein Patent faktisch wertlos werden.
    Nicht zu vergessen innzwischen gibt es um die min. 40 Millionen Patente.
    Der Spielraum für Innovationen wird laufend kleiner.
    Obendrauf ist die Laufzeit begrenzt und kann lediglich mit Erweiterungen verlängert werden.
    Das vorgehen der Russen ist weitestgehend Korrekt, auch auf dem
    Hintergrund der ganzen Sanktionen.
    Heimische Innovationsförderung, ist allemal ein Weg sich von bestehenden Patenten
    unabhängiger zu machen.
    Nacht dem Sanktionsturbo für die Russische Wirtschaft, auch noch ein Innovationsturbo?
    Ausschliessen sollte man auch hier nichts.

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