Faktencheck – Wie kann Russland das Abkommen von Minsk erfüllen? Eine Analyse des Minsker Abkommens

Es wird ja immer gesagt, dass Russland das Abkommen von Minks erfüllen muss, bevor die Sanktionen beendet werden können. Aber wer kennt eigentlich den Inhalt des Abkommen? Es umfasst lediglich 13 Punkte, es wird Zeit, sich damit einmal zu beschäftigen.
 
Den Wortlaut des Abkommens im Original findet man auf der Seite der OSZE, eine Übersetzung wurde z. B. auf auf der Seite der deutschsprachigen „Ukraine-Nachrichten“ veröffentlicht.
 
Wollen wir uns nun die 13 Punkte einmal im einzelnen ansehen.
 
1. Unverzüglicher und allumfassender Waffenstillstand in den gesonderten Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk der Ukraine und ihre strenge Umsetzung beginnend von 0:00 Uhr (Kiewer Zeit) 15. Februar 2015.
2. Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten in gleichen Abstand mit dem Ziel der Schaffung einer Sicherheitszone von mindestens 50 Kilometer von einander für Artilleriesysteme des Kalibers 100 Millimeter und mehr, einer Sicherheitszone von einer Breite von 70 Kilometer für Raketenwerfer und einer Breite von 140 Kilometer für Raketenwerfer des Typs «Tornado-S», «Uragan», «Smertsch» und taktischer Systeme «Totschka» («Totschka-U»):
    • für die ukrainischen Streitkräfte: von der faktischen Kontaktlinie;
  • für die bewaffneten Verbände der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk der Ukraine: von der Kontaktlinie gemäß dem Minsker Memorandum vom 19. September 2014.
Der Abzug der oben aufgezählten schweren Waffen soll nicht später als am zweiten Tag nach der Feuereinstellung beginnen und im Verlauf von 14 Tagen abgeschlossen sein.
Dieser Prozess wird von der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) mit der Trilateralen Kontaktgruppe unterstützend begleitet.
3. Sicherstellen einer effektiven Überwachung und Überprüfung des Waffenstillstandes und der Abzug der schweren Waffen vonseiten der OSZE vom ersten Tag des Abzuges an, unter Anwendung aller erforderlichen technischen Mittel, einschließlich von Satelliten, Drohnen, Ortungssystemen und anderen.
 
Diese ersten drei Punkte betreffen also den Abzug schwerer Waffen und die Überwachung des Vorganges durch die OSZE. Hierzu kann man anmerken, dass beide Seiten (also Ukraine und Rebellen) bis heute gegen diese Punkte verstoßen und mit der OSZE Katz und Maus spielen, wenn diese versucht, den Abzug der Waffen zu überwachen. Dies geht aus den täglichen Berichten der OSZE auch deutlich hervor.
4. Am ersten Tag nach dem Abzug den Dialog über die Modalitäten der Abhaltung von Kommunalwahlen gemäß der ukrainischen Gesetzgebung und dem Gesetz der Ukraine «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» und ebenfalls über das zukünftige Regime dieser Kreise auf der Basis des angegebenen Gesetzes beginnen.
Unverzüglich, nicht später als 30 Tage mit den Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Dokuments, eine Anordnung der Werchowna Rada der Ukraine mit der Angabe der Territorien beschließen, auf die sich das besondere Regime entsprechend des Gesetzes der Ukraine «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» auf der Basis der Linien, die vom Minsker Memorandum am 19. September 2014 festgelegt wurde, erstreckt.
 
In diesem Punkt geht es im Klartext darum, dass die Rebellengebiete im Osten der Ukraine einen Sonderstatus erhalten sollen. Ein entsprechendes Gesetz sollte das Parlament der Ukraine spätestens 30 Tage nach Unterzeichnung des Abkommens verabschieden, also bis zum 13. März 2015. Geschehen ist dies bis heute nicht, die Regierung in Kiew weigert sich standhaft, einen Sonderstatus mit gewisser Autonomie für Gebiete im Osten des Landes zu erlauben obwohl dies im Abkommen festgelegt ist.
 
5. Sicherstellen einer Begnadigung und Amnestie über das Inkraftsetzen eines Gesetzes, das die Verfolgung und Bestrafung von Personen in Verbindung mit den Ereignissen verbietet, die in einzelnen Kreisen der Donezker und Lugansker Oblast der Ukraine ihren Platz hatten.
 
Eine Amnestie ist wichtig, denn wenn die Rebellen befürchten müssen, nach dem Niederlegen der Waffen im Gefängnis zu landen, werden sie dies natürlich auch nicht tun. Für eine mögliche zukünftige Aussöhnung des gebeutelten Landes ist eine solche Amnestie unumgänglich. Kiew weigert sich jedoch, diese Amnestie zu beschließen.
 
6. Sicherstellen der Freilassung und des Austausches aller Geiseln und gesetzwidrig festgehaltenen Personen auf der Basis des Prinzips «aller gegen alle». Dieser Prozess soll spätestens am fünften Tag nach dem Abzug abgeschlossen sein.
 
Obwohl es immer mal wieder zu begrenzten Austauschungen von Gefangenen kommt, ist ein Austausch aller Gefangenen und Geiseln bis heute an der Weigerung Kiews gescheitert.
 
7. Sicherstellen eines gefahrlosen Zugangs, der Lieferung, Aufbewahrung und Verteilung humanitärer Hilfe für die Hilfsbedürftigen auf der Basis eines internationalen Mechanismus.
 
Dieser Punkt ist besonders wichtig, trotzdem wird darüber im Westen nie berichtet. Man muss hierzu wissen, was der Hintergrund ist. 2014 sind Händler aus den Rebellengebieten über Kontrollpunkte in den Westen der Ukraine gefahren, um Lebensmittel und ähnliches zu kaufen, was zu Versorgung der Zivilbevölkerung in den Gebieten notwendig ist. Dies war beschwerlich und gefährlich, denn sie mussten dazu die Frontlinie überqueren, es funktionierte aber einigermaßen. Ab Januar 2015 hat Kiew die Gebiete praktisch blockiert und lässt keine Waren mehr durch. Es gibt auch in Deutschland Organisationen, die versuchen, bei der Versorgung der Zivilbevölkerung in den Rebellengebieten zu helfen. Diese Lieferungen von humanitärer Hilfe müssen jedoch über Russland transportiert werden, weil eine Belieferung durch die Ukraine unmöglich ist. Natürlich reicht diese Hilfe nicht aus, weshalb Russland ungefähr zweimal pro Monat Hilfslieferungen mit Medikamenten, Baumaterial und Lebensmitteln liefert, um die Bevölkerung mit dem Nötigsten zu versorgen. Hierüber berichtet die OSZE in ihren Berichten der Grenzbeobachter. Obwohl Kiew behauptet, für die Einheit der Ukraine zu kämpfen, hält Kiew bis heute eine Hungerblockade gegen die „eigene“ Bevölkerung im Osten des Landes aufrecht.
 
8. Festlegung der Modalitäten der vollständigen Wiederherstellung der sozio-ökonomischen Verbindungen, einschließlich von Sozialtransfers, wie der Auszahlung von Renten und anderer Zahlungen (Einkünfte und Gewinne, rechtzeitige Bezahlung aller kommunalen Rechnungen, Wiederaufnahme der Besteuerung im Rahmen des Rechtsfeldes der Ukraine).
Zu diesen Zielen stellt die Ukraine die Verwaltung des Segmentes ihres Banksystemes in den Kreisen, die vom Konflikt betroffen wurden, wieder her und womöglich wird ein internationaler Mechanismus zur Erleichterung dieser Transfers geschaffen.
 
Auch hierüber wird im Westen nicht berichtet, es geht in die gleiche Richtung, wie der vorherige Punkt. Zusätzlich zu der Hungerblockade, hat Kiew die Gebiete auch vom elektronischen Zahlungsverkehr abgeschnitten. Außerdem hat Kiew nicht nur die Finanzierung von z. B. Krankenhäusern dort eingestellt, sondern auch seit Sommer 2014 die Zahlung von Renten eingestellt. Die Renten in der Ukraine reichen ohnehin kaum zu Leben, seit Sommer 2014 bekommen die Rentner in den Rebellengebieten gar kein Geld mehr und es stellt sich die Frage, wovon diese seit dem leben. Die Antwort ist wie im vorherigen Punkt: von humanitärer Hilfe aus Russland. Der erste dieser Konvois im August 2014 machte seinerzeit noch Schlagzeilen und es wurde behauptet, Russland würde unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe Waffen liefern wollen. Da die Konvois jedoch alle von der OSZE inspiziert werden, ließen sich diese Behauptungen nicht halten. Und so wird eben seitdem im Westen nicht mehr darüber berichtet. Und Kiew weigert sich bis heute, daran etwas zu ändern, obwohl dies in dem Abkommen zugesagt wurde.
 
9. Wiederherstellung der vollständigen Kontrolle über die Staatsgrenze vonseiten der Regierung der Ukraine in der gesamten Konfliktzone, die am ersten Tag nach den Kommunalwahlen beginnen soll und nach der allumfassenden politischen Regulierung (Kommunalwahlen in den gesonderten Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk auf der Basis des Gesetzes der Ukraine und eine Verfassungsreform) endet, zum Ende des Jahres 2015 unter der Bedingung der Erfüllung des Punktes 11 – bei Konsultationen und in Abstimmung mit Vertretern der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe.
 
Die Ukraine soll die Kontrolle der Grenzen, die heute von den Rebellen kontrolliert werden, zurückbekommen, nachdem folgendes erfüllt ist: Kommunalwahlen in den Rebellengebieten, die wiederum nach einer Verfassungsreform bis Ende 2015 stattfinden sollten. Das Problem ist, dass die Ukraine sich bis heute weigert, diese Verfassungsreform durchzuführen, obwohl sie sich in Punkt 11 des Abkommens dazu verpflichtet hat.
 
10. Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen, Militärtechnik und ebenfalls von Söldnern vom Territorium der Ukraine unter Beobachtung der OSZE. Entwaffnung aller gesetzwidrigen Gruppen.
 
Dieser Punkt spricht ausdrücklich vom Abzug „aller ausländischen bewaffneten Formationen … vom Territorium der Ukraine„. Dies schließt nicht nur etwaige Söldner ein, die auf beiden Seiten kämpfen, sondern auch z. B. Streitkräfte der NATO. Stattdessen haben die USA dort Truppen zur Ausbildung der ukrainischen Armee stationiert und außerdem führt die NATO in der Ukraine Manöver durch, an denen unter anderem auch deutsche Soldaten teilnehmen. Dies verstößt ebenfalls gegen diesen Punkt 10 des Abkommens von Minsk.
 
11. Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine mit Inkrafttreten einer neuen Verfassung zum Ende des Jahres 2015, die als Schlüsselelement eine Dezentralisierung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk, die mit den Vertretern dieser Kreise abgestimmt ist) enthalten sollte und ebenfalls die Verabschiedung einer Gesetzgebung bis Ende 2015 zum besonderen Status gesonderter Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk entsprechend den Maßnahmen, die in der Anmerkung 1 angegeben sind.
 
In diesem Punkt werden die Einzelheiten der im Abkommen vereinbarten und schon in Punkt 9 erwähnten Verfassungsreform geregelt. Weitere Details stehen am Ende des Textes unter Anmerkung 1. Wie schon unter Punkt 9 erwähnt, hat weigert sich die Ukraine bis heute, die Verfassungreform durchzuführen.
 
12. Auf der Basis des Gesetzes der Ukraine «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» werden Fragen, welche die Kommunalwahlen betreffen, mit den Vertretern der gesonderten Kreise der Gebiete Lugansk und Donezk im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe besprochen und abgestimmt. Die Wahlen werden unter Beachtung der entsprechenden Standards der OSZE unter Überwachung von Seiten des OSZE Office for Democratic Institutions and Human Rights abgehalten.
 
Hier geht es um die Voraussetzungen zur Durchführung der Kommunalwahlen, die schon in Punkt 9 erwähnt wurden. Wie schon unter Punkt 4 erwähnt, hat die Ukraine das Gesetz «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» bis heute nicht beschlossen und in Kraft gesetzt.
 
13. Intensivieren der Tätigkeit der Trilateralen Kontaktgruppe, darunter über die Schaffung von Arbeitsgruppen zur Umsetzung der entsprechenden Aspekte der Minsker Vereinbarungen. Sie werden die Zusammensetzung der Trilateralen Kontaktgruppe widerspiegeln.
 
Dieser Punkt ist unkonkret gehalten, jedoch weigert sich die Regierung in Kiew bis heute, direkt mit den Rebellen zu verhandeln, sodass es bis heute natürlich auch keine Arbeitsgruppen gibt.
 
1 Anmerkung: Derartige Maßnahmen beinhalten gemäß dem Gesetz «Zur zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk» nachfolgendes:
    • Befreiung von Strafe, Verfolgung und Diskriminierung von Personen, in Verbindung mit den Ereignissen, die in den gesonderten Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk ihren Platz hatten;
    • Recht auf sprachliche Selbstdefinierung;
    • Teilnahme der Organe der lokalen Selbstverwaltung an der Ernennung der Oberhäupter der Organe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk;
    • Möglichkeit für die zentralen Organe der Exekutive mit den entsprechenden Organen der lokalen Selbstverwaltung Abkommen bezüglich der ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk abzuschließen;
    • der Staat erweist der sozio-ökonomischen Entwicklung der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk seine Unterstützung;
    • Mitwirkung vonseiten der zentralen Regierungsorgane bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk mit Regionen der Russischen Föderation;
    • Schaffung von Abteilung einer Volksmiliz nach Beschluss der örtlichen Räte mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in den gesonderten Kreisen der Gebiete Donezk und Lugansk;
  • die Vollmachten der Abgeordneten der örtlichen Räte und die Amtspersonen, die bei vorgezogenen Wahlen gewählt wurden, die von der Werchowna Rada mit diesem Gesetz angesetzt wurden, können nicht vorzeitig aufgehoben werden.
Das Dokument wurde von den Teilnehmern der Trilateralen Kontaktgruppe unterzeichnet: Botschafterin Heidi Tagliavini Zweiter Präsident der Ukraine L.D. Kutschma Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine M. Ju. Surabow A.W. Sachartschenko I.W. Plotnizkij
 
Nachdem wir nun dieses Abkommen durchgearbeitet haben, stellt sich die Frage, welchen Punkt Russland denn erfüllen soll, damit die Sanktionen abgebaut werden können. Finden Sie darauf eine Antwort?

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

3 Antworten

  1. In der Tat, welche Punkte von Minsk II soll Russland umsetzen? Ich habe mich das auch schon vor Monaten gefragt, als ich den Text des Abkommens zum ersten Mal las. Russland wird nicht mal erwähnt, soll aber das Abkommen umsetzen. Und das, obwohl die wichtigsten Punkte doch vom Kiewer US-Marionettenregime umzusetzen sind! Und genau wie Sie, Herr Röper, habe ich die Frage gestellt, warum Russland das Abkommen umsetzen soll, sich aber entgegen des Abkommens US-, britische, kanadische und wer weiß sonst noch was für NATO-Truppen dort stationiert sind!
    Minsk II ist die zu Papier gebrachte militärische Niederlage seines Marionettenregimes, welches der Westen nun nicht anerkennen will!

  2. Wo kein Wille ist, findet sich auch kein Weg….! Der Tiefenstaat des Imperiums (samt Vasallen & NATO) hat am Minsker Abkommen kein Interesse, deswegen ist es so, wie es ist……ist sehr traurig, aber halt Fakt!
    Vielen Dank für Ihre Mühen, Herr Röper – ich lese Ihre sehr gut recherchierten und wahrheitstreuen Berichte sehr gerne! Bin über Nuoviso mit Robert Stein (Tacheles) auf Sie gekommen…..
    Viel Kraft und alles Gute weiterhin für Sie – und – weiter so!!!

  3. Lavrov hat ganz recht, die EU hat ihre Bedeutung verloren. Das ist das Verdienst der Generation Baerbock. Sie hat zerstört, was die Nachkriegsgenerationen über Jahrzehnte in mühsamer Arbeit aufgebaut haben.

    Bismark hatte leider recht:

    „Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet es, die dritte studiert Kunstgeschichte, und die vierte verkommt vollends“

    Wir sind jetzt bei der vierten Generation. Es hat keinen Sinn sich darüber aufzuregen, dass die heutige Generation von politischen Führern Europa zerstört. Es ist nicht mehr zu ändern. Besser stellt euch darauf ein, dass eure Kinder und Enkel nach Afrika oder Asian auswandern müssen, wenn sie nicht verhungern wollen.

    Wenn ich jünger wäre, würde ich wieder Auswandern. Ich bin leider vor 30 Jahren nach Europa zurückgekehrt.

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