Angebliche unsittliche Berührung vor 36 Jahren entscheidet über mögliche Amtsenthebung von Trump

In den USA wird ein Kandidat für den Posten des Obersten Richters derzeit der sexuellen Belästigung beschuldigt. Um es klar zu sagen, jede sexuelle Belästigung und erst recht Vergewaltigung gehört streng bestraft. Aber dazu gibt es Gerichte, eine Anschuldigung reicht nicht aus. In den USA ist es jedoch anders, da reicht oft eine Anschuldigung aus.
 
Und sehr oft kommen die Anschuldigungen nicht etwa nach der Tat in Form einer polizeilichen Anzeige, sondern Jahre oder Jahrzehnte später, wenn der „Täter“ reich und berühmt ist, dann wird sich außergerichtlich mit Zahlung von hohen Summen geeinigt.
 
Menschen sind unterschiedlich, vielleicht gibt es Vergewaltigungsopfer, die von einem Strafverfahren absehen, wenn sie dafür Schweigegeld bekommen. Aber die meisten dürften doch an der Bestrafung des Täters interessiert sein, zumal sie bei einem Schuldspruch in den USA mit weit höheren Entschädigungszahlungen rechnen können, als bei einer diskreten Einigung.
 
Andererseits reicht in den USA schon der Vorwurf der sexuellen Belästigung aus, um eine Karriere zu beenden, was für manchen – sogar unschuldigen „Täter“ – ein Grund sein dürfte, lieber diskret zu bezahlen, als das Karriereende in einem wochenlangen öffentlichen Prozess zu riskieren, selbst wenn am Ende ein Freispruch und die erwiesene Unschuld stehen.
 
Ich beobachte diese Vorgänge in den USA schon länger und ich wiederhole es: Ich bin für eine sehr strenge Bestrafung von Sexualdelikten. Aber ich bin auch ein Verfechter des Rechtsstaates, und das bedeutet, dass jeder solange unschuldig ist, bis seine Schuld vor Gericht erwiesen wurde. Bei den aktuellen Vorgängen in den USA ist es jedoch andersherum: Eine Anschuldigung reicht aus und der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen.
 
Nun ist der aktuelle Fall besonders heikel, denn die Ernennung des Obersten Richters würde das Gleichgewicht im Obersten Gericht zugunsten Trumps verschieben, was bei einem möglichen Amtsenthebungsverfahren durchaus entscheidend für Trump sein könnte. Und über so ein Amtsenthebungsverfahren wird bei den Demokraten diskutiert. Nun wird mit der Anschuldigung der sexuellen Belästigung versucht, die Abstimmung bis nach den Wahlen im November zu verzögern, in der Hoffung, dass danach eine demokratische Mehrheit die Ernennung von Trumps Kandidaten ohnehin verhindern würde.
 
Zumal: Was ist denn der Vorwurf? Der Kandidat für das Oberste Gericht soll die Dame vor 36 Jahren unsittlich berührt haben und sie sagt nun, sie denkt, er hätte sie vergewaltigen wollen. Sie denkt, er wollte vielleicht. Von einer Vergewaltigung ist gar nicht die Rede, „nur“ von unsittlichen Berührungen auf einer Studentenparty vor 36 Jahren und selbst dies sind nicht erwiesen.
 
Nun wurden in diesem Zusammenhang Dokumente geleakt und der Verdacht fiel auf eine Senatorin. Trump hat sich dazu in dem Video sehr ironisch geäußert. Und wenn man das Video der Senatsanhörung anschaut, hat er zwar etwas übertrieben, aber nicht mal Unrecht.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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