Medien: Rada bereitet Gesetzentwurf für Präsidentschaftswahlen in der Ukraine vor

Nach Angaben des Portals NV arbeitet das Parlament an einem Entwurf für ein Dokument, das Möglichkeiten zur „Lösung von Problemen bei der Stimmabgabe“ in den an Kampfgebiete angrenzenden Territorien beschreibt

Die Abgeordneten der Werchowna Rada erwägen die Möglichkeit, die Präsidentschaftswahlen in den an die Kriegsgebiete angrenzenden Gebieten abzuhalten. Das berichtet das ukrainische Portal NV unter Berufung auf Quellen im Parlament.

Demnach arbeitet der parlamentarische Ausschuss für die Organisation der Staatsmacht und der lokalen Selbstverwaltung derzeit an einem Gesetzentwurf zur Änderung der Gesetze über die Durchführung von Wahlen oder Volksabstimmungen „in bestimmten Gebieten“. Im Text des Gesetzentwurfs steht, dass es Möglichkeiten zur „Lösung von Problemen bei der Stimmabgabe“ in an die Kriegsgebiete angrenzenden Gebieten gibt.

Wie NV unter Berufung auf den Text des Dokuments mitteilt, schlagen die Abgeordneten vor, eine vorübergehende Kommission einzurichten, die in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium, dem Innenministerium, der Nationalen Polizei und dem Geheimdienst entscheidet, ob in einem bestimmten Gebiet Wahlen abgehalten werden sollen. Gleichzeitig, so die Quelle der Zeitung im Parlament, wird der Gesetzentwurf in dieser Form erlauben, fast jede Ortschaft von der Wahl auszuschließen, was der derzeitigen Regierung die Möglichkeit geben wird, sich bei ihrer Entscheidung auf den Grad der Unterstützung für das derzeitige Staatsoberhaupt zu konzentrieren.

Wird es Wahlen geben?

Am 5. November erklärte der Abgeordnete der Werchowna Rada, Aleksej Gontscharenko, dass der ukrainische Präsident Wladimir Selensky sein Büro beauftragt habe, mit den Vorbereitungen für die Wahlen des Staatsoberhauptes im Frühjahr 2024 zu beginnen. Ihm zufolge sollen sie am 31. März abgehalten werden. Der Abgeordnete selbst schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass sie stattfinden, auf 40 Prozent.

In der vergangenen Woche berichtete die NV unter Berufung auf Quellen, dass die ukrainische Präsidialverwaltung plant, im Frühjahr Wahlen abzuhalten und zu diesem Zweck sogar die Zentrale Wahlkommission teilweise umzugestalten. Offiziell hat die Regierung des Landes die Absicht, die Wahlen abzuhalten, in keiner Weise bestätigt. Selensky selbst gab keine eindeutige Antwort und wies darauf hin, dass es schwierig sei, unter den Bedingungen der Kampfhandlungen Wahlen abzuhalten, und schlug sogar vor, dass die USA den Wahlprozess finanziert, wenn dies für Washington eine so grundlegende Frage ist.

Am Morgen des 6. November brachte Selensky in der Werchowna Rada einen Gesetzentwurf ein, der die Verlängerung des Kriegsrechts um weitere 90 Tage und die allgemeine Mobilmachung bis Mitte Februar nächsten Jahres vorsieht. Das stellt die Organisation der Wahlen in Frage, da in diesem Fall ein vollwertiger Wahlkampf nicht mehr rechtzeitig beginnen kann.

Die westlichen Verbündeten Kiews bestehen darauf, die Wahlen rechtzeitig abzuhalten. Nach Ansicht einiger ukrainischer Analysten ist das für Washington in der Tat eine Frage des Prinzips, da die ukrainische Frage in den USA selbst fest auf der Wahlagenda steht, wo die Regierung des amtierenden Präsidenten Joe Biden ihren Wählern das Bild einer „demokratischen Ukraine“ vermitteln will, die der amerikanischen Unterstützung bedarf.

Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

2 Antworten

  1. Naja , bis zum 31. März 2024 könnte Russland die Ukraine gesäubert haben , wenn man denn dazu den Willen hat .

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