Medien: Slowakischem Ex-Justizminister drohen bis zu drei Jahre Gefängnis wegen Billigung des russischen Vorgehens

Stefan Harabin ist sich sicher, dass seine Worte nicht im Widerspruch zum Völkerrecht stehen

Am 1. Juni erhob die slowakische Sonderstaatsanwaltschaft Anklage gegen Stefan Harabin, den ehemaligen Justizminister (2006-2009) und ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Slowakei, weil er Russlands Vorgehen in der Ukraine in sozialen Netzwerken gebilligt hatte. Ihm drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Das berichtete am Montag das Nachrichtenportal dennikn.sk unter Berufung auf die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Jana Tekelijewa.

Harabin war im vergangenen Mai von der Polizei festgenommen worden, weil er Ende Februar 2022 in sozialen Medien seine Billigung des russischen Vorgehens in der Ukraine geäußert hatte. Er wurde nach einer Erklärung freigelassen. Dem Portal zufolge wurde er nun wegen verschiedener Paragrafen angeklagt, darunter „Billigung einer Straftat“.

Jan Buvala, Richter des slowakischen Sonderstrafgerichts, wird sich mit dem Fall des ehemaligen Ministers befassen. Nach Angaben des Portals wird er sich zur Berechtigung der Anklage gegen Harabin äußern müssen.

In der Zwischenzeit ist Harabin bereit, seine Erklärung zu wiederholen, dass er das russische Vorgehen in der Ukraine unterstützt und sich sicher ist, dass es nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Harabin, der bei den slowakischen Präsidentschaftswahlen 2019 einer der Kandidaten war und 2024 eine Wiederwahl in das höchste Amt des Landes anstrebt, wurde im Mai 66 Jahre alt.

Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

11 Antworten

  1. Respekt, Stefan Harabin! Ich ziehe meinen Hut vor Ihnen! Es wird m.E. Zeit, dass man höchst zweifelhafte Gesetze höchstrichterlich überprüfen lässt. Gehen Sie im Zweifel bis zum EUGH.

  2. Natürlich widerspricht es nicht dem Völkerrecht Republiken zur Hilfe zu eilen, die durch ein Nazi-Regime terrorisiert werden und erst recht sind Notwehrhandlungen gegen US-Atomwaffen völkerrechtskonform!

  3. So ein Prozess gegen den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs a.D. ist sehr reizvoll. Der repräsentiert hier nun das Recht gegen das Unrecht und läßt sich nicht so leicht wegwischen. Das kann für seine Ankläger recht blamabel werden.

    1. … das kann man so sehen. Die Hoffnung stirbt zuletzt – ein geflügeltes Wort zwar, aber immer wieder hilfreich, wie u. a. der Prozess in der Bundesrepublik Deutschland vs Bhakdi gezeigt hat.
      In der ersten Instanz mittels eines Richters auf Probe.

      1. D.h.: Entzug des gesetzlichen Richters.-Richter auf Probe sind keine Richter,sondern Rechtsassessoren.-Verstoß gegen Artikel 101 GG sowie weitere.-Ist so üblich in der BRD.-Man kommt solchen Scheinrichtern auf die Schliche mittels Handbuch der Justiz,sowie in den Justizministerialblättern,einsehbar im Web.-Mehr auf der Webseite: Menschenrechtsverfahren.com

  4. „In der Zwischenzeit ist Harabin bereit, seine Erklärung zu wiederholen, dass er das russische Vorgehen in der Ukraine unterstützt und sich sicher ist, dass es nicht gegen das Völkerrecht verstößt.“

    –> das bleibt zu beobachten, denn wenn das Schule macht, dann dürfen wir das bald auch öffentlich und damit würde das ganze Kartenhaus in sich zusammenfallen (inklusive dem „Z“-Verbot!

    Wäre interessant das mal zu verfolgen, denn hier läuft ja die gleiche Masche ab! Ich würde mein Z an die Hausfront bringen. Das wäre so groß, dass man das schon von der Autobahn her sehen könnte!

  5. Ja, das ist genau das Vorgehen, dass den denkenden Menschen ernsthaft am freiheitlich demokratischen Westen zweifeln lässt.

    Wenn die Hälfte der Argumente aus welchen Gründen auch immer weggelassen werden muss, dann kann nur noch von Meinungsdiktatur die Rede sein, aber nicht mehr von echter Verständigung und Weiterentwicklung innerhalb einer Bevölkerung und damit befindet sich die Gesellschaft auf einem fatalen Irrweg.

    Das schreibe ich als Mensch, der grundsätzlich und immer für Verhandlungen und gegen das Ausfechten von Konflikten mit Waffengewalt ist.

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