Menschenrechte

Fragwürdiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall des ermordeten Litwinenko

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen des Mordes an dem ehemaligen russischen Geheimdienstler Litwinenko zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Die Frage ist, ob der Gerichtshof über solche Fälle überhaupt urteilen darf.

Es soll hier nicht um die Schuldfrage bei dem Mord an Alexander Litwinenko gehen, der 2006 in Großbritannien an einer Vergiftung mit Polonium gestorben ist. Die Ermittlungen in dem Fall sind offiziell bis heute nicht abgeschlossen, auch wenn die Medien immer den Eindruck erwecken, es sei erwiesen, dass Russland hinter dem Vorfall stecke. Aber selbst wenn sie abgeschlossen wären, bedeuten auch abgeschlossene Ermittlungen nicht den Beweis einer Schuld, dafür sind Gerichte zuständig.

Diese formaljuristische Einleitung war nötig, weil sie die Kernfrage ist, um die es hier geht.

Das Urteil gegen Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat Russland zur Zahlung einer Entschädigung an die Witwe von Litwinenko verurteilt. Der Spiegel schreibt:

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht Russland in der Verantwortung für den Mord am Ex-Agenten Alexander Litwinenko 2006 in London. Die beiden Männer, die Litwinenko mit radioaktivem Polonium 210 vergiftet hatten, handelten dem Anschein nach im Auftrag oder unter Kontrolle der russischen Behörden, teilte das Straßburger Gericht mit. Da Russland sich weigere, interne Ermittlungsdokumente zu teilen, die das Gegenteil zeigen könnten, werde die Ermordung Litwinenkos Russland zugerechnet.“

Der Gerichtshof hat ein Urteil gesprochen, weil die Männer, die Litwinenko vergiftet haben sollen (deren Schuld ist nicht erwiesen), dem Anschein nach im Auftrag Russlands gehandelt haben könnten. In meinen Augen sind das ein bisschen zu viele Konjunktive, als dass man auf dieser Basis ein Gerichtsurteil fällen könnte. RT-DE erklärt den zugrunde liegenden Rechtsrahmen:

„Wie das Gericht verlauten ließ, handelt es sich in diesem Fall um einen sogenannten Prima-Facie-Beweis (Beweis des ersten Anscheins). Dieser erlaubt es, von bewiesenen Tatsachen auf eigentlich noch zu beweisende Fakten zu schließen, ohne dafür jedoch direkte Beweise zu haben.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht also ein Urteil, ohne Beweise zu haben. Das geht in Strafsachen durchaus, es gibt ja auch Indizienprozesse, nur handelt es sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eben nicht um ein Gericht, das in Strafsachen entscheidet.

Die Aufgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aufgabe zu überwachen, ob die Unterzeichnerstaaten sich an die Europäische Menschenrechtskonvention halten und seine Urteile und Strafen sind für die Vertragsstaaten bindend. Dabei geht es jedoch darum, zum Beispiel zu überprüfen, ob ein Gerichtsverfahren in einem Staat der Menschenrechtskonvention entspricht, oder ob Haftbedingungen ihr entsprechen, oder ob beschlossene Gesetze ihr entsprechen und so weiter. Der Gerichtshof kann auch über Gerichtsurteile aus den Mitgliedsstaaten entscheiden.

Aber was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eben nicht macht, ist, eigene Strafverfahren zu führen und dabei Schuldfragen zu klären. Er überprüft abgeschlossene Verfahren (auch in Strafsachen), führt aber keine eigenen derartigen Verfahren durch.

Daher ist das Urteil nicht nur wegen des objektiven Mangels an Beweisen fragwürdig, man muss sich auch fragen, ob ein solches Urteil überhaupt in die Kompetenzen des Gerichtshofes fällt. Meiner Meinung nach ist das nicht so, aber vielleicht belehrt mich ein Europarechtler ja eines besseren.

Das Recht auf Leben

Das wichtigste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Der Spiegel schreibt außerdem:

„Außerdem habe Russland gegen das Recht auf Leben, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, verstoßen.“

Die Aussage ist suggestiv, denn Russlands Schuld ist ja nicht erwiesen. Aber selbst wenn sie erwiesen wäre, erinnern wir uns: 2009 hat ein deutscher Oberst in Afghanistan einen Bombenangriff auf einen Tanklaster befohlen, bei dem über 100 Zivilisten ermordet wurden. Die Hinterbliebenen haben gegen Deutschland geklagt, weil Deutschland die Ermittlungen eingestellt hatte und damit den Fall ihrer Meinung nach nicht ausreichend untersucht hat. Der Europäische Gerichtshof hat diese Klage gegen Deutschland abgewiesen.

Kommt nur mir das so vor, oder kann es sein, dass der Europäische Gerichtshof nicht objektiv ist? Der Angriff auf den Tanklaster war unbestritten ein Fehler, es sind 100 Menschen gestorben und die Bundeswehr, also der deutsche Staat, hat das zweifelsfrei verursacht. Aber der Gerichtshof verhängt keine Strafe gegen Deutschland, schickt die Afghanen nach Hause und sagt, Deutschland habe ausreichend aufgeklärt.

Im Falle von Litwinenko hingegen ist nicht einmal erwiesen, wer den Mann ermordet hat, aber Russland soll 100.000 Euro Entschädigung zahlen.

Der Europäische Gerichtshof

Jeder der 47 Vertragsstaaten der europäischen Menschenrechtskonvention schickt einen Richter an den Gerichtshof. Da die Vertragsstaaten fast alle Mitglieder von EU und Nato sind, sind die Mehrheitsverhältnisse im Gerichtshof offensichtlich.

Das könnte egal sein, wenn der Gerichtshof nicht politisiert würde. Das wird er aber, wie erst kürzlich ein Urteil zu Navalny gezeigt hat, in dem der Gerichtshof ebenfalls eine Entscheidung getroffen hat, die nicht in seinen Kompetenzen lag, die Details finden Sie hier.

Hinzu kommt, dass vor einem Jahr eine Studie ergeben hat, dass fast jeder vierte Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eng mit Soros verbunden ist und dass eben diese Richter dann Urteile sprechen, die NGOs von Soros betreffen, für die die Richter früher gearbeitet haben. Ich habe die Studie so weit überprüft, wie die Sprachbarriere es mir erlaubt hat und habe keine Fehler darin finden können. Ilade jeden ein, das auch zu tun, den Artikel darüber inklusive Link zur Studie finden Sie hier.

Der Europäische Gerichtshof gehört zu dem Vertragswerk, das auch die Basis für den Europarat (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat der EU) darstellt. Und am Europarat konnte man sehr deutlich sehen, wie politisiert dieses eigentlich als überparteiliches System gedachte Konstrukt bereits ist. Mit der Mehrheit der westlichen Staaten hat der Europarat Russland jahrelang das Stimmrecht entzogen und es Russland erst wieder zurückgegeben, als Russland mit einem Rückzug aus der Organisation gedroht hat. Das hätte auch zur Folge gehabt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht mehr für Russland zuständig ist.

Der Westen macht mit seiner Stimmenmehrheit immer mehr eigentlich überparteiliche Organisationen und Institutionen zu Instrumenten seiner Politik. Wir konnten das bei der OSZE und auch beim OPCW beobachten, in beiden Fällen mit keinen guten Folgen. Man fragt sich, ob der Westen auch noch die letzten überparteilichen internationalen Strukturen zerstören will, deren Aufgabe es ursprünglich war, bei Krisen zu vermitteln. Heute hingegen befeuern diese Strukturen politische Krisen.

In meinem neuen Buch „Das Ukraine Kartell – Das Doppelspiel um einen Krieg und die Millionen-Geschäfte der Familie des US-Präsidenten Biden“ enthülle ich sachlich und neutral, basierend auf Hunderten von Quellen, bisher verschwiegene Fakten und Beweise über die millionenschweren Geschäfte der Familie des US-Präsidenten Joe Biden in der Ukraine. Angesichts der aktuellen Ereignisse stellt sich die Frage: Ist eine kleine Gruppe gieriger Geschäftemacher möglicherweise bereit, uns für ihren persönlichen Profit an den Rand eines Dritten Weltkriegs zu bringen?

Das Buch ist aktuell erschienen und ausschließlich direkt hier über den Verlag bestellbar.

Hier geht es zum neuen Buch

Werbung

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

25 Antworten

  1. Thomas Röper möge bitte zur deutschen Rechtsstaatlichkeit notieren, dass die Europ. Grundrechtecharta (insbes. mit Art. 52 Abs.1) wesentlich strengere Maßstäbe pro Freiheitsrechte des Individuums gegen den ‚griffigen‘ Staat anlegt. Auch nach 21 Jahren Geltung der GrCh-2000 geben sich EU und Deutschland den äußeren Anschein, dass eine individuelle Inanspruchnahme der GrCh durch einen Bundesbürger ermöglicht wird. Doch der Schein trügt. §90 (BVerfGG, die Geschäftsordnung 1.Grades) müsste im wortreichen Vorspiel (‚Jedermann kann mit der Behauptung‘) dazu den Art. 25 GG als Beschwerderecht ergänzen. Der §90 verharrt aber auf dem Stand 2000-ante. Es ist ein schmutziger juristischer Trick, dass der Link zu irgendeiner supranationalen Rechtsnorm auch nach 21 Jahren immer noch nicht gesetzt ist. Diese kleinen Spielchen müsse man kennen, um zu sehen, dass Froilain Germania einen herrlichen, stählernen Brustharnisch des Rechtsstaats trägt und aber der Unterrock dem Weißen Riesen schon lange nicht mehr begegnet ist. – Eine Eigenart aller Richter an europäischen Höchstgerichten ist es: sie sind niemandem außer Gott zur Rechenschaft verpflichtet. Eine weitere Besonderheit ist (gibt dazu keine Statistik, muss man die vitae händisch auslesen): nur 1% ostdeutsche Juristen schaffen es so hoch hinauf – vermutlich nur westdeutsche Juristen sind dazu befähigt, weil schwindelfrei.

    1. ***sie sind niemandem außer Gott zur Rechenschaft verpflichtet. ***
      An ihren „“““ Urteilen „“““, kann man sehen wer ihr Gott ist, nämlich, die Herren“““menschen“““ Dynastien, denen sie ihren Aufstieg verdanken.

    1. Nun, jenes mag sein oder auch nicht, auch als „Nicht-Propandadist“ bilde ich mir da keine Meinung,
      schon gar nicht aufgrund ihrer „Argumente“.

      Nur ein Urteil aufgrund von „könnte“, „den Anschein nach“ und anderen „Wortspielen“
      zu faellen, entspricht wohl auch kaum den Anspruch eines Gerichts in einer Demokratie.
      Wenn man sich dabei auch noch auf „unabgeschlossene Ermittlungen“ bezieht und somit hauptsaechlich mit Vermutungen hantiert, hat das schon ein bitteren Nachgeschmack bzw.
      wie in Artikel anhand des Beispiels „Kundus“ beschrieben, eher etwas mit „Messen mit zweierlei Maß“ zu tun….

      1. „Nur ein Urteil aufgrund von „könnte“, „den Anschein nach“ und anderen „Wortspielen“ zu faellen, entspricht wohl auch kaum den Anspruch eines Gerichts in einer Demokratie.“

        Solche Selbstverständlichkeiten interessieren einen Troll nicht, ordentliche Gerichte stören nur bei seinen Bemühungen, den Feind mit Dreck zu bewerfen. Sie erwarten doch nicht, dass der auf Ihre Argumente eingeht? 😅

      2. Als guter Deutscher tendierte ich zur Meinung @Anti-Anti-Spiegel.
        Ohne weiter auf die, dann folgende Erklärung des etwas „viel Konjunktiv“ einzugehen, ist es mir schon aufgestossen, dass hier auf Grund „vielleicht, könnte, möglicherweise“ usw. geurteilt wurde, ein juristischer Nonsens ohnegleichen.
        @Anti-Anti-Spiegel: 6 Nachsitzen!
        @egal1966 hat völlig Recht!

    2. Nur Propagandisten nutzen stümperhafte Morde (radioaktive Mittel die sich zurückverfolgen lassen und das weltweit tödlichste Gift woran Niemand stirbt, usw. usf.) um ohne jegliche Beweise der RF an’s Bein pinkeln zu wollen…….das sind für gewöhnlich ganz arme Geschöpfe…..

    3. Sie blamieren sich gerade selbst! Nur Propagandisten glauben allen Ernstes, dass der Überläufer und MI6-Doppelagent Litwinenko ein Dissident gewesen ist, der Opfer eines russischen Staatsverbrechens geworden ist.

      Litwinenko wurde vom italienischen Geheimdienst-Multifunktionär und Kernphysiker Mario Scaramella unter Aufsicht und im Auftrag der britischen und US-amerikanischen Geheimdienste unter Beteiligung des inzwischen verstorbenen russischen Exil-Oligarchen Beresowskij mit dem hochgradig radioaktiven Schwermetall Polonium 210 vergiftet.

  2. Dazu heute im DLF wieder die Meldung, dass britische Behörden überzeugt sind, dass der Auftrag zur Liquidierung Litwinenkos von Putin persönlich gekommen sei. Wenn´s gegen Putin geht, sind die Briten halt immer gerne an vorderster Front dabei.
    Und Sleepy Joe heute vor der UNO: es solle in Zukunft keinen erneuten Kalten Krieg geben, stattdessen Zusammenarbeit und Multilateralismus. Hält der wirklich die ganze Weltgemeinschaft für so blöd, dass er glaubt mit dieser Verlogenheit durchzukommen? Oder bemerken die amerikanischen Eliten ihre eigene Schizophrenie nicht mehr? Für mich als Katholik bei Biden besonders schmerzhaft: immer wieder erwähnt er seinen katholischen Glauben, in seinem politischen Wirken sehe ich aber hauptsächlich nur Heuchelei, Lügen, Korruption, Einsatz für Abtreibung etc.. Als Sünder fällt es auch mir oft nicht leicht alle moralischen Gebote einzuhalten, aber was der US-Präsident da vor den Augen der Welt abzieht – da frage ich mich, wenn er seinen Glauben ernstnimmt, wie er dann mit seinem Gewissen klarkommt.

    1. Der Dummschwätzer Litwinenko wurde von einem Italiener namens Mario Scaramella unter Aufsicht und im Auftrag der Geheimdienste der USA und Großbritanniens ermordet, weil er die ihm von seinem Patron Beresowskij zu einem bestimmten und von diesem genau ausgewählten Zweck vorgesehenen Gelder eigenmächtig verwandt hatte und zunehmend eigenmächtig (und damit zum Missfallen von CIA und MI6 sowie Beresowskij) zu agieren begann.

  3. Denke, der Autor des Artikels folgte – wie jeder , der auch noch einen Funken an Gerechtigkeitssinn in sich selbst spürt nach all den Jahren seit dem Jugoslawienkrieg , Irak, Syrien und nicht zuletzt seit 2014 in der Ukraine, der speziell mit dem Urteil zur Unzeit, gelegten Trampelpfades des Gerichts in die Vergangenheit. In die Vergangenheit deshalb, um von der Zukunft abzulenken.

    https://www.kommersant.ru/doc/4910424

    Wer dem Link folgt, landet bei der Überschrift: Ukraine für alles zur Rechenschaft ziehen
    Moskau beschloss, mit Kiew in der EGMR zu kämpfen…

    Wobei jeder der schon oben genannten , die noch einen Funken an Gerechtigkeitssinn in sich selbst verspüren eben weiß. dass für Russland die Ukraine selbst, einzig der Anlass darstellt, um in der Zukunft auf der Ebene der Weltbühne ,dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Spiegel vorzuhalten…

    That’s all

  4. Der EGMR ist ein Kind des Kalten Krieges. Er wurde nur geschaffen, um dem Ostblock vorwerfen zu können, er würde sich im Gegensatz zum Westblock nicht an die Menschenrechte halten.
    Das Verfahren beim EGMR ist ganz simpel. Beinahe alle Beschwerden werden vom ‚Einzelrichter‘ (=Sekretariat) ungeprüft mittels Formular für unzulässig erklärt. Auffallend viele politisch relevanten Beschwerden werden zugelassen, z.B. c. Russland, Türkei, Ungarn usw.

    Siehe Statistik des EGMR https://www.echr.coe.int/Documents/Stats_annual_2020_ENG.pdf
    2020 wurden 41.700 Beschwerden eingereicht und 37.289 für unzulässig erklärt. vgl. https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=reports&c=

    Es gibt wegen Folter beim EGMR eingereichte Beschwerden, welche vom EGMR als angeblich ‚unzulässig‘ erklärt wurde. Woraufhin die Beschwerdeführer sich an die UNO wandte welche dann jedoch einen Verstoss gegen das Folterverbot feststellte. Die UNO ist jegoch kein Deut besser als der EGMR.

  5. >>“Da Russland sich weigere, interne Ermittlungsdokumente zu teilen, die das Gegenteil zeigen könnten, werde die Ermordung Litwinenkos Russland zugerechnet.“

    Wie ist das zu verstehen? Russland hat seine Unschuld nicht bewiesen und ist daher schuldig?

  6. Alexander Litwinenko hat zusammen mit dem in den USA lebenden Juri Felshitinsky das Buch „Eiszeit im Kreml“ geschrieben, in dem erläutert wird, wie der KGB weiterbesteht und unter falscher Flagge Vorfälle inszeniert, die den Tschetschenen untergeschoben wurden. Man kann das glauben oder nicht, aber man erkennt die Handschrift: zerlege eine große Organisation in viele Kleinteile und benenne diese neu. Anschließend fügt man alles wieder zusammen, aber der Ursprung wurde verwischt. Er hat also etwas Entscheidendes aufgedeckt, was Rußland nicht gefallen könnte. Ob er nun vom Geheimdienst umgebracht wäre, sei dahingestellt, er wäre nicht der erste. Was macht nun aber die Politik des „Westens“ aus? Die Ideologie unterstützt wirtschaftlich monopolistische Kartelle, also internbationale Konzerne, die keinem Volk rechenschafts- und steuerpflichtig sind. Gleichfalla unterstützt wird barriere-, also kontrollfreier Handel, dem wir alle schutzlos ausgeliefert sind. Gefördert wird der Abbau der Nationalstaaten, um eine bunte Mischmasse ohne sprachlichen, geschichtlichen und kulturellen Zusammenhalt zu schaffen. Minderheiten beherrschen die Öffentlichkeit und nerven.
    Was ist in Rußland anders? Putin sorgt sich in erster Linie um seine eigene Wirtschaft und Minderheiten haben die Klappe zu halten, das ist wohl der Grund, warum er so böse ist, aber ist das wesentlich?
    Und die Strafe bezahlt Rußland, nicht Putin, also ist das Urteil ziemlich egal. Im Grunde hängen ja doch alle zusammen.

    1. Litwinenko hatte sehr viele z.T. sehr abstruse und immer nur spärlich belegte und nicht immer überzeugend begründete Thesen publik gemacht und erscheint einem vernunftbegabten Menschen rückblickend als bloßer Dummschwätzer.

  7. Nur russophobe Hassprediger stellen eine nicht bewiesene Schuld als Tatsache hin. Ich erinnere mich, dass Vater und Bruder von Litwinenko die Meinung vertreten haben, dass Litwinenko mit der Mafia probleme gehabt habe und von ihr abserviert wurde.

    1. Die einzige Mafia mit welcher Herr Litwinenko ein Problem gehabt hatte, heißt Chatham House! Der Schwachkopf hatte den Fehler begangen seinem neuen Dienstherren die erforderliche Achtung zu zeugen, was ihm schlussendlich das Leben gekostet hatte.

Schreibe einen Kommentar