Navalny will zurück nach Russland – Wird er am Sonntag verhaftet?

Navalny hat mitgeteilt, am Sonntag nach Russland zurückkehren zu wollen, wo gegen ihn jedoch ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen vorliegt. Daher dürfte er nach aller Wahrscheinlichkeit bei der Einreise an der Grenze verhaftet werden. Und was passiert dann?

Navalny ist in Russland vorbestraft und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine seiner Bewährungsauflagen ist es, sich zweimal pro Monat bei der Polizei zu melden, was er wegen seiner medizinischen Behandlung in Deutschland nicht tun konnte. Das jedoch ist nicht das Problem, denn die russischen Behörden haben anerkannt, dass er sich wegen der medizinischen Behandlung im Ausland nicht persönlich in Moskau bei der Polizei melden konnte. Allerdings ist Navalny mittlerweile wieder gesund und nachdem das offiziell von der Charité bestätigt wurde, er sich aber nicht bei der Polizei gemeldet hat, wurde in Russland ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen gegen ihn erlassen. Details finden Sie hier.

Im Spiegel klingt das so:

„Nawalny soll demnach vor einer Gerichtsverhandlung festgenommen werden, an der er teilnehmen soll. Hintergrund ist ein angeblicher Verstoß gegen die Bewährungsauflagen einer Haftstrafe, zu der Nawalny 2014 verurteilt worden war. Die russischen Justizbehörden hatten beantragt, Nawalnys Bewährungsstrafe in eine echte Haftstrafe umzuwandeln, weil er die Auflage, sich regelmäßig persönlich bei den Behörden zu melden, missachtet habe. Ein Gerichtsprozess dazu ist am 29. Januar geplant.“

Der Spiegel arbeitet hier wieder mit geschickten und suggestiven Formulierungen, wenn er zum Beispiel von einem „angeblichen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen“ spricht. Daran ist aber nichts angebliches, denn die Auflagen waren wegen seiner medizinischen Behandlung ausgesetzt. Nachdem die Charité in einem Fachartikel über seine Behandlung im Fachmagazin „The Lancet“ aber ausführlich berichtet hat, Navalny habe seit dem 12. Oktober keine Symptome mehr, sei also genesen, entfiel der Grund für die Aussetzung der Bewährungsauflagen. Da er trotzdem in Deutschland geblieben ist, anstatt nach seiner Genesung umgehend wieder nach Moskau zu kommen und sich bei der Polizei zu melden, hat er gegen die Auflagen verstoßen. Spiegel-Leser erfahren diese Details nicht, sie erfahren stattdessen etwas von einem „angeblichen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen.“

Weiter steht im Spiegel:

„Zuletzt war der Oppositionelle einer Aufforderung aus dem Dezember nicht gefolgt, sich binnen weniger Tage persönlich im Büro der Behörde zu melden. Nawalny teilte dazu mit, die Bewährungsstrafe habe bereits am 30. Dezember 2019 geendet.“

Es stimmt, dass seine Bewährungsstrafe am 29. Dezember 2019 ausgelaufen ist (nicht am 30. Dezember), das geht auch aus der Veröffentlichung der russischen Strafverfolgungsbehörden hervor. Aber Navalny hat seit seiner Genesung Ende Oktober 2019 gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen und da galt die Bewährungsstrafe noch, aber auch das erfährt der Spiegel-Leser nicht.

Was bedeutet das?

In der Begründung für den Haftbefehl gegen Navalny wird auf seinen aktuellen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen ausführlich eingegangen und es wird auch erwähnt, dass er schon früher einige Male gegen sie verstoßen habe. Der recht lange Text endet mit folgendem Absatz:

„Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen der böswilligen Verstöße und geleitet vom Grundsatz der Verantwortung und den gesetzlichen Anforderungen, die ohne Ausnahme für alle Bürger der Russischen Föderation gelten, ist die Behörde verpflichtet, alle Maßnahmen zur Verhaftung gegen Nawalny wegen der Verletzung der Auflagen zu ergreifen, bis das Gerichts über die Umwandlung der Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe entschieden hat.“

Dem kann man nur schwer widersprechen, denn vor dem Gesetz sind alle gleich. Die westliche Propaganda mag behaupten, das sei in Russland anders, aber in diesem Fall ist die Sache eindeutig: Navalny hat gegen seine Auflagen verstoßen und wie soll man einem normalen Russen erklären, dass für Navalny andere Regeln gelten, als für Normalsterbliche, die auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden? Schon deshalb haben die russischen Behörden gar keine andere Wahl, als Navalny erst einmal zu verhaften.

Aber es ist vorhersehbar, wie Politik und Medien im Westen reagieren werden. Sollte Navalny am Sonntag tatsächlich verhaftet werden, wenn er in Russland landet, dürfte es einen Aufschrei im Westen geben. Natürlich werden die Leser im Westen von den Hintergründen nichts erfahren, wie wir schon an dem aktuellen Spiegel-Artikel sehen können.

Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen. Aber eine harte Strafe ist schon aufgrund der Tatsache, dass seine Bewährungsstrafe kurz vor dem Ende stand, nicht zu erwarten. Sollte Navalny nicht bis zur Gerichtsverhandlung gegen Kaution auf freien Fuß kommen, droht ihm also erst einmal eine zweiwöchige Haft bis zur Gerichtsverhandlung. Auch ein Freispruch ist dabei denkbar, denn seine vorherigen Verstöße gegen die Bewährungsauflagen sind ja auch folgenlos geblieben.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

27 Antworten

    1. 14 Tage in Quarantäne, weil er aus einem Risikogebiet zurückkehrt. Dann braucht man keine Verhaftung, und die MSM stehen dumm dar!

      Nach D in einem Privatflieger, gut mit Steuergeldern untergebracht, an Omi Merkels Brust genährt, schöne Ferien auf fremde Kosten… und jetzt zurück im Billigflieger ins schreckliche Russland zu denen, die ihn umbringen wollen, aber zu dumm sind es durchzuführen. Was für ein Absturz! Vielleicht hat Merkel ja auch im letzten Telefonat mit Putin ihn angefleht, diese Nullnummer wieder zurückzunehmen!

      1. Schaaade… Das wollte ich anbringen. Kann mir nämlich ganz genau das vorstellen, dass keine Polizei am Flughafen steht, sondern „Mondmenschen “ … und Krankenwagen …
        Bleibt die Frage: Dürfen die „Qualtätsjournalisten“ denn überhaupt aussteigen ? Und wenn ja…. schwups in Quarantäne…Alle Mann/Frau …ab in die Quarantäne….

        Und einer sitzt mit seinem Stab im Büro und lacht sich krumm…

  1. bei Telepolis hat neulich einer bei einem Navalny-Artikel einen Komentar gepostet, wo ein Link drin war, mit der Diagnose vom Charité. Ob das alles so stimmt, weiß ich allerdings nicht. Die Diagnose passte aber besser zu den Syntomen als der Kampfstoff Nowitschok.
    Hier der Link vom Kommentar:
    https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Nawalny-will-umgehend-zurueck-nach-Russland/Die-tatsaechlichen-Laborbefunde-von-Nawalny-sind-ja-auch-sehr-aufschlussreich/thread-6619969/#posting_38180469

    und hier der Link zur Diagnose:
    https://archive.is/20210114071040/http://johnhelmer.net/berlin-clinical-data-confirm-alexei-navalny-had-pancreatitis-diabetes-liver-failure-staphylcoccal-infection-mild-heart-attack-no-novichok-symptoms/

    1. Hallo Niemand, bin durch Ihren Kommentar auf den Blog von John Helmer gestoßen. Fraga auch an Thomas Röper: Was ist von dem Mann zu halten? Ist er so gut informiert, wie er
      den Anschein erweckt? Er schreibt auch über den Solarwinds-Hack und wartet da mit vielen Details auf, die ich noch nicht kannte.
      http://johnhelmer.net/berlin-clinical-data-confirm-alexei-navalny-had-pancreatitis-diabetes-liver-failure-staphylcoccal-infection-mild-heart-attack-no-novichok-symptoms/

    1. Das ist mir auch aufgefallen. Laut Nawalnys Darstellung aus dem Spiegel lief die Bewährung Ende 2019 aus. Die Vergiftung und die Behandlung in Deutschland waren 2020.

      Thomas, kannst du das aufklären? Irgendwas stimmt da nicht.

  2. Wer kehrt eigentlich freiwillig in ein Land zurück, dessen Behörden keinerlei Anstalten unternehmen, eine behauptete, politisch motivierte, Straftat, zu untersuchen, die zudem noch geheimdienstlich organisiert und auf Weisung höchster staatlicher Stellen zur Ausführung gelangt sein soll?
    Gut man kann sich natürlich, im Hinblick auf das internationale Aufsehen, für unberührbar halten – man übersieht da allerdings die gute alte Weisheit „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“

      1. Hast recht, man hörte lange kaum was von ihm. Bei RT stand heute, dass die Rechtshilfeersuchen angeblich beantwortet wurden und Russland nun ermitteln könne. Die medizinischen Daten bleiben allerdings unter Verschluss und die Ärzte wurden auf Wunsch von Nawalny auch nicht von ihrer Schweigepflicht befreit. Da werden wir wohl bald den nächsten Humbug offeriert bekommen. Mal sehen, was Thomas darüber berichtet. Bei der letzten Lachnummer, bei der Nawalny angeblich die Figur anrief, die für seine „Vergiftung“ verantwortlich gewesen sein soll, ist ignoriert worden, dass diese Figur nach diesem Fiasko einer fehlgeschlagenen „Vergiftung“ wohl kaum noch auf ihrem Posten geblieben wäre. Der wäre mit 120%tiger Sicherheit von „Diktator“ Putin persönlich seines Posten enthoben worden. Aber der eher schlichte, deutsche Medienkonsument kommt nicht mal darauf.

        1. Lachnummern, bei denen einem das Lachen im Hals stecken bleibt. Vor welchem Gericht reicht eigentlich die Behauptung man habe Beweise, ohne diese vorzulegen? Normalerweise ein unglaublicher Vorgang.

          1. Bei westlichen Gerichten braucht man keine Beweise, wenn es gegen Russland geht. Da reichen Behauptungen, bei den meisten jedenfalls. Man sehe sich nur mal die Verfahren gegen Gazprom an oder den Chordokowski-Laden an. Da reichen wirtschaftliche Nachteile für die Ukraine aus, um gegen Gazprom zu urteilen. Die meisten Richter dürften ihr Weltbild auch nur vermittelst der westlichen „Qualitätsmedien“ schärfen und dann ist doch klar, was dabei herauskommt. Wer weiß, inwiefern dann aus der Politik noch nachgeholfen wird. Das hat alles natürlich nicht mal ansatzweise etwas mit dieser sogenannten Rechtsstaatlichkeit zu tun, aber die Verantwortlichen für diese Nummer wissen doch ganz genau, dass es sich hier um einen inszenierten Anschlag handelt. Das wird natürlich wieder ausgeschlachtet, um zu suggerieren, dass es in Russland keine „unabhängige“ Justiz gibt und „Diktator“ Putin natürlich verhindert, dass es Ermittlungen gibt.
            Es wird aber vom deutschen Mainstream weiter einfach behauptet, Russland habe nun alle „Beweismittel“ erhalten, ermittelt aber aus politischen Gründen nicht, weil ja der russische Staat oder besser Putin selber dahinter steckt.
            Bei RIA NOWOSTI las ich neulich, dass es der Richter im MH17-Verfahren abgelehnt haben soll, die Angaben der russischen Armee zur BUK-Rakete als Beweismittel anzuerkennen. Dem wird man klargemacht haben, wie das Verfahren auszugehen hat. So läuft das in westlichen „Rechtsstaaten“! Die mögen in zivilrechtlichen Fragen funktionieren, nicht aber wenn es um politische Fragen geht!

            1. Nochwas: Diese Beweismittel zur BUK-Rakete: beziehen die sich auf die sichergestellten Schrapnelle, die laut früheren Informationen belegen, daß es sich um eine sehr alte Rakete gehandelt haben muß, die in russischen Beständen nicht mehr geführt wird, oder geht es da um die Seriennummer, die das JIT stolz präsentiert hatte, und die der Hersteller einer 1986 in die Ukrainische SSR gelieferten Rakete zugeordnet hat?

              1. Es geht natürlich um die Seriennummer, die die russische Armee präsentiert hat. Die würde vieles klären und die Ukraine in Erklärungsnot bringen. Also sind die Informationen der Russen kurzerhand irrelevant. Und die USA rücken ohnehin nichts heraus, was ihre Behauptungen in Zweifel zieht. Das wird ein Reichstagsbrandprozess 4 oder 5.0.

                1. Danke für die Aufklärung!

                  Ja, ich hatte mir schon so etwas gedacht. Das war auch eine sehr seltsame Show, die das JIT damals als „Ermittlungsergebnis“ präsentiert hatte. Hauptsächlich erzählte man ja da die Bellingcat-Fotostory, die man lange Zeit als unzureichend zurückgewiesen hatte. Nun war sie zentraler Bestandteil der Ermittlungen – neue Fotos und vor allem schöne Computergrafiken inklusive.

                  Aber das Prunkstück war die Enthüllung der Raketenhülse, die das ukrainische Militär angeblich sichergestellt haben wollte – und das mehrere Jahre nach dem Ereignis. Und das JIT veröffentlichte sogar noch die darauf zu sehende Seriennummer und bat um Hinweise! Da hatten die Ukrainer wohl gehofft, die Akten aus Sowjetzeiten wären inzwischen vernichtet, und keiner könnte sie mehr zuordnen. Falsch gedacht! Und Russland bot den Ermittlern ja sogar an, die Originalakten einzusehen!

                  Aber so schnell gehts! Vom zentralen Beweisstück zur irrelevanten Nebensache…. Ist ja nur die behauptete Tatwaffe….
                  Es gibt Gründe, warum die Hauptgeschädigten, die Vertreter Malaysias nämlich, den „Ermittlungen“ des JIT ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt haben.

  3. Glaubt man diversen Verlautbarungen betrachteten die Bürger in Russland Navalny eher als Putinpuppe. Im Vergleich zu anderen Regierungsgegnern wurde/wird er lasch abgestraft.
    Selbst jetzt versucht er mit dem Billigflieger „Sieg“ auf dem „Regierungsflugplatz zu punkten. Was solls, gönnen wir dem Selbstdarsteller seinen Auftritt den Rest erledigt die Justiz. Er hat noch einige Verfahren zu laufen von denen wohl die 3,5 jährige BS war. ( Aufruf zu ungenehmigter Demo die xte?)
    Und sollte an dem was Hellmer mitteilt dran sein muss nicht nur Navalny den Bürgern der RF etwas erklären sondern diverse Regierungen die mit ihm tröteten.
    Wenn Hellmans Schlussfolgerungen nur ansatzweise stimmen dann erklärt sich auch ein älterer französischer Bericht. In diesem Bericht empfahl man der deutschen Regierung wegen der Laborergebnisse nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen.
    Wir erinnern uns, es war Novitshok ( CW – Verbot) aber nicht das Novitshok sondern ein anderes Novitshok welches sich in keinem Anhang des CW Verbotes befindet.

    https://web.archive.org/web/20210106172537/http://johnhelmer.net/berlin-doctors-report-on-navalny-case-reveals-new-evidence-raises-new-questions/

    1. Ist ja merkwürdig. Kurz vor dem Landeanflug ist die Maschine nach Süden abgedreht, dann nach Norden und geht jetzt in den Steigflug. Ob sie den umleiten damit er es nicht so weit ins Lager hat? ?

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