Weimarer Gerichtsurteil zu Kontaktbeschränkungen: Wenn die Justiz der Politik widerspricht

Die Mainstream-Medien haben das bahnbrechende Urteil aus Weimar weitgehend ignoriert, dabei enthält es politischen Sprengstoff. Und wie nicht anders zu erwarten, hat sich die Politik über die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, weil ein Gericht nicht einfach feststellen kann, was nicht sein darf.

In Weimar hat ein Bürger gegen ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Kontaktverbot im Frühjahr 2020 geklagt. Eigentlich keine große Sache, aber das Urteil des Richters hat einen Strafzettel zu einer politischen Bombe mit bundesweiter Sprengkraft gemacht. Der Richter hat entschieden, dass das Kontaktverbot gegen das Grundgesetz verstößt und die Corona-Politik der Bundesregierung in einen 19-seitigen Urteil mit ungezählten Quellen staatlicher Stellen zerpflückt. Dem Kläger wurde Recht gegeben und der Bußgeldbescheid ist hinfällig, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil

Über das Urteil gab es in den „Qualitätsmedien“ praktisch keine Meldungen, lediglich im Focus habe ich unter der Überschrift „Spektakuläres Corona-Urteil: Richter nennt Lockdown „katastrophale Fehlentscheidung““ einen recht langen und überraschend detaillierten Artikel gefunden. Den ausführlichsten Bericht inklusive ausführlicher Zitate aus der Urteilsbegründung habe ich bei Tichys Einblick gefunden. Interessant ist übrigens, dass sogar in Russland, wo es keinen Lockdown gibt, über das Urteil berichtet wurde.

Der Artikel von Tichy ist sehr lang und ausführlich, ich empfehle daher allen, die sich für das Urteil interessieren, ihn zu lesen. Ich will hier ein von Tichy veröffentlichtes ausführliches Zitat aus dem Urteil zeigen, an dem man einen Eindruck davon erhält, mit welchen und wie vielen Quellen der Richter sein Urteil begründet hat:

„Da die Zahl der Neuinfektionen bereits seit Mitte März rückläufig war, ist es nicht überraschend, dass in Deutschland zu keinem Zeitpunkt im Frühjahr 2020 eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems durch eine „Wele“ von COVID-19-Patienten bestand. Wie sich dem am 17.03.2020 neuetablierten DIVI-Intensivregister entnehmen lässt, waren im März und April in Deutschland durchgehend mindestens 40% der Intensivbetten frei. In Thüringen wurden am 03.04.2020 378 Intensivbetten als belegt gemeldet, davon 36 mit COVID- 19-Patienten. Dem standen 417 (!) freie Betten gegenüber. Am 16.04.2020, also zwei Tage vor dem Erlass der Verordnung wurden 501 Intensivbetten als be- legt gemeldet, davon 56 mit COVID-19-Patienten. Dem standen 528 (!) freie Betten gegenüber … Die Höchstzahl der gemeldeten COVID-19- Patienten betrug in Thüringen im Frühjahr 63 (28. April), die Zahl der COVID-19-Patienten lag damit zu keinem Zeitpunkt in einem Bereich, bei dem eine Überlastung des Gesundheitssystems zu befürchten gewesen wäre.
Diese Einschätzung der tatsächlichen Gefahren durch COVID-19 im Frühjahr 2020 wird bestätigt durch eine Auswertung von Abrechnungsdaten von 421 Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin (https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/ effekte-der-sars-cov-2-pandemie-auf-die-stationaere-versorgung-im-ersten-halb- jahr-2020), die zu dem Ergebnis kam, dass die Zahl der in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 stationär behandelten SARI-Fälle (SARI = severe acute respiratory infection = schwere Atemwegserkrankungen) mit insgesamt 187.174 Fällen sogar niedriger lag als im ersten Halbjahr 2019 (221.841 Fälle), obwohl darin auch die COVID bedingten SARI-Fälle mit eingeschlossen waren. Auch die Zahl der In- tensivfälle und der Beatmungsfälle lag nach dieser Analyse im ersten Halbjahr 2020 niedriger als in 2019.
Auch die Sterbestatistik unterstützt diesen Befund. Laut Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Um- welt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung- sterbefaelle.html?nn=209016) starben im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland 484.429 Menschen, im ersten Halbjahr 2019 waren es 479.415, 2018 501.391, 2017 488.147 und 2016 461.055 Menschen. Sowohl 2017 als auch 2018 gab es danach im ersten Halbjahr mehr Todesfälle als in 2020.
Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die Entscheidung über den Lockdown maßgeblich beeinflussten,… beruhten auch auf falschen Annahmen zur Letalität des Virus (sog. infection fatality rate = IFR) und zur Fra- ge einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden Grundimmunität gegen das Virus in der Bevölkerung.. .. Die Letalität beträgt nach einer Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, eines der meistzitierten Wissenschaftler weltweit, die im Oktober in einem Bulletin der WHO veröffentlicht wurde, im Median 0,27%, korrigiert 0,23 % und liegt damit nicht höher als bei mittelschweren Influenzaepidemien (https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf).“

In einem weiteren Artikel, auf den wir gleich noch kommen, zitiert Tichy ein zusammengefasstes Fazit des 19-seitigen Urteils:

„Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.“

Im Ergebnis hat das Gericht festgestellt, dass die Corona-Einschränkungen – und hier vor allem die Kontaktbeschränkungen – verfassungswidrig seien und die freiheitlichen Grundrechte der Menschen in unangemessener Form einschränken.

Die Staatsanwaltschaft als verlängerter Arm der Politik

Politisch ist das eine Bombe und es ist klar, dass die Politik das nicht auf sich beruhen lassen kann. Merkwürdigerweise ist nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan getreten, obwohl es sich bei dem Prozess um keine Strafsache gehandelt hat, und hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das konnte man auch in dem Artikel im Focus lesen und in seinem eben von mir zitierten zweiten Artikel berichtet Tichy darüber:

„Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werde. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden. Die Rechtsbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Urteile und Entscheidungen in Bußgeldverfahren und kann im Ordnungswidrigkeitenrecht zugelassen werden, wenn die Fortbildung des Rechts dadurch gewährleistet wird oder das rechtliche Gehör verletzt wurde. (…)
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Grünseisen sagte, diese Entscheidung sei „zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu überprüfen“. Dies sei umso mehr geboten, weil die Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Eine einheitliche Rechtsprechung zu deren Verfassungsmäßigkeit sei vonnöten.“

Nur was hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun? Schließlich geht es nicht um eine Strafsache. Das Rechtsmittel könnte ja auch die Bundesregierung oder die Landesregierung einreichen. Aber das wäre wohl zu offensichtlicher politischer Druck, also wurde – so meine Interpretation – die Staatsanwaltschaft vorgeschickt. Schließlich glauben die meisten Menschen in Deutschland ja immer noch, wir würden in einem Rechtsstaat mit einer unabhängigen Staatsanwaltschaft leben.

Dass das nicht so ist, habe ich immer wieder aufgezeigt. Der Grund sind die Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), in denen festgelegt wird, dass die Staatsanwaltschaften die Anweisungen des Justizministers befolgen müssen. In Deutschland können die Justizminister also entscheiden, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft aktiv werden soll und in welchen besser nicht. Diese deutsche Praxis wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof kritisiert, der festgestellt hat, dass man sich bei europäischen Haftbefehlen, die früher von deutschen Staatsanwälten beantragt werden konnten, nicht sicher sein kann, ob es sich tatsächlich um Strafsachen oder um politisch motivierte Haftbefehle handelt. Seitdem dürfen deutsche Staatsanwaltschaften keine europäischen Haftbefehle mehr beantragen. Wenn das für Sie neu ist, dann finden Sie hier einen Artikel dazu, in dem das europäische Urteil zum Nachlesen verlinkt ist.

Die Justizminister in Deutschland machen von ihrem Recht reichlich Gebrauch und geben den Staatsanwaltschaften Anweisungen, in welchen Strafsachen nicht ermittelt werden darf und welchen Verfahren eröffnet werden müssen, auch wenn sie vor Gericht am Ende keine Chancen haben. Dazu finden Sie in diesem Artikel viele verlinkte Beispiele.

Daher interpretiere ich das Eingreifen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil aus Weimar als eine Anweisung des Justizministeriums, das es nicht zulassen kann, dass die politisch verordneten Kontaktbeschränkungen als verfassungswidrig bezeichnet werden und sich morgen womöglich viele Menschen auf dieses Urteil berufen, wenn sie vom staatlich verordneten Hausarrest die Nase voll haben.

Nachtrag: Dank an einen Leser, der mir einen Link zum Urteil geschickt hat. Bei Interesse können Sie die ganze Urteilsbegründung hier nachlesen.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

35 Antworten

  1. Zitat:
    (..) Nur was hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun? Schließlich geht es nicht um eine Strafsache.(..)

    Das ist so wie verfasst (und weitergedacht) nicht des Wahrheits letzter Schlusspunkt…

    Das Ordnungswidrigkeitsrecht ist eine Unterform des Strafrechts. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist zunächst ein reines Verwaltungsverfahren. Die zuständige Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie einschreiten und ein Verfahren einleiten will.Nach der ersten, meist schriftlich durchgeführten Anhörung wird das Verfahren von der Verwaltungsbehörde entweder eingestellt oder es wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Zustellung Einspruch eingelegt werden.

    Wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird, dann wird der Vorgang zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Es kommt dann in der Regel zur Verhandlung der Ordnungswidrigkeitssache vor dem Strafrichter.

    Und ab hier, ist die Bußgeldbescheidende Behörde kein Ankläger im Sinne des Strafrechts, sondern ein zu ladender Zeuge vor dem Strafrichter.

    Im Bereich der Strafgerichte ist die Rechtsbeschwerde lediglich in gerichtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten zulässig. Sie ist das einzige Rechtsmittel gegen Urteile und Entscheidungen in Bußgeldverfahren. Die Höhe der Geldbuße muss den Betrag von 250 Euro übersteigen oder es muss nach § 79 Abs. 1 OWiG im Übrigen eine Nebenfolge o. ä. angeordnet worden sein. Daneben kann die Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht zugelassen werden, wenn die Fortbildung des Rechts dadurch gewährleistet wird oder das rechtliche Gehör verletzt wurde.

    Die Rechtsbeschwerde gegen Urteile und Entscheidungen des Amtsgerichts führt vor den Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts, die Rechtsbeschwerde gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen in kartell- und energiewirtschaftsrechtlichen Bußgeldsachen demgegenüber vor den Bundesgerichtshof (§ 84 GWB, § 99 EnWG).

    Insoweit verläuft die weitere Argumentation von Anti-Spiegel bezüglich der Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes in den Sand….

    Nichts desto trotz, wird natürlich durch das Ministerium in Erfurt der zuständigen Staatsanwaltschaft wohl jegliche Unterstützung zuteil werden. Ich selbst habe das Weimarer Urteil komplett 3 mal gelesen. Auch wenn ich kein Rechtsanwalt bin, musste ich mich gerade mit der Rechtsbeschwerde in so mancher Sache auseinandersetzen. Zumindest ich selbst, finde keinen Ansatz, dass dem Strafrichter, durch den Bußgeldsenat ein „Beschreiten“ des rechtsfreien Raumes wird vorgeworfen wird können. ( Zumal sie als Richter dann selbst, sich den Berufsstand „versaubeuteln“ würden, da hier die Unabhängigkeit als Richter in Frage gestellt werden müsste….
    Zudem eben nunmehr auch schon die weltweit höchste Instanz – WHO – sich selbst korrigierte am 20.Januar.

      1. Ja richtig, hätte man auch noch verlinken können. Doch ein Recherchespezialist wie T.Röper findet den Weg auch ohne die Werbebotschaften der Anwaltslobby im Net, die ich dem Thema zuliebe weggelassen habe.

        Im übrigen hat wohl der Fortgang der Sache noch erhebliche Konsequenzen für alle die, welche eben Schaden erlitten/ erleiden durch die unmenschliche Vorgehensweise der Verwaltungen und der Politik. Es wird Amtshaftungsprozesse on mass geben (können) wenn denn letztendlich wird festgestellt werden, dass eben wissentlich und vorsätzlich grob Amtspflichten verletzt wurden- und werden.

        Eine Gesetzeslage, welche nach meiner Einschätzung zu 100 % die Würde des Menschen verletzt, kann nicht durch die unteren Verwaltungseinheiten akzeptiert und umgesetzt werden. Ich hoffe mal, dass man sich irgendwann darüber streiten kann, wie hoch die Mitschuld des Einzelnen an dem Staatsverbrechen bewertet wird von der Geschichte.

        Beispiele gibts nun mal auch on mass aus der Nazi-Zeit bis hin zum kleinen „Mauerschützen“, der einfach nur einen Befehl ausführte…. den dann jedoch die West-Justiz trotz Befehl „verknackte“.

          1. Wahrscheinlich richtig. Doch wie eben „Kleider Leute“ machen, sollte das Thema in ein Bild gepackt werden, dass auch jeder Direkt versteht. Ob nun zu dick aufgetragen oder nicht…. Zumindest der Grundgedanke käme bei denen an, die sich nun mal überhaupt kein Bild machen können, über was es geht…

          1. Ganz genau. Andernfalls ist das eh alles egal und es geht typisch Deutsch weiter. Diesmal unter Amerikanischer Flagge, aber mit Deutscher Effizienz.

            Lustig. Warum muss ich gerade an Buchenwald denken… das liegt bei Weimar.

  2. Sogar wenn dieser ganze Haufen was gutes wollen würde, was ich stark bezweifle, trotzdem sollten die sehen, dass sie einen Faschismus installieren. Niemand darf mehr die Wahrheit sagen. Wer das falsche sagt bekommt Repressionen. Das wird ja auch stetig schlimmer. Da kann Merkel und ihre Adjutanten ja mächtig stol auf sich sein, dass sie wieder einen Faschismus in Deutschland installieren konnten.
    Oder glaubt hier noch irgendeiner, dass man diese Änderungen von Wissen zu Glauben, von Widerspruch zu Ketzerei, von Offenheit zu Denunziation, einfach so wieder abstellen kann?
    Für diejenigen, die Geld haben und tolle Planspiele ala Gates oder Schwab durchdenken, für die ist das ja keine Diktatur. Für uns wird das eine werden.
    Man muss sich in diese Typen wie Gates oder Schwab reinversetzen, die unterhalten sich nur mit ihresgleichen. Für die sind wir sowas wie eine Masse von unbedeutenden Menschen. Das meinen die vermutlich noch nicht mal böse. Ihr Club ist wichtig, wir sind die Masse, die nützlich sein kann zum arbeiten, so wie Schweine Fleisch liefern. Aber wenn mal zuviel Schweine da sin, dann werden auch mal schnell ein paar Millionen gekeult. Die Typen meinen sie dürften das. Und zwar nur zum Besten der Welt.

    1. lexact: „Man muss sich in diese Typen wie Gates oder Schwab reinversetzen, die unterhalten sich nur mit ihresgleichen. Für die sind wir sowas wie eine Masse von unbedeutenden Menschen. Das meinen die vermutlich noch nicht mal böse. Ihr Club ist wichtig, wir sind die Masse, die nützlich sein kann zum arbeiten, so wie Schweine Fleisch liefern. Aber wenn mal zuviel Schweine da sin, dann werden auch mal schnell ein paar Millionen gekeult. Die Typen meinen sie dürften das. Und zwar nur zum Besten der Welt.“

      Vermutlich ist das im Grunde auch überhaupt nicht böse. So empfinden das nur einige Leidtragende und wenn ich manchmal so sehe, was diese „Aufgewachten“ mit solchen Typen wie Gates und Schwab machen würden, dann denke ich, dass jene vom selben Menschenschlag sind. ?

      „An die Obern.
      Immer bellt man auf euch! bleibt sitzen! es wünschen die Beller
      Jene Plätze, wo man ruhig das Bellen vernimmt.“
      (Gothe, Xenien)

      1. Ich bin einer von diesen ‚Typen‘.
        Haben die Verbrecher, über die wir hier reden, denn nicht soviel Schuld auf sich geladen, dass eine Hinrichtung angemessen wäre? Ich meine, seht doch selber, wie die die Welt in nur einem Jahr verunstaltet haben. Darüber kann man ruhig mal diskutieren und sollte das auch tun. Wichtiger als Hinrichten sind aber Gerichtsprozesse, bei denen genau aufgeklärt wird, wer mit wem uns warum. Ein neues Nürnberg.
        Dazu müssen wir aber gewinnen.

        Es gibt keinen Weg ausser Basisdemokratie. Sobald jemand zuviel Macht angesammelt hat, gehts immer downhill.

        1. DiddelDu: „Haben die Verbrecher, über die wir hier reden, denn nicht soviel Schuld auf sich geladen, dass eine Hinrichtung angemessen wäre?“

          Im Namen der Gerechtigkeit, nehme ich an. ?

          “Der billigste Trost für Erfolglose ist, sich als moralischer Sieger zu fühlen.“
          (Ernst Ferstel)

  3. Den Richter sehe ich als einen der wenige an, die noch versuchen die Fahrt Richtung Faschismus zu behindern. So wie es aussieht sind die Faschisten wieder in der Überzahl. Zumindest in den entscheidenden Funktionen. Die Staatsanwälte, die jetzt da mitmachen, oder die Journalisten, die darüber nicht oder falsch berichten, sollten sich nicht darüber wundern in welcher Welt die bald leben werden. Noch könnte man das stoppen. Aber der Richter und die echten Wissenschaftler, die noch kämpfen zeigen wie schwierig das mittlerweile schon ist.

    1. Ich denke, man sollte da noch differenzieren zwischen den Themen. Auch ein Richter und Staatsanwalt ist Konsument der deutschen Qualitätsmedien. Mangels geeigneter Klagen gegen die Politik sind sie auch nicht gefordert, sich allzuviel Gedanken über das Gesetz zu machen, dem sie selbst folgen müssen.

      Sofort und das Gleich wird nun mal Höchstrichterlich nur dann entschieden, wenn eben zur Sache auch ein Normenkontrollverfahren beantragt wird.
      Und das fehlt gerade in der Corona-Sache, weil sie alle- durch die Bank- im Bundestag und in den Landtagen alles abnicken, was Deutschlands Mutti vorgibt.

      Gäbe es ein solches Verfahren, kämen eben auch alle wirklichen Fachleute zu Wort , nicht nur einer und ein Institut.

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html

      Als Fazit :
      Eine wahre Opposition fehlt eben, welche der Regierung auf die Finger schaut. Das Grundübel aller Übel…. Die Instrumente sind gegeben..

      1. Für mich als juristischen Laien war schon im März klar, dass der erste Lockdown grundgesetzwidrig war. Das alles ist kein Zauberwerk, wenn man den Grundgedanken versteht.

        Deshalb muss jeder Haftbefehl von einem Richter unterschrieben werden. Der bürgt also dafür, dass man dich verhaften darf. Gewaltenteilung, Grundrechte und all das gute Zeug, das man uns in der Schule erzählt hat. Du kannst nicht 80 Mio Menschen zu Hause einsperren oder einen Maskenzwang verordnen. Egal warum.

        Da brauchen wir auch mit Verhältnismäßigkeit gar nicht erst anzufangen.
        Ach egal…. ist eine binäre Sache. Entweder man versteht, warum es Grundgesetz und Gesetz gibt oder eben nicht.

  4. Passend zum Thema fand ich gerade im eigenem Postfach einen Artikel von heute des:

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-10cs21249-ag-weimar-6owi523js20251820-corona-manahmen-regeln-kontaktbeschraenkungen-lockdown-verfassungswidrig-verfassungsgemae-rechtsprechung-einzelentscheidung/

    Und nun bin ich mir gar nicht mehr so unsicher zu sagen, dass die Thüringer OLG Richter sich wahrscheinlich werden von den Bayern mal gar nichts sagen lassen, wie ein Thüringer Freistaat-Richter zu denken und zu handeln hat.

    Weiterdenken in der Sache sollte man eben immer mit der geänderten Grundaussage der WHO zu den Tests und ihrer Anwendung, dass quasi 90 % der Menschen für NICHTS in der eigenen Bude inhaftiert waren/werden.

    Zitat:
    Auf dieses Urteil beriefen sich die Querdenker in München nun am Wochenende – und der BayVGH nahm die Gelegenheit wahr, sich ausführlich zu dem Urteil aus Weimar zu äußern. Dieses nämlich sei eine „methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung, die hinsichtlich der Coronapandemie im Widerspruch zur – vom Amtsgericht nicht ansatzweise berücksichtigten – ganz überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte stehe“. Das AG Weimar maße sich mit seiner Einschätzung, dass eine epidemiologische Lage nicht vorgelegen habe, ohne sich mit den wissenschaftlichen und tatsächlichen Grundlagen auseinandergesetzt zu haben, eine Sachkunde an, die ihm nicht zukomme, und setze seine Auffassung an die Stelle der Einschätzung des Bundestages und des Verordnungsgebers.
    Gegenteilige Quellen und Hinweise blendete das AG nach Auffassung der bayerischen Richterinnen und Richter systematisch aus, die zentral vom AG herangezogene Studie sei „bestenfalls umstritten“. Außerdem zeige die Entscheidung des AG auch mangelnde Kenntnisse im Gefahrenabwehrrecht auf: So sei im Urteil des AG Weimar die Ex-ante- mit der Ex-post-Betrachtung vermengt worden und Überlegungen zu Kausalitäten bzw. Koinzidenzien fehlten. Das AG spare beispielsweise die naheliegende Annahme, dass die niedrige Übersterblichkeit und geringe Auslastung der Intensivbetten auf die vom AG als unverhältnismäßig eingeordneten Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2020 zurückzuführen sein könnte, komplett aus.

    Kann natürlich auch genausogut möglich sein, dass gerade in Thüringen die Richterposten durch Bayrische Richter zur Wendezeit besetzt wurden, die heute sich im OVG tummeln… doch ich glaube mich erinnern zu können, dass diese in Sachsen eingesetzt wurden und in Thüringen mehr Richter aus dem Norden ?

    Schaun wir mal, ob die Rennsteig-FreistaatRichter sich von den Bayrischen Freistaatler „übers Maul fahren lassen“..

    1. Au Danke. Die Einschätzung von Carlos A. Gebauer kannte ich noch nicht.

      Zitat“
      Merke: Die Konstruktion des Grundgesetzes, jedem Richter die Befugnis eingeräumt zu haben, nichtförmliche Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig zu halten, hat eine rechtsstaatlich sehr robuste und resiliente Rechtsschutzstruktur geschaffen, um Bürgerrechte zu wahren und zu schützen. Damit Richter Bürger schützen können, muss man sie aber auch anrufen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

      Schließlich: Das Urteil aus Weimar vom 11. Januar 2021 konnte bei allem noch nicht berücksichtigen, dass die WHO mit ihrer „User Information“ vom 20. Januar 2021 jetzt den simplen Rückschluss von einem positiven PCR-Test auf das Vorliegen einer infektionsschutzrechtlich relevanten Infektion für unzulässig erklärt hat. Anders als es der immer wieder erstaunliche Christian Drosten inzwischen plaudernd dargestellt hat, ist die User Information der WHO damit nicht bloß eine redundante Mahnung an minderbegabte Test-Nutzer, die Gebrauchsanweisung des Test-Kits zu lesen. Die WHO hat vielmehr Kriterien formuliert, die allesamt kumulativ – d.h. gleichzeitig und zusammen! – vorliegen müssen, um überhaupt eine Infektion und also eine Infektiosität annehmen zu können.

      Fazit:
      Endlich mal in der Sache eine wirklich fachlich qualifizierte Aussage, welche auch die kausal zu betrachtenden Nebenwirkungen des Amtsgerichtsurteils nicht nur berücksichtigt, sondern es auch verständlich erklärt. Eben geeignet , um NichtJuristen es zu ermöglichen, eben bezugnehmend auf die Profis, denen etwas erklären zu können, die nun mal überhaupt „keinen Plan “ haben, sondern dem folgen, was die Qualitätsmedien in sie „hineinprügeln“.

  5. Ich finde diesen Teil noch interessanter, als den von Ihnen lieber Herr Gottschlich zitierten:
    (Zitat:) „Sehr viel spannender wird es, wenn nun ein Obergericht die Sache bearbeitet und entscheidet. Und exakt das ist der „Clou“ an einer bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, sondern sie „hüpft“ gleich in die OLG-Ebene.

    Das war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil formuliert hat. Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung abgesetzt, sondern eine ganze Armada an Argumenten geliefert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des „Abstandsverstoßes“ ordnungsrechtlich unmöglich macht.

    Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch nicht simpel durch Zurückverweisung an das AG, wo dann (wie in solchen Fällen nicht unüblich) ein anderer Richter erneut entscheiden muss. Denn das OLG ist eine reine Rechtsprüfungsinstanz. Es werden keine Tatsachen mehr überprüft. Ein OLG erhebt in der Rechtsbeschwerde keinen Beweis. Das ist hier auch nicht erforderlich, denn die „Tat“ steht ja fest. Es geht „nur“ um die reine Rechtsfrage. Die kann und muss das OLG selbstständig entscheiden.

    Von daher ist alles andere als vergnüglich, nun der OLG-Senat zu sein, bei dem die Sache jetzt gelandet ist. Die Richter dort müssen nämlich – wollten sie die landesrechtliche Verordnung „retten“ – jedes einzelne Argument des Amtsrichters entkräften. Das ist m.E. schwierig bis unmöglich. Darauf bezog sich die Formulierung in meiner Urteilsbesprechung von der „argumentativen Gewalt“ des amtsgerichtlichen Urteils.

    Das OLG kann das ihm von dem AG gelieferte harte Brett aber auch nicht auf billigem Wege mit einem einzigen Killer-Argument aus dem Weg bohren (Nach dem Formulierungstopos: „Es kann dahinstehen, ob x, y, z, … denn schon a, … deswegen folgt …“). Denn das ginge nur mit einer Freispruchbestätigung, die dann wiederum spiegelbildlich die landesrechtliche Verordnung aushebelt.“(Zitatende)

    Klingt für mich so, als wenn hier ein sehr pfiffiger Richter am Werk war, der jetzt das Thema mit guten Kenntnissen der „Rechtsmechanik“ auf eine deutlich höhere Ebene schiebt UND diese gleichzeitig massiv in Zugzwang bringt. Ich bin gespannt, was dort jetzt entschieden und wie begründet wird.

    1. Nun der Richter könnt aus dem Amt entfernt werden, weil Er, die Verfassungsfeindlichen Thesen, der Querdenker, der Reichsbürger, der Nazis, der Aluhutträger, der Antisemiten breiten Raum gegeben hat und sich somit, eines verstoßes, gegen die Verfassung-gemäße Ausübung, seines Amtes schuldig gemacht hat.

    2. Gut, dass Sie nochmals darauf hinweisen.

      Die Darstellung im ersten von mit verfassten Kommentar klingt einfach zu trocken, als das man sich die, sich daraus ALLE ergebenden Konsequenzen, von selbst herauslesen kann. Und natürlich hatte ich selbst, die im Detail von Gebauer aufgeführten (Rechts)Folgen auch nicht voll durchdacht…

      Zitat: Die Rechtsbeschwerde gegen Urteile und Entscheidungen des Amtsgerichts führt vor den Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts, die Rechtsbeschwerde gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen in kartell- und energiewirtschaftsrechtlichen Bußgeldsachen demgegenüber vor den Bundesgerichtshof (§ 84 GWB, § 99 EnWG).

  6. Wenn der Regentin was Missfällt, dann wird das beseitigt. Die Regentin, war mit der Wahl eines Ministerpräsidenten, nicht einverstanden, also hat sie, die Wahl, aus Afrika für ungültig Erklärt.
    Wenn der Regentin, die Naive Rechtsstaatliche Berufsauffassung, eines Richters, der noch auf Buchstaben auf Fetzen Papier glaubt, nicht in die Pläne, ihrer Herrscher passt, dann wird der Richter Entfernt und das neue Recht, der Pharaonen, von ihr DURCHGESETZT.

    1. In Verbindung Ihrer beiden letzten Kommentare:

      In der Zeit, in der wir nun mal leben, dass eine Verbrecherbande es schafft, sogar das gesamte amerikanische Volk, sich in die Tasche zu stecken, ist NICHTS, aber auch gar nichts mehr auszuschließen. Nichts mehr.

      Und doch muss man, Themenbezogenheit vorausgesetzt eben die Aussage der WHO in Betracht ziehen, sowie eben, wie Gebauer sehr plastisch formuliert, die Konstruktion des Grundgesetzes, dass jedem Richter die Befugnis eingeräumt, nichtförmliche Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig zu halten, in die Überlegungen mit einbeziehen.

      Ich denke, ginge es dem Richter „durch die Politik an den Kragen“ , dann würden aber alle Schwarzrobenträger den „Aufstand des Jahrhunderts“ durchziehen.

  7. „Nach Angaben des Richterbundes haben in etwa neun von zehn Eil­ver­fah­ren die Ge­rich­te die meist im Wege der Verordnung dem Bürger auferlegten Ein­schrän­kun­gen be­stä­tigt, weil sie den Ge­sund­heits­schutz der Be­völ­ke­rung höher ge­wich­tet hät­ten als die Ein­schrän­kun­gen für die betroffenen Bürger.“

    https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/erste-gerichtsentscheidungen-zum-coronavirus

    Was, wenn diese Gesundheitsgefahr gar nicht existiert? Wenn man einmal den Behauptungen auch Beweise gegenüber stellt?
    Also der PCR Test zwar Bruchstücke eines Virus findet, dieses Bruchstück sich aber nicht zu etwas krank machenden entwickeln kann? So wie es der Test Fabrikant auch schon sagte.

    Was wenn die PCR – Kritik gar nicht so verkehrt ist und die übereilte Zulassung damit im Raum steht?

    Welche Verantwortung übernehmen dann Richter die jetzt zwar alles durchwinken aber eigene Ermittlungen unterlassen haben?
    Denn etwas anderes hat ja der Erfurter Richter auch nicht gemacht. Er hat sich doch nur gefragt ob es genügend Belege für die beschlossenen Maßnahmen gab. Einer muß ja mal damit anfangen und Beweise auch würdigen. Wenn keine Beweise vorliegen dann entscheidet man vllt nach Indizien und wenn es die auch nicht gibt dann Freispruch.

    Dann sind wir auch wieder bei der Anfangszeit und bei der Frage ob Masken helfen oder nicht. Mal ja, mal nein, mal nur Medizine aber nicht die Alltagsmasken u.s.w.
    Dann sind wir bei der Frage, ob der PCR Test geeignet ist eine Infektion nachzuweisen und ob der Nachweis allein etwas über den Verlauf der Infektion sagt. Erstere „ja“ die Zweite „nein“.
    Das diese Unterteilung nicht willkürlich ist zeigen die Zahlen zu den Tests.
    ca. 33 Mio 2020
    ca. 1,8 Mio positive Ergebnisse
    ca. 8-10% sind so ernsthaft erkrankt das sie ins KH müssen ?

    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1190592/umfrage/coronainfektionen-und-hospitalisierte-faelle-in-deutschland-nach-meldewoche/

    Leere Betten machen reich nur nicht gesund

    https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/coronahilfen-krankenhaeuser-video-100.html

    Und so sah es zum Zeitpunkt der Klage aus.

    https://www.volksstimme.de/deutschland-welt/deutschland/corona-krise-103036-infizierte-in-deutschland

    Geben diese Zahlen den Erlassen und Verordnungen nur ansatzweise genug Futter um als rechtmäßig gesehen zu werden?

    Der Richter urteilte mit nein.

    1. Und dann gibt es die, die einfach leben und nicht auf den Tod warten, wie die Maskenträger.

      Mich interessiert es nicht die Bohne, was da los ist. Leben bedeutet Risiko. Ich habe keine Zeit mich mit den Quatsch zu beschäftigen, denn ich bin mit Leben beschäftigt.

      Scheiße, alte Leute sterben und dann noch die Totkranken? Herzlichen Glückwunsch, das kam ja noch nie vor. Jetzt wird die Wohnungsnot in Deutschland also gelöst..

      Ach ne, die wären ja sowieso gestorben…. Hatten nur vergessen, dass Tote sich nicht mehr bewegen und atmen….

      Mist, es gibt keine Übersterblichkeit. Wo sind die 10000 Tote pro Tag.. Zeigt mir wenigstens 5000 Tote pro Tag, die AN Corona starben.
      Was ich sehe und höre widerspricht den Medien vollkommen. Es ist nichts. Oder besser, es ist nicht schlimmer, als 2019 oder 1957.

      Der Unterschied zwischen Tod und Leben ist, dass wenn man lebt den Tod noch vor sich hat. Der Tod ist das einzige Ereignis im Leben, was zu 100% sicher ist. Davor gibt es keine Rettung. Man stirbt genau dann, wenn die Zeit dafür da ist.

      Alles Feiglinge. Feigheit vorm Leben nenne ich das.

      1. Hätten Regierung und Medien nicht so einen Hype daraus gemacht, wüssten die Menschen gar nicht, dass sie ohne Maske sterben müssen. Hach, das ist alles so lächerlich, dass man kaum noch Lust hat, sich zu dem Thema zu äußern.

        1. Angaben zu Sterberaten je 1000 Einwohner
          Die Werte in [] sind Durchschnittswerte.
          https://www.indexmundi.com/g/g.aspx?c=gm&v=26&l=de
          https://www.laenderdaten.info/Europa/Deutschland/bevoelkerungswachstum.php
          https://knoema.de/atlas/Deutschland/topics/Demographie/Sterblichkeit/Bruttosterberate

          2010 = 10,80 – 10,50 – 10,63 [ 10,64 ]
          2015 = 11,42 – 11,30 – 11,04 [ 11,25 ]

          2016 = 11,56 – 11,10 – 11,10 [ 11,25 ]
          2017 = 11,70 – 11,30 – 11,17 [ 11,39 ]
          2018 = 11,83 – 11,50 – 11,26 [ 11,53 ]
          2019 = 11,97 – ? – 11,36
          2019 = 11,97 – 11,7 ? – 11,36 [ 11,68 ] ? = Fortschreibung aus VJ
          2020 = 12,10 – ? – 11,46
          2020 = 12,10 – 11,9 ? – 11,46 [ 11,82 ] ? = Fortschreibung aus VJ

          Laut Statista

          https://de.statista.com/statistik/daten/studie/354312/umfrage/sterberaten-in-den-eu-laendern/

          Europäische Union: Sterberaten in den Mitgliedsstaaten¹ im Jahr 2019(Sterbefälle je 1.000 Einwohner)
          beträgt 2019 der Wert für Deutschland bei 11,3 .

          Man kann also sehen, es ist in absoluten Zahlen nichts an den Sterbezahlen auffällig. Bedenkt man dann noch die Altersstruktur dann muss man Fragen was 2020 abging.

          https://www.bz-berlin.de/deutschland/bis-zu-86-prozent-der-corona-toten-in-deutschland-kommen-aus-pflegeheimen

          Was müssen wir also Ändern um vergleichbaren Dingen entgegen zu wirken?
          Hygiene-Konzepte überarbeiten also mehr Seuchen Schutz ?
          Personalschlüssel verbindlich erhöhen ohne Schönrechnerei ?
          Bessere Bezahlung von Ausbildungsbeginn an ?
          u.s.w.

          „Jeden Tag sterben in deutschen Pflegeheimen rund 900 Menschen. Diese Zahl beruht auf einer Umrechnung der Sterbezahlen von 2018, die das Statistische Bundesamt erfasst hat. Auch vor Corona kam es in Wintermonaten häufig vor, dass in relativ kurzer Zeit viele Heimbewohner starben, ohne dass hier Fernsehteams vor der Tür standen und in Schutzanzüge gehüllte Personen gezeigt werden, die sich heldenhaft der Infektionsgefahr aussetzen.“

          https://pflege-prisma.de/2020/03/31/sterbezahlen-in-pflegeheimen/

          Also 270.000 Ältere sterben jährlich in Pflegeheimen, das sind über 27 % alle Sterbefälle in Deutschland. Diese 27% sind um so schwerwiegender weil der Heimanteil im Verhältnis zu Pflegeberechtigten allgemein gering ist. Es werden sehr viel mehr Menschen häuslich gepflegt.

          https://www.aerzteblatt.de/archiv/171320/Sterbeorte

          In 2020 infizierten sich nachweislich ca. 1,7 / 83 Mio mit Corona, die Infektion führte zu ca. 45.000 Todesfällen an/ mit Corona. Sagt man uns.
          Woran starben denn die Pflegeheimbewohner 2019? Lungenentzündung, Herz/Kreislauf, Krebs oder alles zusammen.

          Um diese 1,7 Mio zu finden wurden ca. 35 Mio PCR Tests durchgeführt, das Leben, die Arbeitswelt runtergefahren, Existenzgrundlagen vernichtet und mit welchem Ziel?

          Noch immer streitet man sich ob 30 oder 40 Vermehrungsrunden etwas über die Ansteckung sagt.
          Noch immer gibt es nur lückenhafte Daten zu Antikörper bezogen auf die Bevölkerung.
          Es gibt ja noch nicht einmal Erkenntnisse was die Impfstoffe tatsächlich bewirken können auch wenn das immer anders erzählt wird.
          Angesichts dieser Lage, der Zahlen, der vergleichsweisen gleichbleibenden Sterbezahlen habe ich und viele Andere echt ein Problem die Tödlichkeit des Virus zu sehen.

          Während die heimische Bevölkerung weggesperrt wurde, ihrer verfassungsmäßiger Rechte beraubt wurde konnten alle sonstigen Hansel ein und ausreisen, brauchten sich an kaum eine Regel halten, Mannschaftssport betreiben, sich zu Wettkämpfen treffen usw.

          2020 – 972155 ; 2019 – 939520 ; 2018 – 954874 ; 2017 – 932272 ; 2016 – 910902

          Weil die Regierung ja so gern Zeiten vergleicht hier einmal die Sterbezahlen 2016-2020
          – mit einer Schwankungsbreite von ca. 62.000 in 5 Jahren
          – Steigerung der Menschen im Alter ab 65 Jahren von 27,4 auf 28,4%
          – trotz Grippewelle und Corona

          2015 – 925200 ; 2014 – 868356 ; 2013 – 893825 ; 2012 – 869582 ; 2011 – 852328

          – mit einer Schwankungsbreite von ca. 72.000 in 5 Jahren
          – Steigerung der Menschen im Alter ab 65 Jahren von 26,4 auf 27,4%

          Selbst in absoluten Zahlen gibt es trotz heißer Sommer, Grippewellen und Corona kein ungewöhnliches Ereignis welches dieses ganze Theater rechtfertigt.

          Das Zahlenmaterial habe ich über Statistiken hinweg zusammengetragen und kommen alle aus der gleichen Quelle

          https://de.statista.com/infografik/21523/anzahl-der-sterbefaelle-in-deutschland/

  8. „Im übrigen hat wohl der Fortgang der Sache noch erhebliche Konsequenzen für alle die, welche eben Schaden erlitten/ erleiden durch die unmenschliche Vorgehensweise der Verwaltungen und der Politik. “

    Was Menschen niemals sein können, das ist „unmenschlich“ zu sein.
    Hunde und Katzen, die sind unmenschlich.
    Alles was der Mensch tut und macht ist aber so etwas von menschlich.
    Ich lese auch ab und an mal, dass jemand ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verübt hat..

    Was soll der Blödsinn denn sein?
    Dieses Verbrechen ist unmöglich. Immerhin reicht die Spannweite der Menschlichkeit von absoluter Finsternis bis ins Licht. Erniedrigung, Angst verbreiten, Folter und Vergewaltigungen, Kriege anzetteln, rauben und morden sind alle unter der Menschlichkeit zu finden. Aber auch Hilfsbereitschaft, Mitgefühl und andere Menschen oder Tiere aus Situationen zu erlösen/retten, und dabei das eigene Leben aufs Spiel zu setzen sind auch unter Menschlichkeit vorhanden.

    Was ein Mensch machen kann, dass ist ein oder mehrere „Verbrechen gegen die Menschheit“ zu verüben. Aber niemals gegen die Menschlichkeit.

    Dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird, sollte jedem klar sein, der noch nicht auf den Kopf gefallen ist. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
    Das ist zutiefst menschlich und ein Verbrechen gegen die Menschheit. Menschen halt. Alle auf dem falschen Weg.

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