Leserfragen: Hat Putin sich lebenslange Straffreiheit gesichert?

Viele Leser haben mir Mails zu der Frage geschrieben, ob es wahr ist, dass Putin sich in einem Gesetz lebenslange Immunität garantiert hat. Daher will ich hier darauf eingehen.

Vorweg sei schon gesagt: Ja, grundsätzlich stimmt das, zu den Details kommen wir gleich. Bei der Gelegenheit stellen sich aber auch die Fragen nach möglichen Gründen und vor allem: Ist das etwas Ungewöhnliches in der Welt?

Was das russische Gesetz besagt

Das russische Gesetz, das gestern von der Duma beschlossen wurde, garantiert keine wirkliche Straffreiheit, sondern verlängert die Immunität, die der russische Präsident genießt, auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Eine solche Immunität ist nichts ungewöhnliches, sondern ganz normal. Auch deutsche Abgeordnete, Minister und so weiter genießen Immunität. Ungewöhnlich ist bestenfalls, dass sie für ehemalige russische Präsidenten nun auch nach Ende der Amtszeit gilt. Aber das ist – wie wir gleich sehen werden – keinesfalls einmalig, es gibt noch dreistere Beispiele für lebenslange Immunität ehemaliger Politiker.

In dem russischen Gesetz steht geschrieben, dass ehemalige russische Präsidenten nicht verhaftet werden dürfen und dass ihre Wohnungen, Büros, Autos und so weiter nicht durchsucht werden dürfen.

Aber jede Immunität kann aufgehoben werden (okay, fast jede, aber dazu kommen wir gleich noch). Im Falle von ehemaligen russischen Präsidenten sind die Anforderungen recht hoch. Die Immunität kann nur bei „Verrat und anderen schweren Verbrechen“ aufgehoben werden, wie es im Gesetz heißt. Dazu muss die Duma die Aufhebung mit Zweidrittelmehrheit beschließen, das Verfassungsgericht muss die Vorwürfe bestätigen und dann muss der Föderationsrat das bestätigen.

Wozu ein solches Gesetz?

Es gibt reichlich Beispiele auf der internationalen Bühne, dass im politischen Machtkampf die Strafverfolgungsbehörden missbraucht werden. Nach dem Putsch in Bolivien vor einem Jahr hat die neue Regierung den aus dem Amt geputschten Präsidenten Morales als Terroristen, als Pädophilen und als Hochverräter verfolgen lassen. Einer Verhaftung konnte er sich nur durch Flucht ins Ausland entziehen und kaum hatte die Putschregierung die Wahlen verloren, konnte er in sein Land zurückkehren. Die Vorwürfe waren samt und sonders aus politischen Gründen inszeniert worden.

In Brasilien wurde ein weiterer Wahlsieg des populären, aber den USA nicht genehmen Präsidenten Lula nur dadurch verhindert, dass man ihn wegen angeblicher Korruption ins Gefängnis gesteckt hat. Das Verfahren ist hochumstritten und es ist sehr wahrscheinlich, dass es sich ebenfalls um aus politischen Gründen fabrizierte Vorwürfe handelt.

Und auch dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion gab es eine ganze Reihe solcher Fälle.

Um sich vor politisch motivierter Rache nach der Amtszeit zu schützen, macht ein solches Gesetz aus Putins Sicht also Sinn, denn aus politischen Gründen konstruierte Vorwürfe sind nichts ungewöhnliches. Aber natürlich hat ein solches Gesetz auch ein „Geschmäckle“, das kann man kaum bestreiten.

Ist das ein ungewöhnliches Gesetz?

Ja, so ein Gesetz ist nicht der Normalfall. Aber es ist nicht ungewöhnlich, dass ehemalige Staats- und Regierungschefs (oder sogar einfache Minister und Abgeordnete) nach ihrer Amtszeit vor Strafverfolgung geschützt werden. Nur wird das in westlichen Ländern geschickter gemacht.

In Deutschland zum Beispiel gibt es dafür die Paragrafen 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz. Die besagen, dass der Justizminister den Staatsanwälten verbieten kann, gegen jemanden zu ermitteln, egal wie dringend der Verdacht auf Straftaten ist. Das gilt auch umgekehert, der Justizminister kann die Staatsanwälte anweisen, gegen jemanden zu ermitteln (ja sogar, ihn zu verhaften), gegen den in Wahrheit nichts vorliegt. Die deutsche Strafverfolgung ist also keineswegs von der Politik unabhängig, was sogar der Europäische Gerichtshof festgestellt und kritisiert hat. Er hat festgestellt, dass in Deutschland die Möglichkeit besteht, dass Menschen aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt werden können, auch wenn gar nichts gegen sie vorliegt. Wenn Sie das hier zum ersten Mal hören, finden Sie hier die Details zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs inklusive Link zum Urteil selbst.

Diese Paragrafen werden in Deutschland auch oft angewendet. Nehmen wir zum Beispiel Helmut Kohl, der Millionen an illegalen Geldern angenommen hat. Das waren gleich mehrere Straftaten: Es ging um illegale Parteienfinanzierung, es ging um den Verdacht der Korruption und einiges mehr. Aber haben deutsche Staatsanwälte gegen Kohl ermitteln dürfen? Nein. Kohl hat den der Partei entstandenen Schaden aus eigener Tasche erstattet und hat das Geheimnis, wer ihm die Millionen gegeben hat (und welche möglichen Gegenleistungen dafür erbracht wurden) mit ins Grab genommen und kein Staatsanwalt durfte an den Fall ran.

Wenn man so etwas sieht (also eine lebenslange Immunität „durch die Hintertür“), dann ist das russische Gesetz in meinen Augen ehrlicher, denn es wird den Bürgern des Landes wenigstens offen gesagt, dass es so etwas gibt. In Deutschland hat aber kaum jemand etwas davon gehört, dass es hier praktisch genauso läuft, nur eben in unscheinbaren Paragrafen versteckt wird, von denen kaum jemand je etwas gehört hat.

Und die Liste von Politikern, die in Deutschland lebenslange Immunität „durch die Hintertür“ genießen, ist lang. Auch Gerhard Schröder müsste, wenn die Staatsanwälte arbeiten dürften, lebenslang ins Gefängnis, schließlich hat er sogar öffentlich zugegeben, dass der Krieg gegen Jugoslawien illegal war. Und auf die Planung eines Angriffskrieges steht in Deutschland lebenslange Haft. Aber Schröder läuft weiterhin frei herum und wurde noch nicht einmal zu einer Vernehmung vorgeladen.

In den USA ist es nicht anders, dort wird das über Begnadigungen geregelt. Das berühmteste Beispiel ist Präsident Nixon und seine Watergate-Affäre: Kaum war er zurückgetreten, hat sein Nachfolger ihn begnadigt und damit war vor Strafverfolgung und einer langjährigen Gefängnisstrafe geschützt.

Es gibt also viele (auch und gerade westliche) Länder, in denen führende Politiker (und keineswegs „nur“ Präsidenten) lebenslang vor Strafverfolgung geschützt sind. Solche Regelungen sind international eher die Regel als die Ausnahme. Nur wird es meist nicht so offen gemacht, wie in Russland, sondern es läuft verdeckter ab.

Besonders umfassende Immunität in der EU

Als im Zuge der Eurokrise der ESM geschaffen wurde, da wurde eine besonders umfassende Immunität beschlossen, von der selbst Putin nur träumen kann. Sowohl der gesamte Besitz, als auch die Führungskräfte des ESM genießen eine umfassende Immunität für alles, was sie tun. Und das beste ist: Nur sie selbst können die Immunität aufheben. Während in Russland die Immunität ehemaliger Präsidenten zwar schwer aufzuheben ist, bestimmt aber immerhin nicht der Betroffene selbst über die Aufhebung. Anders beim ESM: Da entscheiden die Betroffenen selbst, ob sie Ermittlungen gegen sich selbst zulassen.

Gleiches gilt für die EU-Kommission. Auch ehemalige EU-Kommissare genießen nach ihrer Amtszeit Immunität, die nur von der EU-Kommission aufgehoben werden kann, nicht etwa zum Beispiel vom EU-Parlament oder gar von nationalen Parlamenten.

Fazit

Immunität für politische Entscheidungsträger wurde ursprünglich geschaffen, damit Abgeordnete und Regierungsmitglieder nicht unter Vorwänden von Strafverfolgungsbehörden unter Druck gesetzt werden können und so vollkommen frei für das eintreten können, was ihnen ihr Gewissen sagt. Nach dieser Logik macht auch eine Immunität nach Ende Amtszeit Sinn, denn sonst müssten die Betroffenen befürchten, dass man im Nachhinein Rache für ihre politischen Entscheidungen nimmt.

Aber natürlich schafft eine solche Immunität auch Möglichkeiten für Missbrauch, wenn eine Uschi von der Leyen zum Beispiel ganz offen gegen eine ganze Reihe von Gesetzen verstoßen kann, ohne befürchten zu müssen, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Hätte ein Manager in der Privatwirtschaft so gehandelt, wie sie es in der Berateraffäre getan hat, wäre er für Jahre hinter Gitter gewandert. Uschi hingegen wurde nach Brüssel befördert, wo sie nun eine noch umfassendere (und auch lebenslange) Immunität genießt.

Man kann und sollte eine solche lebenslange Immunität durchaus kritisch sehen. Aber für westliche Kritik am russischen Gesetz über die Immunität ehemaliger Präsidenten gilt: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Andererseits gilt auch, dass die Immunität durchaus Sinn hat, wenn die Gefahr besteht, dass ein ehemaliger Staats- oder Regierungschef nach seiner Amtszeit aus Gründen der politischen Rache mit inszenierten Vorwürfen bestraft werden soll, wie zum Beispiel kürzlich in Bolivien geschehen. Auch in den USA ist es durchaus möglich, dass die Demokraten Trump demnächst mit konstruierten Vorwürfen anklagen, um zu verhindern, dass er 2024 erneut als Präsidentschaftskandidat antritt. Und Trump dürfte – im Gegensatz zu Nixon – kaum von seinem Nachfolger begnadigt werden.

So ein Immunitätsgesetz ist also ein sehr zweischneidiges Schwert. Einerseits ist es in meinen Augen richtig, die politische Verfolgung ehemaliger Politiker zu verhindern, andererseits bietet es natürlich auch sehr viel Raum für Missbrauch.

Aber das deutsche Beispiel zeigt, dass es ein solches Gesetz gar nicht braucht, um die Strafverfolgung von (ehemaligen) Politikern zu verhindern, dafür reichen auch zwei unscheinbare und der Öffentlichkeit unbekannte Paragrafen im Gerichtsverfassungsgesetz aus. So gesehen hat das russische Gesetz zwar ein „Geschmäckle“, aber es ist zumindest ehrlicher und offener, als die Regelung zum Beispiel in Deutschland.

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

16 Antworten

  1. So ein Gesetz macht unbedingt Sinn. Man sehe sich das Beispiel Rumänien an. Dort wurde Nicolae Ceaușescu sogar ohne ordentliche Gerichtsverhandlung hingerichtet. Und man muss dabei deutlich sagen, es war pure Rache. Es war vom Hass gegen alles, was sich sozialistisch oder kommunistisch nannte, geprägt.
    Oder nehmen wir Erich Honnecker, der Staatsoberhaupt der DDR war. Auch die Gerichtsverhandlung und das Urteil gegen ihn war eine vom Hass gegen den Sozialismus gekennzeichnete Aktion.
    Alle beiden hatten gegen die Gesetze ihrer Länder nicht verstoßen, sondern im Einklang mit ihnen entschieden. Und wenn man sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit berufen wollte, dann müssten wohl fast alle westlichen Politiker hinter Schloss und Riegel kommen. Wie viele Kriege und wie viel Leid und Elend durch unbegründete Sanktionen haben sie zu verantworten? Nicht erwähnt die politisch Verfolgten und Ermordeten in ihren eigenen Ländern.

    1. Na, na, da vergleichen Sie doch „Bananen“ mit „Gurken“.
      Hierzulande verbricht man nur im Namen der „Bananenrechte“ und für die „Freiheit“ der „Gurke“, und die „Gurke“ ist danach auch ganz doll frei, aber eine „Banane“ darf sie derenthalben noch lange nicht sein, solches war auch nicht versprochen.
      Und viele „Gurken“ enden daher, von ihrem elenden „Gurkendasein“ völlig befreit, als „Gurkensalat“.

      (Honecker war übrigens außenpolitisch ein doch recht geachteter Mann – natürlich nicht bei den hochedlen Herren des freien Westens – und ja der Mann war natürlich permanent damit befaßt, das eigene Volk zu unterdrücken, die haben sich da in Wandlitz auch Abend für Abend am Kaminfeuer ihrer x-hundert m² großen Luxuspaläste gegenseitig auf die Schenkel geklopft und sich köstlich darüber amüsiert, wie gut sie das hinbekommen.
      „Keine Privilegeien“ – das war der erste Slogan dieser sog. Wende, der unmittelbar danach sang und klanglos verstarb – warum wohl dieser frühe Tod.)

    2. Wie wenig die bundesdeutsche Siegerjustiz gegen die DDR-Verantwortlichen in der Hand hatte, zeigten ja auch die Prozesse gegen die „Mauerschützen“. Nicht nur daß der „Schießbefehl“, der die Debatte damals bestimmte, bis heute nicht gefunden werden konnte, konstruierte man gegen die Grenzsoldaten auch noch eine Art „spezielles Menschenrecht“, wonach sie also hätten erkennen müssen, daß die Ausführung der Befehle „rechtswidrig“ war. Denn verurteilen konnte man sie ja nur nach dem zum Zeitpunkt geltenden Gesetz – also DDR-Gesetzen und internationalen Vereinbarungen, die die DDR unterzeichnet hatte.

      Sie konnten ja noch nicht mal dem übelsten Schurken des DDR-Establishments, Erich Mielke beikommen, und griffen so auf einen ungeklärten Mordfall aus den 30er Jahren zurück, und verurteilten Mielke somit nach Reichsrecht.

  2. Ich nenne das Gesetz, eine Lex Medwedew , denn wenn SEINE Verbrechen und die seiner Transatlantischen Glaubensbrüder.in, ans Tageslicht kommen, werden die Russen, eine Bestrafung fordern.

  3. Die zwei deutschen Paragraphen (mit der Minister-Intervention), die Thomas immer gern heranzieht, passen doch nicht zu diesem Fall, da doch ein Justizminister einer Nachfolgeregierung nicht unbedingt loyal gegenüber Vorgängerkanzlern/Kanzlerinnen ist.
    Der umgekehrte Fall ist im hier betrachten Beispiel wahrscheinlicher – dass eben dieser JM gar kein Interesse hat, diese Paragraphen zu nutzen.

    1. Zitat: „Die zwei deutschen Paragraphen (mit der Minister-Intervention), die Thomas immer gern heranzieht, passen doch nicht zu diesem Fall, da doch ein Justizminister einer Nachfolgeregierung nicht unbedingt loyal gegenüber Vorgängerkanzlern/Kanzlerinnen ist.“

      Das stimmt nicht, da Politiker aller Parteien in Deutschland gegen Gesetze verstoßen haben (siehe all die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, die nur dazu da sind, staatsanwaltliche Ermittlungen zu „ersetzen“), hat kein Justizminister ein Interesse daran, Ermittlungen gegen Mitglieder der Vorgängerregierung zuzulassen. Die Retourkutsche würde sofort (zum Beispiel in einem beliebigen Bundesland) folgen und daher sticht eine Krähe der anderen kein Auge aus. Oder können Sie ein Beispiel nennen, wo in Deutschland nach einem Regierungswechsel die Unterlagen eines Untersuchungsausschusses an einen Staatsanwalt übergeben wurden?

  4. Dieses Gesetz war längst überfällig.

    Als man ab 1990 den Osten plündern wollte schickte man „Berater“ und siehe da der Reichtum verschwand. Makaber wird es dann wenn die Berater von damals heute sozusagen als rechte Hand des Staatsanwaltes auftauchen.
    Dieser Hütchenspieler Trick kam so richtig mit Putins Auftritt zum Vorschein.
    Zu Zeiten von Gorbi und Jelzin, also die Jahre es wirtschaftlichen Raubzugs durch Russland, gabeb Berater und Gauner sich gegenseitig die Klinke in die Hand. Gemeinsam bastelte man sich Gesetze und plünderte durchs Land. Hier ein Stahlwerk dort eine Aluminium Hütte und besonders beliebt alles was unter der Erde lag.
    Viele Gestalten machten Wissen oder Zugriffsmöglichkeit zu Geld. Sowohl „Investoren“, Banken oder russische Bürger. Wo man freiwillig nicht weiter kam halfen Einschüchterungen, Bedrohung oder Mord.

    Makaber wird es dann wenn die Plünderer von damals sich heute als Putins Opfer sehen.
    Normal sollte es doch keine Probleme geben
    1. ehrlichen Erwerb
    2. Aufbau durch eigene Leistung
    3. saubere gesetzlich vorgeschriebene Buchführung
    4. Nachweis der Steuerzahlung
    beizubringen. Wer das nicht kann muss es glaubhaft begründen.
    Putin und Duma erkannten das Problem und gewährten sowas wie eine Amnestie. Dem Staat, dem Volk wurden Mrd entzogen und verschwanden auf Konten rund um den Globus. Und was passiert jetzt?
    “ Putins Haus, Putins Firma, Putins Tochter, Putins KGB, Putins Busenfreund“
    Putin ermittelt – nicht richtig, Putin ermittelt nicht – Korruption, Putin fordert die goldene Aktie – Putin behindert den freien Markt
    KGB u.a. machen ihre Arbeit – die spionieren, hacken , verschleppen und töten – Putin terroriet die Welt
    CIA u.a. machen ihre Arbeit – die spionieren, hacken , zettel Kriege an, verschleppen und töten – wir sind die Guten

    Ich würde es aber begrüßen, wenn trotz Immunität sauber ermittelt wird. Hier sehe ich noch reichlich Verbesserungsmöglichkeiten. . Wer krumme Geschäfte macht darf nicht straffrei ausgehen. Aber das gilt für Alle gleichsam.

  5. Die Idee mit dem Ermitteln, trotz Imunität, ist eine super Idee. Man sollte zu mindest feststellen und berichten, was der oder die (oder das) Politiker in seiner oder ihrer Amtszeit verbrochen hat. Man muss die dann ja auch nicht ins Gefängnis sperren, aber zu mindest zur Kasse bitten. Wenn die sich in ihrer Amtszeit bereichert haben, dann sollen sie das auch wieder raus rücken. Außerdem könnte man mit so einer Verurteilung verhindern, dass der oder die (oder das) Person noch einmal so ein Amt bekleidet.

  6. „Aber das ist – wie wir gleich sehen werden – keinesfalls einmalig, es gibt noch dreistere Beispiele für lebenslange Immunität ehemaliger Politiker.“

    Macht es das etwa besser?
    Nein.

    Genau die Dreistigkeiten als Beispiele aufzuführen über die wir uns hier sonst jeden Tag die Finger wund tippen und empören und als Semi-Rechtfertigung für Putin zu benutzen ist halt auch irgendwie…inkonsequent.

    „Es gibt reichlich Beispiele auf der internationalen Bühne, dass im politischen Machtkampf die Strafverfolgungsbehörden missbraucht werden. “

    Soso, auf der „internationalen Bühne“ also.
    Als ob das nicht ganz genau so auch für normale Büger und Journalisten der Fall wäre. Ist es nicht genau so mit Assange? Mit Snowden? Gibt es nicht unzählige Beispiele von Justizmissbrauch unter normalen Bürgern?
    Nach der Logik müssten also auch alle Bürger Immunität erhalten, denn es gibt ja immer wieder Beispiele von Justizmissbrauch, gerade gegen Aktivisten, gegen Journalisten und alle die einer Regierung oder einer Politik unangenehm wurden.
    Sollten die Querdenker nicht auch Immunität erhalten?
    Und die Antomkraftgegner?
    Und was ist mit den Schwulen und Lesben? Die wurden vor nicht all zu langer Zeit noch vefolgt!

    Ich finde diese Ausrede erbärmlich und es ist ein Musterbeispiel für die Ungleichbehandlung von Menschen vor dem Gesetz und auch für die Scheinheiligkeit, die Einseitigkeit und die Weltfremdheit einiger Berichterstatter, Politiker und Beamter.

    Warum soll ein (Ex-)Politiker nicht auch mit dem Risiko leben, so wie JEDER andere Mensch auch??

    So braucht er sich nicht mal Mühe zu geben um das was nach seiner Amtszeit kommt, denn für ihn ist es ja so oder so ohne Konsequenzen.
    Ich finde das zum kotzen. Und die Tatsache das es mit den (teils schlimmeren) Sauereien der EU und der USA gerechtfertigt wird finde ich noch schlimmer.

  7. „Politische Immunität“
    https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t

    „Staatenimmunität“
    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenimmunit%C3%A4t
    (Lustug finde ich das der Veranschaulichung dienende Bildchen zu Beginn mit der Unterschrift:
    „Staatsoberhäupter genießen im Ausland Immunität von jeglicher Verfolgung, hier der russische Präsident Dmitri Medwedew (2. v. r.) anlässlich eines Staatsbesuchs in der Schweiz am 21. September 2009 in Bern.“
    Ich weis gar nicht, was der Mann verbrochen hat, um hier beispielhaft exklusiv verewigt zu werden.)

    1. „Anfang August 2008 leitete Medwedew als Reaktion auf den georgischen Angriff auf Südossetien eine sechstägige Militäroperation gegen Georgien sowohl in Südossetien, als auch im georgischen Kernland ein. Wenige Wochen später verkündete er die russische Anerkennung Südossetiens und Abchasiens. Der Westen reagierte auf sein Vorgehen mit harscher Kritik.“

      Georgien nagt am Westen so sehr, dass die EU ein Gutachten in Auftrag gab welches zu dem Schluss kam „Georgien hat angefangen“.
      Das in Kriegen viele unschöne Dinge auf beiden Seiten geschehen ist bekannt, wie man damit umgeht steht auf einem anderen Blatt.

      Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwammige Begriffe werden nur noch politisch missbraucht. Man klagt einseitig an, was z.B. viele afrikanische Staaten schon beklagten.
      Verbrechen, die NATO Soldaten im Einsatz begehen werden wegen „Einsatz Immunität“ in den Heimatländern der Soldaten abgeurteilt. Wenn überhaupt, wie „Musterprozesse“ zu Irak und Afghanistan zeigten.
      Das Gericht, welches extra geschaffen wurde betätigt sich als Handlanger und nicht als unabhängige Justiz. Es ist erpressbar.

      Jugoslawien war schon vor der ersten Nato Bombe auf dem Reißbrett zerlegt, man schob Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.s.w. vor , log das sich die Balken bogen nur um einen Angriffskrieg zu vertuschen. KEINER der Angreifer wurde rechtlich belangt nur Einen prozessierte man förmlich am IsGH zu Tode.
      All die Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit Afghanistan, Irak, Syrien u.a. die wieder die Lügen als Ausgangsbasis hatten wurden nicht bestraft. Den Einen richtete man hin, beim Anderen nahm man noch Genproben auf dem Weg zum aufgespießt werden. und jetzt macht man syrischen Leuten Prozesse wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wartet nur noch auf Assad.

      Man wartet auf Putin ebenso wie auf Medwedew wegen Georgien, MH 17, Ukraine oder Syrien. Gründe finden sich immer, diverse Morde mit eingeschlossen.

      1. *** August 2008 leitete Medwedew ***
        Soweit damals berichtet wurde, ist das Eingreifen der Russischen Armee, NUR auf die Reaktion, des damaligen Ministerpräsidenten Putin, zurück zu führen. Medwedew und seine Transatlantische Ordensgemeinschaft, führen immer nur die Anweisungen, der Herren „““menschen“““ Dynastien durch, zB. die Zerstörung Russlands, zB. die Zerstörung der einzigen Demokratie / Libyen, auf diesem Planeten, wurde von ihm, befehlsgemäß, in der UNO abgesegnet.
        Er wurde nicht umsonst, Letzt von Putin, aus seiner Machtposition ENTFERNT.

  8. Im Kommentarbereich zum Thema bei Telepolis schreibt jemand, dass das Gesetz zur Immunität schon seit 2001 existiert, worauf ein anderer schreibt: „Aber nicht lebenslang und für die Familie?“ Darauf bekommt er als Antwort: „Ich empfehle die Lektüre des Gesetzestextes. Danach erübrigen sich derartige Fragen.“

    Haben Sie, Herr Röper, den Text gelesen und können sagen, was damit gemeint ist? Bin bei Telepolis gesperrt und kann dort nicht nachfragen. ?

      1. Dass es eine Änderung des Gesetzes über die Immunität des russischen Staatspräsidenten ist, haben Sie ja im Beitrag deutlich gemacht. Meine Frage bezog sich auf die Immunität für die Familien, weil ich den Kommentar so verstanden habe, dass da nichts dran ist. Aber vielleicht verstehe ich das falsch.

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